Deine Aufgaben
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
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Du überzeugst als menschliche und
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Physiotherapeutische Ausbildung
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Nächstes Jahr wird bei mir die Versicherung umgestellt, dann bin ich freiwillig gesetzlich versichert über die freie Mitarbeit.
Bis zum Ende diesen Jahres bleibe ich über mein 25std Angestellten Verhältnis krankenversichert. Da aber das freiberufliche deutlich mehr wird muss ich umgestellt werden und werde zugleich die Stunden im Angestellten Verhältnis auf 12Stunden reduzieren ab dem nächsten Jahr.
Meine Frage:
Wie verhält es sich jetzt im Angestellten Verhältnis mit den Krankenkassenbeiträgen?
Ich habe bis daher echt viele widersprüchliche Aussagen gehört und dass sogar von den Krankenkassen Mitarbeitern, von denen einige sichtlich überfordert waren mit der Frage.
Ich dachte und das war auch die 1. Aussage einer Mitarbeiterin, dass dann weder für den AG und AN Krankenkassen und Pflegekassen Beträge zu entrichten sind.
Neuerdings sagte mit eine Mitarbeiterin per Telefon, dass auch von der Angestellten Tätigkeit Beiträge für AN und AG zu entrichten sind?
wie jetzt?
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massu schrieb:
@Robcek vielleicht ist es an der Zeit für dich, einen kompetenten Steuerberater aufzusuchen, der dich in solchen Fragen berät.
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Dreizack schrieb:
Das nennt sich versicherungsrechtliche Beurteilung und wird auf Antrag von der Krankenkasse durchgeführt.
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Tobias Vollenberg schrieb:
Du wirst dann wahrscheinlich den Höchstsatz durch deine Tätigkeit als FM zahlen, also rund 900€ im Monat, dadurch müsstest du bei der AN Tätigkeit keine weiteren Abzüge im Bezug auf die Krankenversicherung mehr zahlen.
Ich kann mir zumindest nicht vorstellen, dass es in diesem Fall anders wäre.
Aber das ist Glauben. nicht Wissen.
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pt ani schrieb:
@Tobias Vollenberg Na ja, den Höchstbetrag aber doch nur, wenn er auch entsprechend viel verdient..
Ich kann mir zumindest nicht vorstellen, dass es in diesem Fall anders wäre.
Aber das ist Glauben. nicht Wissen.
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Dreizack schrieb:
Das ist einkommensabhängig mit Mindest- und Höchstbeitrag. Grundlage ist die Einkommenssteuererklärung.
Die meisten FMler kommen schnell a die Max Grenze.
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Gert Winsa schrieb:
@Tobias Vollenberg auch mein Wissensstand. Generell müsstest du als GKV Versicherter sowohl dür FM Umsatz wie AN Gehalt Beiträge zahlen. Kommst aber an die Max Grenze (nachfragen) fällt nichts mehr an.
Die meisten FMler kommen schnell a die Max Grenze.
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Clearer schrieb:
@Gert Winsa KK Beitrag wird nur aus dem "wirtschaftlichen Mittelpunkt" fällig.
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Robcek schrieb:
Moin Moin liebe Leute.
Nächstes Jahr wird bei mir die Versicherung umgestellt, dann bin ich freiwillig gesetzlich versichert über die freie Mitarbeit.
Bis zum Ende diesen Jahres bleibe ich über mein 25std Angestellten Verhältnis krankenversichert. Da aber das freiberufliche deutlich mehr wird muss ich umgestellt werden und werde zugleich die Stunden im Angestellten Verhältnis auf 12Stunden reduzieren ab dem nächsten Jahr.
Meine Frage:
Wie verhält es sich jetzt im Angestellten Verhältnis mit den Krankenkassenbeiträgen?
Ich habe bis daher echt viele widersprüchliche Aussagen gehört und dass sogar von den Krankenkassen Mitarbeitern, von denen einige sichtlich überfordert waren mit der Frage.
Ich dachte und das war auch die 1. Aussage einer Mitarbeiterin, dass dann weder für den AG und AN Krankenkassen und Pflegekassen Beträge zu entrichten sind.
Neuerdings sagte mit eine Mitarbeiterin per Telefon, dass auch von der Angestellten Tätigkeit Beiträge für AN und AG zu entrichten sind?
wie jetzt?
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Deine AN Anteile in der KK werden Dir dann in der Anstellung aufs Gehalt gut geschrieben.
Dein KK Beitrag aus der Selbständigkeit berechnet sich mit ca. 15,5% (KK abhängig) aus dem Gewinn (nicht Umsatz). Sollte Dein Gewinn über der Beitragsbemessungsgrenze (5000 Euro/Monat) liegen, zahlst Du den vollen Satz von zur Zeit ca. 930 Euro ( KK + Pflege). Jährlich steigend (Inflationsabhängig). Mehr wird es nicht.
Ich habe selbst so jahrelang gearbeitet.
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Clearer schrieb:
Wenn Du weniger als 20h/Woche angestellt bist und Dein Gehalt aus der Anstellung geringer als der Gewinn aus der Selbständigkeit ist, zahlst Du KK Beitrag nur aus der Selbständigkeit. Diese stellt dann Deinen wirtschaftlichen Mittelpunkt dar.
Deine AN Anteile in der KK werden Dir dann in der Anstellung aufs Gehalt gut geschrieben.
Dein KK Beitrag aus der Selbständigkeit berechnet sich mit ca. 15,5% (KK abhängig) aus dem Gewinn (nicht Umsatz). Sollte Dein Gewinn über der Beitragsbemessungsgrenze (5000 Euro/Monat) liegen, zahlst Du den vollen Satz von zur Zeit ca. 930 Euro ( KK + Pflege). Jährlich steigend (Inflationsabhängig). Mehr wird es nicht.
Ich habe selbst so jahrelang gearbeitet.
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Robcek schrieb:
Vielen Dank für eure Beiträge, die mir weitergeholfen haben...
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