Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
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Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
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ich weiß es wurde schon viel darüber geschrieben, aber diese Beiträge sind schon älter und deshalb denke ich das mir niemand antworten würde wenn ich dort einen Beitrag/ eine Frage schreibe.
Wenn ich als freier Mitarbeiter nach Abzug der "Miete" an den PI weniger Brutto beziehe als in meinem festen Arbeitsverhältniss....
- keine Kk Beiträge
- keine RV Beitrag
Eigentlich kommen doch "nur" BG, Berufshaftpflicht und die Einkommenssteuer auf mich zu, da Kk und RV von meinem festen Arbeitgeber (Haupteinkommen) bezahlt werden oder??
Danke im Voraus!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Tag,
ich weiß es wurde schon viel darüber geschrieben, aber diese Beiträge sind schon älter und deshalb denke ich das mir niemand antworten würde wenn ich dort einen Beitrag/ eine Frage schreibe.
Wenn ich als freier Mitarbeiter nach Abzug der "Miete" an den PI weniger Brutto beziehe als in meinem festen Arbeitsverhältniss....
- keine Kk Beiträge
- keine RV Beitrag
Eigentlich kommen doch "nur" BG, Berufshaftpflicht und die Einkommenssteuer auf mich zu, da Kk und RV von meinem festen Arbeitgeber (Haupteinkommen) bezahlt werden oder??
Danke im Voraus!
RV ist uneingeschränkt zu zahlen ab einem Jahreseinkommen (Selbständigkeit) von 5.401 Euro.
KK mußt du klären
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die neue schrieb:
nein.
RV ist uneingeschränkt zu zahlen ab einem Jahreseinkommen (Selbständigkeit) von 5.401 Euro.
KK mußt du klären
RV - Muss ab einem Einkommen von 450 € Monat gezahlt werden.
MFG
Meitao
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Die Kk sagte mir das keine Kosten/ Beiträge auf mich zu kommen wenn der Verdienst geringer ist als in meiner Hauptanstellung.
Bei der RV ist es noch nicht so klar. Habe Anfang Februar einen Termin bei denen.
Aber nochmals Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die antworten!
Die Kk sagte mir das keine Kosten/ Beiträge auf mich zu kommen wenn der Verdienst geringer ist als in meiner Hauptanstellung.
Bei der RV ist es noch nicht so klar. Habe Anfang Februar einen Termin bei denen.
Aber nochmals Danke
Für den Fall, daß Du zahlen müsstest, gibt es 2 Möglichkeiten:
1. den einkommensabhängigen Beitrag (was für Dich vermutlich am günstigsten wäre: das sind (ich glaube) 19,5% des Einkommens (Selbständigkeit)
oder
2. den halben, bzw. ganzen Regelsatz:
in den ersten 3 Jahren der Selbständigkeit kann man ihn auf 50% senken (das sind ca. 250,- Euro pro Monat, unabhängig vom Einkommen)
ab dem 4. Jahr der Selbständigkeit den kompletten Regelsatz (gut 500,- Euro pro Monat, unabhängig vom Einkommen)
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die neue schrieb:
bei der DRV ist es SEHR klar. Wenn Du unterhalb der Grenze liegst, mußt Du nicht zahlen, wenn Du darüber liegst, mußt Du zahlen. So einfach ist es.
Für den Fall, daß Du zahlen müsstest, gibt es 2 Möglichkeiten:
1. den einkommensabhängigen Beitrag (was für Dich vermutlich am günstigsten wäre: das sind (ich glaube) 19,5% des Einkommens (Selbständigkeit)
oder
2. den halben, bzw. ganzen Regelsatz:
in den ersten 3 Jahren der Selbständigkeit kann man ihn auf 50% senken (das sind ca. 250,- Euro pro Monat, unabhängig vom Einkommen)
ab dem 4. Jahr der Selbständigkeit den kompletten Regelsatz (gut 500,- Euro pro Monat, unabhängig vom Einkommen)
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Meitao schrieb:
KK - Kommt darauf an wo dein Lebensmittelpunkt ist.
RV - Muss ab einem Einkommen von 450 € Monat gezahlt werden.
MFG
Meitao
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