Für meine Praxis in Brühl suche
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
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muß ich mich bei PP nach den Preisen der auftraggebenden Praxis richten, oder kann ich als FM meine eigene Privat-Preisliste haben?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
muß ich mich bei PP nach den Preisen der auftraggebenden Praxis richten, oder kann ich als FM meine eigene Privat-Preisliste haben?
MfG
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Bzw. wenn meine Privatpreise etwas höher sind als die der Praxis, verdient der PI doch auch daran, da er prozentual mehr pro Behandlung von mir bekommt?
Seh ich das jetzt falsch?
[bearbeitet am 25.05.13 09:09]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Und wenn ich laut Vereinbarung den von mir behandelten PP direkt eine Rechnung stelle - und nicht dem PI?
Bzw. wenn meine Privatpreise etwas höher sind als die der Praxis, verdient der PI doch auch daran, da er prozentual mehr pro Behandlung von mir bekommt?
Seh ich das jetzt falsch?
[bearbeitet am 25.05.13 09:09]
wenn der PI Dich beauftragt stellt er normalerweise die Rechnung an den Patienten und er gibt auch den Preis vor. D.h., Du stellst dem PI Deinen Prozentsatz seines Preises in Rechnung.
Wenn Du jedoch selbst einen Patienten akquirierst und den in der Praxis behandelst, kannst Du selbstverständlich Deine eigenen Preise (höher oder niedriger als PI) ansetzen, da Du dann dem Patienten selbst die Rechnung stellst und dem PI eine Gutschrift über seine Prozente ausstellst.
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die neue schrieb:
Man muß unterscheiden:
wenn der PI Dich beauftragt stellt er normalerweise die Rechnung an den Patienten und er gibt auch den Preis vor. D.h., Du stellst dem PI Deinen Prozentsatz seines Preises in Rechnung.
Wenn Du jedoch selbst einen Patienten akquirierst und den in der Praxis behandelst, kannst Du selbstverständlich Deine eigenen Preise (höher oder niedriger als PI) ansetzen, da Du dann dem Patienten selbst die Rechnung stellst und dem PI eine Gutschrift über seine Prozente ausstellst.
Unterbietet man den PI wollen mehr zu dem FM!
Überbeitet der FM den PI, werden die Patienten sich das nicht gefallen lassen! Also handeln die Patienten den FM runter oder gehen zum PI.
Daher ist es sinnvoll sich da anzupassen!
Schliesslich entsteht hier eine Konkurrenzsituation wenn der PI den 2.0 fachen Satz nimmt und der FM den Beihilfesatz!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Doch hier entstehen andere Probleme:
Unterbietet man den PI wollen mehr zu dem FM!
Überbeitet der FM den PI, werden die Patienten sich das nicht gefallen lassen! Also handeln die Patienten den FM runter oder gehen zum PI.
Daher ist es sinnvoll sich da anzupassen!
Schliesslich entsteht hier eine Konkurrenzsituation wenn der PI den 2.0 fachen Satz nimmt und der FM den Beihilfesatz!
MFG
Meitao
Vielen Dank für eure Beiträge
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Alles klar - kann ich nachvollziehen.
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Fuzziguzzi schrieb:
Ich denke das kannst du machen, allerdings würde ich dies als PI nicht aktzeptieren und dir keine weitere Patienten geben.
MfG
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idefix- schrieb:
kein Problem, aber wenn Du unter meinem Satz arbeiten würdest, bekomm ich den Anteil nach meinem Satz gerechnet, bleibt also weniger für Dich
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