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  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Rentner als freien Mitarbeiter

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Rentner als freien Mitarbeiter
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Anonymer Teilnehmer
04.11.2023 13:45
1.Was gibt es speziell zu beachten, wenn ich einen offiziellen Rentner als freien Mitarbeiter für meine Praxis arbeiten lasse ( hauptsächlich Hausbesuche und event. Urlaubsvertretung..
Habe dazu hier nur was aus dem Jahr 2015 gefunden.
2.Berufshaftpflicht und BG muß er abschliessen bez. sich anmelden. Und natürlich so die üblichen Kriterien von Selbständigen erfüllen. Wie eigener Auftritt und eigene Aquise.
3.Was noch, beim Finanzamt melden?
Statusfeststellung habe ich nicht vor zu machen.
1

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1.Was gibt es speziell zu beachten, wenn ich einen offiziellen Rentner als freien Mitarbeiter für meine Praxis arbeiten lasse ( hauptsächlich Hausbesuche und event. Urlaubsvertretung.. Habe dazu hier nur was aus dem Jahr 2015 gefunden. 2.Berufshaftpflicht und BG muß er abschliessen bez. sich anmelden. Und natürlich so die üblichen Kriterien von Selbständigen erfüllen. Wie eigener Auftritt und eigene Aquise. 3.Was noch, beim Finanzamt melden? Statusfeststellung habe ich nicht vor zu machen.
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Foka18
04.11.2023 14:34
Kämest Du nicht besser den Rentner anzustellen?Rentner können seit 1/2023 soviel dazu verdienen,wie sie wollen.
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• Lars van Ravenzwaaij
• hgb
• Olaf Seifert
• Evemarie Kaiser
• Leni C.
Kämest Du nicht besser den Rentner anzustellen?Rentner können seit 1/2023 soviel dazu verdienen,wie sie wollen.
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Foka18 schrieb:

Kämest Du nicht besser den Rentner anzustellen?Rentner können seit 1/2023 soviel dazu verdienen,wie sie wollen.

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Anonymer Teilnehmer
04.11.2023 17:06
Ich habe mit Angestellten nicht so die besten Erfahrungen. Und wenn ich jetzt wieder Angestellte haben würde, kommt als Praxisinhaber die ganzen BG Sicherheitsforschriften und s.w. dazu. Was viel Bürokratie nach sich zieht (z.B. brauchst du ab dem ersten minijobber Betriebsarzt und noch weiteres mehr, was viele Praxisinhaber nicht wissen) .... Das will ich lieber nicht.
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Ich habe mit Angestellten nicht so die besten Erfahrungen. Und wenn ich jetzt wieder Angestellte haben würde, kommt als Praxisinhaber die ganzen BG Sicherheitsforschriften und s.w. dazu. Was viel Bürokratie nach sich zieht (z.B. brauchst du ab dem ersten minijobber Betriebsarzt und noch weiteres mehr, was viele Praxisinhaber nicht wissen) .... Das will ich lieber nicht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich habe mit Angestellten nicht so die besten Erfahrungen. Und wenn ich jetzt wieder Angestellte haben würde, kommt als Praxisinhaber die ganzen BG Sicherheitsforschriften und s.w. dazu. Was viel Bürokratie nach sich zieht (z.B. brauchst du ab dem ersten minijobber Betriebsarzt und noch weiteres mehr, was viele Praxisinhaber nicht wissen) .... Das will ich lieber nicht.

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massu
05.11.2023 00:29
@Anonymer Teilnehmer ohne Status kein FM.
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• Michael Woelky
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] ohne Status kein FM.
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massu schrieb:

@Anonymer Teilnehmer ohne Status kein FM.

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Gert Winsa
05.11.2023 11:30
@Anonymer Teilnehmer
du kannst schon auf eine Statusfeststellung verzichten, zu deinem Risiko, dann wird bei der Betriebsprüfung der Sozialversicherung
selbiges geprüft.

Ich kenne Praxen, da wurde das nie beachtet, und andere die wollten exakt die genauen Umstände wissen, bzw. bescheiden erstmal auf abhängig beschäftigt = du wirst SOFORT Rückwirkend zahlungspflichtig und kannst ins Wiederspruchsverfahren gehen um es zurückzuholen.

Ich würde hier Statusverfahren machen, klingt als sehr sicheres FM Verhältnis, selbst wenn du sein einziger Auftraggeber bist.
Kann aber sein, dass die DRV dennoch aus aktueller Politik prinzipiell dagegen entscheidet und du das Widerspruchsverfahren durchgehen musst. Bei reinen HBs und Urlaubsvertretung = sehr gute Chancen.

