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-einen unbefristeten Arbeitsvertrag
in Teil- oder Vollzeit
-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
-30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) +
Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
Neujahr als Geschenk
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-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
innovatives Arbeiten
- nettes junges Team
-regelmäßig Teamsitzung
Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
Fähigkei...
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eine Frage zum Thema Statusfeststellung: Mein Chef möchte keine Statusfeststellung machen lassen, weil er gehört habe, dass "auch FM, die eine positiv ausgefallene Statusfestellung erteilt bekommen hatten, ein paar Jahre später rückwirkend als Angestellte definiert worden sind" - ohne, dass sich an der Arbeitsweise etwas geändert hatte und mit den ganzen rechtlichen Folgen.
Kennt jemand von euch so einen Fall? Ich habe davon noch nie gehört und kann das auch nicht recht glauben.
Liebe Grüße
mimikri
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mimikri schrieb:
Hallo,
eine Frage zum Thema Statusfeststellung: Mein Chef möchte keine Statusfeststellung machen lassen, weil er gehört habe, dass "auch FM, die eine positiv ausgefallene Statusfestellung erteilt bekommen hatten, ein paar Jahre später rückwirkend als Angestellte definiert worden sind" - ohne, dass sich an der Arbeitsweise etwas geändert hatte und mit den ganzen rechtlichen Folgen.
Kennt jemand von euch so einen Fall? Ich habe davon noch nie gehört und kann das auch nicht recht glauben.
Liebe Grüße
mimikri
Du bist AN? Wozu dann eine Statusfeststellung?
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RoFo schrieb:
Dein Chef?!
Du bist AN? Wozu dann eine Statusfeststellung?
Kennt jemand von euch so einen Fall? Ich habe davon noch nie gehört und kann das auch nicht recht glauben.
Ich kenne so einen Fall auch nicht, habe von sowas noch nie gehört und kann das ebenfalls
nicht glauben.
Achte auf deine Wortwahl: Chef ist Chef und Auftraggeber ist Auftraggeber und nicht Chef.
Was ist eigentlich aus deinen Praxisplänen geworden?
Offensichtlich nichts.
Insgesamt ein merkwürdiges Gerücht und eine merkwürdige Schlussfolgerung deines
Auftraggebers.
Das Bundessozialgericht spricht von Rechtssicherheit, die durch eine Statusfeststellung entsteht.
Die Zurücknahme eines solchen Bescheides durch die DRV erfordert explizite Begründungen des Prüfers
bzgl. erheblicher Abweichungen der Realität von den auf dem Erhebungsbogen gemachten Angaben.
Gibt es diese Abweichungen nicht, lässt sich eine Statusänderung nicht begründen und wäre
somit hinfällig.
Ich schreibe "wäre", weil dieses Gerücht ein Gerücht ist.
Du könntest dich mal outen, was bei dir eigentlich Sache ist: Mal rechnet ein Fremd-PI über deine
Zertifikate ab und du hast Fragen über Fragen, dann willst du eine Praxis gründen, erst sollen
die Räumlichkeiten gemietet werden, dann denkst du an Eigentum (oben wohnen, unten arbeiten...)
Wieder Fragen.....jetzt bist du FM mit "Chef"......
Und nun dieses Gerücht......erzähl doch mal !
P.S. mimikri ist ein interessanter Name....
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morpheus-06 schrieb:
Ich kenne nur, das die Statusfestdtellung bei Betriebsprügingen widerlegt wird. Meinst du das damit?
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hermi schrieb:
mimikri schrieb am 9.3.17 22:53:
Kennt jemand von euch so einen Fall? Ich habe davon noch nie gehört und kann das auch nicht recht glauben.
Ich kenne so einen Fall auch nicht, habe von sowas noch nie gehört und kann das ebenfalls
nicht glauben.
Achte auf deine Wortwahl: Chef ist Chef und Auftraggeber ist Auftraggeber und nicht Chef.
Was ist eigentlich aus deinen Praxisplänen geworden?
Offensichtlich nichts.
Insgesamt ein merkwürdiges Gerücht und eine merkwürdige Schlussfolgerung deines
Auftraggebers.
Das Bundessozialgericht spricht von Rechtssicherheit, die durch eine Statusfeststellung entsteht.
Die Zurücknahme eines solchen Bescheides durch die DRV erfordert explizite Begründungen des Prüfers
bzgl. erheblicher Abweichungen der Realität von den auf dem Erhebungsbogen gemachten Angaben.
Gibt es diese Abweichungen nicht, lässt sich eine Statusänderung nicht begründen und wäre
somit hinfällig.
Ich schreibe "wäre", weil dieses Gerücht ein Gerücht ist.
Du könntest dich mal outen, was bei dir eigentlich Sache ist: Mal rechnet ein Fremd-PI über deine
Zertifikate ab und du hast Fragen über Fragen, dann willst du eine Praxis gründen, erst sollen
die Räumlichkeiten gemietet werden, dann denkst du an Eigentum (oben wohnen, unten arbeiten...)
Wieder Fragen.....jetzt bist du FM mit "Chef"......
Und nun dieses Gerücht......erzähl doch mal !
P.S. mimikri ist ein interessanter Name....
Und noch ein Nachtrag, damit es wirklich eindeutig wird: wenn wir beim Neuantrag faken würden, könnte die Gefahr bestehen, dass bei einer sich eventuell in der Zukunft ereignenden BP ...etc.
@ Hermi: Mensch, Du machst Dir ja richtig Gedanken über mich! Woher kommt das denn? Erzähl doch mal!
:blush:
Woher kommt denn Dein Gedanke, dass ich FM wäre? Habe ich mich so missverständlich ausgedrückt?
Tatsächlich ist es so, dass ich derzeit noch angestellt bin (in mehreren Praxen. Mach Dir keinen Kopf über meine Steuerkarten und-klassen, es ist alles gut.) und eine meiner AG hat mir jetzt FM angeboten, der andere möchte das aber nicht - aus o g Grund.
Ich bin leider (?) noch nicht selbständig geworden, aus diversen Gründen, hauptsächlich aber die Abneigung gegen Miete. Du konntest das wohl ein wenig mitverfolgen- -und zum jetzigen Zeitpunkt ist dermaßen die Luft bei mir raus, dass ich schlicht und ergreifend nicht mehr weiß, was ich überhaupt will. Will ich die Kassenzulassung überhaupt? Bleibe ich angestellt und versuche, eine Privatpraxis an den Start zu bekommen? Hänge ich die PT ganz an den Nagel und gehe nochmal an die Uni? Entscheide ich mich für nichts und suche weiter nach Immobilien, in der Hoffnung, dass ich von einer Inspiration getroffen werde?...bla?
Urlaub wäre wohl ein guter Plan :wink:
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.............und eine meiner AG hat mir jetzt FM angeboten, der andere möchte das aber nicht - aus o g Grund.
Aus einem Angestelltenverhältnis ins FM-Verhältnis ist sowieso ganz schlecht....
Riecht nach Umwandlung eines regulären Jobs in Scheinselbständigkeit, sollte man lassen.
Ich empfehle dir eine Kombination aus angestellt und FM:
Angestelltenverhältnis etwa 20 Stunden aufwärts.
Nebenberuflich FM mit einem Gewinn bis 450 €
Sollte der Gewinn über 450 € liegen, musst du DRV-Beiträge zahlen, KV aber noch nicht.
KV-Beiträge erst, wenn von der Stundenzahl und dem Gewinn her die Selbständigkeit überwiegt.
Statusfeststellung nicht vergessen.
Du kombinierst unternehmerische Freiheit mit abgespeckter sozialer Sicherheit eines Angestellten.
Dein Netto dürfte im Bereich des Netto eines Vollzeitangestellten liegen.
P.S.: Wenn ich jung wäre, würde ich Nagel und Uni wählen......
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hermi schrieb:
mimikri schrieb am 10.3.17 11:53:
.............und eine meiner AG hat mir jetzt FM angeboten, der andere möchte das aber nicht - aus o g Grund.
Aus einem Angestelltenverhältnis ins FM-Verhältnis ist sowieso ganz schlecht....
Riecht nach Umwandlung eines regulären Jobs in Scheinselbständigkeit, sollte man lassen.
Ich empfehle dir eine Kombination aus angestellt und FM:
Angestelltenverhältnis etwa 20 Stunden aufwärts.
Nebenberuflich FM mit einem Gewinn bis 450 €
Sollte der Gewinn über 450 € liegen, musst du DRV-Beiträge zahlen, KV aber noch nicht.
KV-Beiträge erst, wenn von der Stundenzahl und dem Gewinn her die Selbständigkeit überwiegt.
Statusfeststellung nicht vergessen.
Du kombinierst unternehmerische Freiheit mit abgespeckter sozialer Sicherheit eines Angestellten.
Dein Netto dürfte im Bereich des Netto eines Vollzeitangestellten liegen.
P.S.: Wenn ich jung wäre, würde ich Nagel und Uni wählen......
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Das mit der Kombi 20 Stunden angestellt sein und der Rest Pseudoselbständig mit maximal 450€ ist ein super Tipp! Damit kann doch prima während der Lebzeiten ordentlich Leistung aus dem GKV System ziehen. Den fehlenden Geldbetrag am Lebensarbeitsende (Minirente aus 20 Stunden) wird die Solidargemeinschaft wohl auch irgendwie tragen. Klasse unternehmerisches Handeln. Ich persönlich emfinde das als Mitnahmementalität..
MfG
@ Hermi: Mensch, Du machst Dir ja richtig Gedanken über mich! Woher kommt das denn? Erzähl doch mal!
Ich erzähl mal: In letzter Zeit gab es so einige etwas undifferenzierte "Wortmeldungen" von
(auch) anonymen Schreibern, die merkwürdige Negativmeldungen bzgl. FM absonderten, dann
aber auf Nachfrage gar nicht, wenig oder wortkarg antworteten.
Danach kam dann nichts mehr.
Drum wollte ich wissen: Wer ist denn diese "mimikri" ?
Warum: So eine Überschrift wie deine, nur aufgrund eines Gerüchtes, bringt unnötige Verunsicherung
bei FM`s und ihren Auftraggebern, die ja mit der Statusfeststellung alles richtig gemacht haben.
Und so ganz abwegig ist der der Gedanke an Trollerei ja nicht. Das Netz ist nunmal inzwischen
ziemlich verseucht....
Du hast dich ja dann erklärt, danke.
P.S. Wenn jemand im FM-Forum schreibt, sein Chef würde ein Statusfeststellungsverfahren ablehnen,
dann liegt es einfach nahe, dass dieser jemand ein FM ist, der seine Wortwahl ("Chef") nicht im Griff hat.
Gibt´s hier dauernd.
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hermi schrieb:
mimikri schrieb am 10.3.17 11:53
@ Hermi: Mensch, Du machst Dir ja richtig Gedanken über mich! Woher kommt das denn? Erzähl doch mal!
Ich erzähl mal: In letzter Zeit gab es so einige etwas undifferenzierte "Wortmeldungen" von
(auch) anonymen Schreibern, die merkwürdige Negativmeldungen bzgl. FM absonderten, dann
aber auf Nachfrage gar nicht, wenig oder wortkarg antworteten.
Danach kam dann nichts mehr.
Drum wollte ich wissen: Wer ist denn diese "mimikri" ?
Warum: So eine Überschrift wie deine, nur aufgrund eines Gerüchtes, bringt unnötige Verunsicherung
bei FM`s und ihren Auftraggebern, die ja mit der Statusfeststellung alles richtig gemacht haben.
Und so ganz abwegig ist der der Gedanke an Trollerei ja nicht. Das Netz ist nunmal inzwischen
ziemlich verseucht....
Du hast dich ja dann erklärt, danke.
P.S. Wenn jemand im FM-Forum schreibt, sein Chef würde ein Statusfeststellungsverfahren ablehnen,
dann liegt es einfach nahe, dass dieser jemand ein FM ist, der seine Wortwahl ("Chef") nicht im Griff hat.
Gibt´s hier dauernd.
..................Pseudoselbständig....................
Das kannst du bestimmt näher erläutern.
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hermi schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 10.3.17 13:56:
..................Pseudoselbständig....................
Das kannst du bestimmt näher erläutern.
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Ingo Friedrich schrieb:
Sehr gerne: Bissl selbständig und ja nicht mehr als 450€ Gewinn. Die Sicherheit zieht man sich aus dem System. Unternehmerisches Risiko annähernd null.
Den fehlenden Geldbetrag am Lebensarbeitsende (Minirente aus 20 Stunden) wird .......
Ein angestellter Physio hat auch bei 40 Stunden-Verträgen eine Minirente, die aufgestockt werden muss.
Und nu ?
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hermi schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 10.3.17 13:56:
Den fehlenden Geldbetrag am Lebensarbeitsende (Minirente aus 20 Stunden) wird .......
Ein angestellter Physio hat auch bei 40 Stunden-Verträgen eine Minirente, die aufgestockt werden muss.
Und nu ?
Damit kann doch prima während der Lebzeiten ordentlich Leistung aus dem GKV System ziehen.
Eben gerade nicht. So ein Kombinierer arbeitet weniger und zum Teil viel selbst-bestimmter.
Das hält ihn zufrieden und gesund.
Er hat Zeit für Sport und sonstigen emotionalen Ausgleich.
Man wird nicht krank.
Zum Arzt muss man dann nicht gehen.
Kosten verursacht man im GKV-System viel weniger.
Oder gar keine.
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hermi schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 10.3.17 13:56:
Damit kann doch prima während der Lebzeiten ordentlich Leistung aus dem GKV System ziehen.
Eben gerade nicht. So ein Kombinierer arbeitet weniger und zum Teil viel selbst-bestimmter.
Das hält ihn zufrieden und gesund.
Er hat Zeit für Sport und sonstigen emotionalen Ausgleich.
Man wird nicht krank.
Zum Arzt muss man dann nicht gehen.
Kosten verursacht man im GKV-System viel weniger.
Oder gar keine.
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Ingo Friedrich schrieb:
Man kann angestellt arbeiten und damit seinen Lebensunterhalt bestreiten oder dies aus Einkünften aus selbständiger Tätigkeit. Eine Mischung von beiden führt zur maximalen sozialen Absicherung plus geplanten Entzug von Beiträgen ins System zur Verdienstoptimierung. Zur echten Selbständigkeit fehlts vielleicht an irgendwas. Rein spekulativ.
Man kann angestellt arbeiten und damit seinen Lebensunterhalt bestreiten oder dies aus Einkünften aus selbständiger Tätigkeit.
Wenn dir eine solche Mischung nicht behagt: Parteizugehörigkeit, politische Arbeit bis hin zu einem Gesetz,
welches diese Kombination untersagt.....
Natürlich dient das Ganze auch der "Verdienstoptimierung" wie du schreibst.
Mir wäre auch lieber, wir müssten unseren Verdienst nicht optimieren.
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hermi schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 10.3.17 15:06:
Man kann angestellt arbeiten und damit seinen Lebensunterhalt bestreiten oder dies aus Einkünften aus selbständiger Tätigkeit.
Wenn dir eine solche Mischung nicht behagt: Parteizugehörigkeit, politische Arbeit bis hin zu einem Gesetz,
welches diese Kombination untersagt.....
Natürlich dient das Ganze auch der "Verdienstoptimierung" wie du schreibst.
Mir wäre auch lieber, wir müssten unseren Verdienst nicht optimieren.
.......und ja nicht mehr als 450€ Gewinn.
Gewinne innerhalb bestimmter Grenzen zu halten ist eine ur-unternehmerische Kernkompetenz
und kein Defizit oder Manko.
Frag mal bei großen Firmen nach.
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hermi schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 10.3.17 14:23
.......und ja nicht mehr als 450€ Gewinn.
Gewinne innerhalb bestimmter Grenzen zu halten ist eine ur-unternehmerische Kernkompetenz
und kein Defizit oder Manko.
Frag mal bei großen Firmen nach.
Unternehmerisches Risiko annähernd null.
Das unternehmerische Risiko ist proportional zu den Verdienstmöglichkeiten.
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hermi schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 10.3.17 14:23:
Unternehmerisches Risiko annähernd null.
Das unternehmerische Risiko ist proportional zu den Verdienstmöglichkeiten.
Eine Mischung von beiden führt zur maximalen sozialen Absicherung
Was maximale soziale Absicherung angeht: Da musst du die fragen, die schon nach
12 Jahren Mitgliedschaft (ich sag aber nicht wo) Rentenansprüche in einer Höhe haben, die
die allermeisten Arbeitnehmer in ihrem ganzen Arbeitsleben nicht ansatzweise erwerben können.
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hermi schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 10.3.17 15:06:
Eine Mischung von beiden führt zur maximalen sozialen Absicherung
Was maximale soziale Absicherung angeht: Da musst du die fragen, die schon nach
12 Jahren Mitgliedschaft (ich sag aber nicht wo) Rentenansprüche in einer Höhe haben, die
die allermeisten Arbeitnehmer in ihrem ganzen Arbeitsleben nicht ansatzweise erwerben können.
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mimikri schrieb:
@ Morpheus: Das wäre das einzige, was Sinn ergibt, was sich ja aber nur ereignen kann, wenn man beim Antrag gefaked hat.
Und noch ein Nachtrag, damit es wirklich eindeutig wird: wenn wir beim Neuantrag faken würden, könnte die Gefahr bestehen, dass bei einer sich eventuell in der Zukunft ereignenden BP ...etc.
@ Hermi: Mensch, Du machst Dir ja richtig Gedanken über mich! Woher kommt das denn? Erzähl doch mal!
:blush:
Woher kommt denn Dein Gedanke, dass ich FM wäre? Habe ich mich so missverständlich ausgedrückt?
Tatsächlich ist es so, dass ich derzeit noch angestellt bin (in mehreren Praxen. Mach Dir keinen Kopf über meine Steuerkarten und-klassen, es ist alles gut.) und eine meiner AG hat mir jetzt FM angeboten, der andere möchte das aber nicht - aus o g Grund.
Ich bin leider (?) noch nicht selbständig geworden, aus diversen Gründen, hauptsächlich aber die Abneigung gegen Miete. Du konntest das wohl ein wenig mitverfolgen- -und zum jetzigen Zeitpunkt ist dermaßen die Luft bei mir raus, dass ich schlicht und ergreifend nicht mehr weiß, was ich überhaupt will. Will ich die Kassenzulassung überhaupt? Bleibe ich angestellt und versuche, eine Privatpraxis an den Start zu bekommen? Hänge ich die PT ganz an den Nagel und gehe nochmal an die Uni? Entscheide ich mich für nichts und suche weiter nach Immobilien, in der Hoffnung, dass ich von einer Inspiration getroffen werde?...bla?
Urlaub wäre wohl ein guter Plan :wink:
Aber eben darin liegt es im detail. Denn wer sich hier nicht wirklich auskennt, tappt in Fallen die das Genick brechen können und relativ leicht zum Aberkennen führen können!
Beispiel gefällig? Das Genehmigungsverfahren von Verordnungen obliegt dem FM. Es ist nicht möglich dies an die Abrechnungspraxis per "Serviceleistung" abzutreten. Scheinselbstständigenargument!!!
Informiert euch doch bitte intensiver!!!
MFG
Meitao
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Beispiel gefällig? Das Genehmigungsverfahren von Verordnungen obliegt dem FM. Es ist nicht möglich dies an die Abrechnungspraxis per "Serviceleistung" abzutreten. Scheinselbstständigenargument!!!
Danke für die Info. Ich kannte das zwar schon, aber auch erst seit einigen Wochen.
Und seit dieser Zeit habe ich auch mal wieder Verordnungen a.d.R. einer Krankenkasse
ohne Genehmigungsverzicht. Vorher war das halt auch kein Thema.
Hast du noch andere wertvolle Tipps, die ich oder andere FM´s möglicherweise noch nicht kennen ?
Falls ja, schon mal Dank dafür.
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hermi schrieb:
Meitao schrieb am 10.3.17 16:09:
Beispiel gefällig? Das Genehmigungsverfahren von Verordnungen obliegt dem FM. Es ist nicht möglich dies an die Abrechnungspraxis per "Serviceleistung" abzutreten. Scheinselbstständigenargument!!!
