Die Physiotherapie Praxis Uta
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Ich würde die Praxis dafür nutzen um gesetzlich versicherte Patienten behandeln zu dürfen. MUSS deren Praxisname auf meiner Website erscheinen?
2. Wenn ich als freier Mitarbeiter tätig wäre und zusätzlich als Angestellte, sind dann folgende Dinge ZWINGEND notwendig:
- Beitritt bei der BG für Gesundheits und Wohlfahrtspflege
- private Rentenversicherung abschließen (ich bin dann doch über meinen AG sowohl in Form eines Hauptjobs, oder sogar in Form eines 450 Euro Jobs versichert)
- private Berufshaftpflichtversicherung abschließen
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Problem beschreiben
Nicole5795 schrieb:
1. Wäre es möglich ein (Klein-)Unternehmen zu gründen, in dem ich sowohl Aufträge für Hausbesuche als freie Mitarbeiterin von mehr als 2 unterschiedlichen Praxen annehme, als auch eigene Kundenakquise durch Website/Visitenkarten etc. durchführe und HB's für Privatpatienten auf ärztlicher Verordnung + zusätzlich mobile Massage für Selbstzahler anbiete?
Ich würde die Praxis dafür nutzen um gesetzlich versicherte Patienten behandeln zu dürfen. MUSS deren Praxisname auf meiner Website erscheinen?
2. Wenn ich als freier Mitarbeiter tätig wäre und zusätzlich als Angestellte, sind dann folgende Dinge ZWINGEND notwendig:
- Beitritt bei der BG für Gesundheits und Wohlfahrtspflege
- private Rentenversicherung abschließen (ich bin dann doch über meinen AG sowohl in Form eines Hauptjobs, oder sogar in Form eines 450 Euro Jobs versichert)
- private Berufshaftpflichtversicherung abschließen
wenn Du Praxen findest, welche Dich beauftragen, dann geht das selbstverständlich.
zu 2.:
- BG ist Pflicht. Also JA
- private RV ist freiwillig. Die Anmeldung bei der DRV (gesetzliche Rentenversicherung) allerdings ist PFLICHT. Deine Angestellten-Tätigkeit hat damit nichts zu tun. Für die FM-Tätigkeit sind zusätzliche Beiträge zu zahlen. Wie gesagt, Pflicht - also zwingend Anmeldung
- Berufshaftpflicht ..... naja .... ähm ..... wenn Du ein so prall gefülltes Konto hast, um damit evtl. Schäden ausgleichen zu können .... ich kann mir nicht vorstellen, daß irgendjemand Dir einen Auftrag gibt, wenn Du keine Berufshaftpflicht nachweisen kannst
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die neue schrieb:
zu 1:
wenn Du Praxen findest, welche Dich beauftragen, dann geht das selbstverständlich.
zu 2.:
- BG ist Pflicht. Also JA
- private RV ist freiwillig. Die Anmeldung bei der DRV (gesetzliche Rentenversicherung) allerdings ist PFLICHT. Deine Angestellten-Tätigkeit hat damit nichts zu tun. Für die FM-Tätigkeit sind zusätzliche Beiträge zu zahlen. Wie gesagt, Pflicht - also zwingend Anmeldung
- Berufshaftpflicht ..... naja .... ähm ..... wenn Du ein so prall gefülltes Konto hast, um damit evtl. Schäden ausgleichen zu können .... ich kann mir nicht vorstellen, daß irgendjemand Dir einen Auftrag gibt, wenn Du keine Berufshaftpflicht nachweisen kannst
in Thüringen bekommt man nur eine Praxiszulassung (zumindest für Ergo), wenn mann eine Berufshaftpflicht nachweisen kann.
Am besten für das betreffende Bundesland unter ARGEn Heilmittelzulassung sich kundig machen!
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Ligamentum schrieb:
Hallo zusammen,
in Thüringen bekommt man nur eine Praxiszulassung (zumindest für Ergo), wenn mann eine Berufshaftpflicht nachweisen kann.
Am besten für das betreffende Bundesland unter ARGEn Heilmittelzulassung sich kundig machen!
