Die Reha-Zentren HESS stehen für
eine langjährige Reha-Expertise
und qualitative hochwertige
Therapie am Patienten in den
Fachbereichen Orthopädie und
Neurologie. Schwerpunkte neben der
klassischen Rehabilitation sind die
medizinisch-beruflich orientierte
Rehabilitation inklusive ABMR der
Berufsgenossenschaften und
EFL-Testungen sowie die
Jugendrehabilitation.
Wir stehen für eine langjährige
Reha-Expertise sowie qualitativ
hochwertige Therapie am Patienten
und sind der größte, private...
eine langjährige Reha-Expertise
und qualitative hochwertige
Therapie am Patienten in den
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Neurologie. Schwerpunkte neben der
klassischen Rehabilitation sind die
medizinisch-beruflich orientierte
Rehabilitation inklusive ABMR der
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Problem beschreiben
salatschnecke schrieb:
Guten Abend, ich hätte eine Frage bezüglich der Möglichkeit, den eigenen Privatpatienten als freier Mitarbeiter auch eigene Rechnungen zu stellen und dann dem PI z.B.30% zu zahlen. Muß ich dann einen eigenen Stempel auf das Privatrezept machen und wie muß/sollte dieser aussehen?
Du bist Selbstständig und dann gehört das dazu. Genauso mit Logo, Stempel, Visitenkarten u.s.w.
Hast du das nicht, bist du pseudoselbstständig!
MFG
Meitao
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salatschnecke schrieb:
Vielen Dank für die Antwort! Habe leider vom Verband die Rückmeldung, daß private Kassen bei Prüfung die Zahlung verweigern können, da der Therapeut einen Praxissitz haben muß!?!
kommt aber wohl immer öfter vor..
deine rechnungen musst du definitiv nicht abstempeln und für selbstaquirierte (du schreibst von "eigenen" PP) patienten bekommt der PI nur was "ab", wenn du sie in seiner praxis behandelst. bei HB-behandlungen wird (zumindest bei "meinen" selbstaquirierten PP) die einnahme nicht mit dem PI geteilt...
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saloia schrieb:
betonung (noch) auf "können"...
kommt aber wohl immer öfter vor..
deine rechnungen musst du definitiv nicht abstempeln und für selbstaquirierte (du schreibst von "eigenen" PP) patienten bekommt der PI nur was "ab", wenn du sie in seiner praxis behandelst. bei HB-behandlungen wird (zumindest bei "meinen" selbstaquirierten PP) die einnahme nicht mit dem PI geteilt...
die verteilung zwischen PI und FM geschieht natürlich entsprechend der vereinbarungen.
nicht, das sich aus dem geschriebenen irgendjemand einen wie auch immer gearteten anspruch herleitet!!
was oben steht, sind MEINE vereinbarungen mit PI..
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saloia schrieb:
ps, weil IMMER noch ohne bearbeitungsfunktion:
die verteilung zwischen PI und FM geschieht natürlich entsprechend der vereinbarungen.
nicht, das sich aus dem geschriebenen irgendjemand einen wie auch immer gearteten anspruch herleitet!!
was oben steht, sind MEINE vereinbarungen mit PI..
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salatschnecke schrieb:
Alles klar, danke!
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rudibam schrieb:
Habe ich das richtig verstanden: Sie sind in der Praxis angestellt und wollen bei ihnen bekannten Privatpatienten in der gleichen Praxis als freier Mitarbeiter agieren?
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salatschnecke schrieb:
Nein, falsch verstanden: ich bin als Freier Mitarbeiter in der Praxis tätig :blush:
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Problem beschreiben
Meitao schrieb:
Du mußt sogar eine eigene Rechnung stellen!
Du bist Selbstständig und dann gehört das dazu. Genauso mit Logo, Stempel, Visitenkarten u.s.w.
Hast du das nicht, bist du pseudoselbstständig!
MFG
Meitao
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