Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
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Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
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Mit Gottes Hilfe Jesus Christus habe ich mich entschieden als FM zu arbeiten auf Honorar Basis (80/20 %) .Antrag zu Renteversicherung habe ich heute geschickt damit die Statusfeststellungsverfahren geprüft werden kann.
Ich bin ganz ganz neu und mir fallen noch Kenntnisse über die Tätigkeit als Selbständigkeit und von daher würde mich sehr freuen über eure Antworten.
Ich habe einen Praxis gefunden wodurch ich die Abrechnung machen kann.
Ich habe von Buchner Quittengen fur die Zuzahlungen und noch andere Formulare gekauft
Ich habe ein paar Fragen an euch
1. Auf die Quittungen für die Zuzahlungen (für GKV Patienten) es reicht nur meine Unterschrift oder die müssen gestempelt und unterschrieben werden von dem Praxis wodurch ich die Abrechnung machen?
2. Muss ich als FM ein Stempel für mich besorgen für Rechnungen und Quittungen? Wenn ja..woher? Ich habe die Steuernummer von Finanzamt
3. Ich habe ein paar Patienten behandeln und jetzt muss ich an der Praxis eine Rechnung schreiben aber habe ich leider keine Ahnung davon ! Uber eine Vorlage (Beispiel) würde ich mich sehr freuen!!
Vielen Dank im voraus für eure Antworte !
PS : Entschuldigung bitte für die nicht so korrekte Schreibung und die Grammatikfehler.
Freundliche Grüße
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Ein Tag, der sich lohnt, auch für FMler...
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tinki schrieb:
...und täglich grüsst das Murmeltier...ich wiederhole mich ungern: Existenzgründerseminar!
Ein Tag, der sich lohnt, auch für FMler...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@tinki Vielen Dank fur die Antwort...ich wusste nicht das ein Existenzgrundseminar auch für FM gibts.
In dem von mir besuchten Seminar wurden auch die Fragen der zukünftigen FM beantwortet.
Ich möchte dir nicht zu Nahe treten, aber dein Grundwissen ist...ausbaufähig??
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tinki schrieb:
@Anonymer Teilnehmer oha...ok...ich kenne KEIN Existenzgründerseminar rein für FM...aber was bist du denn als FM? Selbständig oder abhängig Beschäftigter?
In dem von mir besuchten Seminar wurden auch die Fragen der zukünftigen FM beantwortet.
Ich möchte dir nicht zu Nahe treten, aber dein Grundwissen ist...ausbaufähig??
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich dachte dass diese Existenzgrundseminare sind nur für die die einen Praxis haben möchten...ich habe mich darüber informiert ...kostet 189 Euro und dauert 2 Tage.
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tinki schrieb:
@Anonymer Teilnehmer ...und da geht es inhaltlich gewiss nicht nur um "Räume"...meld dich an!!
1. Statusfeststellung
Sprich mit der DRV. Genehmigungen werden bei Physios grundsätzlich abgelehnt. Aber vielleicht schaffst du es!
Bis du die Ablehnung bekommst dauert es ca. 3/4 Jahr
2. Sich selbstständig machen oder weiter AN bleiben.
3. solltest du die Genehmigung wider Erwarten doch bekommen, machst du dann, und auch erst dann ein Termin beim Steuerberater. Der erklärt dir alles was du brauchst.
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Der richtige Weg ist:
1. Statusfeststellung
Sprich mit der DRV. Genehmigungen werden bei Physios grundsätzlich abgelehnt. Aber vielleicht schaffst du es!
Bis du die Ablehnung bekommst dauert es ca. 3/4 Jahr
2. Sich selbstständig machen oder weiter AN bleiben.
3. solltest du die Genehmigung wider Erwarten doch bekommen, machst du dann, und auch erst dann ein Termin beim Steuerberater. Der erklärt dir alles was du brauchst.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@massu Vielen Dank für Ihre Antwort!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@tinki Vielen Dank....auf jeden Fall werde ich mich melden!