Wie läuft das dann genau mit der Abrechnung zwischen mir und den Praxen, die mich als freien Mitarbeiter einstellen? ( Wenn ich z.B über mein Unternehmen die Privatpatienten, die ich selbstständig akquiriere, selbst abrechne)
Weil ich dann angewiesen bin auf andere Praxen, die die gesetzlich versicherten Patienten abrechnen
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Wie läuft das dann genau mit der Abrechnung zwischen mir und den Praxen, die mich als freien Mitarbeiter einstellen? ( Wenn ich z.B über mein Unternehmen die Privatpatienten, die ich selbstständig akquiriere, selbst abrechne)
Weil ich dann angewiesen bin auf andere Praxen, die die gesetzlich versicherten Patienten abrechnen
Als FM kann dich niemand einstellen, sondern du bist ein eigenständiger Vertragspartner. Du vereinbarst mit einer Praxis ein Honorar, das du gerne für deine Arbeit hättest und die umgekehrt dein Auftraggeber bereit ist zu zahlen. Am Ende der VO oder am Ende des Monats oder wie auch immer du es willst, schreibst du deinem Auftraggeber eine Rechnung und übergibst die unterschriebenen VO zur Abrechnung.
PP kannst du unter Umständen alleine und direkt Rechnung stellen, solltest dir aber bewusst machen, dass du dadurch in möglicher Konkurrenz zu deinen Auftraggebern auftrittst und diese daher not amused sind. Dies gilt es in einem guten Vertrag zu klären.
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Susulo schrieb:
Nicole5795 schrieb am 27.10.19 18:47:
Wie läuft das dann genau mit der Abrechnung zwischen mir und den Praxen, die mich als freien Mitarbeiter einstellen? ( Wenn ich z.B über mein Unternehmen die Privatpatienten, die ich selbstständig akquiriere, selbst abrechne)
Weil ich dann angewiesen bin auf andere Praxen, die die gesetzlich versicherten Patienten abrechnen
Als FM kann dich niemand einstellen, sondern du bist ein eigenständiger Vertragspartner. Du vereinbarst mit einer Praxis ein Honorar, das du gerne für deine Arbeit hättest und die umgekehrt dein Auftraggeber bereit ist zu zahlen. Am Ende der VO oder am Ende des Monats oder wie auch immer du es willst, schreibst du deinem Auftraggeber eine Rechnung und übergibst die unterschriebenen VO zur Abrechnung.
PP kannst du unter Umständen alleine und direkt Rechnung stellen, solltest dir aber bewusst machen, dass du dadurch in möglicher Konkurrenz zu deinen Auftraggebern auftrittst und diese daher not amused sind. Dies gilt es in einem guten Vertrag zu klären.
Okay, Danke für eure Antworten!
Wie läuft das dann genau mit der Abrechnung zwischen mir und den Praxen, die mich als freien Mitarbeiter einstellen? ( Wenn ich z.B über mein Unternehmen die Privatpatienten, die ich selbstständig akquiriere, selbst abrechne)
Weil ich dann angewiesen bin auf andere Praxen, die die gesetzlich versicherten Patienten abrechnen
Puuhhh... einen freien Mitarbeiter einstellen.... ich empfehle Dir, Dich ausgiebig mit dem Begriff "freier Mitarbeiter" (nicht "Freiberufler") zu beschäftigen. Dann wird Dir hoffentlich schnell klarwerden, was "freie Mitarbeiterschaft" überhaupt bedeutet.
In einem Satz zusammengefasst: Du bist selbständig, mit allen Rechten und Pflichten eines Selbständigen. Du bist verantwortlich für Deine Krankenversicherung, Deine Rentenversicherung, Deine Anmeldung beim Finanzamt, BG, Berufshaftpflicht, evtl. Gesundheitsamt (je nach Bundesland). Und noch so ein paar Kleinigkeiten.
Ich war einige Jahre selbständig als freie Mitarbeiterin bevor ich in 2013 meine Praxis eröffnete. Und in erster Linie uninformierte Kollegen, bzw. was ich in der vorherigen Praxis an "freien Mitarbeitern" erlebt habe (nicht Rieke :sunglasses: ), haben mich davon abgehalten, mit freien Mitarbeitern zusammenzuarbeiten.
Für mich war es selbstverständlich, meinen Auftraggebern jedes Jahr ungefragt meine Nachweise über meine Versicherungen zu erbringen.
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die neue schrieb:
Nicole5795 schrieb am 27.10.19 18:47:
Okay, Danke für eure Antworten!
