Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
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sinjak schrieb:
darf ich als physio ohne weiteres "Praventions-bahnadlungen" anbieten? Gibt er hierzu auch wieder zulassungsbstimungen für räume? Was muss ich beachten?
Aber bei Präventionsbehandlungen mußt du in der Preiskalkulation die MWST mit einrechnen
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was fehlt noch bevor ich es anbieten kann?
-Meldung beim Gesundheitsamt
-Meldung beim Finanzamt
Brauch ich eine zusätzliche Berufshaftpflicht wenn ich doch schon eine Festanstellung habe oder zählt das nur für die KK und die RV beiträge??
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sinjak schrieb:
wo müsste ich mich anmelden und was dürfte ich noch anbieten (normale KG geht ja nicht, da ich keinen HP habe, oder??) aber "präventionsbehandlung" oder wellnessbehandlungen schon....
was fehlt noch bevor ich es anbieten kann?
-Meldung beim Gesundheitsamt
-Meldung beim Finanzamt
Brauch ich eine zusätzliche Berufshaftpflicht wenn ich doch schon eine Festanstellung habe oder zählt das nur für die KK und die RV beiträge??
Für alle selbständigen Tätigkeiten "an Menschen" musst du eine eigene Haftpflicht abschließen. Ob das jetzt Berufs- oder Betriebshaftpflicht heißt, weiß ich nicht, aber du haftest für jeden Schaden, den du in der Ausübung deiner selbständigen Tätigkeit an Gesundheit oder Gegenständen von Anderen verursachst!
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chipchap schrieb:
Bei deiner Festanstellung hast du keine Berufshaftpflicht, sondern du bist während deiner Arbeitszeit über die Betriebshaftpflicht deines Arbeitgebers versichert.
Für alle selbständigen Tätigkeiten "an Menschen" musst du eine eigene Haftpflicht abschließen. Ob das jetzt Berufs- oder Betriebshaftpflicht heißt, weiß ich nicht, aber du haftest für jeden Schaden, den du in der Ausübung deiner selbständigen Tätigkeit an Gesundheit oder Gegenständen von Anderen verursachst!
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eim schrieb:
Als Physio kannst du Präventionsbehandlungen anbieten.Die Teilnehmer sind ja Selbstzahler und somit kann dir auch niemeand vorschreiben wie die Räumlichkeiten sein sollen.
Aber bei Präventionsbehandlungen mußt du in der Preiskalkulation die MWST mit einrechnen
also ich meine ganz ehrlich...es weiss doch dann jeder das ich KG mache es aber unter dem namen verkaufe...kann mir da jemand ans bein pinkeln wenn ich es so verkaufe?!
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2. Wo willst Du denn Deine Präventionsbehandlung und Wellnessmassagen durchführen? Ganz so einfach, wie eim das sagt, ist es auch nicht. Zuhause im Wohnzimmer oder im Kellerbereich geht nicht.
3. Was meinst Du mit (Zitat) "es weiss doch dann jeder das ich KG mache es aber unter dem namen verkaufe"? Wenn Du Wellness anbietest, darfst Du Wellness machen. Wenn Du Prävention anbietest, darfst Du Prävention machen. Wenn ich es richtig interpretiere, willst Du Wellness anbieten, aber KG ohne Rezept machen. Das würde ich mir mehrfach überlegen ....
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die neue schrieb:
1. Die BG will auch noch wissen, was Du tust, und dafür Geld kassieren.
2. Wo willst Du denn Deine Präventionsbehandlung und Wellnessmassagen durchführen? Ganz so einfach, wie eim das sagt, ist es auch nicht. Zuhause im Wohnzimmer oder im Kellerbereich geht nicht.
3. Was meinst Du mit (Zitat) "es weiss doch dann jeder das ich KG mache es aber unter dem namen verkaufe"? Wenn Du Wellness anbietest, darfst Du Wellness machen. Wenn Du Prävention anbietest, darfst Du Prävention machen. Wenn ich es richtig interpretiere, willst Du Wellness anbieten, aber KG ohne Rezept machen. Das würde ich mir mehrfach überlegen ....
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sinjak schrieb:
kommt dabei noch etwas an mich zu oder könnte ich so loslegen? was kann ich noch anbieten ausser PRÄVENTIONSBEHANDLUNG und z.b WELLNESSMASSAGEN?? ....
also ich meine ganz ehrlich...es weiss doch dann jeder das ich KG mache es aber unter dem namen verkaufe...kann mir da jemand ans bein pinkeln wenn ich es so verkaufe?!
würde das alles gerne in einem fitnessstudio machen...
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sinjak schrieb:
nein, bei wellnessmassagen würde es ja wirklich nur auf massagen hinauslaufen. die sache mit der präventionsbehandlung ist ja eigentlich KG nur nicht mit einem akuten problem , weil sonsz müsste ich ihn ja zum arzt schicken...
würde das alles gerne in einem fitnessstudio machen...
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