Dein neuer Arbeitsort
Die VAMED Klinik Geesthacht
befindet sich bei Hamburg. Wir
unterstützen Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene auf ihrem Weg
zurück ins Leben: mit
neurologischer und
(neuro-)orthopädischer Reha sowie
einer Reha bei Sprachstörungen.
In Voll- oder Teilzeit und
unbefristet
Deine Aufgaben
- Du behandelst Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene mit erworbenen
und angeborenen neurologischen
Krankheitsbildern
- Zudem arbeitest Du mit den
Kindern unseres Sprachhause...
Die VAMED Klinik Geesthacht
befindet sich bei Hamburg. Wir
unterstützen Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene auf ihrem Weg
zurück ins Leben: mit
neurologischer und
(neuro-)orthopädischer Reha sowie
einer Reha bei Sprachstörungen.
In Voll- oder Teilzeit und
unbefristet
Deine Aufgaben
- Du behandelst Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene mit erworbenen
und angeborenen neurologischen
Krankheitsbildern
- Zudem arbeitest Du mit den
Kindern unseres Sprachhause...
Vielen Dank für Antworten!
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
USpre schrieb:
Die Frage hast du doch oben schon gestellt. Wenn du nur einen Auftraggeber hast, könnte man Scheinselbständigkeit vermuten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
2009 schrieb:
Das ist keine Antwort auf meine Frage!
Würdest Du 100% des Rezeptwertes bekommen und müßtest davon 30% an die Praxis zurückzahlen, dann ja. Dann wäre der Gesamtwert der Rezepte die Einnahme und die 30% ein Ausgabe. Doch so wird es wohl nicht gehandhabt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
petras 4 schrieb:
Ich gehe davon aus, dass Du Deine Rezepte über die Praxis abrechnest und von der Praxis 70% des Rezeptwertes bekommst. Also nein.
Würdest Du 100% des Rezeptwertes bekommen und müßtest davon 30% an die Praxis zurückzahlen, dann ja. Dann wäre der Gesamtwert der Rezepte die Einnahme und die 30% ein Ausgabe. Doch so wird es wohl nicht gehandhabt.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
2009 schrieb:
Moin,weiß jemand ob man die 30%, die ich als freier Mitarbeiter an die Praxis zahle, als Mietkosten in der Einnahmen Überschuss Rechnung angeben kann?
Vielen Dank für Antworten!
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
M0nique schrieb:
Habe Dir eben in Deinem anderen Thread geantwortet...
Gruß von Monique
Die Antwort ist "Nein"
Allein die Fragestellung läßt vermuten, dass es Deine erste Steuererklärung als FM ist und dass Du da so gar keine Peilung hast. Hier wäre das Geld für einen Steuerberater sinnvoll investiert. Da hast Du dann für künftige Steuererklärungen eine gute Vorlage.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Ja, weiß ich!
Die Antwort ist "Nein"
Allein die Fragestellung läßt vermuten, dass es Deine erste Steuererklärung als FM ist und dass Du da so gar keine Peilung hast. Hier wäre das Geld für einen Steuerberater sinnvoll investiert. Da hast Du dann für künftige Steuererklärungen eine gute Vorlage.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
axelbach schrieb:
Nützliche Informationen.
Mein Profilbild bearbeiten