Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Also mein Problem ist folgendes, habe meine Praxis vor zwei Monaten verkauft, und arbeite jetzt in dieser und einer anderen als FM.
Ausserdem behandle Ich einige Privatpatienten, denen Ich selbst Rechnungen schreibe, und betreue einen Fussball- und eine Handballmannschaft am Wochenende.
Ich war vorher Praxisinhaber und hatte 3 Angestellte, weswegen Ich keine RV-Beträge zahlen musste, zahle auch seit 2000 in eine private KV, und in eine private RV ein, meine Frage jetzt, reicht das aus, um eine positive Statusfeststellung zu bekommen?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen????
Danke im vorraus. :blush:
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Problem beschreiben
jonna schrieb:
Sorry,daß Ich auch noch ne dumme Frage stellen muß, bin grad total verwirrt, vielleicht kann mir ja jemand spontan helfen...
Also mein Problem ist folgendes, habe meine Praxis vor zwei Monaten verkauft, und arbeite jetzt in dieser und einer anderen als FM.
Ausserdem behandle Ich einige Privatpatienten, denen Ich selbst Rechnungen schreibe, und betreue einen Fussball- und eine Handballmannschaft am Wochenende.
Ich war vorher Praxisinhaber und hatte 3 Angestellte, weswegen Ich keine RV-Beträge zahlen musste, zahle auch seit 2000 in eine private KV, und in eine private RV ein, meine Frage jetzt, reicht das aus, um eine positive Statusfeststellung zu bekommen?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen????
Danke im vorraus. :blush:
Statusfeststellung ist davon unabhängig.
Fragen beantwortet ?!
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Lass dich prüfen, dann schlafen alle , du und deine Auftraggeber besser, aber du musst jedes Arbeitsverhältnis prüfen lassen!
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mario29 schrieb:
Ich denke , das hat nix mit ärztlichen Verordnungen zu tun , das Gesamtbild muss korrekt sein...
Lass dich prüfen, dann schlafen alle , du und deine Auftraggeber besser, aber du musst jedes Arbeitsverhältnis prüfen lassen!
Rentenversicherungspflicht und
Anerkennung der Selbstständigkeit als FM
unterscheiden, BITTE !
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ali schrieb:
Leute, könnt Ihr bitte mal
Rentenversicherungspflicht und
Anerkennung der Selbstständigkeit als FM
unterscheiden, BITTE !
Ich denke doch das das zwangsmässig zusammengehört.
Bist du selbstständiger FM solltest du dich in jeder Hinsicht und Richtung absichern und etwas schwarz auf weiss was in der Hand haben.
Job s für FM werden langsam rar.
Fazit
FM sind für PI immer problematisch und da ist das für beide Seiten nur von Vorteil .......
[bearbeitet am 23.05.14 21:42]
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mario29 schrieb:
Und könnt ihr nicht immer alles so haarklein auseinander nehmen.
Ich denke doch das das zwangsmässig zusammengehört.
Bist du selbstständiger FM solltest du dich in jeder Hinsicht und Richtung absichern und etwas schwarz auf weiss was in der Hand haben.
Job s für FM werden langsam rar.
Fazit
FM sind für PI immer problematisch und da ist das für beide Seiten nur von Vorteil .......
[bearbeitet am 23.05.14 21:42]
grad in der FM / PI sollte alles haarklein auseindergenommen werden,
sonst gehts nämlich schief und da die Eingangsfrage so "hübsch" vermischt war. (Zwei Sachverhalte in einem Posting)
1. Die Vergangenheit von jonna ist egal (außer sie findet daraus resultierend eine "kluge Lösung" um weiterhin RV befreit zu sein.
2. zählt wie Du schreibst jedes aktuelle Auftragsverhältnis
3. Ist Jonna aktuell wohl RV pflichtig
4. trägt das Risiko der / die PI
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ali schrieb:
Lieber Mario,
grad in der FM / PI sollte alles haarklein auseindergenommen werden,
sonst gehts nämlich schief und da die Eingangsfrage so "hübsch" vermischt war. (Zwei Sachverhalte in einem Posting)
1. Die Vergangenheit von jonna ist egal (außer sie findet daraus resultierend eine "kluge Lösung" um weiterhin RV befreit zu sein.
2. zählt wie Du schreibst jedes aktuelle Auftragsverhältnis
3. Ist Jonna aktuell wohl RV pflichtig
4. trägt das Risiko der / die PI
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mario29 schrieb:
Gut, gut
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Problem beschreiben
ali schrieb:
Vergangenheit ist Jacke wie Hose....wenn Du keine Angestellte über 451 Euro hast oder überwiegend (>50 %) auf ärztliche Verordnung arbeitest bist Du RV- pflichtig. also vermutlich ab Deinem Praxisverkauf
Statusfeststellung ist davon unabhängig.
Fragen beantwortet ?!
Eine andere Frage ist die Beitragspflicht. Normalerweise besteht diese, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung (Angestellte) wegfallen.
Bei älteren Selbständigen, die vor einer bestimmten Zeit schon selbständig waren gab es (ich glaube bis 2003) die Möglichkeit durch Nachweis einer adäquaten privaten Vorsorge sich grundsätzlich (mit oder ohne Praxis) von der RV-pflicht befreien zu lassen. Ob das für dich eine Möglichkeit wäre, da du ja schon 2000 selbständig und RV-befreit warst, hier rückwirkend befreit zu werden, solltest du mal klären.
Ansonsten gilt, anmelden und Beiträge abführen, dann kann dir nichts passieren. Gruß S.
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Wie es andere Kollegen schon angedeutet haben: Die Rentenversichrungspflicht und die Anerkennung als FM haben nichts miteinander zu tun.
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Eberhard schrieb:
Wie es andere Kollegen schon angedeutet haben: Die Rentenversichrungspflicht und die Anerkennung als FM haben nichts miteinander zu tun.
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Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Auf eine sogenannte Statusfeststellung als selbständiger freier Mitarbeiter würde ich verzichten, wenn nicht meine Auftraggeber mich dazu nötigen würden. Auch diese profitieren von einem pos. Statusbescheid nicht unbedingt, da die DRV immer den einzelnen Betrieb überprüft d.h. dort schaut ob eine echte Selbständigkeit bei den FM die dort tätig sind, vorliegt. Der Bescheid des Mitarbeiters ist keine Garantie, dass die DRV dem folgt.
Eine andere Frage ist die Beitragspflicht. Normalerweise besteht diese, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung (Angestellte) wegfallen.
Bei älteren Selbständigen, die vor einer bestimmten Zeit schon selbständig waren gab es (ich glaube bis 2003) die Möglichkeit durch Nachweis einer adäquaten privaten Vorsorge sich grundsätzlich (mit oder ohne Praxis) von der RV-pflicht befreien zu lassen. Ob das für dich eine Möglichkeit wäre, da du ja schon 2000 selbständig und RV-befreit warst, hier rückwirkend befreit zu werden, solltest du mal klären.
Ansonsten gilt, anmelden und Beiträge abführen, dann kann dir nichts passieren. Gruß S.
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