Wie läuft das dann genau mit der Abrechnung zwischen mir und den Praxen, die mich als freien Mitarbeiter einstellen? ( Wenn ich z.B über mein Unternehmen die Privatpatienten, die ich selbstständig akquiriere, selbst abrechne)
Weil ich dann angewiesen bin auf andere Praxen, die die gesetzlich versicherten Patienten abrechnen
Puuhhh... einen freien Mitarbeiter einstellen.... ich empfehle Dir, Dich ausgiebig mit dem Begriff "freier Mitarbeiter" (nicht "Freiberufler") zu beschäftigen. Dann wird Dir hoffentlich schnell klarwerden, was "freie Mitarbeiterschaft" überhaupt bedeutet.
In einem Satz zusammengefasst: Du bist selbständig, mit allen Rechten und Pflichten eines Selbständigen. Du bist verantwortlich für Deine Krankenversicherung, Deine Rentenversicherung, Deine Anmeldung beim Finanzamt, BG, Berufshaftpflicht, evtl. Gesundheitsamt (je nach Bundesland). Und noch so ein paar Kleinigkeiten.
Ich war einige Jahre selbständig als freie Mitarbeiterin bevor ich in 2013 meine Praxis eröffnete. Und in erster Linie uninformierte Kollegen, bzw. was ich in der vorherigen Praxis an "freien Mitarbeitern" erlebt habe (nicht Rieke :sunglasses: ), haben mich davon abgehalten, mit freien Mitarbeitern zusammenzuarbeiten.
Für mich war es selbstverständlich, meinen Auftraggebern jedes Jahr ungefragt meine Nachweise über meine Versicherungen zu erbringen.
Bei mir war es nach dem try and error Prinzip. Hier im Forum wird FM meist verunglimpft. Man benötigt für alle Infos einer FM eine persönliche Anlaufstelle, die es kaum gibt. Mitglieder in Verbänden sind meist PI. So bleibt das Ganze weiterhin eine diffuse Sache.
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JRK schrieb:
Die Frage ist doch, woher soll ein interessierter und motivierter PT alle notwendigen Infos erhalten, die eine FM angeht.
Bei mir war es nach dem try and error Prinzip. Hier im Forum wird FM meist verunglimpft. Man benötigt für alle Infos einer FM eine persönliche Anlaufstelle, die es kaum gibt. Mitglieder in Verbänden sind meist PI. So bleibt das Ganze weiterhin eine diffuse Sache.
Ja, es ist umfangreich ... aber man kann sich informieren. Aber vor allem muß man sich darüber im klaren sein, daß "freie Mitarbeiterschaft" eine Selbständigkeit ist - ohne wenn und aber
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die neue schrieb:
ich hab mich "damals" Ende 2006 hier im Forum informiert. Ich hab gelesen bis zum Schielen. Mir das Buch "die eigene Praxis" bestellt und durchgekaut (auch wenn ich keine Praxis aufgemacht hab - es ging mir um die Selbständigkeit).
Ja, es ist umfangreich ... aber man kann sich informieren. Aber vor allem muß man sich darüber im klaren sein, daß "freie Mitarbeiterschaft" eine Selbständigkeit ist - ohne wenn und aber
Die Frage ist doch, woher soll ein interessierter und motivierter PT alle notwendigen Infos erhalten, die eine FM angeht.
Bei mir war es nach dem try and error Prinzip. Hier im Forum wird FM meist verunglimpft. Man benötigt für alle Infos einer FM eine persönliche Anlaufstelle, die es kaum gibt. Mitglieder in Verbänden sind meist PI. So bleibt das Ganze weiterhin eine diffuse Sache.
Blödsinn!
Zum ersten gibt es in diesem Forum alle erforderlichen Infos.
Und zum zweiten sind zumindest einige BV sehrwohl gute Ansprechpartner für FM.
Wo hast du eigentlich deine so negative Einstellung her?
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RoFo schrieb:
JRK schrieb am 27.10.19 20:59:
Die Frage ist doch, woher soll ein interessierter und motivierter PT alle notwendigen Infos erhalten, die eine FM angeht.
Bei mir war es nach dem try and error Prinzip. Hier im Forum wird FM meist verunglimpft. Man benötigt für alle Infos einer FM eine persönliche Anlaufstelle, die es kaum gibt. Mitglieder in Verbänden sind meist PI. So bleibt das Ganze weiterhin eine diffuse Sache.
Blödsinn!
