Wir suchen Dich, und brauchen
keinen langen Lebenslauf – ruf
einfach an unter 0221. 16845425 und
frag nach Jan oder Alex und wir
sprechen verabreden uns. Uns
interessiert Deine Jobvorstellung.
Schau Dir einfach unsere Praxis und
unser Team an und wenn Du genauso
begeistert von uns bist, wie wir
selbst, kannst Du Deine Arbeitszeit
in unserer Praxis im Herzen von
Köln flexibel gestalten. Für die
entspannte Mittagspause bieten wir
Dir eine Sonnenterrasse. Für Deine
Wunschbenefits sind wir offe...
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in letzter Zeit sind in unserer Praxis einige Nachforderungen von verschiedenen Gesetzlichen Krankenkassen eingegangen.
Jetzt die Frage ist es üblich dem freien Mitarbeiter den kompletten Rezeptwert zu stornieren oder den vereinbarten % Satz ?
Meiner Ansichtsweise hat ein selbstständiger Therapeut die Aufgabe seine Rezepte am Ende der Behandlungen umgehend Abrechnungsfertig zu prüfen.
Wie ist es eigentlich wenn ein Hausbesuch Pat. des FB seinen Rezeptanteil nicht zahlt, hat der PI das Recht die volle Zuzahlungsgebühr des Rezeptes bei der nächsten Abrechnung des FB einzubehalten ?
Vielen Dank für euer Feedback
[bearbeitet am 06.01.14 19:42]
[bearbeitet am 06.01.14 19:44]
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simon943 schrieb:
Hallo,
in letzter Zeit sind in unserer Praxis einige Nachforderungen von verschiedenen Gesetzlichen Krankenkassen eingegangen.
Jetzt die Frage ist es üblich dem freien Mitarbeiter den kompletten Rezeptwert zu stornieren oder den vereinbarten % Satz ?
Meiner Ansichtsweise hat ein selbstständiger Therapeut die Aufgabe seine Rezepte am Ende der Behandlungen umgehend Abrechnungsfertig zu prüfen.
Wie ist es eigentlich wenn ein Hausbesuch Pat. des FB seinen Rezeptanteil nicht zahlt, hat der PI das Recht die volle Zuzahlungsgebühr des Rezeptes bei der nächsten Abrechnung des FB einzubehalten ?
Vielen Dank für euer Feedback
[bearbeitet am 06.01.14 19:42]
[bearbeitet am 06.01.14 19:44]
Viele klären bei solchen Sachverhalten nicht die Schuldfrage.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Alles eine Sache der Vereinbarungen und viel wichtiger die Frage des Verschuldens.
Viele klären bei solchen Sachverhalten nicht die Schuldfrage.
MFG
Meitao
...ich picke mir mal die Rosinen heraus :)
> Wie ist es eigentlich wenn ein Hausbesuch Pat. des FB seinen Rezeptanteil nicht zahlt,
> hat der PI das Recht die volle Zuzahlungsgebühr des Rezeptes bei der nächsten Abrechnung des FB einzubehalten?
Nein. Der Weg Rechnung-Mahnung-Kopie an GKV funktioniert auch für den Honorartherapeuten; die Zuzahlung wird dann von der GKV eingezogen. Sinnvollerweise kümmert sich der FM um die Mahnung, die Abrechnung wird ohnehin vom PI erledigt.
Es gibt also keinen Grund etwas einzubehalten; schlimmstenfalls verzögerte Auszahlung.
> Meiner Ansichtsweise hat ein selbstständiger Therapeut die Aufgabe seine Rezepte [...] abrechnungsfertig zu prüfen.
Verantwortlich für die Abrechnung ist der PI. Die Prüfungsaufgabe kann delegiert werden, es ist aber im Sinne des PI diese zu kontrollieren - die gravierenden Unregelmäßigkeiten tauchen schließlich im Verhältnis PI-GKV auf, nicht im Verhältnis FM-PI.
Üblicherweise ist man sich da schon vor Übertragung der ersten Verordnung an den FM einig.
Üblicherweise prüft man nicht nach Ende der Behandlungsserie (scheiße, 24 Behandlungen für lau) sondern vor/während der ersten Behandlung.
> Jetzt die Frage ist es üblich dem freien Mitarbeiter den kompletten Rezeptwert zu stornieren oder den vereinbarten % Satz ?
Abhängig von der Vereinbarung zwischen PI und FM. Wir prüfen beide (ich weil ich's vielleicht irgendwann ohnehin komplett selber mache, die PI weil's ihr Geld und ihr Ruf ist) und wenn uns was durch die Lappen gehen sollte und auch mit Widersprüchen etc. nichts zu machen ist stornieren wir meine dazu gehörende Rechnung und der Rest wäre ihr Lehrgeld.
Sie sagt sie hätte dazu eine Versicherung abgeschlossen, ich habe allerdings noch keine Details erfragt - ich seh sie allerdings auch nur alle paar Monate mal...
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Papa Alpaka schrieb:
viele Fragen in einem Thema...
...ich picke mir mal die Rosinen heraus :)
> Wie ist es eigentlich wenn ein Hausbesuch Pat. des FB seinen Rezeptanteil nicht zahlt,
> hat der PI das Recht die volle Zuzahlungsgebühr des Rezeptes bei der nächsten Abrechnung des FB einzubehalten?
Nein. Der Weg Rechnung-Mahnung-Kopie an GKV funktioniert auch für den Honorartherapeuten; die Zuzahlung wird dann von der GKV eingezogen. Sinnvollerweise kümmert sich der FM um die Mahnung, die Abrechnung wird ohnehin vom PI erledigt.
Es gibt also keinen Grund etwas einzubehalten; schlimmstenfalls verzögerte Auszahlung.
> Meiner Ansichtsweise hat ein selbstständiger Therapeut die Aufgabe seine Rezepte [...] abrechnungsfertig zu prüfen.
Verantwortlich für die Abrechnung ist der PI. Die Prüfungsaufgabe kann delegiert werden, es ist aber im Sinne des PI diese zu kontrollieren - die gravierenden Unregelmäßigkeiten tauchen schließlich im Verhältnis PI-GKV auf, nicht im Verhältnis FM-PI.
Üblicherweise ist man sich da schon vor Übertragung der ersten Verordnung an den FM einig.
Üblicherweise prüft man nicht nach Ende der Behandlungsserie (scheiße, 24 Behandlungen für lau) sondern vor/während der ersten Behandlung.
> Jetzt die Frage ist es üblich dem freien Mitarbeiter den kompletten Rezeptwert zu stornieren oder den vereinbarten % Satz ?
Abhängig von der Vereinbarung zwischen PI und FM. Wir prüfen beide (ich weil ich's vielleicht irgendwann ohnehin komplett selber mache, die PI weil's ihr Geld und ihr Ruf ist) und wenn uns was durch die Lappen gehen sollte und auch mit Widersprüchen etc. nichts zu machen ist stornieren wir meine dazu gehörende Rechnung und der Rest wäre ihr Lehrgeld.
Sie sagt sie hätte dazu eine Versicherung abgeschlossen, ich habe allerdings noch keine Details erfragt - ich seh sie allerdings auch nur alle paar Monate mal...
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