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Tag ,
Mit Gottes Hilfe Jesus Christus habe ich mich entschieden als FM zu arbeiten auf Honorar Basis (80/20 %) .Antrag zu Renteversicherung habe ich heute geschickt damit die Statusfeststellungsverfahren geprüft werden kann.
Ich bin ganz ganz neu und mir fallen noch Kenntnisse über die Tätigkeit als Selbständigkeit und von daher würde mich sehr freuen über eure Antworten.
Ich habe einen Praxis gefunden wodurch ich die Abrechnung machen kann.
Ich habe von Buchner Quittengen fur die Zuzahlungen und noch andere Formulare gekauft
Ich habe ein paar Fragen an euch
1. Auf die Quittungen für die Zuzahlungen (für GKV Patienten) es reicht nur meine Unterschrift oder die müssen gestempelt und unterschrieben werden von dem Praxis wodurch ich die Abrechnung machen?
2. Muss ich als FM ein Stempel für mich besorgen für Rechnungen und Quittungen? Wenn ja..woher? Ich habe die Steuernummer von Finanzamt
3. Ich habe ein paar Patienten behandeln und jetzt muss ich an der Praxis eine Rechnung schreiben aber habe ich leider keine Ahnung davon ! Uber eine Vorlage (Beispiel) würde ich mich sehr freuen!!
Vielen Dank im voraus für eure Antworte !
PS : Entschuldigung bitte für die nicht so korrekte Schreibung und die Grammatikfehler.
Freundliche Grüße
Es wäre natürlich toll, sich über solche Dinge im Klaren zu sein, bevor man bei der DRV eine Statusfeststellung machen lässt - die geforderte Selbständigkeit wirkt so wenig überzeugend und die DRV lehnt auch so schon die meisten ab.
Einen Stempel mit den eigenen Daten kann man sich überall machen lassen - einfach mal googeln "Stempel gestalten" oder sowas.
Ebenso wäre ein eigenes Briefpapier, eigene Visitenkarten hilfreich. Es muss in jedem Fall eine Adresse geben unter der die Selbständigkeit läuft.
Auf diesem Briefpapier werden dann auch Rechnungen oder Berichte an Ärzte geschrieben. Für die Rechnung muss man halt gucken/wissen welche Indikation wie vergütet wird und dann die 80% berechnen - wo genau ist da das Problem?
Wenn Sie die Zuzahlung selbst vom Patienten holen, dann quittieren Sie das auch selbst, behalten sie und ziehen Sie bei Ihrer Rechnung an die Praxis wieder ab.
Andere Möglichkeit ist, dass Sie mit der Zuzahlung gar nichts zu tun haben und das die Praxis für Sie macht, die auch die Abrechnung übernimmt. Das ist einfacher, aber vermutlich schlechter für die Statusfeststellung.
Trotz allem noch viel Erfolg - Gottes Segen dazu ist das eine, den Segen der DRV allerdings das andere....die sind meist nicht so gnädig.
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Genau aus diesem Grund habe ich gefragt ...Um eine positive Antwort von DRV zu kriegen. (Andere Möglichkeit ist, dass Sie mit der Zuzahlung gar nichts zu tun haben und das die Praxis für Sie macht, die auch die Abrechnung übernimmt. Das ist einfacher, aber vermutlich schlechter für die Statusfeststellung.)
Könnten Sie mir bitte sagen was gehört zu eigene Daten für das Stempel (Vorname,Name,Anschrrift ,Tel Nummer .) Einkomemnsteur Nummer von Finanzamt gehört auch dazu ? Muss auch. auf Stempel sein?
Danke!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für ihre Zeit, Ihre Antwort und für Ihre Wunsch! :)
Genau aus diesem Grund habe ich gefragt ...Um eine positive Antwort von DRV zu kriegen. (Andere Möglichkeit ist, dass Sie mit der Zuzahlung gar nichts zu tun haben und das die Praxis für Sie macht, die auch die Abrechnung übernimmt. Das ist einfacher, aber vermutlich schlechter für die Statusfeststellung.)