Zum ersten gibt es in diesem Forum alle erforderlichen Infos.
Und zum zweiten sind zumindest einige BV sehrwohl gute Ansprechpartner für FM.
Wo hast du eigentlich deine so negative Einstellung her?
Ich kenne keinen angestellten Physio, der im Berufsverband ist. Meistens wird man dann erst im BV aktiv, wenn man schon selbständig ist und nicht umgekehrt. Aber auch das ist nur die Erfahrung aus meinem kleinen Mikrokosmos.
Es gibt Wutbürger, die würden jetzt sagen: BLÖDSINN!!!
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JRK schrieb:
Genau das frage ich mich bei den PI hier im Forum, die meine Beiträge zum Thema FM mit gefährlichem Halbwissen abtun und so jedem, der sich dafür interessiert den letzten Zahn ziehen.
Ich kenne keinen angestellten Physio, der im Berufsverband ist. Meistens wird man dann erst im BV aktiv, wenn man schon selbständig ist und nicht umgekehrt. Aber auch das ist nur die Erfahrung aus meinem kleinen Mikrokosmos.
Es gibt Wutbürger, die würden jetzt sagen: BLÖDSINN!!!
Genau das frage ich mich bei den PI hier im Forum, die meine Beiträge zum Thema FM mit gefährlichem Halbwissen abtun und so jedem, der sich dafür interessiert den letzten Zahn ziehen.
Ich kenne keinen angestellten Physio, der im Berufsverband ist. Meistens wird man dann erst im BV aktiv, wenn man schon selbständig ist und nicht umgekehrt. Aber auch das ist nur die Erfahrung aus meinem kleinen Mikrokosmos.
Es gibt Wutbürger, die würden jetzt sagen: BLÖDSINN!!!
ich würde heute auch keine FM beschäftigen - wäre mir persönlich zu unsicher. Hab damals genau einen Monat vor dem vernichtenden Urteil, daß FM "arbeitnehmerähnliche Selbständige" sind, meine Praxis eröffnet. Und, wie gesagt, meine Erfahrung mit FM-Kollegen haben mich damals dazu bewogen, diese Erfahrung einfach zu meiden.
Zitat: ich kenne keinen angestellten Physio, der im Berufsverband ist ....
Wer bitteschön, ist denn im ZVK?? Das werden doch nicht nur Schüler und Selbständige sein .... Und wenn man nicht im Berufsverband ist, dann ist das eine eigene Entscheidung, die jeder für sich treffen kann.
Ich bin auch in keinem Berufsverband (und war es nie). Trotzdem kann ich mich über mir wichtige Themen informieren
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die neue schrieb:
JRK schrieb am 27.10.19 21:33:
Genau das frage ich mich bei den PI hier im Forum, die meine Beiträge zum Thema FM mit gefährlichem Halbwissen abtun und so jedem, der sich dafür interessiert den letzten Zahn ziehen.
Ich kenne keinen angestellten Physio, der im Berufsverband ist. Meistens wird man dann erst im BV aktiv, wenn man schon selbständig ist und nicht umgekehrt. Aber auch das ist nur die Erfahrung aus meinem kleinen Mikrokosmos.
Es gibt Wutbürger, die würden jetzt sagen: BLÖDSINN!!!
ich würde heute auch keine FM beschäftigen - wäre mir persönlich zu unsicher. Hab damals genau einen Monat vor dem vernichtenden Urteil, daß FM "arbeitnehmerähnliche Selbständige" sind, meine Praxis eröffnet. Und, wie gesagt, meine Erfahrung mit FM-Kollegen haben mich damals dazu bewogen, diese Erfahrung einfach zu meiden.
Zitat: ich kenne keinen angestellten Physio, der im Berufsverband ist ....
Wer bitteschön, ist denn im ZVK?? Das werden doch nicht nur Schüler und Selbständige sein .... Und wenn man nicht im Berufsverband ist, dann ist das eine eigene Entscheidung, die jeder für sich treffen kann.
Ich bin auch in keinem Berufsverband (und war es nie). Trotzdem kann ich mich über mir wichtige Themen informieren
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JRK schrieb:
Siehst Du? Du warst auch nie in einem Verband. ZVK bzw. Physio D + VPT hat zusammen 48000 Mitglieder. Es gibt in D über 200 000 Physios. Von den 48000 Mitgliedern wird mindestens die Hälfte eine Praxis haben. Sehr optimistisch geschätzt ist nur jeder 10. angestellte Physio überhaupt in einem Verband. Und davon interessiert sich nur ein Bruchteil für FM. Die Wahrscheinlichkeit wird immer kleiner....
