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  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Privatrechnung stellen als freier Mitarbeiter

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Neues Thema
Privatrechnung stellen als freier Mitarbeiter
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salatschnecke
06.01.2013 20:52
Guten Abend, ich hätte eine Frage bezüglich der Möglichkeit, den eigenen Privatpatienten als freier Mitarbeiter auch eigene Rechnungen zu stellen und dann dem PI z.B.30% zu zahlen. Muß ich dann einen eigenen Stempel auf das Privatrezept machen und wie muß/sollte dieser aussehen?

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Guten Abend, ich hätte eine Frage bezüglich der Möglichkeit, den eigenen Privatpatienten als freier Mitarbeiter auch eigene Rechnungen zu stellen und dann dem PI z.B.30% zu zahlen. Muß ich dann einen eigenen Stempel auf das Privatrezept machen und wie muß/sollte dieser aussehen?
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salatschnecke schrieb:

Guten Abend, ich hätte eine Frage bezüglich der Möglichkeit, den eigenen Privatpatienten als freier Mitarbeiter auch eigene Rechnungen zu stellen und dann dem PI z.B.30% zu zahlen. Muß ich dann einen eigenen Stempel auf das Privatrezept machen und wie muß/sollte dieser aussehen?

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Meitao
07.01.2013 08:21
Du mußt sogar eine eigene Rechnung stellen!

Du bist Selbstständig und dann gehört das dazu. Genauso mit Logo, Stempel, Visitenkarten u.s.w.

Hast du das nicht, bist du pseudoselbstständig!

MFG
Meitao
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[b]Du mußt sogar eine eigene Rechnung stellen![/b] Du bist Selbstständig und dann gehört das dazu. Genauso mit Logo, Stempel, Visitenkarten u.s.w. Hast du das nicht, bist du pseudoselbstständig! MFG Meitao
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salatschnecke
07.01.2013 14:09
Vielen Dank für die Antwort! Habe leider vom Verband die Rückmeldung, daß private Kassen bei Prüfung die Zahlung verweigern können, da der Therapeut einen Praxissitz haben muß!?!
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Vielen Dank für die Antwort! Habe leider vom Verband die Rückmeldung, daß private Kassen bei Prüfung die Zahlung verweigern können, da der Therapeut einen Praxissitz haben muß!?!
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salatschnecke schrieb:

Vielen Dank für die Antwort! Habe leider vom Verband die Rückmeldung, daß private Kassen bei Prüfung die Zahlung verweigern können, da der Therapeut einen Praxissitz haben muß!?!

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saloia
07.01.2013 18:34
betonung (noch) auf "können"...
kommt aber wohl immer öfter vor..

deine rechnungen musst du definitiv nicht abstempeln und für selbstaquirierte (du schreibst von "eigenen" PP) patienten bekommt der PI nur was "ab", wenn du sie in seiner praxis behandelst. bei HB-behandlungen wird (zumindest bei "meinen" selbstaquirierten PP) die einnahme nicht mit dem PI geteilt...

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betonung (noch) auf "können"... kommt aber wohl immer öfter vor.. deine rechnungen musst du definitiv nicht abstempeln und für selbstaquirierte (du schreibst von "eigenen" PP) patienten bekommt der PI nur was "ab", wenn du sie in seiner praxis behandelst. bei HB-behandlungen wird (zumindest bei "meinen" selbstaquirierten PP) die einnahme nicht mit dem PI geteilt...
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saloia schrieb:

betonung (noch) auf "können"...
kommt aber wohl immer öfter vor..

deine rechnungen musst du definitiv nicht abstempeln und für selbstaquirierte (du schreibst von "eigenen" PP) patienten bekommt der PI nur was "ab", wenn du sie in seiner praxis behandelst. bei HB-behandlungen wird (zumindest bei "meinen" selbstaquirierten PP) die einnahme nicht mit dem PI geteilt...

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saloia
07.01.2013 18:43
ps, weil IMMER noch ohne bearbeitungsfunktion:
die verteilung zwischen PI und FM geschieht natürlich entsprechend der vereinbarungen.
nicht, das sich aus dem geschriebenen irgendjemand einen wie auch immer gearteten anspruch herleitet!!
was oben steht, sind MEINE vereinbarungen mit PI..

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ps, weil IMMER noch ohne bearbeitungsfunktion: die verteilung zwischen PI und FM geschieht natürlich entsprechend der vereinbarungen. nicht, das sich aus dem geschriebenen irgendjemand einen wie auch immer gearteten anspruch herleitet!! was oben steht, sind MEINE vereinbarungen mit PI..
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saloia schrieb:

ps, weil IMMER noch ohne bearbeitungsfunktion:
die verteilung zwischen PI und FM geschieht natürlich entsprechend der vereinbarungen.
nicht, das sich aus dem geschriebenen irgendjemand einen wie auch immer gearteten anspruch herleitet!!
was oben steht, sind MEINE vereinbarungen mit PI..

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salatschnecke
08.01.2013 22:03
Alles klar, danke!
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salatschnecke schrieb:

Alles klar, danke!

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rudibam
09.01.2013 16:29
Habe ich das richtig verstanden: Sie sind in der Praxis angestellt und wollen bei ihnen bekannten Privatpatienten in der gleichen Praxis als freier Mitarbeiter agieren?
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Habe ich das richtig verstanden: Sie sind in der Praxis angestellt und wollen bei ihnen bekannten Privatpatienten in der gleichen Praxis als freier Mitarbeiter agieren?
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rudibam schrieb:

Habe ich das richtig verstanden: Sie sind in der Praxis angestellt und wollen bei ihnen bekannten Privatpatienten in der gleichen Praxis als freier Mitarbeiter agieren?

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salatschnecke
10.01.2013 22:17
Nein, falsch verstanden: ich bin als Freier Mitarbeiter in der Praxis tätig :blush:
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Nein, falsch verstanden: ich bin als Freier Mitarbeiter in der Praxis tätig :blush:
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salatschnecke schrieb:

Nein, falsch verstanden: ich bin als Freier Mitarbeiter in der Praxis tätig :blush:

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Meitao schrieb:

Du mußt sogar eine eigene Rechnung stellen!

Du bist Selbstständig und dann gehört das dazu. Genauso mit Logo, Stempel, Visitenkarten u.s.w.

Hast du das nicht, bist du pseudoselbstständig!

MFG
Meitao



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