Ein herzliches Hallo! :)
Unsere Privatpraxis für
Physiotherapie und Osteopathie,
gelegen im Herzen von Ohligs,
befindet sich in einem historischen
Gebäude und sucht dich.
-Physiotherapeut*in mit
Osteopahieausbildung (oder Prüfung
steht unmittelbar bevor )
- interessierst dich für die
Osteopathie? Wir übernehmen die
Fortbildungskosten zu 100%
- Physiotherapeut*in mit MT , MLD
In Teilzeit bis 20 Stunden
Wir sind herzlich, offen, familiär
sowie kompetent und freuen uns...
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Osteopathie? Wir übernehmen die
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- Physiotherapeut*in mit MT , MLD
In Teilzeit bis 20 Stunden
Wir sind herzlich, offen, familiär
sowie kompetent und freuen uns...
Muß ich da zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrag leisten ? Ich bin in der gesetzlich Krankenkasse versichert. Hab da heute angerufen. Es kann mir keiner eine genaue Auskunft geben..... es muß erst einer Prüfung unterlaufen...
Kann mir von Euch jemand Auskunft geben? Kommen da viele Kosten auf mich zu oder langt mein Angestelltenbeitrag aus und ich kann noch etwas freiberuflich dazuverdienen ?
Bitte gebt mir Infos.DANKE !!!!!
[bearbeitet am 06.01.13 14:04]
[bearbeitet am 06.01.13 14:22]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe eine 25 % Prozent Festanstellung in einem Krankenhaus und möchte als FM in einer Praxis Hausbesuche übernehmen ( bis ca. 400 € Verdienst monatlich).
Muß ich da zusätzlichen Krankenversicherungsbeitrag leisten ? Ich bin in der gesetzlich Krankenkasse versichert. Hab da heute angerufen. Es kann mir keiner eine genaue Auskunft geben..... es muß erst einer Prüfung unterlaufen...
Kann mir von Euch jemand Auskunft geben? Kommen da viele Kosten auf mich zu oder langt mein Angestelltenbeitrag aus und ich kann noch etwas freiberuflich dazuverdienen ?
Bitte gebt mir Infos.DANKE !!!!!
[bearbeitet am 06.01.13 14:04]
[bearbeitet am 06.01.13 14:22]
ja, muss geprüft werden. und ja, du kannst dazuverdienen.
das, was du freiberuflich nennst, ist allerdings eine selbständigkeit
kk beiträge zusätzlich zu denen aus der angestelltentätigkeit dann,wenn die einnahmen aus der selbständigkeit die einnahmen aus der anstellung übersteigen.also: kalkulation vorlegen
über wen wirst du deine HB abrechnen? dir ist klar, das du -wenn es sich nciht um privatpatienten handelt und du die rechnungen direkt stellst- dafür eine zugelassene praxis brauchst?
außerdem berufshaftpflicht, meldung bei BG etcuswusf...
siehe suchfunktion.
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Einer sagt, ich kann bis zu 365 € dazuverdienen, einer sagte ohne einer Prüfung meiner Selbständigkeit kann er mir gar keine Auskunft geben und der letzte sagte das gleiche wie Du mit den Einnahmen aus der Angestellltentätigkeit, dass ich genausoviel dazuverdienen darf.
Gilt dann diese kalkulation monatlich oder auf den ganzen Jahresverdienst gesehen? Weil es gibt ja Wochen, das verdient man gar nichts dazu (Urlaub), und dann gibt es Zeiten, wo man mehr dazuverdient.
Ich möchte wegen der Rentenversicherung nur bis 400€ im Monat dazuverdienen, um keinen Versicherungbeitrag leisten zu müssen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Überprüft dann die Krankenkasse am Jahresende oder mit der nächsten Einkommensteuer meine Einnahmen von der Festanstellung und der Freiberuflichkeit? Ich habe jetzt 3 mal in der Krankenkasse angerufen und 3 verschiedene Antworten bekommen.
Einer sagt, ich kann bis zu 365 € dazuverdienen, einer sagte ohne einer Prüfung meiner Selbständigkeit kann er mir gar keine Auskunft geben und der letzte sagte das gleiche wie Du mit den Einnahmen aus der Angestellltentätigkeit, dass ich genausoviel dazuverdienen darf.
Gilt dann diese kalkulation monatlich oder auf den ganzen Jahresverdienst gesehen? Weil es gibt ja Wochen, das verdient man gar nichts dazu (Urlaub), und dann gibt es Zeiten, wo man mehr dazuverdient.
Ich möchte wegen der Rentenversicherung nur bis 400€ im Monat dazuverdienen, um keinen Versicherungbeitrag leisten zu müssen.
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saloia schrieb:
eine 25% (?) festanstellung??
ja, muss geprüft werden. und ja, du kannst dazuverdienen.
das, was du freiberuflich nennst, ist allerdings eine selbständigkeit
kk beiträge zusätzlich zu denen aus der angestelltentätigkeit dann,wenn die einnahmen aus der selbständigkeit die einnahmen aus der anstellung übersteigen.also: kalkulation vorlegen
über wen wirst du deine HB abrechnen? dir ist klar, das du -wenn es sich nciht um privatpatienten handelt und du die rechnungen direkt stellst- dafür eine zugelassene praxis brauchst?
außerdem berufshaftpflicht, meldung bei BG etcuswusf...
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