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Eine moderne Praxis mit großem
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E...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Mietkosten

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Neues Thema
Mietkosten
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2009
12.08.2020 22:22
Moin,weiß jemand ob man die 30%, die ich als freier Mitarbeiter an die Praxis zahle, als Mietkosten in der Einnahmen Überschuss Rechnung angeben kann?
Vielen Dank für Antworten!
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Moin,weiß jemand ob man die 30%, die ich als freier Mitarbeiter an die Praxis zahle, als Mietkosten in der Einnahmen Überschuss Rechnung angeben kann? Vielen Dank für Antworten!
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USpre
12.08.2020 22:55
Die Frage hast du doch oben schon gestellt. Wenn du nur einen Auftraggeber hast, könnte man Scheinselbständigkeit vermuten.
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Die Frage hast du doch oben schon gestellt. Wenn du nur einen Auftraggeber hast, könnte man Scheinselbständigkeit vermuten.
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USpre schrieb:

Die Frage hast du doch oben schon gestellt. Wenn du nur einen Auftraggeber hast, könnte man Scheinselbständigkeit vermuten.

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2009
13.08.2020 07:45
Das ist keine Antwort auf meine Frage!
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Das ist keine Antwort auf meine Frage!
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2009 schrieb:

Das ist keine Antwort auf meine Frage!

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petras 4
25.09.2020 10:06
Ich gehe davon aus, dass Du Deine Rezepte über die Praxis abrechnest und von der Praxis 70% des Rezeptwertes bekommst. Also nein.
Würdest Du 100% des Rezeptwertes bekommen und müßtest davon 30% an die Praxis zurückzahlen, dann ja. Dann wäre der Gesamtwert der Rezepte die Einnahme und die 30% ein Ausgabe. Doch so wird es wohl nicht gehandhabt.

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• fuepet
Ich gehe davon aus, dass Du Deine Rezepte über die Praxis abrechnest und von der Praxis 70% des Rezeptwertes bekommst. Also nein. Würdest Du 100% des Rezeptwertes bekommen und müßtest davon 30% an die Praxis zurückzahlen, dann ja. Dann wäre der Gesamtwert der Rezepte die Einnahme und die 30% ein Ausgabe. Doch so wird es wohl nicht gehandhabt.
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petras 4 schrieb:

Ich gehe davon aus, dass Du Deine Rezepte über die Praxis abrechnest und von der Praxis 70% des Rezeptwertes bekommst. Also nein.
Würdest Du 100% des Rezeptwertes bekommen und müßtest davon 30% an die Praxis zurückzahlen, dann ja. Dann wäre der Gesamtwert der Rezepte die Einnahme und die 30% ein Ausgabe. Doch so wird es wohl nicht gehandhabt.

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2009 schrieb:

Moin,weiß jemand ob man die 30%, die ich als freier Mitarbeiter an die Praxis zahle, als Mietkosten in der Einnahmen Überschuss Rechnung angeben kann?
Vielen Dank für Antworten!

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M0nique
13.08.2020 09:01
Habe Dir eben in Deinem anderen Thread geantwortet...
Gruß von Monique
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• Papa Alpaka
Habe Dir eben in Deinem anderen Thread geantwortet... Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

Habe Dir eben in Deinem anderen Thread geantwortet...
Gruß von Monique

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Shakespeare
15.08.2020 23:33
Ja, weiß ich!
Die Antwort ist "Nein"
Allein die Fragestellung läßt vermuten, dass es Deine erste Steuererklärung als FM ist und dass Du da so gar keine Peilung hast. Hier wäre das Geld für einen Steuerberater sinnvoll investiert. Da hast Du dann für künftige Steuererklärungen eine gute Vorlage.
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• ali
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• Papa Alpaka
Ja, weiß ich! Die Antwort ist "Nein" Allein die Fragestellung läßt vermuten, dass es Deine erste Steuererklärung als FM ist und dass Du da so gar keine Peilung hast. Hier wäre das Geld für einen Steuerberater sinnvoll investiert. Da hast Du dann für künftige Steuererklärungen eine gute Vorlage.
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Shakespeare schrieb:

Ja, weiß ich!
Die Antwort ist "Nein"
Allein die Fragestellung läßt vermuten, dass es Deine erste Steuererklärung als FM ist und dass Du da so gar keine Peilung hast. Hier wäre das Geld für einen Steuerberater sinnvoll investiert. Da hast Du dann für künftige Steuererklärungen eine gute Vorlage.

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axelbach
04.09.2020 15:49
Nützliche Informationen.
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axelbach schrieb:

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