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Folgendes Problem, einer von meinen Auftraggebern hält sich nicht an zahlungsvereinbarungen. Trotz mehrfacher mündlicher Aufforderung und Zusage ihrerseits, liegt der letzte zahlungseingang ziehmlich genau zwei Monate zurück. Bei mir ist die Enttäuschung groß und das vertrauen einfach hinüber. Ich habe zwar per Mail mitgeteilt das ich eine weitere Zusammenarbeit nun ausschliesse, wüsste aber dennoch gerne wie ihr vorgehen würdet.
Vielen dank schon mal .
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
Folgendes Problem, einer von meinen Auftraggebern hält sich nicht an zahlungsvereinbarungen. Trotz mehrfacher mündlicher Aufforderung und Zusage ihrerseits, liegt der letzte zahlungseingang ziehmlich genau zwei Monate zurück. Bei mir ist die Enttäuschung groß und das vertrauen einfach hinüber. Ich habe zwar per Mail mitgeteilt das ich eine weitere Zusammenarbeit nun ausschliesse, wüsste aber dennoch gerne wie ihr vorgehen würdet.
Vielen dank schon mal .
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Wonderwoman schrieb:
Wenn das Mahnverfahren erfolgreich war, dann brauchst Du keine Klage.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Fristsetzung, Mahnung, gerichtl. Mahnverfahren, Klage
Kopf hoch
Wenn das nicht dein Ding ist vielleicht doch lieber Ramonas Weg - Hauptsache du lässt dich nicht unterkriegen :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die Tipps, vorbeigehen und pfänden ist nicht ganz mein ding, dafür gibt's ja entsprechende Fachkräfte.
Wenn der Prozess "Mahnbescheid" durch ist, dann hast Du einen Vollstreckungsbescheid. Mit diesen beauftragst Du dann einen Gerichtsvollzieher. Der geht dann pfänden...
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Wonderwoman schrieb:
:smile: ... Du kannst auch nicht einfach irgendwo vorbeigehen und pfänden.
Wenn der Prozess "Mahnbescheid" durch ist, dann hast Du einen Vollstreckungsbescheid. Mit diesen beauftragst Du dann einen Gerichtsvollzieher. Der geht dann pfänden...
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Papa Alpaka schrieb:
vorbeigehen, pfänden, wenig bis keine Zeugen wären optimal.
Wenn das nicht dein Ding ist vielleicht doch lieber Ramonas Weg - Hauptsache du lässt dich nicht unterkriegen :)
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Andreas216 schrieb:
Ach da gibts nen Haufen "Russiche Mitbürger"...welche fürn Appel und nen Ei deine Forderungen "einholen"... :smile:
(1) Die Forderung wurde seitens der Auftraggeberin nicht bestritten. Der offizielle Weg mit dem Mahnverfahren dürfte zwar ärgerlich und stressig, aber erfolreich sein. Die entstehenden Kosten sollte nicht derjenige tragen der eine berechtigte Forderung mit Hilfe der Staatsmacht eintreibt.
(2) Gehst du selbst vorbei um deine Forderung einzutreiben gibt's a) die Möglichkeit nochmal miteinander in's Gespräch zu kommen und b) weißt du was dir ist und kannst Werte ggf. einschätzen und vermeiden das du die Kollegin ruinierst. Du kannst Ärger bekommen weil du nicht den Weg (1) gegangen bist, das Risiko ist einigermaßen überschaubar.
(3) Bittest du Strukturen aus östlichen/südlichen/fernöstlichen/lateinamerikanischen Regionen um Hilfe holst du dir unnötigen Ärger ins Land - a) trägt die Gläubigerin die Unkosten wie in (1), die Verhältnismäßigkeit ist aber definitiv nicht gewährleistet da die eintreibenden Kräfte ihr Gehalt selbst schätzen, also unter Umständen holen was zu holen ist; b) kannst du Ärger bekommen weil du nicht Weg (1) gegangen bist, dich dazu aber der Hilfe anderer bedient hast und letztendlich für zusätzlich entstandene Schäden mithaftbar gemacht wirst; c) beteiligst du dich damit an der Schaffung paralleler Staatsstrukturen, d.h. ggf. wirst du mit doppelten Abgaben belastet die du nicht bei der äquivalenten Stelle der anderen Struktur geltend machen kannst. Diese Parallelstrukturen sind zudem bekannt dafür, sich um den Sinn der Regelungen hierzulande wenig bis überhaupt nicht zu scheren solange sie nicht zu ihrem Vorteil gereichen.
Jeder Auftrag den du dorthin vergibst untergräbt die Strukturen die für (1) geschaffen wurden und kräftigt die Strukturen für (3) - die Geister die du rufst wirst du nicht mehr los.