Könnten Sie mir bitte sagen was gehört zu eigene Daten für das Stempel (Vorname,Name,Anschrrift ,Tel Nummer .) Einkomemnsteur Nummer von Finanzamt gehört auch dazu ? Muss auch. auf Stempel sein?
Danke!
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Luiselou schrieb:
Das spielt alles keine Rolle. Die DRV wird eine Scheinselbständigkeit erklären. Handel so schnell es geht einen guten Deal mit der Praxis als Angestellte aus.
Steuernummer gehört auf jede Rechnung (Briefkopf) die du schreibst, genau so wie Name, Anschrift Tel.Nr., E-Mail Adresse, Bankverbindung(en), aber nicht auf einen Praxisstempel!
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Evemarie Kaiser schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Steuernummer gehört auf jede Rechnung (Briefkopf) die du schreibst, genau so wie Name, Anschrift Tel.Nr., E-Mail Adresse, Bankverbindung(en), aber nicht auf einen Praxisstempel!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Luiselou Vielen Dank für Ihre Antwort!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Evemarie Kaiser Vielen Dank für Ihre Antwort!
es ist sehr sinnig, wenn man seinen Beruf mit angibt auf Briefkopf und Stempel
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
es ist sehr sinnig, wenn man seinen Beruf mit angibt auf Briefkopf und Stempel
MfG
JürgenK ;)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@JürgenK Dankeschön!
Dankeschön im voraus
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Darf ich Sie noch was fragen.? 🙂Ich muss jetzt meine erste Rechnung für den Praxis erstellen und ich habe für ein paar Verordnungen die Zuzahlungen direkt vom Patienten eingezogen. Ich habe denen Quittungen gegeben. Diese Zuzahlungen Summe kommt jetzt im minus auf die Rechnung oder ziehe ich die ab und ich schreibe die Rechnung für der Praxis nur für die geblieben Summe?
Dankeschön im voraus
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer ist die Genehmigung bei der DRV schon durch?
Vorgestern habe ich ein telefonisch Termin mit DRV gehabt und die Dame hat mir gesagt dass ich nicht pflichtig bin diese Statusfeststellung zu machen. 🙄🙄 Alles so verwirrend
Und nur wenn ich möchte kann ich noch ein Formular ausfüllen nämlich V0027. Ich werde auf jeden Fall das machen.
Aber ich kann nicht warte bis die Clearing stelle mir ein Antwort gibt deswegen inzwischen arbeite ich.
Ich habe wieder ein Termin mit DRV gemach. Aber er ist erst am 5te September.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@massu ich habe der Formular V0023 ausgefüllt und von DRV einen Brief bekommen dass ich selbständig bin und auch mit den Beiträgen dass ich zahlen muss.
Vorgestern habe ich ein telefonisch Termin mit DRV gehabt und die Dame hat mir gesagt dass ich nicht pflichtig bin diese Statusfeststellung zu machen. 🙄🙄 Alles so verwirrend
Und nur wenn ich möchte kann ich noch ein Formular ausfüllen nämlich V0027. Ich werde auf jeden Fall das machen.
Aber ich kann nicht warte bis die Clearing stelle mir ein Antwort gibt deswegen inzwischen arbeite ich.
Ich habe wieder ein Termin mit DRV gemach. Aber er ist erst am 5te September.
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Sportphysi-O schrieb:
@Teilzeit-Leser , grüß Gott, in Gottes Namen gut gesprochen!
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Problem beschreiben
Teilzeit-Leser schrieb:
Lieber Anonymus,
Es wäre natürlich toll, sich über solche Dinge im Klaren zu sein, bevor man bei der DRV eine Statusfeststellung machen lässt - die geforderte Selbständigkeit wirkt so wenig überzeugend und die DRV lehnt auch so schon die meisten ab.
Einen Stempel mit den eigenen Daten kann man sich überall machen lassen - einfach mal googeln "Stempel gestalten" oder sowas.
Ebenso wäre ein eigenes Briefpapier, eigene Visitenkarten hilfreich. Es muss in jedem Fall eine Adresse geben unter der die Selbständigkeit läuft.
