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Du kannst lediglich die Behandlung verweigern, wenn die VO absolut ungültig ist. Ist sie nur "schwebend unwirksam" bist du vertraglich aber sogar verpflichtet zu behandeln.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mimikri Ich glaube, das wäre rechtlich schwer durchsetzbar. Der Patient kann nicht wissen ob das Rezept ungültig ist. Er muss sich auf dem Verordner verlassen.
Du kannst lediglich die Behandlung verweigern, wenn die VO absolut ungültig ist. Ist sie nur "schwebend unwirksam" bist du vertraglich aber sogar verpflichtet zu behandeln.
Meine Vorstellung der Situation:
Ich kläre den Patienten darüber auf, dass die VO ungültig ist, bitte ihn, diese ändern zu lassen und kläre auf, dass er, wenn er sich jetzt behandeln lässt und der Arzt nicht ändert, selbst zahlen muss. Zählt das nicht?
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mimikri schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Danke für die schnelle Antwort. Dennoch mmmpfff... Eine schwebend unwirksame Verordnung schwebt nun schon seit Wochen und kreiert eine Situation, die ich damit künftig gerne umgangen hätte.
Meine Vorstellung der Situation:
Ich kläre den Patienten darüber auf, dass die VO ungültig ist, bitte ihn, diese ändern zu lassen und kläre auf, dass er, wenn er sich jetzt behandeln lässt und der Arzt nicht ändert, selbst zahlen muss. Zählt das nicht?
Sie können sich heute schon behandeln lassen - aber als Selbstzahler.
Brauchst du halt den Sekt. HP Physio.
Beim zweiten Termin könnte man dann ja wieder Selbstzahler machen oder aber auf das geänderte Rezept behandeln.
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Halbtitan schrieb:
Lieber klar trennen:
Sie können sich heute schon behandeln lassen - aber als Selbstzahler.
Brauchst du halt den Sekt. HP Physio.
Beim zweiten Termin könnte man dann ja wieder Selbstzahler machen oder aber auf das geänderte Rezept behandeln.
Das Problem ist das Annahmeverfahren. Alle Rezeptprobleme lassen sich vermeiden, mit einem guten Annahmemanagement. Bei der „Neu“ Anmeldung musst du die relevanten Angaben abfragen (Checkliste: Ausstellungsdatum, HM, Anzahl, Frequenz, bei 10er Rezepte auch ICD/DG Kombi. Name, Telefonnummer)
Stimmt irgendwas nicht, muss es vom Patient geändert werden und er soll dich nach Änderung wieder kontaktieren.
Wenn die Patienten Internet sicher sind, lass ich es mir gerne via Email zuschicken.
Wenn alles passt, und erst dann wird terminiert. Ohne gültiges Rezept keine Termine.
„ und bitte ärgern Sie sich nicht mit mir. Es ist ihre Kasse die es so will!“
Bei den Dauerpatienten wird 3 Wochen vorher schon Bescheid gegeben ein neues Rezept zu holen. Und ohne Rezept wird die Behandlung privat in Rechnung gestellt.
Seit Januar geben wir den Patienten auch den Wert der Behandlung mit und mittlerweile läuft die „korrekte“ Rezeptbeschaffung sehr gut.
Ich muss dazu sagen, dass ich mit einer unbesetzten Anmeldung arbeite und auch keine Zeit für „rufen Sie doch den Arzt an“ habe.
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massu schrieb:
@mimikriich kenne das so gut. Und auf einmal hast du 5 Rezepte die vorne und hinten nicht passen, und dann wartest du ewig auf die Rückfaxe, dann ist der Arzt im Urlaub und du musst dann „zaubern“ damit alles GKV konform abläuft. Seit Januar habe ich mein Anmeldeverfahren umgestellt. Ich habe eine Checkliste bei jeder Neuanmeldungen und lass alles von den Patienten ändern. Seitdem habe ich viel weniger Probleme mit den Rezepten. Und vielleicht 1-2 Faxe pro Abrechnung.