Danke für die Info. Ich kannte das zwar schon, aber auch erst seit einigen Wochen.
Und seit dieser Zeit habe ich auch mal wieder Verordnungen a.d.R. einer Krankenkasse
ohne Genehmigungsverzicht. Vorher war das halt auch kein Thema.
Hast du noch andere wertvolle Tipps, die ich oder andere FM´s möglicherweise noch nicht kennen ?
Falls ja, schon mal Dank dafür.
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Meitao schrieb:
Eine erfolgreiche und positive Statusfeststellung kann nur bei wirklich belegbaren gründen aberkannt werden.dazu müsste schon eklatant gegen die erläuterungen bei Statusfeststellung verstoßen werden.
Aber eben darin liegt es im detail. Denn wer sich hier nicht wirklich auskennt, tappt in Fallen die das Genick brechen können und relativ leicht zum Aberkennen führen können!
Beispiel gefällig? Das Genehmigungsverfahren von Verordnungen obliegt dem FM. Es ist nicht möglich dies an die Abrechnungspraxis per "Serviceleistung" abzutreten. Scheinselbstständigenargument!!!
Informiert euch doch bitte intensiver!!!
MFG
Meitao
@ Ingo: Ich denke, dass ich mit meinen paar Euro fuffzich, die ich dem System beitrage oder nicht a) weder großen Schaden anrichte noch b) mich wesentlich verbessern/verschlechtern kann, was die Altersarmut betrifft. Und ich sehe mich - in der Hinsicht wirklich kleines Licht - da nun nicht in der Position das System der kompletten Republik zu erhellen oder in den Abgrund zu reißen. Dieses System stolpert sowieso schon. Und es gibt Berufsgruppen und Firmen, die DEUTLICH mehr Einfluss darauf haben - und die ihre Gewinne legalsterweise gleichfalls optimieren. Wenn ich richtig informiert bin , hat IKEA 2015 sage und schreibe 40.000 Euro Steuern gezahlt - wenn das nicht optimiert ist...vielleicht solltest Du einen Brief an deren Vorstand schreiben?
Ich verstehe durchaus wie Du denkst, habe aber für mich beschlossen: das bringt nix.
@Meitao: Ich gebe die VO schon immer meinen Patienten wieder mit, auch jetzt im AN-Verhältnis. Warum sollte sich die Praxis darum kümmern?
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mimikri schrieb:
Hermi, vielen Dank für Deine Nachrichten. Bin nicht mehr ganz jung, aber noch jung genug...mal sehen.
@ Ingo: Ich denke, dass ich mit meinen paar Euro fuffzich, die ich dem System beitrage oder nicht a) weder großen Schaden anrichte noch b) mich wesentlich verbessern/verschlechtern kann, was die Altersarmut betrifft. Und ich sehe mich - in der Hinsicht wirklich kleines Licht - da nun nicht in der Position das System der kompletten Republik zu erhellen oder in den Abgrund zu reißen. Dieses System stolpert sowieso schon. Und es gibt Berufsgruppen und Firmen, die DEUTLICH mehr Einfluss darauf haben - und die ihre Gewinne legalsterweise gleichfalls optimieren. Wenn ich richtig informiert bin , hat IKEA 2015 sage und schreibe 40.000 Euro Steuern gezahlt - wenn das nicht optimiert ist...vielleicht solltest Du einen Brief an deren Vorstand schreiben?
Ich verstehe durchaus wie Du denkst, habe aber für mich beschlossen: das bringt nix.
@Meitao: Ich gebe die VO schon immer meinen Patienten wieder mit, auch jetzt im AN-Verhältnis. Warum sollte sich die Praxis darum kümmern?
Egal, wie unabhängig die FM sind: Seit dem Urteil im Frühjahr letzten Jahres gibt es de facto keine FM mehr!
Den Antrag auf Statusfeststellung kann entweder der Auftraggeber oder der FM selbst stellen, das ist egal. Wenn man dem bösen Ende (Rückrechnung nach zig Jahren) entgehen möchte, sollte man den Status feststellen lassen.
Nach einem langen Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt wird klar, warum es keine FM in Zukunft mehr geben wird. Sobald der FM Räumlichkeiten einer anderen Praxis nutzt, gilt der bei der Clearingstelle als "abhängig beschäftigt". Auch mit eigenem Büro, eigener Tel. Nr., eigener Abrechnung, eig. Equipment.... Alles egal. Auch dann, wenn er Renten- und KV- Beiträge bezahlt, kein Gehalt bekommt...
Es ist keine Fake- Meldung, sondern gerade ganz aktuell und der Fachanwalt ist auch nicht irgendwer...
Ich kann nur sagen: Lasst die Finger davon.
Buchprüfungen kommen bei mir regelmäßig alle 3 Jahre. Wie das bei euch ist, weiß ich nicht. Aber mal eben für 3 Jahre zurück zu rechnen und alle Beiträge nebst Zinsen und Strafen zu zahlen kann für manche Praxis gefährlich werden.
Das Urteil aus 2016 besagt, dass die Abrechnungsmodalitäten nicht zur Feststellung heran gezogen werden dürfen. Aber die Raumnutzung schon. Das ist das Problem.... das die Verbände allerdings nicht sehen.
Nele
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Sobald der FM Räumlichkeiten einer anderen Praxis nutzt, gilt der bei der Clearingstelle als "abhängig beschäftigt".
Das Urteil aus 2016 besagt, dass die Abrechnungsmodalitäten nicht zur Feststellung heran gezogen werden dürfen. Aber die Raumnutzung schon. Das ist das Problem.... das die Verbände allerdings nicht sehen.
Nele
Mag so sein. Oder auch nicht.
Unproblematisches FM-Dasein hat man, mit Statusfeststellung, in jedem Fall als reiner HB-FM.
Für dieses Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis werden aktuell auch die Statusfeststellungen
"bestanden".
Also: Es gibt sie noch, mit "Erlaubnis" der DRV.
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hermi schrieb:
Neli K schrieb am 17.4.17 15:35:
Sobald der FM Räumlichkeiten einer anderen Praxis nutzt, gilt der bei der Clearingstelle als "abhängig beschäftigt".
Das Urteil aus 2016 besagt, dass die Abrechnungsmodalitäten nicht zur Feststellung heran gezogen werden dürfen. Aber die Raumnutzung schon. Das ist das Problem.... das die Verbände allerdings nicht sehen.
Nele
Mag so sein. Oder auch nicht.
Unproblematisches FM-Dasein hat man, mit Statusfeststellung, in jedem Fall als reiner HB-FM.
Für dieses Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis werden aktuell auch die Statusfeststellungen
"bestanden".
Also: Es gibt sie noch, mit "Erlaubnis" der DRV.
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Meitao schrieb:
Habe Statusfestellungen aus 2016 und 2017 die eben solche Konstellationen, Raumnutzung der Praxis, innehaben. So wenige FM gibt es gar nicht wie man glaubt.
MFG
Meitao
Habe Statusfestellungen aus 2016 und 2017 die eben solche Konstellationen, Raumnutzung der Praxis, innehaben. So wenige FM gibt es gar nicht wie man glaubt.
MFG
Meitao
Eben. Nur nicht verrückt machen lassen. Lieber den Status feststellen lassen. Vor der Zusammenarbeit.
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hermi schrieb:
Meitao schrieb am 18.4.17 09:24:
Habe Statusfestellungen aus 2016 und 2017 die eben solche Konstellationen, Raumnutzung der Praxis, innehaben. So wenige FM gibt es gar nicht wie man glaubt.
MFG
Meitao
Eben. Nur nicht verrückt machen lassen. Lieber den Status feststellen lassen. Vor der Zusammenarbeit.
Sobald der FM Räumlichkeiten einer anderen Praxis nutzt, gilt der bei der Clearingstelle als "abhängig beschäftigt".
Das Urteil aus 2016 besagt, dass die Abrechnungsmodalitäten nicht zur Feststellung heran gezogen werden dürfen. Aber die Raumnutzung schon. Das ist das Problem.... das die Verbände allerdings nicht sehen.
Nele
Mag so sein. Oder auch nicht.
Unproblematisches FM-Dasein hat man, mit Statusfeststellung, in jedem Fall als reiner HB-FM.
Für dieses Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis werden aktuell auch die Statusfeststellungen
"bestanden".
Also: Es gibt sie noch, mit "Erlaubnis" der DRV.
Dann hast du sicher als HB-FM auch einen eigenen PC und eine eigene Software in der "Leihpraxis"?
Nicht? Dann kommt Neli K schon recht nah ran mit ihrer Aussage.
Wenn ja, auch eigenen Terminplan, der von dir geführt wird?
Nicht? Dann wird die STEUERPRÜFUNG beim nächsten Mal ein kleines Fest machen.
Es gibt ja nicht nur die RV, es dürfte ja auch bekannt sein, dass ander Insititutionen "nachschauen".
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stefan 302 schrieb:
hermi schrieb am 17.4.17 16:53:
Neli K schrieb am 17.4.17 15:35:
Sobald der FM Räumlichkeiten einer anderen Praxis nutzt, gilt der bei der Clearingstelle als "abhängig beschäftigt".
Das Urteil aus 2016 besagt, dass die Abrechnungsmodalitäten nicht zur Feststellung heran gezogen werden dürfen. Aber die Raumnutzung schon. Das ist das Problem.... das die Verbände allerdings nicht sehen.
Nele
Mag so sein. Oder auch nicht.
Unproblematisches FM-Dasein hat man, mit Statusfeststellung, in jedem Fall als reiner HB-FM.
Für dieses Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis werden aktuell auch die Statusfeststellungen
"bestanden".
Also: Es gibt sie noch, mit "Erlaubnis" der DRV.
Dann hast du sicher als HB-FM auch einen eigenen PC und eine eigene Software in der "Leihpraxis"?
Nicht? Dann kommt Neli K schon recht nah ran mit ihrer Aussage.
Wenn ja, auch eigenen Terminplan, der von dir geführt wird?
Nicht? Dann wird die STEUERPRÜFUNG beim nächsten Mal ein kleines Fest machen.
Es gibt ja nicht nur die RV, es dürfte ja auch bekannt sein, dass ander Insititutionen "nachschauen".
Hab jetzt nicht alle Beiträge gelesen, kann vor FM aber nur warnen!
Egal, wie unabhängig die FM sind: Seit dem Urteil im Frühjahr letzten Jahres gibt es de facto keine FM mehr!
Den Antrag auf Statusfeststellung kann entweder der Auftraggeber oder der FM selbst stellen, das ist egal. Wenn man dem bösen Ende (Rückrechnung nach zig Jahren) entgehen möchte, sollte man den Status feststellen lassen.
Nach einem langen Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt wird klar, warum es keine FM in Zukunft mehr geben wird. Sobald der FM Räumlichkeiten einer anderen Praxis nutzt, gilt der bei der Clearingstelle als "abhängig beschäftigt". Auch mit eigenem Büro, eigener Tel. Nr., eigener Abrechnung, eig. Equipment.... Alles egal. Auch dann, wenn er Renten- und KV- Beiträge bezahlt, kein Gehalt bekommt...
Es ist keine Fake- Meldung, sondern gerade ganz aktuell und der Fachanwalt ist auch nicht irgendwer...
Ich kann nur sagen: Lasst die Finger davon.
Buchprüfungen kommen bei mir regelmäßig alle 3 Jahre. Wie das bei euch ist, weiß ich nicht. Aber mal eben für 3 Jahre zurück zu rechnen und alle Beiträge nebst Zinsen und Strafen zu zahlen kann für manche Praxis gefährlich werden.
Das Urteil aus 2016 besagt, dass die Abrechnungsmodalitäten nicht zur Feststellung heran gezogen werden dürfen. Aber die Raumnutzung schon. Das ist das Problem.... das die Verbände allerdings nicht sehen.
Nele
in allem hast du Recht und ich habe sogar schwarz auf weiß deine Aussage vorliegen.
Nur die Annhame, dass Verbände das nicht sehen, ist so nicht richtig.
In meinem Verband wird explizit gewarnt, mit Beispielen aus der Betriebsprüfung dargelegt und anhand von Urteilen (oder Vergleiche....die gar nicht auftauchen...) belegt.
Mehr kann man nicht machen
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stefan 302 schrieb:
Neli K schrieb am 17.4.17 15:35:
Hab jetzt nicht alle Beiträge gelesen, kann vor FM aber nur warnen!
Egal, wie unabhängig die FM sind: Seit dem Urteil im Frühjahr letzten Jahres gibt es de facto keine FM mehr!
Den Antrag auf Statusfeststellung kann entweder der Auftraggeber oder der FM selbst stellen, das ist egal. Wenn man dem bösen Ende (Rückrechnung nach zig Jahren) entgehen möchte, sollte man den Status feststellen lassen.
Nach einem langen Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt wird klar, warum es keine FM in Zukunft mehr geben wird. Sobald der FM Räumlichkeiten einer anderen Praxis nutzt, gilt der bei der Clearingstelle als "abhängig beschäftigt". Auch mit eigenem Büro, eigener Tel. Nr., eigener Abrechnung, eig. Equipment.... Alles egal. Auch dann, wenn er Renten- und KV- Beiträge bezahlt, kein Gehalt bekommt...
Es ist keine Fake- Meldung, sondern gerade ganz aktuell und der Fachanwalt ist auch nicht irgendwer...
Ich kann nur sagen: Lasst die Finger davon.
Buchprüfungen kommen bei mir regelmäßig alle 3 Jahre. Wie das bei euch ist, weiß ich nicht. Aber mal eben für 3 Jahre zurück zu rechnen und alle Beiträge nebst Zinsen und Strafen zu zahlen kann für manche Praxis gefährlich werden.
Das Urteil aus 2016 besagt, dass die Abrechnungsmodalitäten nicht zur Feststellung heran gezogen werden dürfen. Aber die Raumnutzung schon. Das ist das Problem.... das die Verbände allerdings nicht sehen.
Nele
in allem hast du Recht und ich habe sogar schwarz auf weiß deine Aussage vorliegen.
Nur die Annhame, dass Verbände das nicht sehen, ist so nicht richtig.
In meinem Verband wird explizit gewarnt, mit Beispielen aus der Betriebsprüfung dargelegt und anhand von Urteilen (oder Vergleiche....die gar nicht auftauchen...) belegt.
Mehr kann man nicht machen
"Somit ist es egal ob die Bedingungen der Statusfestellung passen oder nicht...dieser eine kleine Punkt,bzw. diese besagte Nummer (IK) ist der "Genickbrecher " ,an diesem Punkt wird klar definiert -der FM ist abhängig von der IK Nummer des PI -und somit nicht Selstständig. "
Genau das ist falsch. In 2016 wurde bestätigt (Urteil ist rechtskräftig), dass die Abrechnung mit einem IK ein Charakteristikum des deutschen Gesundheitssystems sei und dieses Kriterium NICHT für die Statusfeststellung hinzu gezogen werden dürfe.
Sobald der FM Räume der Praxis nutzt, gilt er als abhängig beschäftigt. Obwohl eigenes Terminbuch, eigene Telefonnummer, eigener PC, eigene Therapiemittel, eigenes Verbrauchsmaterial, eigenes Büro, eigene Software und eigene Abrechnung beim Rechenzentrum mit eigener Kundennummer und Anträgen vom Fachanwalt.
Neli
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Neli K schrieb:
Doreen Steinert schrieb:
"Somit ist es egal ob die Bedingungen der Statusfestellung passen oder nicht...dieser eine kleine Punkt,bzw. diese besagte Nummer (IK) ist der "Genickbrecher " ,an diesem Punkt wird klar definiert -der FM ist abhängig von der IK Nummer des PI -und somit nicht Selstständig. "
Genau das ist falsch. In 2016 wurde bestätigt (Urteil ist rechtskräftig), dass die Abrechnung mit einem IK ein Charakteristikum des deutschen Gesundheitssystems sei und dieses Kriterium NICHT für die Statusfeststellung hinzu gezogen werden dürfe.
Sobald der FM Räume der Praxis nutzt, gilt er als abhängig beschäftigt. Obwohl eigenes Terminbuch, eigene Telefonnummer, eigener PC, eigene Therapiemittel, eigenes Verbrauchsmaterial, eigenes Büro, eigene Software und eigene Abrechnung beim Rechenzentrum mit eigener Kundennummer und Anträgen vom Fachanwalt.
Neli
Die Aussage ist falsch. Allerdings wird es von den Sachbearbeitern der Rentenstelle gerne so umgesetzt. Es bleibt damit trotzdem inhaltlich falsch und eine Klage hätte sicherlich sehr gute Chancen, wenn eine Abhängigkeit nur aufgrund dieses Merkmals unterstellt wird.
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thea123 schrieb:
"Sobald der FM Räume der Praxis nutzt, gilt er als abhängig beschäftigt."
Die Aussage ist falsch. Allerdings wird es von den Sachbearbeitern der Rentenstelle gerne so umgesetzt. Es bleibt damit trotzdem inhaltlich falsch und eine Klage hätte sicherlich sehr gute Chancen, wenn eine Abhängigkeit nur aufgrund dieses Merkmals unterstellt wird.
"Sobald der FM Räume der Praxis nutzt, gilt er als abhängig beschäftigt."
Die Aussage ist falsch. Allerdings wird es von den Sachbearbeitern der Rentenstelle gerne so umgesetzt. Es bleibt damit trotzdem inhaltlich falsch und eine Klage hätte sicherlich sehr gute Chancen, wenn eine Abhängigkeit nur aufgrund dieses Merkmals unterstellt wird.
Vor der OFD hätte die Klage leider 0 Chancen auf Erfolg, wenn die Praxisräume dauerhaft und regelmäßig vom Fm benutzt werden würden.
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stefan 302 schrieb:
thea123 schrieb am 5.8.17 13:26:
"Sobald der FM Räume der Praxis nutzt, gilt er als abhängig beschäftigt."
Die Aussage ist falsch. Allerdings wird es von den Sachbearbeitern der Rentenstelle gerne so umgesetzt. Es bleibt damit trotzdem inhaltlich falsch und eine Klage hätte sicherlich sehr gute Chancen, wenn eine Abhängigkeit nur aufgrund dieses Merkmals unterstellt wird.
Vor der OFD hätte die Klage leider 0 Chancen auf Erfolg, wenn die Praxisräume dauerhaft und regelmäßig vom Fm benutzt werden würden.
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Ruderwillie schrieb:
Warum hätte die Klage keine Chance?
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stefan 302 schrieb:
Die Klage hätte deswegen keine Chance, da PI Freiberufler sind, FM dürfen KEINE ( 0) Instruktionen von PI annehmen, somit verliert der PI seinen Stempel der Freiberuflichkeit, jedenfalls vor dem FG !
FM dürfen KEINE ( 0) Instruktionen von PI annehmen, ....
Angestellte müssen hingegen vom PI
vollzeitinstruiert werden, sonst
droht ebenfalls der Verlust der
Freiberuflichkeit des PI.
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hermi schrieb:
stefan 302 schrieb am 8.8.17 13:29:
FM dürfen KEINE ( 0) Instruktionen von PI annehmen, ....
Angestellte müssen hingegen vom PI
vollzeitinstruiert werden, sonst
droht ebenfalls der Verlust der
Freiberuflichkeit des PI.
FM dürfen KEINE ( 0) Instruktionen von PI annehmen, ....
Angestellte müssen hingegen vom PI
vollzeitinstruiert werden, sonst
droht ebenfalls der Verlust der
Freiberuflichkeit des PI.
stimmt, nur was ist jetzt hinter deiner Aussage zu suchen?
Unsere Betriebsprüfung -steuerlicher Seite...- haben wir hinter uns. Fragestellung wie gehabt, Beweislast von uns wurde rechtlich korrekt konform erbracht, also Instruktion, Kontrolle, etc.pp, also alles was es benötigt wurde, ist dem BP vorgelegt und erklärt worden.
Folgen somit: Keine
Aufwand: erstmals groß, aber mit Hirnschmalz und guter Zusammenarbeit mit Stbr. geht es.
PI und FM: geht vom Grundsatz erstmal nicht und von einem möglichen rechtlichen Konstrukt auch nicht, egal wieviel Hirnschmalz man da reinsteckt...
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stefan 302 schrieb:
hermi schrieb am 8.8.17 15:04:
stefan 302 schrieb am 8.8.17 13:29:
FM dürfen KEINE ( 0) Instruktionen von PI annehmen, ....
Angestellte müssen hingegen vom PI
vollzeitinstruiert werden, sonst
droht ebenfalls der Verlust der
Freiberuflichkeit des PI.
stimmt, nur was ist jetzt hinter deiner Aussage zu suchen?
Unsere Betriebsprüfung -steuerlicher Seite...- haben wir hinter uns. Fragestellung wie gehabt, Beweislast von uns wurde rechtlich korrekt konform erbracht, also Instruktion, Kontrolle, etc.pp, also alles was es benötigt wurde, ist dem BP vorgelegt und erklärt worden.
Folgen somit: Keine
Aufwand: erstmals groß, aber mit Hirnschmalz und guter Zusammenarbeit mit Stbr. geht es.
PI und FM: geht vom Grundsatz erstmal nicht und von einem möglichen rechtlichen Konstrukt auch nicht, egal wieviel Hirnschmalz man da reinsteckt...
Unsere Betriebsprüfung -steuerlicher Seite...- haben wir hinter uns.
Nach der Prüfung ist vor der Prüfung...
Bis zum nächsten Mal.
Wenn der politische Wille da ist, die großen Freiberuflereinheiten
zu knacken, gibt es in Zukunft nur noch Einzelkämpferpraxen.
Die "Handschrift" des Freiberuflers auf die Angestellten zu übertragen, ist bei unserer Bezahlung eben nicht drin.
In Wirklichkeit ist aber ein GKV-PI sowieso kein echter Freiberufler.
Viel zu eng ist das Korsett des SGB und u.a. der Rahmenverträge.
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hermi schrieb:
stefan 302 schrieb am 8.8.17 23:01:
Unsere Betriebsprüfung -steuerlicher Seite...- haben wir hinter uns.
Nach der Prüfung ist vor der Prüfung...
Bis zum nächsten Mal.
Wenn der politische Wille da ist, die großen Freiberuflereinheiten
zu knacken, gibt es in Zukunft nur noch Einzelkämpferpraxen.
Die "Handschrift" des Freiberuflers auf die Angestellten zu übertragen, ist bei unserer Bezahlung eben nicht drin.
In Wirklichkeit ist aber ein GKV-PI sowieso kein echter Freiberufler.
Viel zu eng ist das Korsett des SGB und u.a. der Rahmenverträge.
In Wirklichkeit ist aber ein GKV-PI sowieso kein echter Freiberufler.
Viel zu eng ist das Korsett des SGB und u.a. der Rahmenverträge.
Das erkennt man doch schon an unsere DRV-Pflicht ( ohne Angestellte ).
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tom1350 schrieb:
hermi schrieb am 9.8.17 17:30:
In Wirklichkeit ist aber ein GKV-PI sowieso kein echter Freiberufler.
Viel zu eng ist das Korsett des SGB und u.a. der Rahmenverträge.
Das erkennt man doch schon an unsere DRV-Pflicht ( ohne Angestellte ).
Unsere Betriebsprüfung -steuerlicher Seite...- haben wir hinter uns.
Nach der Prüfung ist vor der Prüfung...
Bis zum nächsten Mal.
Wenn der politische Wille da ist, die großen Freiberuflereinheiten
zu knacken, gibt es in Zukunft nur noch Einzelkämpferpraxen.
Die "Handschrift" des Freiberuflers auf die Angestellten zu übertragen, ist bei unserer Bezahlung eben nicht drin.
In Wirklichkeit ist aber ein GKV-PI sowieso kein echter Freiberufler.
Viel zu eng ist das Korsett des SGB und u.a. der Rahmenverträge.
Mag sein, nur im Moment kann man keine andere Auskunft geben, als jene die rechtlich konform ist.
Dem Staat liegen die Freiberufler eh schon schwer im Magen. Ich hätte nichts gegen die Steuer-"andersveranlagung", wenn es immer schön gegenseitig abläuft.
Dann könnte ich endlich mal meine Autos von der Steuer beim Einkauf entlasten... :blush:
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stefan 302 schrieb:
hermi schrieb am 9.8.17 17:30:
stefan 302 schrieb am 8.8.17 23:01:
Unsere Betriebsprüfung -steuerlicher Seite...- haben wir hinter uns.
Nach der Prüfung ist vor der Prüfung...
Bis zum nächsten Mal.
Wenn der politische Wille da ist, die großen Freiberuflereinheiten
zu knacken, gibt es in Zukunft nur noch Einzelkämpferpraxen.
Die "Handschrift" des Freiberuflers auf die Angestellten zu übertragen, ist bei unserer Bezahlung eben nicht drin.
In Wirklichkeit ist aber ein GKV-PI sowieso kein echter Freiberufler.
Viel zu eng ist das Korsett des SGB und u.a. der Rahmenverträge.
Mag sein, nur im Moment kann man keine andere Auskunft geben, als jene die rechtlich konform ist.
Dem Staat liegen die Freiberufler eh schon schwer im Magen. Ich hätte nichts gegen die Steuer-"andersveranlagung", wenn es immer schön gegenseitig abläuft.
Dann könnte ich endlich mal meine Autos von der Steuer beim Einkauf entlasten... :blush:
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Problem beschreiben
Neli K schrieb:
Hab jetzt nicht alle Beiträge gelesen, kann vor FM aber nur warnen!
Egal, wie unabhängig die FM sind: Seit dem Urteil im Frühjahr letzten Jahres gibt es de facto keine FM mehr!
Den Antrag auf Statusfeststellung kann entweder der Auftraggeber oder der FM selbst stellen, das ist egal. Wenn man dem bösen Ende (Rückrechnung nach zig Jahren) entgehen möchte, sollte man den Status feststellen lassen.
Nach einem langen Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt wird klar, warum es keine FM in Zukunft mehr geben wird. Sobald der FM Räumlichkeiten einer anderen Praxis nutzt, gilt der bei der Clearingstelle als "abhängig beschäftigt". Auch mit eigenem Büro, eigener Tel. Nr., eigener Abrechnung, eig. Equipment.... Alles egal. Auch dann, wenn er Renten- und KV- Beiträge bezahlt, kein Gehalt bekommt...
Es ist keine Fake- Meldung, sondern gerade ganz aktuell und der Fachanwalt ist auch nicht irgendwer...
Ich kann nur sagen: Lasst die Finger davon.
Buchprüfungen kommen bei mir regelmäßig alle 3 Jahre. Wie das bei euch ist, weiß ich nicht. Aber mal eben für 3 Jahre zurück zu rechnen und alle Beiträge nebst Zinsen und Strafen zu zahlen kann für manche Praxis gefährlich werden.
Das Urteil aus 2016 besagt, dass die Abrechnungsmodalitäten nicht zur Feststellung heran gezogen werden dürfen. Aber die Raumnutzung schon. Das ist das Problem.... das die Verbände allerdings nicht sehen.
Nele
Ist das nicht eine Bescheinigung der DRV, dass der physiotherapeutische / logopädische freie Mitarbeiter der RV-Pflicht unterliegt? Was ist daran positiv, was ist negativ? Negativ, wenn er nix an die DRV zahlen muss? Positiv, wenn er es muss? Aberkennung? Wann, wenn er sich anstellen lässt? Könnte irgendjemand das kurz und verständlich erklären. Das wäre nett.
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Meitao schrieb:
Positive bestätigung der Selbstständigkeit des freien Mitarbeiters!
eines Fragebogens geprüft.
Wird hier Selbständigkeit bescheinigt, ist der Auftraggeber vor Nachforderungen der DRV sicher,
wenn dieses Verhältnis so "gelebt wird", wie im Fragebogen angegeben.
(Die Überprüfung, ob so gearbeitet wird, wie angegeben, obliegt dem PI.
So, wie der PI auch alles andere in Bezug auf seinen Betrieb wissen muss.)
Das BSG hat dazu jüngst geurteilt und die Nachforderungs-Sicherheit im Urteil betont.
Wer als PI plant, FM`s zu beauftragen, sollte sich wirklich gut informieren und vor "Inbetriebnahme"
dieses Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnisses eine solche Statusfeststellung bei der DRV durchziehen.
Und auf die Wortwahl achten.
Dass Physios grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sind, sollte dich nicht mehr lange interessieren.
Die Politik plant, alle* Selbständigen rentenversicherungspflichtig zu machen.
*Guter Witz. Alle natürlich nicht.......
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hermi schrieb:
Die Selbständigkeit, also ein Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis wird anhand
eines Fragebogens geprüft.
Wird hier Selbständigkeit bescheinigt, ist der Auftraggeber vor Nachforderungen der DRV sicher,
wenn dieses Verhältnis so "gelebt wird", wie im Fragebogen angegeben.
(Die Überprüfung, ob so gearbeitet wird, wie angegeben, obliegt dem PI.
So, wie der PI auch alles andere in Bezug auf seinen Betrieb wissen muss.)
Das BSG hat dazu jüngst geurteilt und die Nachforderungs-Sicherheit im Urteil betont.
Wer als PI plant, FM`s zu beauftragen, sollte sich wirklich gut informieren und vor "Inbetriebnahme"
dieses Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnisses eine solche Statusfeststellung bei der DRV durchziehen.
Und auf die Wortwahl achten.
Dass Physios grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sind, sollte dich nicht mehr lange interessieren.
Die Politik plant, alle* Selbständigen rentenversicherungspflichtig zu machen.
*Guter Witz. Alle natürlich nicht.......
du schreibst: ...."Unproblematisches FM-Dasein hat man, mit Statusfeststellung, in jedem Fall als reiner HB-FM"...
Die DRV schreibt zu den Merkmalen für Scheinselbständigkeit:
..."die Verpflichtung, in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten zu arbeiten"...
ja macht denn der FM seine HBs an von ihm festgelegten Orten?
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo hermi,
du schreibst: ...."Unproblematisches FM-Dasein hat man, mit Statusfeststellung, in jedem Fall als reiner HB-FM"...
Die DRV schreibt zu den Merkmalen für Scheinselbständigkeit:
..."die Verpflichtung, in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten zu arbeiten"...
ja macht denn der FM seine HBs an von ihm festgelegten Orten?
mfg mocca
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hermi schrieb:
@mocca: ?
