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Solingen, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Leverkusen

Ein herzliches Hallo!

Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in. Die
Stunden und Tage sowie deine
Arbeitseinteilung gestaltest du dir
…
( Vorraussetzungen: MT ,MLD)

Ebenso biete ich eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in
mit Osteopathie an. Oder Interesse
an der Osteo ( Fobikosten
übernehme ich gerne )

Aufbau von Minijob auf Tz zu VZ
freuen uns natürlich..

Und nun zu mir : ich bin Dana , 42
Jahre und bin mittlerweile 11 Jahre
hier a...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Mitteilungsfrist bei Krankheit oder Urlaub

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Neues Thema
Mitteilungsfrist bei Krankheit oder Urlaub
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D@!#$a
19.04.2013 21:14
Liebe Kollegen,
Eine FM kommt zum PI und teilt ihm mit dass Sie einen Pat. wg. Rückenprobleme abgeben muss.
Welche Zeitspanne muss der FM dem PI einräumen um einen anderen MA einsetzen zu können? Oder hat der FM hier keine Frist einzuhalten?
Wie ist das bei Urlaubsvertretung?
Wer kennt sich hier gut aus?
Danke für eure Antworten!
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Liebe Kollegen, Eine FM kommt zum PI und teilt ihm mit dass Sie einen Pat. wg. Rückenprobleme abgeben muss. Welche Zeitspanne muss der FM dem PI einräumen um einen anderen MA einsetzen zu können? Oder hat der FM hier keine Frist einzuhalten? Wie ist das bei Urlaubsvertretung? Wer kennt sich hier gut aus? Danke für eure Antworten!
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D@!#$a schrieb:

Liebe Kollegen,
Eine FM kommt zum PI und teilt ihm mit dass Sie einen Pat. wg. Rückenprobleme abgeben muss.
Welche Zeitspanne muss der FM dem PI einräumen um einen anderen MA einsetzen zu können? Oder hat der FM hier keine Frist einzuhalten?
Wie ist das bei Urlaubsvertretung?
Wer kennt sich hier gut aus?
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Physiotherapeutin-Mann
19.04.2013 21:24
Ein FM ist selbständig. Er hat die vertragsgemäße Durchführung der Behandlungen zu gewährleisten. Wenn er ausfällt, hat er Ersatz zu stellen. Tut er das nicht und es entsteht dem Auftraggeber ein Schaden (Patient kann nicht behandelt werden=Umsatzeinbussen) kann er in Regress genommen werden. Kann sich ein FM krank melden und du managet seine Patienten, ist das m.E. ein Indiz für eine Scheinselbständigkeit, weil du maßgeblichen Einfluß auf seine unternehmerische Organisation nimmst. Diese darf eben nicht, auch nicht teilweise, über den Auftraggeber laufen.
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Ein FM ist selbständig. Er hat die vertragsgemäße Durchführung der Behandlungen zu gewährleisten. Wenn er ausfällt, hat er Ersatz zu stellen. Tut er das nicht und es entsteht dem Auftraggeber ein Schaden (Patient kann nicht behandelt werden=Umsatzeinbussen) kann er in Regress genommen werden. Kann sich ein FM krank melden und du managet seine Patienten, ist das m.E. ein Indiz für eine Scheinselbständigkeit, weil du maßgeblichen Einfluß auf seine unternehmerische Organisation nimmst. Diese darf eben nicht, auch nicht teilweise, über den Auftraggeber laufen.
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D@!#$a
19.04.2013 21:52
Hallo Physiotherapeutin-Mann,
wie wird das gewertet, wenn der Auftraggeber diese Pat. selbst übernimmt?

Gruß
D@!#$a
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Hallo Physiotherapeutin-Mann, wie wird das gewertet, wenn der Auftraggeber diese Pat. selbst übernimmt? Gruß D@!#$a
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D@!#$a schrieb:

Hallo Physiotherapeutin-Mann,
wie wird das gewertet, wenn der Auftraggeber diese Pat. selbst übernimmt?

Gruß
D@!#$a

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Shakespeare
20.04.2013 11:10
Das sehe ich weniger eng als Pt-Mann. Als FM bekommt er Aufträge/Patienten von dir und anderen Auftraggebern. Er kann diese gem. seinen Kapazitäten und ggf. gesundheitlichen Möglichkeiten, annehmen oder ablehnen.
Patienten die er nicht behandeln kann oder will müssen sich dann einen anderen Therapeuten suchen. Selbstverständlich kann dieses auch der Auftraggeber oder dessen andere Mitarbeiter sein.
Fällt der FM eine bestimmte Zeit wg. Urlaub oder Krankheit aus, kann er natürlich seine Vertretung organisieren. Er kann aber auch von vorne herein die jeweiligen Verordnungen abschließen und etwaige Folgeverordnungen einfach nicht mehr annehmen oder die Therapie in Absprache mit seinen Patienten, 14 Tage (oder ggf. auch etwas länger) unterbrechen. Meldet sich der FM zurück, kann ihm der Auftraggeber wieder Aufträge erteilen.
Ein Gefährdung allein hierdurch,als Scheinselbständiger oder arbeitnehmerähnlich- Selbständiger eingestuft zu werden, sehe ich nicht. Dazu müsste man alle Kriterien einer "echten" Selbständigkeit in Betracht ziehen.
Gruß S.

