physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Bergisch Gladbach

Du bist Physiotherapeut:in mit
Herz, Hirn & Humor?
Dann könnte das hier genau dein
nächster Schritt sein.

Wir sind PSH Physiotherapie:

- ein Ort, an dem Teamspirit mehr
zählt als Hierarchie
- wo Know-how auf Innovation trifft
- und wo DU den Unterschied machst!


Was dich bei uns erwartet:

- Individuelle Therapiekonzepte
statt Schema F
- Cube Sports & SensoPro
– moderne Trainingstools
inklusive
- Flexible Arbeitszeiten (weil
Work-Life-Balance zählt)
- Ei...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Krankenkasse FM>AN

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Krankenkasse FM>AN
Es gibt 10 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Robcek
10.09.2023 21:06
Moin Moin liebe Leute.

Nächstes Jahr wird bei mir die Versicherung umgestellt, dann bin ich freiwillig gesetzlich versichert über die freie Mitarbeit.

Bis zum Ende diesen Jahres bleibe ich über mein 25std Angestellten Verhältnis krankenversichert. Da aber das freiberufliche deutlich mehr wird muss ich umgestellt werden und werde zugleich die Stunden im Angestellten Verhältnis auf 12Stunden reduzieren ab dem nächsten Jahr.

Meine Frage:

Wie verhält es sich jetzt im Angestellten Verhältnis mit den Krankenkassenbeiträgen?

Ich habe bis daher echt viele widersprüchliche Aussagen gehört und dass sogar von den Krankenkassen Mitarbeitern, von denen einige sichtlich überfordert waren mit der Frage.

Ich dachte und das war auch die 1. Aussage einer Mitarbeiterin, dass dann weder für den AG und AN Krankenkassen und Pflegekassen Beträge zu entrichten sind.

Neuerdings sagte mit eine Mitarbeiterin per Telefon, dass auch von der Angestellten Tätigkeit Beiträge für AN und AG zu entrichten sind?


wie jetzt?
1

Gefällt mir

Moin Moin liebe Leute. Nächstes Jahr wird bei mir die Versicherung umgestellt, dann bin ich freiwillig gesetzlich versichert über die freie Mitarbeit. Bis zum Ende diesen Jahres bleibe ich über mein 25std Angestellten Verhältnis krankenversichert. Da aber das freiberufliche deutlich mehr wird muss ich umgestellt werden und werde zugleich die Stunden im Angestellten Verhältnis auf 12Stunden reduzieren ab dem nächsten Jahr. Meine Frage: Wie verhält es sich jetzt im Angestellten Verhältnis mit den Krankenkassenbeiträgen? Ich habe bis daher echt viele widersprüchliche Aussagen gehört und dass sogar von den Krankenkassen Mitarbeitern, von denen einige sichtlich überfordert waren mit der Frage. Ich dachte und das war auch die 1. Aussage einer Mitarbeiterin, dass dann weder für den AG und AN Krankenkassen und Pflegekassen Beträge zu entrichten sind. Neuerdings sagte mit eine Mitarbeiterin per Telefon, dass auch von der Angestellten Tätigkeit Beiträge für AN und AG zu entrichten sind? wie jetzt?
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
massu
11.09.2023 01:06
@Robcek vielleicht ist es an der Zeit für dich, einen kompetenten Steuerberater aufzusuchen, der dich in solchen Fragen berät.
1

Gefällt mir

• Robcek
[mention]Robcek[/mention] vielleicht ist es an der Zeit für dich, einen kompetenten Steuerberater aufzusuchen, der dich in solchen Fragen berät.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



massu schrieb:

@Robcek vielleicht ist es an der Zeit für dich, einen kompetenten Steuerberater aufzusuchen, der dich in solchen Fragen berät.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Dreizack
11.09.2023 03:34
Das nennt sich versicherungsrechtliche Beurteilung und wird auf Antrag von der Krankenkasse durchgeführt.
1

Gefällt mir

• Robcek
Das nennt sich versicherungsrechtliche Beurteilung und wird auf Antrag von der Krankenkasse durchgeführt.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Dreizack schrieb:

Das nennt sich versicherungsrechtliche Beurteilung und wird auf Antrag von der Krankenkasse durchgeführt.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tobias Vollenberg
11.09.2023 08:07
Du wirst dann wahrscheinlich den Höchstsatz durch deine Tätigkeit als FM zahlen, also rund 900€ im Monat, dadurch müsstest du bei der AN Tätigkeit keine weiteren Abzüge im Bezug auf die Krankenversicherung mehr zahlen.
1

Gefällt mir

• Robcek
Du wirst dann wahrscheinlich den Höchstsatz durch deine Tätigkeit als FM zahlen, also rund 900€ im Monat, dadurch müsstest du bei der AN Tätigkeit keine weiteren Abzüge im Bezug auf die Krankenversicherung mehr zahlen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Tobias Vollenberg schrieb:

Du wirst dann wahrscheinlich den Höchstsatz durch deine Tätigkeit als FM zahlen, also rund 900€ im Monat, dadurch müsstest du bei der AN Tätigkeit keine weiteren Abzüge im Bezug auf die Krankenversicherung mehr zahlen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
11.09.2023 10:39
@Tobias Vollenberg Na ja, den Höchstbetrag aber doch nur, wenn er auch entsprechend viel verdient..
Ich kann mir zumindest nicht vorstellen, dass es in diesem Fall anders wäre.
Aber das ist Glauben. nicht Wissen.
1

Gefällt mir

• Robcek
[mention]Tobias Vollenberg[/mention] Na ja, den Höchstbetrag aber doch nur, wenn er auch entsprechend viel verdient.. Ich kann mir zumindest nicht vorstellen, dass es in diesem Fall anders wäre. Aber das ist Glauben. nicht Wissen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

@Tobias Vollenberg Na ja, den Höchstbetrag aber doch nur, wenn er auch entsprechend viel verdient..
Ich kann mir zumindest nicht vorstellen, dass es in diesem Fall anders wäre.
Aber das ist Glauben. nicht Wissen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Dreizack
11.09.2023 11:43
Das ist einkommensabhängig mit Mindest- und Höchstbeitrag. Grundlage ist die Einkommenssteuererklärung.
2

Gefällt mir

• Robcek
• Michael Woelky
Das ist einkommensabhängig mit Mindest- und Höchstbeitrag. Grundlage ist die Einkommenssteuererklärung.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Dreizack schrieb:

Das ist einkommensabhängig mit Mindest- und Höchstbeitrag. Grundlage ist die Einkommenssteuererklärung.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Gert Winsa
14.09.2023 13:10
@Tobias Vollenberg auch mein Wissensstand. Generell müsstest du als GKV Versicherter sowohl dür FM Umsatz wie AN Gehalt Beiträge zahlen. Kommst aber an die Max Grenze (nachfragen) fällt nichts mehr an.

Die meisten FMler kommen schnell a die Max Grenze.
1

Gefällt mir

• Robcek
[mention]Tobias Vollenberg[/mention] auch mein Wissensstand. Generell müsstest du als GKV Versicherter sowohl dür FM Umsatz wie AN Gehalt Beiträge zahlen. Kommst aber an die Max Grenze (nachfragen) fällt nichts mehr an. Die meisten FMler kommen schnell a die Max Grenze.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Gert Winsa schrieb:

@Tobias Vollenberg auch mein Wissensstand. Generell müsstest du als GKV Versicherter sowohl dür FM Umsatz wie AN Gehalt Beiträge zahlen. Kommst aber an die Max Grenze (nachfragen) fällt nichts mehr an.

Die meisten FMler kommen schnell a die Max Grenze.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Clearer
12.10.2023 23:36
@Gert Winsa KK Beitrag wird nur aus dem "wirtschaftlichen Mittelpunkt" fällig.
1

Gefällt mir

[mention]Gert Winsa[/mention] KK Beitrag wird nur aus dem "wirtschaftlichen Mittelpunkt" fällig.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Clearer schrieb:

@Gert Winsa KK Beitrag wird nur aus dem "wirtschaftlichen Mittelpunkt" fällig.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Robcek schrieb:

Moin Moin liebe Leute.

Nächstes Jahr wird bei mir die Versicherung umgestellt, dann bin ich freiwillig gesetzlich versichert über die freie Mitarbeit.

