Du bist Physiotherapeut:in, liebst
Deine Arbeit, möchtest Dich neu
orientieren und in einem offenen
und familiären Umfeld arbeiten?
Dann bist Du hier genau richtig!
Zur Erweiterung des
Physiotherapeuten-Teams suchen wir
für unsere Praxis in
Fellbach-Oeffingen ab sofort oder
später zwei Physiotherapeutinnen
oder Physiotherapeuten in Voll-
oder Teilzeit.
Die Praxis bietet:
- einen schönen Arbeitsplatz
- großzügige und
lichtdurchflutete Behandlungsräume
- einen Gerä...
Deine Arbeit, möchtest Dich neu
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Fellbach-Oeffingen ab sofort oder
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oder Teilzeit.
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ich bin staatl. anerk. med. bademeisterin u. masseurin und möchte selbstständig arbeiten und mit einem mobilen massageservice beginnen.
selbstzahler, ohne verordnungen...
muss ich / soll ich kleingewerbe anmelden oder kann/darf ich als Freiberufler arbeiten? welche sind vor- und nachteile ? was muss ich beachten?
hat jemand damit erfahrung
ich freue mich auf antworten.
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marlena790 schrieb:
Hallo,
ich bin staatl. anerk. med. bademeisterin u. masseurin und möchte selbstständig arbeiten und mit einem mobilen massageservice beginnen.
selbstzahler, ohne verordnungen...
muss ich / soll ich kleingewerbe anmelden oder kann/darf ich als Freiberufler arbeiten? welche sind vor- und nachteile ? was muss ich beachten?
hat jemand damit erfahrung
ich freue mich auf antworten.
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joana24 schrieb:
das wüsste ich auch gerne :tired_face:
mfg hgb :blush:
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Ohne VO ist allerdings Gewerbe.
Diese Frage würde ich dem Steuerberater stellen.
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RoFo schrieb:
Soweit mir bekannt ist, haben MumedB den First Contact. Die dürfen dann auch ohne VO behandeln.
Ohne VO ist allerdings Gewerbe.
Diese Frage würde ich dem Steuerberater stellen.
Ohne VO ist es Märchensteuerpflichtig, wobei abzuwarten ist, ob diese Ansicht der Steuerbehörden wirklich gerichtsfest sein wird....
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ali schrieb:
Massieren darfst Du als Physio auch......
Ohne VO ist es Märchensteuerpflichtig, wobei abzuwarten ist, ob diese Ansicht der Steuerbehörden wirklich gerichtsfest sein wird....
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Praktisch wirst Du die Kleinunternehmerregelung anwenden können, so dass keine Umsatzsteuer anfällt.
Gruß redvine
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hgb schrieb:
Lass Dich dazu beraten, ohne VO IST ES GEWERBLICH!!
mfg hgb :blush:
Definitiv kannst du als Freiberufler arbeiten. So sparst du dir schon mal die Gewerbesteuer. Meine Kontoführungsgebühren fürs Geschäftskonto sind auch günstiger.
Mir hat der Ratgeber Teilzeitselbständigkeit von Birgit Torbrügge sehr geholfen.
Viel Erfolg, Kia
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Kia78 schrieb:
Hey Marlena!
Definitiv kannst du als Freiberufler arbeiten. So sparst du dir schon mal die Gewerbesteuer. Meine Kontoführungsgebühren fürs Geschäftskonto sind auch günstiger.
Mir hat der Ratgeber Teilzeitselbständigkeit von Birgit Torbrügge sehr geholfen.
Viel Erfolg, Kia
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