...vielleicht habt ihr's erkannt: Ich habe kein Problem mit dem "selber machen", aber wenn man's schon machen lässt dann bitte so das danach kein größerer Ärger mehr auf einen zukommt...
oh, vielleicht als Hinterkopf-Info ganz interessant um die Tendenz der Rechtsprechung zu deuten: Vor nicht allzulanger Zeit hat der Bundesgerichtshof entschieden das ein Bauherr der wissentlich Schwarzarbeiter auf seine Baustelle lässt seinen Anspruch auf Haftung/Nachbesserung der Handwerker bei mangelhafter Ausführung der Arbeiten verliert.
Sprich: Kommt auf den Wegen (2) und (3) eine Keule zurück ist es nicht verwunderlich wenn du hinterher hörst "Selbst schuld..."
[bearbeitet am 23.02.14 18:45]
[bearbeitet am 23.02.14 18:46]
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mare schrieb:
Für die Zukunft: Wenn ich in Praxen aushelfe, die ich nicht kenne, dann nur bei täglicher Bezahlung über Barquittung. Zahlt der PI heute nicht, hat er morgen keinen Therapeuten mehr für seinen vollen Plan. Kennt man sich und vertraut sich, ist eine normale Abrrechung am Ende der Vertretungszeit okay.
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Papa Alpaka schrieb:
Bitte nicht so!
(1) Die Forderung wurde seitens der Auftraggeberin nicht bestritten. Der offizielle Weg mit dem Mahnverfahren dürfte zwar ärgerlich und stressig, aber erfolreich sein. Die entstehenden Kosten sollte nicht derjenige tragen der eine berechtigte Forderung mit Hilfe der Staatsmacht eintreibt.
(2) Gehst du selbst vorbei um deine Forderung einzutreiben gibt's a) die Möglichkeit nochmal miteinander in's Gespräch zu kommen und b) weißt du was dir ist und kannst Werte ggf. einschätzen und vermeiden das du die Kollegin ruinierst. Du kannst Ärger bekommen weil du nicht den Weg (1) gegangen bist, das Risiko ist einigermaßen überschaubar.
(3) Bittest du Strukturen aus östlichen/südlichen/fernöstlichen/lateinamerikanischen Regionen um Hilfe holst du dir unnötigen Ärger ins Land - a) trägt die Gläubigerin die Unkosten wie in (1), die Verhältnismäßigkeit ist aber definitiv nicht gewährleistet da die eintreibenden Kräfte ihr Gehalt selbst schätzen, also unter Umständen holen was zu holen ist; b) kannst du Ärger bekommen weil du nicht Weg (1) gegangen bist, dich dazu aber der Hilfe anderer bedient hast und letztendlich für zusätzlich entstandene Schäden mithaftbar gemacht wirst; c) beteiligst du dich damit an der Schaffung paralleler Staatsstrukturen, d.h. ggf. wirst du mit doppelten Abgaben belastet die du nicht bei der äquivalenten Stelle der anderen Struktur geltend machen kannst. Diese Parallelstrukturen sind zudem bekannt dafür, sich um den Sinn der Regelungen hierzulande wenig bis überhaupt nicht zu scheren solange sie nicht zu ihrem Vorteil gereichen.
Jeder Auftrag den du dorthin vergibst untergräbt die Strukturen die für (1) geschaffen wurden und kräftigt die Strukturen für (3) - die Geister die du rufst wirst du nicht mehr los.
...vielleicht habt ihr's erkannt: Ich habe kein Problem mit dem "selber machen", aber wenn man's schon machen lässt dann bitte so das danach kein größerer Ärger mehr auf einen zukommt...
oh, vielleicht als Hinterkopf-Info ganz interessant um die Tendenz der Rechtsprechung zu deuten: Vor nicht allzulanger Zeit hat der Bundesgerichtshof entschieden das ein Bauherr der wissentlich Schwarzarbeiter auf seine Baustelle lässt seinen Anspruch auf Haftung/Nachbesserung der Handwerker bei mangelhafter Ausführung der Arbeiten verliert.
Sprich: Kommt auf den Wegen (2) und (3) eine Keule zurück ist es nicht verwunderlich wenn du hinterher hörst "Selbst schuld..."
[bearbeitet am 23.02.14 18:45]
[bearbeitet am 23.02.14 18:46]
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charly schrieb:
die letzte Zahlung ist 2 Monate zurück...sind denn die vorherigen Rechnungen sofort beglichen worden? Kann es vielleicht am Vertrag liegen? Waren Sondervereinbarungen oder Nebenabsprachen getroffen? Bevor ich ein Mahnverfahren ausspreche erst einmal vielleicht im Gespräch nachhören, warum die Zahlung ausbleibt, denn da Du ja gearbeitet hast, ist ja wohl auch Arbeit da. Die meisten Verträge haben die Klausel, dass gezahlt wird, nach Bezahlung durch die Krankenkassen, da kaum ein PI in Vorkasse geht. Ist zumindest meine Erfahrung.
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