Bis zum Ende diesen Jahres bleibe ich über mein 25std Angestellten Verhältnis krankenversichert. Da aber das freiberufliche deutlich mehr wird muss ich umgestellt werden und werde zugleich die Stunden im Angestellten Verhältnis auf 12Stunden reduzieren ab dem nächsten Jahr.

Meine Frage:

Wie verhält es sich jetzt im Angestellten Verhältnis mit den Krankenkassenbeiträgen?

Ich habe bis daher echt viele widersprüchliche Aussagen gehört und dass sogar von den Krankenkassen Mitarbeitern, von denen einige sichtlich überfordert waren mit der Frage.

Ich dachte und das war auch die 1. Aussage einer Mitarbeiterin, dass dann weder für den AG und AN Krankenkassen und Pflegekassen Beträge zu entrichten sind.

Neuerdings sagte mit eine Mitarbeiterin per Telefon, dass auch von der Angestellten Tätigkeit Beiträge für AN und AG zu entrichten sind?


wie jetzt?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Robcek
05.10.2023 23:32
Vielen Dank für eure Beiträge, die mir weitergeholfen haben...
1

Gefällt mir

Vielen Dank für eure Beiträge, die mir weitergeholfen haben...
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Clearer
12.10.2023 23:34
Wenn Du weniger als 20h/Woche angestellt bist und Dein Gehalt aus der Anstellung geringer als der Gewinn aus der Selbständigkeit ist, zahlst Du KK Beitrag nur aus der Selbständigkeit. Diese stellt dann Deinen wirtschaftlichen Mittelpunkt dar.
Deine AN Anteile in der KK werden Dir dann in der Anstellung aufs Gehalt gut geschrieben.
Dein KK Beitrag aus der Selbständigkeit berechnet sich mit ca. 15,5% (KK abhängig) aus dem Gewinn (nicht Umsatz). Sollte Dein Gewinn über der Beitragsbemessungsgrenze (5000 Euro/Monat) liegen, zahlst Du den vollen Satz von zur Zeit ca. 930 Euro ( KK + Pflege). Jährlich steigend (Inflationsabhängig). Mehr wird es nicht.
Ich habe selbst so jahrelang gearbeitet.
1

Gefällt mir

Wenn Du weniger als 20h/Woche angestellt bist und Dein Gehalt aus der Anstellung geringer als der Gewinn aus der Selbständigkeit ist, zahlst Du KK Beitrag nur aus der Selbständigkeit. Diese stellt dann Deinen wirtschaftlichen Mittelpunkt dar. Deine AN Anteile in der KK werden Dir dann in der Anstellung aufs Gehalt gut geschrieben. Dein KK Beitrag aus der Selbständigkeit berechnet sich mit ca. 15,5% (KK abhängig) aus dem Gewinn (nicht Umsatz). Sollte Dein Gewinn über der Beitragsbemessungsgrenze (5000 Euro/Monat) liegen, zahlst Du den vollen Satz von zur Zeit ca. 930 Euro ( KK + Pflege). Jährlich steigend (Inflationsabhängig). Mehr wird es nicht. Ich habe selbst so jahrelang gearbeitet.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Clearer schrieb:

Wenn Du weniger als 20h/Woche angestellt bist und Dein Gehalt aus der Anstellung geringer als der Gewinn aus der Selbständigkeit ist, zahlst Du KK Beitrag nur aus der Selbständigkeit. Diese stellt dann Deinen wirtschaftlichen Mittelpunkt dar.
Deine AN Anteile in der KK werden Dir dann in der Anstellung aufs Gehalt gut geschrieben.
Dein KK Beitrag aus der Selbständigkeit berechnet sich mit ca. 15,5% (KK abhängig) aus dem Gewinn (nicht Umsatz). Sollte Dein Gewinn über der Beitragsbemessungsgrenze (5000 Euro/Monat) liegen, zahlst Du den vollen Satz von zur Zeit ca. 930 Euro ( KK + Pflege). Jährlich steigend (Inflationsabhängig). Mehr wird es nicht.
Ich habe selbst so jahrelang gearbeitet.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Robcek schrieb:

Vielen Dank für eure Beiträge, die mir weitergeholfen haben...



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Krankenkasse FM>AN

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns