- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
- ab sofort
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- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
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- viel Urlaub/Freizeit möglich
Eine FM kommt zum PI und teilt ihm mit dass Sie einen Pat. wg. Rückenprobleme abgeben muss.
Welche Zeitspanne muss der FM dem PI einräumen um einen anderen MA einsetzen zu können? Oder hat der FM hier keine Frist einzuhalten?
Wie ist das bei Urlaubsvertretung?
Wer kennt sich hier gut aus?
Danke für eure Antworten!
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D@!#$a schrieb:
Liebe Kollegen,
Eine FM kommt zum PI und teilt ihm mit dass Sie einen Pat. wg. Rückenprobleme abgeben muss.
Welche Zeitspanne muss der FM dem PI einräumen um einen anderen MA einsetzen zu können? Oder hat der FM hier keine Frist einzuhalten?
Wie ist das bei Urlaubsvertretung?
Wer kennt sich hier gut aus?
Danke für eure Antworten!
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wie wird das gewertet, wenn der Auftraggeber diese Pat. selbst übernimmt?
Gruß
D@!#$a
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D@!#$a schrieb:
Hallo Physiotherapeutin-Mann,
wie wird das gewertet, wenn der Auftraggeber diese Pat. selbst übernimmt?
Gruß
D@!#$a
Patienten die er nicht behandeln kann oder will müssen sich dann einen anderen Therapeuten suchen. Selbstverständlich kann dieses auch der Auftraggeber oder dessen andere Mitarbeiter sein.
Fällt der FM eine bestimmte Zeit wg. Urlaub oder Krankheit aus, kann er natürlich seine Vertretung organisieren. Er kann aber auch von vorne herein die jeweiligen Verordnungen abschließen und etwaige Folgeverordnungen einfach nicht mehr annehmen oder die Therapie in Absprache mit seinen Patienten, 14 Tage (oder ggf. auch etwas länger) unterbrechen. Meldet sich der FM zurück, kann ihm der Auftraggeber wieder Aufträge erteilen.
Ein Gefährdung allein hierdurch,als Scheinselbständiger oder arbeitnehmerähnlich- Selbständiger eingestuft zu werden, sehe ich nicht. Dazu müsste man alle Kriterien einer "echten" Selbständigkeit in Betracht ziehen.
Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Das sehe ich weniger eng als Pt-Mann. Als FM bekommt er Aufträge/Patienten von dir und anderen Auftraggebern. Er kann diese gem. seinen Kapazitäten und ggf. gesundheitlichen Möglichkeiten, annehmen oder ablehnen.
Patienten die er nicht behandeln kann oder will müssen sich dann einen anderen Therapeuten suchen. Selbstverständlich kann dieses auch der Auftraggeber oder dessen andere Mitarbeiter sein.
Fällt der FM eine bestimmte Zeit wg. Urlaub oder Krankheit aus, kann er natürlich seine Vertretung organisieren. Er kann aber auch von vorne herein die jeweiligen Verordnungen abschließen und etwaige Folgeverordnungen einfach nicht mehr annehmen oder die Therapie in Absprache mit seinen Patienten, 14 Tage (oder ggf. auch etwas länger) unterbrechen. Meldet sich der FM zurück, kann ihm der Auftraggeber wieder Aufträge erteilen.
Ein Gefährdung allein hierdurch,als Scheinselbständiger oder arbeitnehmerähnlich- Selbständiger eingestuft zu werden, sehe ich nicht. Dazu müsste man alle Kriterien einer "echten" Selbständigkeit in Betracht ziehen.
Gruß S.
>Wenn er ausfällt, hat er Ersatz zu stellen.
nein, das muss er nicht. wenn er - als quasi einzelunternehmer-ausfällt, fällt er aus.
welche ein-mann/frau praxis muss für ersatz sorgen, wenn der PI ausfällt??
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saloia schrieb:
Physiotherapeutin-Mann schrieb:
>Wenn er ausfällt, hat er Ersatz zu stellen.
nein, das muss er nicht. wenn er - als quasi einzelunternehmer-ausfällt, fällt er aus.
welche ein-mann/frau praxis muss für ersatz sorgen, wenn der PI ausfällt??
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Physiotherapeutin-Mann schrieb:
Ein FM ist selbständig. Er hat die vertragsgemäße Durchführung der Behandlungen zu gewährleisten. Wenn er ausfällt, hat er Ersatz zu stellen. Tut er das nicht und es entsteht dem Auftraggeber ein Schaden (Patient kann nicht behandelt werden=Umsatzeinbussen) kann er in Regress genommen werden. Kann sich ein FM krank melden und du managet seine Patienten, ist das m.E. ein Indiz für eine Scheinselbständigkeit, weil du maßgeblichen Einfluß auf seine unternehmerische Organisation nimmst. Diese darf eben nicht, auch nicht teilweise, über den Auftraggeber laufen.
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