Die DRV schreibt zu den Merkmalen für Scheinselbständigkeit:
..."die Verpflichtung, in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten zu arbeiten"...
Das "von ihm" bezieht sich auf "Auftraggeber".
Von daher verstehe ich die Frage nicht.
Oder bestimmt der PI, wo der der Hausbesuch stattfindet ? Gartenlaube, Wohnwagen, Keller .......
Wichtig in dem Zusammenhang ist doch nur, dass der Auftraggeber bzgl. des Arbeitsortes eben nichts
entscheidet. Oder vorschreibt.
Muss man halt alles genau durchlesen und verstehen, was z.B. die DRV da so schreibt.
Ist nicht jedermanns Sache.
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hermi schrieb:
mocca schrieb am 21.6.17 08:08:
Die DRV schreibt zu den Merkmalen für Scheinselbständigkeit:
..."die Verpflichtung, in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten zu arbeiten"...
Das "von ihm" bezieht sich auf "Auftraggeber".
Von daher verstehe ich die Frage nicht.
Oder bestimmt der PI, wo der der Hausbesuch stattfindet ? Gartenlaube, Wohnwagen, Keller .......
Wichtig in dem Zusammenhang ist doch nur, dass der Auftraggeber bzgl. des Arbeitsortes eben nichts
entscheidet. Oder vorschreibt.
Muss man halt alles genau durchlesen und verstehen, was z.B. die DRV da so schreibt.
Ist nicht jedermanns Sache.
Genau da kommt die Abhängigkeit zur Geltung , wenn ein FM ein Rezept abrechnen will ,egal ob in der Praxis oder im HB bearbeitet, muss er zur Abrechnung die IK Nummer des PI angeben...somit besteht darin ein abhängigkeitsähnliches Verhältnis-sprich eine sogenannte Scheinselbständigkeit .
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Doreen Steinert schrieb:
Abhängigkeitsverhältnisse von PI und FM bestehen hauptsächlich durch die IK Nummer des PI die er für seine Praxis bekommen hat,mit dieser kann er bei der GKV abrechnen.
Genau da kommt die Abhängigkeit zur Geltung , wenn ein FM ein Rezept abrechnen will ,egal ob in der Praxis oder im HB bearbeitet, muss er zur Abrechnung die IK Nummer des PI angeben...somit besteht darin ein abhängigkeitsähnliches Verhältnis-sprich eine sogenannte Scheinselbständigkeit .
du kannst ja ein richtiger Scherzkeks sein.
Selbstverständlich legt der verordnende Arzt durch das Kreuzchen bei Hausbesuch den Behandlungsort fest. Dabei handelt es sich um die legale Außenarbeitsstellestelle der Praxis über die die (GKV-)Verordnung gemäß des RV erbracht werden darf/kann.
Zur Präzisierung: Seit wann legt der FM den Behandlungsort für gesetzlich Versicherte fest?
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo hermi,
du kannst ja ein richtiger Scherzkeks sein.
Selbstverständlich legt der verordnende Arzt durch das Kreuzchen bei Hausbesuch den Behandlungsort fest. Dabei handelt es sich um die legale Außenarbeitsstellestelle der Praxis über die die (GKV-)Verordnung gemäß des RV erbracht werden darf/kann.
Zur Präzisierung: Seit wann legt der FM den Behandlungsort für gesetzlich Versicherte fest?
mfg mocca
ist seit dem Urteil von 1986 nicht mehr gültig und als solches in allen mir bekannten Urteilen mit diesem Argument bestätigt worden, dass dies keinAbhängiges Beschäftigungsverhältnis begründet!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Bullshit!
ist seit dem Urteil von 1986 nicht mehr gültig und als solches in allen mir bekannten Urteilen mit diesem Argument bestätigt worden, dass dies keinAbhängiges Beschäftigungsverhältnis begründet!
MFG
Meitao
Selbstverständlich legt der verordnende Arzt durch das Kreuzchen bei Hausbesuch den Behandlungsort fest.
Eben. Bei deinem Zitat bzgl. der Merkmale, die für eine Scheinselbständigkeit sprechen, ging es doch
darum, dass (in unserem Falle) der PI den Arbeitsort definitiv und eindeutig bestimmt.
Das wäre eine Merkmal für Scheinselbständigkeit.
Der PI bestimmt aber den Arbeitsort nicht.
Das macht der Arzt mit dem HB-Kreuzchen.
Logische Schlussfolgerung: sämtliche PI`s sind Scheinselbständige bei den Krankenkassen.
Die Kassen bestimmen ganz genau den Arbeitsort. Und vieles mehr.
Von der wirtschaftlichen Abhängigkeit der PI`s von den Krankenkassen muss man dann auch nicht mehr reden.
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hermi schrieb:
mocca schrieb am 21.6.17 18:09:
Selbstverständlich legt der verordnende Arzt durch das Kreuzchen bei Hausbesuch den Behandlungsort fest.
Eben. Bei deinem Zitat bzgl. der Merkmale, die für eine Scheinselbständigkeit sprechen, ging es doch
darum, dass (in unserem Falle) der PI den Arbeitsort definitiv und eindeutig bestimmt.
Das wäre eine Merkmal für Scheinselbständigkeit.
Der PI bestimmt aber den Arbeitsort nicht.
Das macht der Arzt mit dem HB-Kreuzchen.
Logische Schlussfolgerung: sämtliche PI`s sind Scheinselbständige bei den Krankenkassen.
Die Kassen bestimmen ganz genau den Arbeitsort. Und vieles mehr.
Von der wirtschaftlichen Abhängigkeit der PI`s von den Krankenkassen muss man dann auch nicht mehr reden.
.....wenn ein FM ein Rezept abrechnen will ,egal ob in der Praxis oder im HB bearbeitet, muss er zur Abrechnung die IK Nummer des PI angeben...somit besteht darin ein abhängigkeitsähnliches Verhältnis-sprich eine sogenannte Scheinselbständigkeit .
Wenn VW seine Autos verkauft, sind da massenhaft Teile von Zulieferbetrieben drin. Die sind auch abhängig.
100%-ig. Und ?
Niemand zweifelt die Selbständigkeit von solchen Betrieben an, obwohl viele nur für einen Konzern fertigen.
Und der beauftragende Konzern macht enge Vorgaben, bis hin zur stundengenauen Lieferung. Und ?
Das ist dann kein abhängigkeitsähnliches Verhältnis mehr. Das ist volle Abhängigkeit.
Die nicht vorhandene IK-Nummer ist eine rein formale Angelegenheit, deren Fehlen schon lange keine Rolle
mehr spielt. Sonst wären FM`s nicht als stellvertretende Leistungserbringer durch die Kassen anerkannt.
Im Merkblatt für das Ausfüllen einer Statusfeststellung ist dargelegt, dass die Prüfung sich auf die
tatsächlichen Gegebenheiten stützt und nicht auf formale.
Sowas kann man nachlesen.
Wenn man das will. Und entschlüsseln kann.
Bevor man hier Käse schreibt.
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hermi schrieb:
Doreen Steinert schrieb am 21.6.17 17:39:
.....wenn ein FM ein Rezept abrechnen will ,egal ob in der Praxis oder im HB bearbeitet, muss er zur Abrechnung die IK Nummer des PI angeben...somit besteht darin ein abhängigkeitsähnliches Verhältnis-sprich eine sogenannte Scheinselbständigkeit .
Wenn VW seine Autos verkauft, sind da massenhaft Teile von Zulieferbetrieben drin. Die sind auch abhängig.
100%-ig. Und ?
Niemand zweifelt die Selbständigkeit von solchen Betrieben an, obwohl viele nur für einen Konzern fertigen.
Und der beauftragende Konzern macht enge Vorgaben, bis hin zur stundengenauen Lieferung. Und ?
Das ist dann kein abhängigkeitsähnliches Verhältnis mehr. Das ist volle Abhängigkeit.
Die nicht vorhandene IK-Nummer ist eine rein formale Angelegenheit, deren Fehlen schon lange keine Rolle
mehr spielt. Sonst wären FM`s nicht als stellvertretende Leistungserbringer durch die Kassen anerkannt.
Im Merkblatt für das Ausfüllen einer Statusfeststellung ist dargelegt, dass die Prüfung sich auf die
tatsächlichen Gegebenheiten stützt und nicht auf formale.
Sowas kann man nachlesen.
Wenn man das will. Und entschlüsseln kann.
Bevor man hier Käse schreibt.
Sieht aber in der Realität nicht ganz so aus.
Leider ...
Man kan über Sinn und Unsinn ewig diskutieren, die Gesetzmäßigkeiten stehen gegen FM -trotz Statusfeststellung.
Netter Vergleich mit VW und seinen Zulieferfirmen...welche sicher auch Angestellte haben und jede dieser Firmen welche für die Ersatzteile sorgt für ihre Angestellten Mitarbeiter Sozialversicherungen abführt...der Vergleich hingt am Ende und so können wir das leider nicht auf unser Gesundheitssystem übertragen.
Wir sind an Rahmenverträge mit der Krankenkasse gebunden, somit akzeptieren PI die Bedingungen dieser.
Eine dieser Bedingungen ist eine IK Nummer zu beantragen unter der man als Praxis geführt wird.
Diese IK Nummer beantragt der PI....nicht der FM.(da man dafür entsprechende Räume nachweisen muss,muss eine Praxis vorhanden sein und auf den Antragsteller zugelassen,der sogenannte PI)
Im Umkehrschluss bedeutet das das der FM den PI zur Abrechnung seiner Rezept braucht, da der FM die von der GKV zur Abrechnung benötigte IK nicht vorweisen kann , also abhängig von ihm ist.
Was wiederum bedeutet ...Scheinselbstständigkeit...also Sozialversicherungspflichtig im angesteltenähnlichem Verhältnis. Das ist Gesetz und kein "Käse"!
Ob das hier nun dem ein oder anderen passt oder nicht.
Jeder kann sich entscheiden ob er auf die Rahmenbedingungen mit seiner Unterschrift eingeht oder nicht, wenn ja sind es die Regeln die die GKV aufstellt, wenn nein dann hat man die Möglichkeit ohne Sorgen Privatpatienten zu behandeln und muss mit der GKV keine Kompromisse eingehen.