Auf diesem Briefpapier werden dann auch Rechnungen oder Berichte an Ärzte geschrieben. Für die Rechnung muss man halt gucken/wissen welche Indikation wie vergütet wird und dann die 80% berechnen - wo genau ist da das Problem?
Wenn Sie die Zuzahlung selbst vom Patienten holen, dann quittieren Sie das auch selbst, behalten sie und ziehen Sie bei Ihrer Rechnung an die Praxis wieder ab.
Andere Möglichkeit ist, dass Sie mit der Zuzahlung gar nichts zu tun haben und das die Praxis für Sie macht, die auch die Abrechnung übernimmt. Das ist einfacher, aber vermutlich schlechter für die Statusfeststellung.
Trotz allem noch viel Erfolg - Gottes Segen dazu ist das eine, den Segen der DRV allerdings das andere....die sind meist nicht so gnädig.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja... Ich habe eine Praxis gefunden... Ich warte noch für die Genehmigung von DRV... Ich hoffe mit Gottes Hilfe Jesus Christus wird positiv sein..😊
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die neue schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Anonymer Teilnehmer schrieb am 22.06.2024 13:37 Uhr:Ja... Ich habe eine Praxis gefunden... Ich warte noch für die Genehmigung von DRV... Ich hoffe mit Gottes Hilfe Jesus Christus wird positiv sein..😊 Nimm es mir bitte nicht übel: Bei Deinen Nicht-Kentnissen einer Selbständigkeit hoffe ich für Dich, dass Du mit Gottes Hilfe Jesus Christus erst mal ein paar Seminare belegst, da Du ansonsten Dich (und evtl. den/die PI) vermutlich in den finanziellen Ruin bringen wirst.....
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Luiselou schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Arbeitest du während der Wartezeit weiter als Freie Mitarbeiterin? Wenn ja, wie hoch ist der Umsatz im Monat etwa?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@die neue Dankeschön... Ich habe schon nach Existenzgrundseminar geguckt... Er findet erst im September statt... Können Sie mir konkret ein paar Seminare empfehlen? Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Luiselou Ja... Ich habe angefangen als Selbständig zu arbeiten ... Ich aqviere selbst 100 % meine Patienten.... Je nachdem wie viel man arbeiten möchte ist der Umsatz
Wie kannst du nur als Selbstständiger schon arbeiten, obwohl du überhaupt nicht weißt, was Selbstständigkeit als FM bedeutet!
Mach das Seminar, kauf dir Literatur über die Themen und dann such dir eine Praxis, in deren Auftrag du als FM gesetzlich versicherte Patienten behandelst, nur so geht das!
So wie du das gemacht hast, kann das alles nur "in die Hose" gehen - für dich und für die Praxis, über die du die Behandlungen der gesetzlich versicherten Patienten bezahlt bekommst!
Dem Praxisinhaber kannst du als sog. FM sowieso erst eine Rechnung (über das ausgehandelte Honorar) schreiben, wenn er dich als FM angemeldet hat und ihr die Bedingungen auch schriftlich festgelegt habt, denn du arbeitest ja in seinem Auftrag, da du keine eigene Praxis hast!
Ihr habt anscheinend beide keine Ahnung, aber davon reichlich! So wie ihr das macht geht das nicht!
Ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln ... und meiner Kollegin - die neue - zustimmen!
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Evemarie Kaiser schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Wie kannst du nur als Selbstständiger schon arbeiten, obwohl du überhaupt nicht weißt, was Selbstständigkeit als FM bedeutet!
Mach das Seminar, kauf dir Literatur über die Themen und dann such dir eine Praxis, in deren Auftrag du als FM gesetzlich versicherte Patienten behandelst, nur so geht das!
So wie du das gemacht hast, kann das alles nur "in die Hose" gehen - für dich und für die Praxis, über die du die Behandlungen der gesetzlich versicherten Patienten bezahlt bekommst!
Dem Praxisinhaber kannst du als sog. FM sowieso erst eine Rechnung (über das ausgehandelte Honorar) schreiben, wenn er dich als FM angemeldet hat und ihr die Bedingungen auch schriftlich festgelegt habt, denn du arbeitest ja in seinem Auftrag, da du keine eigene Praxis hast!
