Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
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Plexxus73 schrieb:
Jeder Privatpatient ist übrigens auch ein Auftraggeber.
Sagen wir bei 60000€ Umsatz, müsste Anonymus mehr als 10000€ Umsatz mit Privat Patienten generieren.
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Tobias Vollenberg schrieb:
Soweit ist das richtig, aber es sollte nicht mehr als 5/6 nur über ein Auftraggeber laufen.
Sagen wir bei 60000€ Umsatz, müsste Anonymus mehr als 10000€ Umsatz mit Privat Patienten generieren.
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knorzi schrieb:
Eine Praxis reicht!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo. Ich mache nur HB die ich mir selbst organisiere. Reicht eine Praxis zum abrechnen oder sollten es dennoch 2 sein?
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Ein Statusfeststellungsverfahren wird für jedes Verhältnis extra gemacht!
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knorzi schrieb:
Stimmt nicht! Das ist ein Märchen!
Ein Statusfeststellungsverfahren wird für jedes Verhältnis extra gemacht!
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Inche schrieb:
Nein es sollten schon 2 besser 3 Auftraggeber sein um einer Scheinselbstständigkeit vorzubeugen
Es gab eine Reform der Statusfeststellung. Leider ist es genauso schwammig geblieben wie bisher. Lediglich nimmt ab April nächstes Jahr die DRV bei festgestellter abhängiger Beschäftigung keine Leistungsforderungen mehr vor. Das muss dann durch den Arbeitgeber selbst erfolgen. Macht dieser das nicht, bleibt dem Arbeitnehmer nur der eigene Klageweg.
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Da wir in unserer Tätigkeit ohne eigene Angestellte eh rentenversicherungspflichtig sind spielt das keine Rolle.
Clearingstelle | Scheinselbstständigkeit begegnen
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mark760 schrieb:
„Auch die ausschließliche Tätigkeit für einen einzelnen Auftraggeber muss noch nicht automatisch zur Scheinselbstständigkeit führen. In diesem Fall kann auch eine arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit vorliegen, bei der auf jeden Fall Rentenversicherungspflicht vorliegt."
Da wir in unserer Tätigkeit ohne eigene Angestellte eh rentenversicherungspflichtig sind spielt das keine Rolle.
Clearingstelle | Scheinselbstständigkeit begegnen
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mark760 schrieb:
Für die Statusfeststellung sollte die Menge der Auftraggeber unerheblich sein, da nur das jeweilige Auftragsverhältnis geprüft wird. Trotzdem werden weitere Auftraggeber in der Statusfeststellung abgefragt.
Es gab eine Reform der Statusfeststellung. Leider ist es genauso schwammig geblieben wie bisher. Lediglich nimmt ab April nächstes Jahr die DRV bei festgestellter abhängiger Beschäftigung keine Leistungsforderungen mehr vor. Das muss dann durch den Arbeitgeber selbst erfolgen. Macht dieser das nicht, bleibt dem Arbeitnehmer nur der eigene Klageweg.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also nur mal als Update.... Eine Praxis reicht. 😉 Statusfeststellung alles ohne Probleme!
Entscheidend ist die Frage woher die Patienten kommen.
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Badde schrieb:
In den Statusverfahren bei einigen meiner FM haben wir wahrheitsgemäß nur einen Auftraggeber angegeben. Es ist im Rahmen eines Statusverfahrens kein entscheidendes Kriterium mehr.
Entscheidend ist die Frage woher die Patienten kommen.
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