Vor dieser Wahl steht jeder Selbstständige. Er darf sich entscheiden.
Tut mir leid wenn das der ein oder andere nicht hören will, ich persönlich hätte gern wieder mehr FM.
Trotzdem ist des kein Quatsch sondern leider Realität ,auch wenn sie uns nicht schmeckt.
Aber das tut ja bekanntlich vieles nicht .
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Doreen Steinert schrieb:
Klingt logisch.
Sieht aber in der Realität nicht ganz so aus.
Leider ...
Man kan über Sinn und Unsinn ewig diskutieren, die Gesetzmäßigkeiten stehen gegen FM -trotz Statusfeststellung.
Netter Vergleich mit VW und seinen Zulieferfirmen...welche sicher auch Angestellte haben und jede dieser Firmen welche für die Ersatzteile sorgt für ihre Angestellten Mitarbeiter Sozialversicherungen abführt...der Vergleich hingt am Ende und so können wir das leider nicht auf unser Gesundheitssystem übertragen.
Wir sind an Rahmenverträge mit der Krankenkasse gebunden, somit akzeptieren PI die Bedingungen dieser.
Eine dieser Bedingungen ist eine IK Nummer zu beantragen unter der man als Praxis geführt wird.
Diese IK Nummer beantragt der PI....nicht der FM.(da man dafür entsprechende Räume nachweisen muss,muss eine Praxis vorhanden sein und auf den Antragsteller zugelassen,der sogenannte PI)
Im Umkehrschluss bedeutet das das der FM den PI zur Abrechnung seiner Rezept braucht, da der FM die von der GKV zur Abrechnung benötigte IK nicht vorweisen kann , also abhängig von ihm ist.
Was wiederum bedeutet ...Scheinselbstständigkeit...also Sozialversicherungspflichtig im angesteltenähnlichem Verhältnis. Das ist Gesetz und kein "Käse"!
Ob das hier nun dem ein oder anderen passt oder nicht.
Jeder kann sich entscheiden ob er auf die Rahmenbedingungen mit seiner Unterschrift eingeht oder nicht, wenn ja sind es die Regeln die die GKV aufstellt, wenn nein dann hat man die Möglichkeit ohne Sorgen Privatpatienten zu behandeln und muss mit der GKV keine Kompromisse eingehen.
Vor dieser Wahl steht jeder Selbstständige. Er darf sich entscheiden.
Tut mir leid wenn das der ein oder andere nicht hören will, ich persönlich hätte gern wieder mehr FM.
Trotzdem ist des kein Quatsch sondern leider Realität ,auch wenn sie uns nicht schmeckt.
Aber das tut ja bekanntlich vieles nicht .
Darauf wird immer in den Urteilen seit 1989 hingewiesen und von den Gerichten berücksichtigt und noch heute als korrekt bestätigt!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Im Urteil vom 14.09.1989 - 12 RK 64/87, wurde festgestellt, dass eine Scheinselbstständigkeit sich nicht darin begründen lässt, wenn der freie Mitarbeiter nicht über eine eigene Kassenzulassung verfügt und aus diesem Grund nicht selbst mit den Krankenkassen abrechnen kann.
Darauf wird immer in den Urteilen seit 1989 hingewiesen und von den Gerichten berücksichtigt und noch heute als korrekt bestätigt!
MFG
Meitao
Darauf wird immer in den Urteilen seit 1989 hingewiesen und von den Gerichten berücksichtigt und noch heute als korrekt bestätigt!
So sieht es aus.
@Doreen: kommt da noch eine belastbare Quelle von dir ?
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hermi schrieb:
Meitao schrieb am 22.6.17 13:47:
Darauf wird immer in den Urteilen seit 1989 hingewiesen und von den Gerichten berücksichtigt und noch heute als korrekt bestätigt!
So sieht es aus.
@Doreen: kommt da noch eine belastbare Quelle von dir ?
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Problem beschreiben
stimmig schrieb:
Hallo zusammen, ich lese gerade diesen Thread und frage mich, was ist eine positive Statusfeststellung?
Ist das nicht eine Bescheinigung der DRV, dass der physiotherapeutische / logopädische freie Mitarbeiter der RV-Pflicht unterliegt? Was ist daran positiv, was ist negativ? Negativ, wenn er nix an die DRV zahlen muss? Positiv, wenn er es muss? Aberkennung? Wann, wenn er sich anstellen lässt? Könnte irgendjemand das kurz und verständlich erklären. Das wäre nett.
Wir machen uns Gedanken ob Raummiete oder nicht ,eigene Terminplanung ja/nein, eigene Materialien, eigene Arbeitszeitgestallung, Statusfeststellung die aktuell ist, usw. -aber nur darum allein geht es nicht..., denn rechts oben auf einem Rezept muss der FM ,auf seinem abgearbeiteten Rezept wenn er es zur GKV schickt eine (ich glaube) 9-stellige Nummer eintragen ...welche auf die Praxis des PI zugelassen ist, nicht auf Ihn.(von der ist er sozusagen "Abhängig"-ohne Nummer keine Abrechnung)
Somit ist es egal ob die Bedingungen der Statusfestellung passen oder nicht...dieser eine kleine Punkt,bzw. diese besagte Nummer (IK) ist der "Genickbrecher " ,an diesem Punkt wird klar definiert -der FM ist abhängig von der IK Nummer des PI -und somit nicht Selstständig.
Dieses Phänomen hat sich auch bis zur DRV herumgesprochen , sobald du mit GKV Rezepten abrechnest bist du als FM im Abhängikeitsverhältniss...rechnest du nur Privatrezepte ab und stellst die Rechnungen an Patienten selbst mit deinem Briefkopf/Steuernummer usw. ,zahlst Raummiete usw., machst Terminierungen und all das was alle kennen, dann bist du nicht abhängig vom PI sondern Selstständig (in Praxisuntermiete)
Also steht und fällt alles mit der Kassennummer .
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Problem beschreiben
Doreen Steinert schrieb:
Am Ende interessiert die DRV nur folgendes,Scheinselbstständig oder nicht!
Wir machen uns Gedanken ob Raummiete oder nicht ,eigene Terminplanung ja/nein, eigene Materialien, eigene Arbeitszeitgestallung, Statusfeststellung die aktuell ist, usw. -aber nur darum allein geht es nicht..., denn rechts oben auf einem Rezept muss der FM ,auf seinem abgearbeiteten Rezept wenn er es zur GKV schickt eine (ich glaube) 9-stellige Nummer eintragen ...welche auf die Praxis des PI zugelassen ist, nicht auf Ihn.(von der ist er sozusagen "Abhängig"-ohne Nummer keine Abrechnung)
Somit ist es egal ob die Bedingungen der Statusfestellung passen oder nicht...dieser eine kleine Punkt,bzw. diese besagte Nummer (IK) ist der "Genickbrecher " ,an diesem Punkt wird klar definiert -der FM ist abhängig von der IK Nummer des PI -und somit nicht Selstständig.
Dieses Phänomen hat sich auch bis zur DRV herumgesprochen , sobald du mit GKV Rezepten abrechnest bist du als FM im Abhängikeitsverhältniss...rechnest du nur Privatrezepte ab und stellst die Rechnungen an Patienten selbst mit deinem Briefkopf/Steuernummer usw. ,zahlst Raummiete usw., machst Terminierungen und all das was alle kennen, dann bist du nicht abhängig vom PI sondern Selstständig (in Praxisuntermiete)
Also steht und fällt alles mit der Kassennummer .
Wir machen uns Gedanken ob Raummiete oder nicht ,eigene Terminplanung ja/nein, eigene Materialien, eigene Arbeitszeitgestallung, Statusfeststellung die aktuell ist, usw. -aber nur darum allein geht es nicht..., denn rechts oben auf einem Rezept muss der FM ,auf seinem abgearbeiteten Rezept wenn er es zur GKV schickt eine (ich glaube) 9-stellige Nummer eintragen ...welche auf die Praxis des PI zugelassen ist, nicht auf Ihn.(von der ist er sozusagen "Abhängig"-ohne Nummer keine Abrechnung)
Somit ist es egal ob die Bedingungen der Statusfestellung passen oder nicht...dieser eine kleine Punkt,bzw. diese besagte Nummer (IK) ist der "Genickbrecher " ,an diesem Punkt wird klar definiert -der FM ist abhängig von der IK Nummer des PI -und somit nicht Selstständig.
Dieses Phänomen hat sich auch bis zur DRV herumgesprochen , sobald du mit GKV Rezepten abrechnest bist du als FM im Abhängikeitsverhältniss...rechnest du nur Privatrezepte ab und stellst die Rechnungen an Patienten selbst mit deinem Briefkopf/Steuernummer usw. ,zahlst Raummiete usw., machst Terminierungen und all das was alle kennen, dann bist du nicht abhängig vom PI sondern Selstständig (in Praxisuntermiete)
Also steht und fällt alles mit der Kassennummer .
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Dieses Phänomen hat sich auch bis zur DRV herumgesprochen , sobald du mit GKV Rezepten abrechnest bist du als FM im Abhängikeitsverhältniss...
Da hast du jetzt eine Menge geschrieben.
Wer hat eigentlich wann und wie , oder in welcher Form aktuell die IK-Nummer ins Spiel gebracht ?
Gibt es ein Gerichtsurteil oder ähnliches ? Ich bitte um Quellenangabe.
(Die Frage nach der Aktualität deswegen: nach dem letzten BSG-Urteil ist das Nicht-Abrechnen-können eines
FM als Merkmal für Scheinselbständigkeit gekippt worden. Aber vielleicht gibt es ja Aktuelles von dir, Doreen.
Dieses sollte sich dann aber doch zu den Krankenkassen "herumgesprochen" haben, oder? Denn die Kassen
sehen FM`s als beauftragte Leistungserbringer vor)
Du schreibst, das "Phänomen" habe sich bis zur DRV "herumgesprochen".
Typische Formulierung für: Nix Genaues weiß man nicht.
Genauso schreibst du: ...die Gesetzmäßigkeiten stehen gegen FM -trotz Statusfeststellung.