Ihr habt anscheinend beide keine Ahnung, aber davon reichlich! So wie ihr das macht geht das nicht!
Ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln ... und meiner Kollegin - die neue - zustimmen!
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Luiselou schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Ich habe nach der Umsatzhöhe gefragt um das Risiko bzw. den Schaden für den/die PI abzuschätzen. Eigentlich würde sich dieser in Grenzen halten, da das Verfahren innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein soll. Erfahrungsgemäß dauert es viel länger und damit fällt die Nachzahlung auch viel höher aus.
Nur ein paar kurze Fragen und da wäre noch ein ganzer Rattenschwanz an Fragen hintendran (Du musst sie nicht mir beantworten, sondern Dir selbst)
Hast Du einen Vertrag mit dem PI?
Hast Du eine Berufshaftpflicht?
Bist Du bei der BG gemeldet?
Bist Du (je nach Bundesland) beim Gesundheitsamt gemeldet?
Krankenversicherung?
DRV läuft ja anscheinend schon….
Wenn Du Deine Patienten zu 100% selbst akquirierst - wer prüft die Rezepte auf Korrektheit und Vollständigkeit?
Nein, ich habe keine Tips für ein Existenzgründungsseminar, speziell für die Physiotherapie - das würde nämlich Sinn machen. Ich habe mich damals ca. 1 Jahr auf meine Selbständigkeit vorbereitet und alles gelesen, was mir unter die Finger kam.
Aber wenn ich hier lese „ich muß eine Rechnung schreiben und weiß nicht, wie das geht“, dann muss ich schon sehr tief durchatmen.
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die neue schrieb:
@Anonymer Teilnehmer So wie das hier alles steht, geht das (zu Recht) gründlich daneben!
Nur ein paar kurze Fragen und da wäre noch ein ganzer Rattenschwanz an Fragen hintendran (Du musst sie nicht mir beantworten, sondern Dir selbst)
Hast Du einen Vertrag mit dem PI?
Hast Du eine Berufshaftpflicht?
Bist Du bei der BG gemeldet?
Bist Du (je nach Bundesland) beim Gesundheitsamt gemeldet?
Krankenversicherung?
DRV läuft ja anscheinend schon….
Wenn Du Deine Patienten zu 100% selbst akquirierst - wer prüft die Rezepte auf Korrektheit und Vollständigkeit?
Nein, ich habe keine Tips für ein Existenzgründungsseminar, speziell für die Physiotherapie - das würde nämlich Sinn machen. Ich habe mich damals ca. 1 Jahr auf meine Selbständigkeit vorbereitet und alles gelesen, was mir unter die Finger kam.
Aber wenn ich hier lese „ich muß eine Rechnung schreiben und weiß nicht, wie das geht“, dann muss ich schon sehr tief durchatmen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@die neue natürlich habe ich das alles gemacht.. Vor 6 Monaten sogar... Literature Skopino, und andere Bücher habe ich mir auch gekauft. Habe ich mich nicht so blind in der Selbständigkeit geworfen.
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Evemarie Kaiser wo muss der PI mich als FM anmelden? Bei der DRV?
Danke
und wenn du ohne Statusfeststellung arbeitest, dann ist das nicht gestattet.
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer tut mir leid, wenn du nicht weißt wo du angemeldet werden musst, dann hast du dich nicht gründlich vorbereitet.
und wenn du ohne Statusfeststellung arbeitest, dann ist das nicht gestattet.
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katharina44 schrieb:
Quatsch, das hört sich an,als ob das Statusfeststellungsverfahren Pflicht sei.erstens ist es freiwillig und zweitens sollte es vom PI ausgehen und nicht vom FM.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@katharina44 Vielen Dank!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Luiselou ok und was sollte man in diese Zeitraum machen? Einfach als Arbeitslose warte? oder was ist die Losung ? Ich habe die Kündigung gemacht von der Praxis wo ich gearbeitet habe und jetzt in parallel bin ich bei der Arbeitsagentur angemeldet ...Ich warte bis ich die Ablehnung von DRV bekomme und dann widerhole ich das ganze mit dem Widerspruch vor dem Gericht? Rein theoretisch das bedeutet dass ich nicht Selbständig bin....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
...und auch das gleiche DRV schickt mir Brief dass ich Pflichtbeitrage zahlen muss : ) woher denn solange ich momentan keine Rechnung stellen kann .....?????!!!!!!!