Konzentration auf Nicole. Sie sollte sich in ihrem eigenen Interesse informieren, was FM heißt und was es beinhaltet.
Ich gehe jetzt schlafen - anstrengende Woche hinter mir und vor mir.
Gute Nacht an alle
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die neue schrieb:
da kann ich halt nur sagen .... selbst schuld .... jeder ist für seine Information selbst verantwortlich.... Davon abgesehen, wäre der ZVK (oder jetzt halt Physio Deutschland oder wie auch immer) der letzte Verband, dem ich angehören wollte....aber wir schweifen ab.
Konzentration auf Nicole. Sie sollte sich in ihrem eigenen Interesse informieren, was FM heißt und was es beinhaltet.
Ich gehe jetzt schlafen - anstrengende Woche hinter mir und vor mir.
Gute Nacht an alle
"Sind solche Berufe nach der ausgeübten Tätigkeit und der Art der Ausbildung den Katalogberufen des Heilpraktikers oder Krankengymnasten vergleichbar, liegt freiberufliche und keine gewerbliche Tätigkeit vor."
Das macht mich doch direkt nicht zum Gewerbetreibenden?
Welche Rechtsform muss ich als Einzelunternehmerin dann beim Finanzamt angeben?
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Nicole5795 schrieb:
Wenn ich als Physiotherapeutin Behandlungen nach ärztlicher Verordnung durchführe, aber parallel auf meiner Website "Wellness-Massagen" für Selbstzahler anbiete, falle ich bei der Anmeldung beim Finanzamt doch trotzdem unter den Freiberuflern?
"Sind solche Berufe nach der ausgeübten Tätigkeit und der Art der Ausbildung den Katalogberufen des Heilpraktikers oder Krankengymnasten vergleichbar, liegt freiberufliche und keine gewerbliche Tätigkeit vor."
Das macht mich doch direkt nicht zum Gewerbetreibenden?
Welche Rechtsform muss ich als Einzelunternehmerin dann beim Finanzamt angeben?
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eim schrieb:
an Nicole . Wir sind ALLE Freiberufler egal ob du Wellnessma. ,KG als Angestellte ,FM oder PI durchführst.
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Shakespeare schrieb:
Wellness ist tatsächlich üblicherweise eine gewerbliche Tätigkeit. Rechnungen sollten getrennt erstellt werden und die verschiedenen Einkunftsarten, werden dann in der Steuererklärung in den entsprechenden Formularen eingetragen. Trennst Du die Rechnungen nicht, beurteilt das Finanzamt die Gewichtung der Gesamttätigkeit und stuft dich entsprechend ein. Einen Titel wie Freiberufler oder Gewerbetreibender, muss man m. W. nicht vorab erwirken. Die Fragen nach einer Umsatzsteuer- oder Gewerbesteuer pflicht bleibt aber zumeist theoretisch, da eine Ergopraxis selten die jeweiligen steuerlichen Freigrenzen überschreitet. Wie immer der gute Rat, sich für solche Dinge einen Steuerberater zu suchen, denn das Steuerrecht ist kompliziert und manchmal auch Auslegungssache.
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Nicole5795 schrieb:
Okay, Danke für eure Antworten!
Wie läuft das dann genau mit der Abrechnung zwischen mir und den Praxen, die mich als freien Mitarbeiter einstellen? ( Wenn ich z.B über mein Unternehmen die Privatpatienten, die ich selbstständig akquiriere, selbst abrechne)
Weil ich dann angewiesen bin auf andere Praxen, die die gesetzlich versicherten Patienten abrechnen
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Eberhard schrieb:
Es ist immer wieder wieder erstaunlich, dass viele Kollegen immer noch nicht den Unterschied zwischen Freiem Mitarbeiter und Freiberufler kennen.
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Martin Nedela schrieb:
Eine Frage zum Thema Berufshaftpflicht. Welchen Versicherer und welchen Tarif hast Du abgeschlossen. Ich selbst hatte mich letzten Endes für die VHV entschieden. Überzeugt hatte mich unter anderem der Artikel und die Einschätzung auf VHV Berufshaftpflicht – Berufshaftpflicht.
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