Erzähl doch mal, was ist eine "Gesetzmäßigkeit" ? Und wer begründet diese ? (außer dir aktuell)
Wenn die fehlende IK-Nummer Scheinselbständigkeit begründen würde, warum gibt es aktuelle "bestandene" GKV-
Statusfeststellungen ? Wo sich doch dieses "Phänomen" bis zur DRV "herumgesprochen" hat ?
Also Doreen: Wenn es Neues zum Thema gibt, bitte ich um überprüfbare Quellenangaben. Und keine
heiße Luft.
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hermi schrieb:
Doreen Steinert schrieb am 21.6.17 23:29:
Dieses Phänomen hat sich auch bis zur DRV herumgesprochen , sobald du mit GKV Rezepten abrechnest bist du als FM im Abhängikeitsverhältniss...
Da hast du jetzt eine Menge geschrieben.
Wer hat eigentlich wann und wie , oder in welcher Form aktuell die IK-Nummer ins Spiel gebracht ?
Gibt es ein Gerichtsurteil oder ähnliches ? Ich bitte um Quellenangabe.
(Die Frage nach der Aktualität deswegen: nach dem letzten BSG-Urteil ist das Nicht-Abrechnen-können eines
FM als Merkmal für Scheinselbständigkeit gekippt worden. Aber vielleicht gibt es ja Aktuelles von dir, Doreen.
Dieses sollte sich dann aber doch zu den Krankenkassen "herumgesprochen" haben, oder? Denn die Kassen
sehen FM`s als beauftragte Leistungserbringer vor)
Du schreibst, das "Phänomen" habe sich bis zur DRV "herumgesprochen".
Typische Formulierung für: Nix Genaues weiß man nicht.
Genauso schreibst du: ...die Gesetzmäßigkeiten stehen gegen FM -trotz Statusfeststellung.
Erzähl doch mal, was ist eine "Gesetzmäßigkeit" ? Und wer begründet diese ? (außer dir aktuell)
Wenn die fehlende IK-Nummer Scheinselbständigkeit begründen würde, warum gibt es aktuelle "bestandene" GKV-
Statusfeststellungen ? Wo sich doch dieses "Phänomen" bis zur DRV "herumgesprochen" hat ?
Also Doreen: Wenn es Neues zum Thema gibt, bitte ich um überprüfbare Quellenangaben. Und keine
heiße Luft.
Gegenfrage kann man als FM GKV Rezepte abrechnen?
Wenn ja , welche IK Nummer gibt man auf dem Rezept an?
Dem FM kann sie ja nicht gehören...(ups dann brauch ich doch eine von dem PI)
Also ganz so fern ab ist das mit der IK Nummer nicht...also nix für ungut, kann nur jedem raten sich ordentlich vom Lohnbüro seines Stb. gut beraten zu lassen bevor in 3 Jahren das Geschrei groß ist wenn die Rentenversicherung ihre Prüfungen macht.(... Naja Nachzahlungen /Strafe bekommt ja nur der PI)
Ach noch eine kleine Frage , du weist ja so viel...und vielleicht hast du da ja eine Quelle...
Wie oft wird eigentlich eine Statusfeststellung bei einem FM in seinem Arbeitsleben gemacht?
Immer dann wenn sich deine Auftraggeber/Modalitäten und die Gepflogenheiten in deinem Arbeitsumfeld verändern...oder gilt diese deiner Meinung nach für immer...quasi, einmal gemacht, abgehakt und dann kann ich doch arbeiten wie ich will...wird ja nur einmal gemacht!
Nimm es mir nicht übel aber mehr wie nur klug klingen tun deine Thesen auch nicht- so nach dem Motto ...nur keine Angst da passiert sicher nix...wem gibst du hier persönlich die Sicherheit das das stimmt.
Prüfer lachen sich darüber tot und warten nur auf die Schlaumeier...also lass die Leute nicht in ihre Messer laufen und sie sollen sich von Fachleuten beraten lassen.
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Doreen Steinert schrieb:
Ups nicht sauer werden, eigentlich weist du doch sicher selbst das das leider so ist...Quelle hin oder her...
Gegenfrage kann man als FM GKV Rezepte abrechnen?
Wenn ja , welche IK Nummer gibt man auf dem Rezept an?
Dem FM kann sie ja nicht gehören...(ups dann brauch ich doch eine von dem PI)
Also ganz so fern ab ist das mit der IK Nummer nicht...also nix für ungut, kann nur jedem raten sich ordentlich vom Lohnbüro seines Stb. gut beraten zu lassen bevor in 3 Jahren das Geschrei groß ist wenn die Rentenversicherung ihre Prüfungen macht.(... Naja Nachzahlungen /Strafe bekommt ja nur der PI)
Ach noch eine kleine Frage , du weist ja so viel...und vielleicht hast du da ja eine Quelle...
Wie oft wird eigentlich eine Statusfeststellung bei einem FM in seinem Arbeitsleben gemacht?
Immer dann wenn sich deine Auftraggeber/Modalitäten und die Gepflogenheiten in deinem Arbeitsumfeld verändern...oder gilt diese deiner Meinung nach für immer...quasi, einmal gemacht, abgehakt und dann kann ich doch arbeiten wie ich will...wird ja nur einmal gemacht!
Nimm es mir nicht übel aber mehr wie nur klug klingen tun deine Thesen auch nicht- so nach dem Motto ...nur keine Angst da passiert sicher nix...wem gibst du hier persönlich die Sicherheit das das stimmt.
Prüfer lachen sich darüber tot und warten nur auf die Schlaumeier...also lass die Leute nicht in ihre Messer laufen und sie sollen sich von Fachleuten beraten lassen.
....kann nur jedem raten sich ordentlich vom Lohnbüro seines Stb. gut beraten zu lassen bevor .....
Man soll sich also vom "Lohnbüro seines Steuerberaters ordentlich und gut beraten lassen."
In Sachen Sozialversicherungsrecht.
Tipps kannst du geben....
Da wundert mich nix mehr.
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hermi schrieb:
Doreen Steinert schrieb am 22.6.17 13:00:
....kann nur jedem raten sich ordentlich vom Lohnbüro seines Stb. gut beraten zu lassen bevor .....
Man soll sich also vom "Lohnbüro seines Steuerberaters ordentlich und gut beraten lassen."
In Sachen Sozialversicherungsrecht.
Tipps kannst du geben....
Da wundert mich nix mehr.
PS: Ich habe regelmäßig solche Telefonate mit Steuerberatern. Sie möchten sich nicht in diesem Gebiet bewegen, weil es zu sehr in die Rechtsberatung geht. Um sich dann derlei Anfragen zu wehren lassen die sich sowas einfallen. Zugegebenermaßen ist die Strategie legitim und Selbstschutz. Ich weiß ja von wem genau diese Behauptung / Abwehrstrategie kommt.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Und wer berät die in solchen Angelegenheiten? Mir ist bisher kein einziger unter gekommen, der sich damit nur Ansatzweise auskannte.
PS: Ich habe regelmäßig solche Telefonate mit Steuerberatern. Sie möchten sich nicht in diesem Gebiet bewegen, weil es zu sehr in die Rechtsberatung geht. Um sich dann derlei Anfragen zu wehren lassen die sich sowas einfallen. Zugegebenermaßen ist die Strategie legitim und Selbstschutz. Ich weiß ja von wem genau diese Behauptung / Abwehrstrategie kommt.
MFG
Meitao
........, eigentlich weist du doch sicher selbst das das leider so ist...Quelle hin oder her...
Gegenfrage .......
Das ist also der Stil, in dem du hier versuchst zu "diskutieren".
Irgendwas behaupten, nicht belegen (Quelle hin oder her) und dem anderen unterstellen, er würde wider besseres
Wissen Unwahres schreiben, und das Ganze dann mit einer Gegenfrage abschließen.
Ich bitte ein letztes Mal um eine aktuelle Quelle für deine jüngste These bzgl. IK-Nummer.
Wenn von dir keine kommt, bin ich raus.
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hermi schrieb:
Doreen Steinert schrieb am 22.6.17 13:00:
........, eigentlich weist du doch sicher selbst das das leider so ist...Quelle hin oder her...
Gegenfrage .......
Das ist also der Stil, in dem du hier versuchst zu "diskutieren".
Irgendwas behaupten, nicht belegen (Quelle hin oder her) und dem anderen unterstellen, er würde wider besseres
Wissen Unwahres schreiben, und das Ganze dann mit einer Gegenfrage abschließen.
Ich bitte ein letztes Mal um eine aktuelle Quelle für deine jüngste These bzgl. IK-Nummer.
Wenn von dir keine kommt, bin ich raus.
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Problem beschreiben
Doreen Steinert schrieb:
Am Ende interessiert die DRV nur folgendes,Scheinselbstständig oder nicht!
Wir machen uns Gedanken ob Raummiete oder nicht ,eigene Terminplanung ja/nein, eigene Materialien, eigene Arbeitszeitgestallung, Statusfeststellung die aktuell ist, usw. -aber nur darum allein geht es nicht..., denn rechts oben auf einem Rezept muss der FM ,auf seinem abgearbeiteten Rezept wenn er es zur GKV schickt eine (ich glaube) 9-stellige Nummer eintragen ...welche auf die Praxis des PI zugelassen ist, nicht auf Ihn.(von der ist er sozusagen "Abhängig"-ohne Nummer keine Abrechnung)
Somit ist es egal ob die Bedingungen der Statusfestellung passen oder nicht...dieser eine kleine Punkt,bzw. diese besagte Nummer (IK) ist der "Genickbrecher " ,an diesem Punkt wird klar definiert -der FM ist abhängig von der IK Nummer des PI -und somit nicht Selstständig.
Dieses Phänomen hat sich auch bis zur DRV herumgesprochen , sobald du mit GKV Rezepten abrechnest bist du als FM im Abhängikeitsverhältniss...rechnest du nur Privatrezepte ab und stellst die Rechnungen an Patienten selbst mit deinem Briefkopf/Steuernummer usw. ,zahlst Raummiete usw., machst Terminierungen und all das was alle kennen, dann bist du nicht abhängig vom PI sondern Selstständig (in Praxisuntermiete)
Also steht und fällt alles mit der Kassennummer .
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