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Luiselou schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Schwer zu verstehen. Also bist du aktuell arbeitssuchend gemeldet? Dann brauchst du auch nichts an die DRV zahlen. Wenn du nebenbei ( selbstständig ) arbeitest muss das der Arbeitsagentur gemeldet werden.
Wie kann ich die Beitrage zu DRV zahlen solange ich keine Rechnung stellen darf bis ich die Genehmigung ( Statusstellenverfahre) von DRV nicht bekomme? Rein theoretisch bekomme ich kein Einkommen im diese Zeitraum. Nur wenn ich Privatpatienten hätte.
Bis ich die Genehmigung bekomme arbeite ich umsonst?? :)
Laut obere Aussage darf ich keine Rechnung meinem Kooperation Praxis stellen bis ich die Genehmigung von DRV nicht habe.
Als AN will ich nicht arbeiten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Luiselou Ja theoretisch bin ich Arbeitsuchend und das nur weil ich mich beim der Arbeitagentur angemeldet habe nachdem ich die Kundigung gemacht habe vom dem Praxis wo ich gearbeitet habe. Nachdem ich diese Formular V0023 für meine Selbständigkeit ausgefüllt habe hat mir DRV ein Brief geschickt dass ich selbständig bin und die Beitrage zahlen muss.
Wie kann ich die Beitrage zu DRV zahlen solange ich keine Rechnung stellen darf bis ich die Genehmigung ( Statusstellenverfahre) von DRV nicht bekomme? Rein theoretisch bekomme ich kein Einkommen im diese Zeitraum. Nur wenn ich Privatpatienten hätte.
Bis ich die Genehmigung bekomme arbeite ich umsonst?? :)
Laut obere Aussage darf ich keine Rechnung meinem Kooperation Praxis stellen bis ich die Genehmigung von DRV nicht habe.
Als AN will ich nicht arbeiten.
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Luiselou schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Jetzt kommt Beamtendeutsch: Geringfügigkeitsgrenze. Google mal den Begriff. Wenn man darunter verdient braucht man auch keine Sozialversicherungen bezahlen. Dazu kann man sich in der Familienversicherung krankenversichern.
... und die Praxis, über die du die Aufträge zur Behandlung von GKV Versicherten erhältst, muss dich ja auch noch bei der ARGE mit deiner staatlichen Anerkennung zum PT und eventuell den Zertifikaten welche du hast, sowie Personalausweis (Kopie), anmelden!
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Evemarie Kaiser schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
... und die Praxis, über die du die Aufträge zur Behandlung von GKV Versicherten erhältst, muss dich ja auch noch bei der ARGE mit deiner staatlichen Anerkennung zum PT und eventuell den Zertifikaten welche du hast, sowie Personalausweis (Kopie), anmelden!
Dankeschön!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Evemarie Kaiser ich aqviere meine Patienten 100%selbst und ich mache nur HB. Ich arbeite nicht in der Praxis. Ich bekomme keine Patienten von der Praxis. Ich brauche diese Praxis nur für Abrechnung! Muss der Praxis auch im diese Bedingungen mich beim Arge anmelden?
Dankeschön!
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Teilzeit-Leser schrieb:
@Anonymer Teilnehmer ja das muss die Praxis. Sollte der PI aber wissen.
... ja klar, du möchtest doch, dass deine GKV Patienten über diese Praxis abgerechnet werden, also muß der PI dich auch bei der ARGE anmelden!
Diese Anmeldung muß der Praxisinhaber, da nur dieser die Zulassung hat überhaupt deine Rezepte abzurechnen zu könnenn, dich selbstverständlich auch anmelden!
