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-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
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Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
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habe mal ein paar Fragen bezüglich FM-Tätigkeit:
1. Muß ich mich als FM beim Gesundheitsamt melden?
2. Muß ich mich selbst bei den GKV melden?
3. Wie verhält es sich mit der KV, wenn ich neben meiner FM-Tätigkeit noch eine TZ-Stelle habe? Wieviel mehr muß der Verdienst der TZ-STelle sein, damit ich als FM keine KV zahlen muß?
4. Wie sieht's mit der RV aus? Um die komm ich wohl nicht herum, sobald ich als FM über 5400,-/Jahr verdiene, oder? - außer ich hätte einen Angestellten mit mind. 451,-/Monat.
5. Wenn ich als FM HBs mit meinem Auto fahre, muß ich meine KFZ-Versicherung darüber informieren, dass das Fahrzeug nicht nur privat genutzt wird?
Puh - je mehr ich mich mit dem Thema beschäftige, desto mehr Fragen kommen auf.
Ich hoffe ihr könnt ein wenig Licht in mein Gedankenspiel bringen.
Vielen Dank und schönen Sonntag.
[bearbeitet am 01.02.14 21:20]
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christine81 schrieb:
Hallo ihr Lieben,
habe mal ein paar Fragen bezüglich FM-Tätigkeit:
1. Muß ich mich als FM beim Gesundheitsamt melden?
2. Muß ich mich selbst bei den GKV melden?
3. Wie verhält es sich mit der KV, wenn ich neben meiner FM-Tätigkeit noch eine TZ-Stelle habe? Wieviel mehr muß der Verdienst der TZ-STelle sein, damit ich als FM keine KV zahlen muß?
4. Wie sieht's mit der RV aus? Um die komm ich wohl nicht herum, sobald ich als FM über 5400,-/Jahr verdiene, oder? - außer ich hätte einen Angestellten mit mind. 451,-/Monat.
5. Wenn ich als FM HBs mit meinem Auto fahre, muß ich meine KFZ-Versicherung darüber informieren, dass das Fahrzeug nicht nur privat genutzt wird?
Puh - je mehr ich mich mit dem Thema beschäftige, desto mehr Fragen kommen auf.
Ich hoffe ihr könnt ein wenig Licht in mein Gedankenspiel bringen.
Vielen Dank und schönen Sonntag.
[bearbeitet am 01.02.14 21:20]
2. Wenn die Angestelltentätigkeit stunden und einkommensmäßig die Haupttätigkeit ist, d.h. stabil mehr Stunden gearbeitet wird und ein höheres Einkommen klar erkennbar ist, fallen keine KV- Beiträge auf die FM, an.
3. Korrekt.
4. Bei den meisten Autoversicherungen sind freiberufliche Tätigkeiten, die z.T. mit dem Auto durchgeführt werden, nicht extra zu versichern d.h. abgedeckt.
Ich würde da trotzdem anrufen bzw. den Vertrag dahingehend genau überprüfen.
Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
1. Wenn eine Beitragspflicht besteht, ja.
2. Wenn die Angestelltentätigkeit stunden und einkommensmäßig die Haupttätigkeit ist, d.h. stabil mehr Stunden gearbeitet wird und ein höheres Einkommen klar erkennbar ist, fallen keine KV- Beiträge auf die FM, an.
3. Korrekt.
4. Bei den meisten Autoversicherungen sind freiberufliche Tätigkeiten, die z.T. mit dem Auto durchgeführt werden, nicht extra zu versichern d.h. abgedeckt.
Ich würde da trotzdem anrufen bzw. den Vertrag dahingehend genau überprüfen.
Gruß S.
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