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Das sehe ich weniger eng als Pt-Mann. Als FM bekommt er Aufträge/Patienten von dir und anderen Auftraggebern. Er kann diese gem. seinen Kapazitäten und ggf. gesundheitlichen Möglichkeiten, annehmen oder ablehnen. Patienten die er nicht behandeln kann oder will müssen sich dann einen anderen Therapeuten suchen. Selbstverständlich kann dieses auch der Auftraggeber oder dessen andere Mitarbeiter sein. Fällt der FM eine bestimmte Zeit wg. Urlaub oder Krankheit aus, kann er natürlich seine Vertretung organisieren. Er kann aber auch von vorne herein die jeweiligen Verordnungen abschließen und etwaige Folgeverordnungen einfach nicht mehr annehmen oder die Therapie in Absprache mit seinen Patienten, 14 Tage (oder ggf. auch etwas länger) unterbrechen. Meldet sich der FM zurück, kann ihm der Auftraggeber wieder Aufträge erteilen. Ein Gefährdung allein hierdurch,als Scheinselbständiger oder arbeitnehmerähnlich- Selbständiger eingestuft zu werden, sehe ich nicht. Dazu müsste man alle Kriterien einer "echten" Selbständigkeit in Betracht ziehen. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Das sehe ich weniger eng als Pt-Mann. Als FM bekommt er Aufträge/Patienten von dir und anderen Auftraggebern. Er kann diese gem. seinen Kapazitäten und ggf. gesundheitlichen Möglichkeiten, annehmen oder ablehnen.
Patienten die er nicht behandeln kann oder will müssen sich dann einen anderen Therapeuten suchen. Selbstverständlich kann dieses auch der Auftraggeber oder dessen andere Mitarbeiter sein.
Fällt der FM eine bestimmte Zeit wg. Urlaub oder Krankheit aus, kann er natürlich seine Vertretung organisieren. Er kann aber auch von vorne herein die jeweiligen Verordnungen abschließen und etwaige Folgeverordnungen einfach nicht mehr annehmen oder die Therapie in Absprache mit seinen Patienten, 14 Tage (oder ggf. auch etwas länger) unterbrechen. Meldet sich der FM zurück, kann ihm der Auftraggeber wieder Aufträge erteilen.
Ein Gefährdung allein hierdurch,als Scheinselbständiger oder arbeitnehmerähnlich- Selbständiger eingestuft zu werden, sehe ich nicht. Dazu müsste man alle Kriterien einer "echten" Selbständigkeit in Betracht ziehen.
Gruß S.

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saloia
20.04.2013 20:47
Physiotherapeutin-Mann schrieb:
>Wenn er ausfällt, hat er Ersatz zu stellen.


nein, das muss er nicht. wenn er - als quasi einzelunternehmer-ausfällt, fällt er aus.
welche ein-mann/frau praxis muss für ersatz sorgen, wenn der PI ausfällt??

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Physiotherapeutin-Mann schrieb: >Wenn er ausfällt, hat er Ersatz zu stellen. nein, das muss er nicht. wenn er - als quasi einzelunternehmer-ausfällt, fällt er aus. welche ein-mann/frau praxis muss für ersatz sorgen, wenn der PI ausfällt??
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saloia schrieb:

Physiotherapeutin-Mann schrieb:
>Wenn er ausfällt, hat er Ersatz zu stellen.


nein, das muss er nicht. wenn er - als quasi einzelunternehmer-ausfällt, fällt er aus.
welche ein-mann/frau praxis muss für ersatz sorgen, wenn der PI ausfällt??

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Physiotherapeutin-Mann schrieb:

Ein FM ist selbständig. Er hat die vertragsgemäße Durchführung der Behandlungen zu gewährleisten. Wenn er ausfällt, hat er Ersatz zu stellen. Tut er das nicht und es entsteht dem Auftraggeber ein Schaden (Patient kann nicht behandelt werden=Umsatzeinbussen) kann er in Regress genommen werden. Kann sich ein FM krank melden und du managet seine Patienten, ist das m.E. ein Indiz für eine Scheinselbständigkeit, weil du maßgeblichen Einfluß auf seine unternehmerische Organisation nimmst. Diese darf eben nicht, auch nicht teilweise, über den Auftraggeber laufen.



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