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trenne mich von einer freien Mitarbeiterin (?!?).
Diese hat noch ein abgearbeitetes Privatrezept in den Unterlagen. Therapie vor über einem Jahr geleistet.
Kann der Betrag bei der Versicherung noch eingefordert werden?
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Gruß Monika
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Monika7 schrieb:
Liebe Kollegen,
trenne mich von einer freien Mitarbeiterin (?!?).
Diese hat noch ein abgearbeitetes Privatrezept in den Unterlagen. Therapie vor über einem Jahr geleistet.
Kann der Betrag bei der Versicherung noch eingefordert werden?
Danke für eine Antwort
Gruß Monika
Stelle einfach die Rechnung und gut ist.
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Eberhard schrieb:
Bei der Vielzahl der Krankenkassen ist diese Frage unmöglich zuverlässig zu beantworten. Jede PKK hat anderes Kleingedrucktes, das wir als Leistungserbriger nicht kennen müssen. Stelle deine Privatrechnung an die Privatpatientin. Diese soll die an ihre PKK weiterleiten. Auf die Bezahlung von Seite der P-Patientin würde ich auf jeden Fall bestehen. Wenn dies so nicht läuft, würde ich mich auf jeden Fall an die ehemalige FM wenden, denn die hat ihre Leistung mit dir einmal abgerechnet.
Grüße
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Monika7 schrieb:
Zur Info: Rechnung wurde vom Patienten bezahlt.
Grüße
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Ramona Völlkopf schrieb:
Erfreulich!
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Wonderwoman schrieb:
Es gilt die zivilrechtliche Verjährung.
Stelle einfach die Rechnung und gut ist.
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