Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ich hätte die Chance bei einer gut laufenden Praxis als freier Mitarbeiter oder junior Partner mit Gesellschaftsvertrag einzusteigen. Habe mich ausgiebig mit dem Thema beschäftigt nur finde ich keine Information über eine junior-Partnerschaft speziell für den Bereich der Physiotherapie.
Ist man dort dann auch freier Mitarbeiter oder gilt man dort ohne Außnahme als Selbstständiger? Also schließt dies automatisch die Scheinselbstständigkeit aus? Bräuchte man also z.b. keine 2 Tätigkeiten um das Risiko von Scheinselbstständigkeit zu reduzieren?
Gibt es sonstiges was anderst wäre, z.b. andere Versicherungspflichten? Andere Behandlung bei Sozialausgaben?
Soweit ich es verstanden habe wäre man ja Teilhaber der Praxis also ohne wenn und aber Selbstständig, die Abgaben wären die gleichen wie als freier Mitarbeiter nur das Risiko für Haftungen wäre größer je nachdem was im Vertrag steht. Stimmt das soweit?
LG
[bearbeitet am 08.11.13 08:59]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ACW schrieb:
Guten Tag,
Ich hätte die Chance bei einer gut laufenden Praxis als freier Mitarbeiter oder junior Partner mit Gesellschaftsvertrag einzusteigen. Habe mich ausgiebig mit dem Thema beschäftigt nur finde ich keine Information über eine junior-Partnerschaft speziell für den Bereich der Physiotherapie.
Ist man dort dann auch freier Mitarbeiter oder gilt man dort ohne Außnahme als Selbstständiger? Also schließt dies automatisch die Scheinselbstständigkeit aus? Bräuchte man also z.b. keine 2 Tätigkeiten um das Risiko von Scheinselbstständigkeit zu reduzieren?
Gibt es sonstiges was anderst wäre, z.b. andere Versicherungspflichten? Andere Behandlung bei Sozialausgaben?
Soweit ich es verstanden habe wäre man ja Teilhaber der Praxis also ohne wenn und aber Selbstständig, die Abgaben wären die gleichen wie als freier Mitarbeiter nur das Risiko für Haftungen wäre größer je nachdem was im Vertrag steht. Stimmt das soweit?
LG
[bearbeitet am 08.11.13 08:59]
Was die Versicherungen angeht werden da natürlich einige andere Versicherungen auf Dich zukommen die dann anteilsmäißg von den Partnern zu tragen sind. SOlche Dinge werden aber in Vertrag gegenseitig vereinbart und fixiert. Wichtig ist zu wissen wie diese Partnerschaft deklariert wird, Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, Gbr, GmbH etc. Hiernach richtet sich dann auch die Abgabenart und die weitere Buchführung.
Grundsätzlich sind solche Konstrukte nicht immer ganz einfach und müssen fachmännisch im Vorfeld ganz klar geregelt sein, daher empfehle ich dringend das Konsultieren eines StB´s der in diesem Thema firm ist.
Gefällt mir
Soweit ich weiß kann man die Vergütung als Junior-Teilhaber trotzdem bei 70/30 belassen wie auch als freier Mitarbeiter. Das ist nämlich den Teilhabern überlassen wie sie es regeln.
Auf jedenfall danke nochmals.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ACW schrieb:
Danke, genau so habe ich es mir auch gedacht. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Vertrag über die Gründung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR). Ich werde da aber den Steuerberater aufsuchen ob das so möglich ist wie ich es denke.
Soweit ich weiß kann man die Vergütung als Junior-Teilhaber trotzdem bei 70/30 belassen wie auch als freier Mitarbeiter. Das ist nämlich den Teilhabern überlassen wie sie es regeln.
Auf jedenfall danke nochmals.
[bearbeitet am 08.11.13 14:38]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
don schrieb:
Vertraglich ist jedwede Abmachung denk- und realisierbar. Ich würde wie gesagt nur ganz genau prüfen ob Du dabei auch gut genug wegkommst....
[bearbeitet am 08.11.13 14:38]
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
don schrieb:
Wenn ich DIch richtig verstehe, kaufst Du Dich als Teilhaber in eine bestehende Praxis ein. Wenn es so ist, dann bist Du selbstständiger PT mit eigener (Teil) Praxis und bist somit selbstständig. Mit allen Rechten und Pflichten.
Was die Versicherungen angeht werden da natürlich einige andere Versicherungen auf Dich zukommen die dann anteilsmäißg von den Partnern zu tragen sind. SOlche Dinge werden aber in Vertrag gegenseitig vereinbart und fixiert. Wichtig ist zu wissen wie diese Partnerschaft deklariert wird, Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, Gbr, GmbH etc. Hiernach richtet sich dann auch die Abgabenart und die weitere Buchführung.
Grundsätzlich sind solche Konstrukte nicht immer ganz einfach und müssen fachmännisch im Vorfeld ganz klar geregelt sein, daher empfehle ich dringend das Konsultieren eines StB´s der in diesem Thema firm ist.
Mein Profilbild bearbeiten