Allerdings sollten zumindest die Dauer HB Pat. (grössten)teils von ihm akquiriert werden, oder plausibel so darstellbar sein.
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• Anonymer Teilnehmer
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] du kannst schon auf eine Statusfeststellung verzichten, zu deinem Risiko, dann wird bei der Betriebsprüfung der Sozialversicherung selbiges geprüft. Ich kenne Praxen, da wurde das nie beachtet, und andere die wollten exakt die genauen Umstände wissen, bzw. bescheiden erstmal auf abhängig beschäftigt = du wirst SOFORT Rückwirkend zahlungspflichtig und kannst ins Wiederspruchsverfahren gehen um es zurückzuholen. Ich würde hier Statusverfahren machen, klingt als sehr sicheres FM Verhältnis, selbst wenn du sein einziger Auftraggeber bist. Kann aber sein, dass die DRV dennoch aus aktueller Politik prinzipiell dagegen entscheidet und du das Widerspruchsverfahren durchgehen musst. Bei reinen HBs und Urlaubsvertretung = sehr gute Chancen. Allerdings sollten zumindest die Dauer HB Pat. (grössten)teils von ihm akquiriert werden, oder plausibel so darstellbar sein.
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Gert Winsa schrieb:

@Anonymer Teilnehmer
du kannst schon auf eine Statusfeststellung verzichten, zu deinem Risiko, dann wird bei der Betriebsprüfung der Sozialversicherung
selbiges geprüft.

Ich kenne Praxen, da wurde das nie beachtet, und andere die wollten exakt die genauen Umstände wissen, bzw. bescheiden erstmal auf abhängig beschäftigt = du wirst SOFORT Rückwirkend zahlungspflichtig und kannst ins Wiederspruchsverfahren gehen um es zurückzuholen.

Ich würde hier Statusverfahren machen, klingt als sehr sicheres FM Verhältnis, selbst wenn du sein einziger Auftraggeber bist.
Kann aber sein, dass die DRV dennoch aus aktueller Politik prinzipiell dagegen entscheidet und du das Widerspruchsverfahren durchgehen musst. Bei reinen HBs und Urlaubsvertretung = sehr gute Chancen.

Allerdings sollten zumindest die Dauer HB Pat. (grössten)teils von ihm akquiriert werden, oder plausibel so darstellbar sein.

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Foka18
05.11.2023 13:24
@Anonymer Teilnehmer Betriebsarzt für einen Minijobber?Das ist mir neu...?Du willst also möglichst keine Bürokratie und Kosten.Deshalb keine Angestellten.Dann...empfehle ich Dir: Bleib`allein:)
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Betriebsarzt für einen Minijobber?Das ist mir neu...?Du willst also möglichst keine Bürokratie und Kosten.Deshalb keine Angestellten.Dann...empfehle ich Dir: Bleib`allein:)
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Foka18 schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Betriebsarzt für einen Minijobber?Das ist mir neu...?Du willst also möglichst keine Bürokratie und Kosten.Deshalb keine Angestellten.Dann...empfehle ich Dir: Bleib`allein:)

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eim
05.11.2023 17:03
Als Rentner und Selbstständiger ist er nicht verpflichtet weiter in DRV einzuzahlen und auch KK mäßig gibts keine Änderung.Bin selber Renterin und arbeite auch als FM .Hatte allerdings schon vorher als FM mit Statusfeststellung gearbeitet .
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• co.scherer
Als Rentner und Selbstständiger ist er nicht verpflichtet weiter in DRV einzuzahlen und auch KK mäßig gibts keine Änderung.Bin selber Renterin und arbeite auch als FM .Hatte allerdings schon vorher als FM mit Statusfeststellung gearbeitet .
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eim schrieb:

Als Rentner und Selbstständiger ist er nicht verpflichtet weiter in DRV einzuzahlen und auch KK mäßig gibts keine Änderung.Bin selber Renterin und arbeite auch als FM .Hatte allerdings schon vorher als FM mit Statusfeststellung gearbeitet .

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die neue
05.11.2023 22:12
@Foka18 Selbstverständlich braucht man auch bei (nur) einem einzigen Minijobber (sogar, wenn derjenige ausschließlich im HB tätig ist) den entsprechenden Arbeitsschutz-Vertreter (oder man macht das nachweislich selbst) und den Zugang zu einem Betriebsarzt.
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• Lars van Ravenzwaaij
• Evemarie Kaiser
• Anonymer Teilnehmer
[mention]Foka18[/mention] Selbstverständlich braucht man auch bei (nur) einem einzigen Minijobber (sogar, wenn derjenige ausschließlich im HB tätig ist) den entsprechenden Arbeitsschutz-Vertreter (oder man macht das nachweislich selbst) und den Zugang zu einem Betriebsarzt.
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die neue schrieb:

@Foka18 Selbstverständlich braucht man auch bei (nur) einem einzigen Minijobber (sogar, wenn derjenige ausschließlich im HB tätig ist) den entsprechenden Arbeitsschutz-Vertreter (oder man macht das nachweislich selbst) und den Zugang zu einem Betriebsarzt.

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Foka18
07.11.2023 16:58
@die neue Okay.Das war mir nicht bewußt.
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[mention]die neue[/mention] Okay.Das war mir nicht bewußt.
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Foka18 schrieb:

@die neue Okay.Das war mir nicht bewußt.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

1.Was gibt es speziell zu beachten, wenn ich einen offiziellen Rentner als freien Mitarbeiter für meine Praxis arbeiten lasse ( hauptsächlich Hausbesuche und event. Urlaubsvertretung..
Habe dazu hier nur was aus dem Jahr 2015 gefunden.
2.Berufshaftpflicht und BG muß er abschliessen bez. sich anmelden. Und natürlich so die üblichen Kriterien von Selbständigen erfüllen. Wie eigener Auftritt und eigene Aquise.
3.Was noch, beim Finanzamt melden?
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