Also mach dich erst mal kundig, bevor du als FM arbeiten möchtest!
Wenn ich deine vielen Fragen so lesen, scheinst du NULL Ahnung zu haben, was es bedeutet ein FM zu werden / sein! ... und sorry, der PI meiner Meinung nach auch!
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Evemarie Kaiser schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
... ja klar, du möchtest doch, dass deine GKV Patienten über diese Praxis abgerechnet werden, also muß der PI dich auch bei der ARGE anmelden!
Diese Anmeldung muß der Praxisinhaber, da nur dieser die Zulassung hat überhaupt deine Rezepte abzurechnen zu könnenn, dich selbstverständlich auch anmelden!
Also mach dich erst mal kundig, bevor du als FM arbeiten möchtest!
Wenn ich deine vielen Fragen so lesen, scheinst du NULL Ahnung zu haben, was es bedeutet ein FM zu werden / sein! ... und sorry, der PI meiner Meinung nach auch!
Mein Kooperation Praxis Inhaber hat sogar an PhysioVerein telefoniert und er wurde gebetet an anderem Tag wieder anzurufen weil die Person verantwortlich für Info in Bezug auf Statusverfahren war nicht da! lächerlich oder ?! Und er ist Mitglied des Vereines. Wenn man am Verein telefoniert und die habe keine Ahnung woher soll ich Ahnung habe?
Ich mochte mich gerne über alles informieren ...Die Frage ist WO GENAU?
Das ist doch der Grund wieso ich viele Frage stelle auf den Forum ...weil ich interessiert bin!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank nochmal fur Ihre Antwort und fur Ihre Zeit! Sie haben teilweise Recht. Ich bin eigentlich sehr froh dass diese Forum gibts. Ich wollte zu irgendwelche Amt (gewesen bin ich zu Lageso, Gesundheitsamt, DRV,KK,BG,Finanzamt) mich über alles was Selbständigkeit Freier Mitarbeiter zu erkundigen aber so was gibt es nicht. Alles ist so unklar und worüber ich weis habe nur im Internet gelesen und von Bucher die ich mir gekauft habe. Es ist nicht dass ich mich nicht informiere mochte aber ich finde tatsachlich keine Ansprechpartner von einem Amt der mir konkret sagt was ich zu tun muss (von A nach Z)
Mein Kooperation Praxis Inhaber hat sogar an PhysioVerein telefoniert und er wurde gebetet an anderem Tag wieder anzurufen weil die Person verantwortlich für Info in Bezug auf Statusverfahren war nicht da! lächerlich oder ?! Und er ist Mitglied des Vereines. Wenn man am Verein telefoniert und die habe keine Ahnung woher soll ich Ahnung habe?
Ich mochte mich gerne über alles informieren ...Die Frage ist WO GENAU?
Das ist doch der Grund wieso ich viele Frage stelle auf den Forum ...weil ich interessiert bin!
Stelle ich keine Rechnung zu meine Kooperation Praxis bis ich die Genehmigung von DRV bekomme? Arbeite ich umsonst? was mache ich in diese Zeitraum ?
Die Anmeldung bei Arbeitsagentur hat nichts zu tun mit wie schnell soll ich die Genehmigung von DRV bekomme.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Luiselou Vielen Dank fur den zuzatliche Hinweis. Aber ich habe was anderes gefragt Ich mochte nur als FM arbeiten und dazu noch zu verdienen und Sozialversicherungen zu bezahlen..Ich habe nicht umsonst 15000 Euro fur 2 Ausbildungen selbst bezahlt (Masseurin und Med.Bademeisterin auch)
Stelle ich keine Rechnung zu meine Kooperation Praxis bis ich die Genehmigung von DRV bekomme? Arbeite ich umsonst? was mache ich in diese Zeitraum ?
Die Anmeldung bei Arbeitsagentur hat nichts zu tun mit wie schnell soll ich die Genehmigung von DRV bekomme.
