Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,kann mir jemand sagen ob die in meinem FM Vertrag 2 monatige Kündigungsfrist bindend ist? Müsste ich in dem Fall dann einfach 2 Monate Urlaub machen ? Kennt sich damit jemand aus ?Danke
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
USpre schrieb:
Da müsste man wohl den Originaltext von einem Rechtsanwalt durchsehen lassen.
Für einen freien Mitarbeiter ist normalerweise die Kündigungsfrist nicht so wichtig. Erstens darf er, wann immer er möchte, weitere Verträge mit anderen Auftraggebern schließen und zweitens kann man seinen Vertrag auch ruhen lassen, das heißt einfach keine weiteren Aufträge mehr annehmen, wenn man nicht möchte. Damit lässt man es quasi auslaufen, wie bei einer Kündigung als AN. Dann wird aber voraussichtlich der PI das Vertragsverhältnis kündigen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Else2805 schrieb:
Du kommst wahrscheinlich weiter, wenn Du den Hintergrund Deiner Frage verrätst.
Für einen freien Mitarbeiter ist normalerweise die Kündigungsfrist nicht so wichtig. Erstens darf er, wann immer er möchte, weitere Verträge mit anderen Auftraggebern schließen und zweitens kann man seinen Vertrag auch ruhen lassen, das heißt einfach keine weiteren Aufträge mehr annehmen, wenn man nicht möchte. Damit lässt man es quasi auslaufen, wie bei einer Kündigung als AN. Dann wird aber voraussichtlich der PI das Vertragsverhältnis kündigen.
Weiterhelfen kann, wie USpre schon vorschlägt, der Rechtsanwalt deines geringsten Misstrauens - ggf. ist dein Arbeitgeber bereit dich vorzeitig freizustellen um dem mit einer vermutlichen Scheinselbstständigkeit zusammenhängenden Prozedere zu entgehen...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Wenn du die zweimonatige Kündigungsfrist deines Dienstleistungsvertrages als freier Unternehmer unterschrieben hast: Ja.
Weiterhelfen kann, wie USpre schon vorschlägt, der Rechtsanwalt deines geringsten Misstrauens - ggf. ist dein Arbeitgeber bereit dich vorzeitig freizustellen um dem mit einer vermutlichen Scheinselbstständigkeit zusammenhängenden Prozedere zu entgehen...
Allerdings ist es ein Auftraggeber, nicht Arbeitgeber im rechtl. Sinn.
Selbstverständlich sind die Vertragsparteien zur Einhaltung der Vertragsinhalte verpflichtet.
Warum auch nicht?
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Wenn der Anwalt zu dem Schluss kommt das es sich womöglich um einen Arbeitgeber handelt ist das ein sehr überzeugendes Argument um eine vereinbarte Kündigungsfrist nicht durchzusetzen. Einem Auftraggeber kann das "relativ egal" sein - schlussendlich würde die Clearingstelle der DRV entscheiden...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
RoFo schrieb:
Stimme PA zu.
Allerdings ist es ein Auftraggeber, nicht Arbeitgeber im rechtl. Sinn.
Selbstverständlich sind die Vertragsparteien zur Einhaltung der Vertragsinhalte verpflichtet.
Warum auch nicht?
Als Beispiel. Man beauftragt einen FM und macht direkt ein Statusfeststellungsverfahren. Dies kann bis zu drei Monate dauern.
Gefällt mir
- Ein Hinweis, dass ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet wird und der Auftragnehmer zur Mitwirkung verpflichtet ist.
- Die wöchentliche Arbeitszeit.
- Bis zum positiven Bescheid ein Honorar von z.B. 50/50, danach z.B. 70/30.
- Eine Kündigungsfrist von zwei oder drei Monaten.
- Und das übliche.
Wenn ein negativer Bescheid kommt wird der dann Arbeitgeber eine Änderungskündigung mit angepasstem Gehalt und Urlaubsanspruch fertig machen. Vom dann Angestellten können die AN Anteile der Sozialversicherungsbeiträge der letzten drei Monate von zukünftigen ( mindestens ja die Kündigungsfrist ) Gehältern zusätzlich einbehalten werden. Es gibt da aber auch eine Höchstgrenze pro Monat. Das vereinbarte Honorar von z.B. 50% ist dann der Bruttolohn. Alles andere ist unternehmerischer Selbstmord. In meinen Augen macht sich ein Steuerberater, der nicht solche Hinweise gibt, schadensersatzpflichtig.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
PT-Morris schrieb:
Deshalb sollte ein solcher Vertrag folgendes beinhalten:
- Ein Hinweis, dass ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet wird und der Auftragnehmer zur Mitwirkung verpflichtet ist.
- Die wöchentliche Arbeitszeit.
- Bis zum positiven Bescheid ein Honorar von z.B. 50/50, danach z.B. 70/30.
- Eine Kündigungsfrist von zwei oder drei Monaten.
- Und das übliche.
Wenn ein negativer Bescheid kommt wird der dann Arbeitgeber eine Änderungskündigung mit angepasstem Gehalt und Urlaubsanspruch fertig machen. Vom dann Angestellten können die AN Anteile der Sozialversicherungsbeiträge der letzten drei Monate von zukünftigen ( mindestens ja die Kündigungsfrist ) Gehältern zusätzlich einbehalten werden. Es gibt da aber auch eine Höchstgrenze pro Monat. Das vereinbarte Honorar von z.B. 50% ist dann der Bruttolohn. Alles andere ist unternehmerischer Selbstmord. In meinen Augen macht sich ein Steuerberater, der nicht solche Hinweise gibt, schadensersatzpflichtig.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
PT-Morris schrieb:
Eine Relevanz eines solchen Vertragsbestandteils sehe ich in der Möglichkeit bei Feststellung einer Scheinselbstständigkeit die AN Anteile der letzten drei Monate zu den Sozialversicherungen auf zukünftige Gehälter zusätzlich einzubehalten.
Als Beispiel. Man beauftragt einen FM und macht direkt ein Statusfeststellungsverfahren. Dies kann bis zu drei Monate dauern.
Wer heute einen wasserdichten Vertrag abschließt muss vielleicht nach Jahren feststellen, dass die Sozialversicherungsträger wieder einen neuen rechtlichen Aspekt gefunden haben diesen auszuhebeln, bzw. Fehler im vertragsgemässem Verhalten aufdecken.
Was nun die Kündigungsfrist eines FM-Vertrages angeht, so kann an diese meiner Meinung nach schon ganz schnell zu einer solchen Feststellung führen.
Wie dem auch sei, aufgrund der beschriebenen Unwägbarkeiten kommt für uns die Beauftragung von FM nicht mehr in Frage.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
NorbArt schrieb:
Schaut man sich die Rechtssprechung der letzten Jahre an wird klar, dass der klassische FM sich immer irgendwie als Scheinselbständiger entpuppen kann. Jedenfalls aus richterlicher Sicht.
Wer heute einen wasserdichten Vertrag abschließt muss vielleicht nach Jahren feststellen, dass die Sozialversicherungsträger wieder einen neuen rechtlichen Aspekt gefunden haben diesen auszuhebeln, bzw. Fehler im vertragsgemässem Verhalten aufdecken.
Was nun die Kündigungsfrist eines FM-Vertrages angeht, so kann an diese meiner Meinung nach schon ganz schnell zu einer solchen Feststellung führen.
Wie dem auch sei, aufgrund der beschriebenen Unwägbarkeiten kommt für uns die Beauftragung von FM nicht mehr in Frage.
Mein Profilbild bearbeiten