O.P.T. - wir sind eine Praxis für
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
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Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
ich bitte euch um auskunft:
ich bin seit 10 jahren FM in einer praxis und rechne meine privatpatienten selbst ab, da etwa 2/3 der patienten über meine eigene werbung kommen. eine privatrechung wird nun von der DKV nicht bezahlt (obwohl sie die zwei vorhergehenden bezahlt hat) mit der aussage: ich müsse einen niederlassungsnachweis vorweisen, ich sei nicht beim gesundheitsamt gemeldet.
kann mir jemand was dazu sagen - hab noch nie gehört, dass man sich irgendwo anmelden muß um privatpatienten behandeln zu dürfen???
danke im voraus!
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Moebus schrieb:
hallo liebe kollegen,
ich bitte euch um auskunft:
ich bin seit 10 jahren FM in einer praxis und rechne meine privatpatienten selbst ab, da etwa 2/3 der patienten über meine eigene werbung kommen. eine privatrechung wird nun von der DKV nicht bezahlt (obwohl sie die zwei vorhergehenden bezahlt hat) mit der aussage: ich müsse einen niederlassungsnachweis vorweisen, ich sei nicht beim gesundheitsamt gemeldet.
kann mir jemand was dazu sagen - hab noch nie gehört, dass man sich irgendwo anmelden muß um privatpatienten behandeln zu dürfen???
danke im voraus!
Variante 1: erklär dem Patienten das bei euch eine Melsung beim Gesundheitsamt keine Pflicht ist wenn das zutrifft; damit liefe der Versuch der PKV ins Leere.
Variante 2: ergänze die Rechnung um einen Passus "Einzug im Auftrag der Praxis XYZ, IK = 123456789". Damit passiert erstmal gar nix und die Sesselpupser haben ihren Niederlassungsnachweis (IK) ohne das Gesundheitsamt befragen zu müssen.
Das kann man bestimmt auch anders lösen, mit Angabe eines IK haben wir am wenigsten Stress; klappt auch mit dem Einzug von Eigenanteilen ohne die beauftragende Praxis direkt zu involvieren - diese Rechnungen haben schon den einen oder anderen Zuzahlungsbefreiungsantrag überstanden - das Finanzamt interessiert sich nur für die tatsächlichen Geldflüsse, die DRV sieht das auch recht entspannt ;)
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Meine Erfahrung mit Privatpatienten und deren Kostenträgern ist allerdings ziemlich überschaubar, ich lasse mich da gerne von Privatpraxenbetreiberinnen oder PI mit höherem PP-Anteil belehren ;)
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Papa Alpaka schrieb:
...vermutlich geht es der DKV nur darum, das sie Leistungen auf einem gewissen Minimalstandard erbracht haben wollen (ist mit der Zulassung auf GKV-Niveau gesichert); kauft der Privatversicherte Schrott ein können die Folgekosten explodieren. Könnt ihr ihnen diese Sorge nehmen dürfte der Rest laufen...
Meine Erfahrung mit Privatpatienten und deren Kostenträgern ist allerdings ziemlich überschaubar, ich lasse mich da gerne von Privatpraxenbetreiberinnen oder PI mit höherem PP-Anteil belehren ;)
ich habe auf der rechnung stehen: mein name und darunter "Physio in der praxis...." - müßte doch eigentlich ausreichen? aber zukünftig werd ich den passus druntersetzen, den du mir genannt hast - herzlichen dank nochmals dafür!
kann man irgendwo nachlesen, ob man sich hier in baden-württemberg beim gesundheitsamt anmelden muß? gehört hab ich´s noch nie und die verschiedenen PI, bei denen ich gearbeitet habe, wollten so eine anmeldung hier noch nie nachgewiesen haben.