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elena34 schrieb:
@Anonymer Teilnehmer in jedem Physioverband gibt es eine Rechtsabteilung. Es gibt Existenzgründerseminare und Existenzgründerbücher. Geh mal auf die Homepage vom Benjamin Alt vom VPT , er hat schon sehr viele Videos gedreht zu diesem Thema . Ansonsten kann man sich auch von ihm beraten lassen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@elena34 vielen Dank für Ihre Tips!
Dafür dass du in jedem Post schreibst wie wenig Ahnung andere hätten gibst du selbst ganz schön viele Falschinfos.
Nur ein paar aus obigen Posts:
1) Eine mündliche Absprache oder konkludentes Verhalten ist ein Vertrag, er hat somit einen Vertrag, Schriftform ist nicht notwendig.
2) er kann durchaus in einem FM Verhältnis mit dem PI sein, auch wenn der PI ihn NICHT angemeldet hat.
Das ist die Pflicht des PI, nicht des FM und wird selbst beim Statusverfahren nicht überprüft, hier wird nur die Abgrenzung AN/selbstständig geprüft.
3) natürlich kann er auch schon Rechnungen schreiben. Der PI ist selbstständig und der FM, wenn der PI seine Pflichten der Anmeldung nicht erfüllt trägt er im Zweifel als Verursacher die Kosten als Vertragspartner der GKV.
Der FM ist Vertragspartner des PI.
Du hast selbst herzlich wenig Ahnung von FMs.
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Gert Winsa schrieb:
@Evemarie Kaiser
Dafür dass du in jedem Post schreibst wie wenig Ahnung andere hätten gibst du selbst ganz schön viele Falschinfos.
Nur ein paar aus obigen Posts:
1) Eine mündliche Absprache oder konkludentes Verhalten ist ein Vertrag, er hat somit einen Vertrag, Schriftform ist nicht notwendig.
2) er kann durchaus in einem FM Verhältnis mit dem PI sein, auch wenn der PI ihn NICHT angemeldet hat.
Das ist die Pflicht des PI, nicht des FM und wird selbst beim Statusverfahren nicht überprüft, hier wird nur die Abgrenzung AN/selbstständig geprüft.
3) natürlich kann er auch schon Rechnungen schreiben. Der PI ist selbstständig und der FM, wenn der PI seine Pflichten der Anmeldung nicht erfüllt trägt er im Zweifel als Verursacher die Kosten als Vertragspartner der GKV.
Der FM ist Vertragspartner des PI.
Du hast selbst herzlich wenig Ahnung von FMs.
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Sarah x schrieb:
Du hast tatsächlich einen Praxisinhaber gefunden, der sich darauf einlässt?
Melde dich beim ortsansässigen Gesundheitsamt an als selbstständiger physio und fertig. Adresse bsp zu Hause eingeben und gut ist!
Kleingewerbe anfangs und schau wo der zug hinführt....
Mit dem Thema FM oder selbstständig solltest du dich auf jeden Fall ganz schnell intensiv befassen😉
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Das habe ich alles schon gemacht! Steurnummer Finanzamt + Anmeldung Gesundheitsamt + BG+ Berufhaftflicht Versicherungen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank!
Das habe ich alles schon gemacht! Steurnummer Finanzamt + Anmeldung Gesundheitsamt + BG+ Berufhaftflicht Versicherungen
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Sportphysi-O schrieb:
Kollege du musst im Prinzip gar nix machen!
Melde dich beim ortsansässigen Gesundheitsamt an als selbstständiger physio und fertig. Adresse bsp zu Hause eingeben und gut ist!
Kleingewerbe anfangs und schau wo der zug hinführt....
Mit dem Thema FM oder selbstständig solltest du dich auf jeden Fall ganz schnell intensiv befassen😉
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Sportphysi-O schrieb:
Und außerdem als privat Praxis eingeben.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja... Habe ich. Berufshaftpflichtversicherung, Berufsgenossenschaft,Gesundheitsamt Anmeldung, Finanzamt ID Steuer Nummer auch.
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Jens Knüppel schrieb:
Ich stelle mal ne blöde Frage an den AT, hast Du denn auch alle nötigen Versicherungen wie z:b: Betriebshaftpflicht?
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