Das Problem ist das Annahmeverfahren. Alle Rezeptprobleme lassen sich vermeiden, mit einem guten Annahmemanagement. Bei der „Neu“ Anmeldung musst du die relevanten Angaben abfragen (Checkliste: Ausstellungsdatum, HM, Anzahl, Frequenz, bei 10er Rezepte auch ICD/DG Kombi. Name, Telefonnummer)
Stimmt irgendwas nicht, muss es vom Patient geändert werden und er soll dich nach Änderung wieder kontaktieren.
Wenn die Patienten Internet sicher sind, lass ich es mir gerne via Email zuschicken.
Wenn alles passt, und erst dann wird terminiert. Ohne gültiges Rezept keine Termine.
„ und bitte ärgern Sie sich nicht mit mir. Es ist ihre Kasse die es so will!“
Bei den Dauerpatienten wird 3 Wochen vorher schon Bescheid gegeben ein neues Rezept zu holen. Und ohne Rezept wird die Behandlung privat in Rechnung gestellt.
Seit Januar geben wir den Patienten auch den Wert der Behandlung mit und mittlerweile läuft die „korrekte“ Rezeptbeschaffung sehr gut.
Ich muss dazu sagen, dass ich mit einer unbesetzten Anmeldung arbeite und auch keine Zeit für „rufen Sie doch den Arzt an“ habe.
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mimikri schrieb:
@massu lieben Dank für das Verständnis und die ausführliche Antwort. Das sind gute Ansätze.
Im Falle einer dennoch schwebend unwirksamen VO führen wir zwar die erste Behandlung durch (wenn es erst beim ersten Termin auffallen sollte), aber die Folgetermine werden storniert bis ein gültigen VO vorgelegt wurde. Zum Glück haben wir nur 2 Arztpraxen (und alle KH-Ambulanzen) wo dieses Vorgehen grundsätzlich notwendig ist. Bei der Rest klappen Änderungen ohne Probleme.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mimikri So wie bei @mimikri läuft es auch in unsere (große) Praxis ab. Gegenüber ein Einmann/-fraubetrieb multiplizieren sich sonst die Schwierigkeiten um ein Vielfaches.
Im Falle einer dennoch schwebend unwirksamen VO führen wir zwar die erste Behandlung durch (wenn es erst beim ersten Termin auffallen sollte), aber die Folgetermine werden storniert bis ein gültigen VO vorgelegt wurde. Zum Glück haben wir nur 2 Arztpraxen (und alle KH-Ambulanzen) wo dieses Vorgehen grundsätzlich notwendig ist. Bei der Rest klappen Änderungen ohne Probleme.
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mimikri schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij und die Wartezeit zu den dann neu zu vereinbarenden Terminen? Wer bei uns jetzt aus dem Plan fliegt, bekommt neue Termine Richtung September.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mimikri Das lässt sich bei uns gut lösen. Beim großen Team werden immer wieder kurzfristig Termine frei. Für neue Patienten haben wir aktuell ca. 3 Wochen Wartezeit, bei HB sieht es leider anders aus (eher Richtung Oktober / November).
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MeFe89 schrieb:
Sofern die Verordnung von dir geprüft wurde und du dies dem Patienten mitgeteilt hast, sehe ich darin kein Problem. Kommt er mit ungültigen Rezept und du merkst es erst bei der ersten Behandlung kannst du den Patienten eher nicht zur Rechenschaft ziehen
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Problem beschreiben
mimikri schrieb:
Hallo alle! Ich habe folgende Frage: wenn ein Patient zum ersten Termin mit einem (aus welchem Grund auch immer) ungültigen Rezept auftaucht- wäre es rechtlich zulässig, ihn einen Behandlungsvertrag unterschreiben zu lassen, in dem er sich verpflichtet, die Kosten der Behandlung selbst zu tragen, falls der ausstellende Arzt die Verordnung nicht ändert? Gerne dann auch die Privatpreise und nicht nur den KK-Betrag? LG mimikri
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