:blush:
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Moebus schrieb:
das hilft mir sehr - vielen dank!!!
ich habe auf der rechnung stehen: mein name und darunter "Physio in der praxis...." - müßte doch eigentlich ausreichen? aber zukünftig werd ich den passus druntersetzen, den du mir genannt hast - herzlichen dank nochmals dafür!
kann man irgendwo nachlesen, ob man sich hier in baden-württemberg beim gesundheitsamt anmelden muß? gehört hab ich´s noch nie und die verschiedenen PI, bei denen ich gearbeitet habe, wollten so eine anmeldung hier noch nie nachgewiesen haben.
:blush:
...möglicherweise schließt da gerade eine Bürokraft aus NRW von ihren lokalen Bedingungen auf die Bundesebene...
Google schickt mich spontan hierhin: https://www.physio.de/forum/selbststaendigkeit/anmeldung-gesundheitsamt-baden-wuerttemberg-preisaushang/16/193664/193668/&v=f
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Papa Alpaka schrieb:
Stand meines Wissens wollen die Gesundheitsämter in BaWü keine Meldung, sollten sie das doch wollen habe ich Nachmeldebedarf ;)
...möglicherweise schließt da gerade eine Bürokraft aus NRW von ihren lokalen Bedingungen auf die Bundesebene...
Google schickt mich spontan hierhin: https://www.physio.de/forum/selbststaendigkeit/anmeldung-gesundheitsamt-baden-wuerttemberg-preisaushang/16/193664/193668/&v=f
genauso ist es wohl: abrechnungsstelle ist in köln....
und auf google hätt ich ja mal selbst kommen können..... :blush:
alles gute dir!
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Moebus schrieb:
super - nochmls danke!!
genauso ist es wohl: abrechnungsstelle ist in köln....
und auf google hätt ich ja mal selbst kommen können..... :blush:
alles gute dir!
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Herbert schrieb:
DKV= Hauptsitz Köln, korrekt?
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Herbert schrieb:
Und DKV= permanente Diskussionen, auch korrekt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Tempelritter schrieb:
Manche PKV?en haben in ihrem Kleingedruckten, dass es eine GKV zugelassene PT-Praxis sein muss. Aber letztendlich ist der Versicherte dein Vertragspartner und nur das zählt (HV).
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Moebus schrieb:
vielen dank für eure unterstützung!!!
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Papa Alpaka schrieb:
...in manchen Bundesländern ist eine Meldung beim Gesundheitsamt angesagt; manche PKVen haben in manchen Verträgen einen Passus das die Behandlung von niedergelassenen Therapeuten zu erfolgen hat ("keine Heilkunde im umherziehen").
Variante 1: erklär dem Patienten das bei euch eine Melsung beim Gesundheitsamt keine Pflicht ist wenn das zutrifft; damit liefe der Versuch der PKV ins Leere.
Variante 2: ergänze die Rechnung um einen Passus "Einzug im Auftrag der Praxis XYZ, IK = 123456789". Damit passiert erstmal gar nix und die Sesselpupser haben ihren Niederlassungsnachweis (IK) ohne das Gesundheitsamt befragen zu müssen.
Das kann man bestimmt auch anders lösen, mit Angabe eines IK haben wir am wenigsten Stress; klappt auch mit dem Einzug von Eigenanteilen ohne die beauftragende Praxis direkt zu involvieren - diese Rechnungen haben schon den einen oder anderen Zuzahlungsbefreiungsantrag überstanden - das Finanzamt interessiert sich nur für die tatsächlichen Geldflüsse, die DRV sieht das auch recht entspannt ;)
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Olaf Seifert schrieb:
Ja das gab es vor 6 - 7 Jahren in Berlin auch schon mal. Hier hat die PKV den Patienten die Erstattung verweigert, weil diese (GKV zuglassenen) Praxen vergessen hatten, den Umzug beim Landesamt für Gesundheit anzuzeigen. In Berlin ist jede Praxiseröffnung und bei Umzug beim Landesamt für Gesundheit (LaGeSo) anzuzeigen. Wenn ich es recht in Erinnerung habe, dann betraf es auch Rechnungen seitens freier MA. Ich schaue mal, ob ich noch Unterlagen finde.
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