physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

München/Schwabing - ausschließlich 55 Min.-Takt

Physiotherapeut / Osteopath (m/w/d)
in München-Schwabing
Schwabing-West & Altschwabing |
Teilzeit oder Vollzeit (20–38
Std.) | Ab sofort oder nach
Vereinbarung

Du möchtest endlich als
Therapeut(in) arbeiten, ohne im
20-Minuten-Takt von Raum zu Raum zu
hetzen? Du suchst eine Praxis, die
Deine Weiterbildung nicht nur
duldet, sondern finanziell &
akademisch voll unterstützt?

Willkommen in unseren privaten
Physiotherapie- & Osteopathiepraxen
in Schwabing!

----------------------------...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Integrierte Versorgung, Rechnung direkt an Klinik

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Integrierte Versorgung, Rechnung direkt an Klinik
Es gibt 6 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
svenja
06.06.2013 19:33
Hallo, ich habe ein Rezept einer ortsansässigen Klinik über 12 mal KG im Hause.
Die Rechnung geht, angelehnt an die Kassensätze, direkt an die Klinik.
Ich habe den Patienten selbst akquiriert.
Kann ich nun die Rechnung selbst an die Klinik schicken und das Geld auf mein Kono überweisen lassen, oder ist für so ein Rezept auch eine Kassenzulassung nötig und ich muss es über eine Praxis abrechnen?



[bearbeitet am 06.06.13 19:34]
1

Gefällt mir

Hallo, ich habe ein Rezept einer ortsansässigen Klinik über 12 mal KG im Hause. Die Rechnung geht, angelehnt an die Kassensätze, direkt an die Klinik. Ich habe den Patienten selbst akquiriert. Kann ich nun die Rechnung selbst an die Klinik schicken und das Geld auf mein Kono überweisen lassen, oder ist für so ein Rezept auch eine Kassenzulassung nötig und ich muss es über eine Praxis abrechnen? [bearbeitet am 06.06.13 19:34]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

svenja schrieb:

Hallo, ich habe ein Rezept einer ortsansässigen Klinik über 12 mal KG im Hause.
Die Rechnung geht, angelehnt an die Kassensätze, direkt an die Klinik.
Ich habe den Patienten selbst akquiriert.
Kann ich nun die Rechnung selbst an die Klinik schicken und das Geld auf mein Kono überweisen lassen, oder ist für so ein Rezept auch eine Kassenzulassung nötig und ich muss es über eine Praxis abrechnen?



[bearbeitet am 06.06.13 19:34]

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
eim
06.06.2013 19:50
Wenn der Pat GKV -Versichert ist dann über eine Praxis bei Privat dann nicht
1

Gefällt mir

Wenn der Pat GKV -Versichert ist dann über eine Praxis bei Privat dann nicht
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

eim schrieb:

Wenn der Pat GKV -Versichert ist dann über eine Praxis bei Privat dann nicht

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Britt
07.06.2013 00:23
Bist du FM oder AN?
Wenn du AN bist, mußt du bedenken, wenn du selbständig abrechnest, dann zählst du auch als selbständig und benötigst alle notwendigen Anmeldungen. Das lohnt sich für nur wenige Patienten keinesfalls.

Gruß Britt
1

Gefällt mir

Bist du FM oder AN? Wenn du AN bist, mußt du bedenken, wenn du selbständig abrechnest, dann zählst du auch als selbständig und benötigst alle notwendigen Anmeldungen. Das lohnt sich für nur wenige Patienten keinesfalls. Gruß Britt
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
svenja
07.06.2013 15:57
Ich bin FM. Mein Problem ist, dass ich nicht weiß, ob diese Art Verordnung mit einem Kassen- oder Privatrezept zu vergleichen ist. Ich rechne meine Behandlungen mit der Klinik ab und nicht mit der Krankenkasse.
Es handelt sich nicht um eine Heilmittelverordnung und sieht auch nicht aus wie ein Rezept.
1

Gefällt mir

Ich bin FM. Mein Problem ist, dass ich nicht weiß, ob diese Art Verordnung mit einem Kassen- oder Privatrezept zu vergleichen ist. Ich rechne meine Behandlungen mit der Klinik ab und nicht mit der Krankenkasse. Es handelt sich nicht um eine Heilmittelverordnung und sieht auch nicht aus wie ein Rezept.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



svenja schrieb:

Ich bin FM. Mein Problem ist, dass ich nicht weiß, ob diese Art Verordnung mit einem Kassen- oder Privatrezept zu vergleichen ist. Ich rechne meine Behandlungen mit der Klinik ab und nicht mit der Krankenkasse.
Es handelt sich nicht um eine Heilmittelverordnung und sieht auch nicht aus wie ein Rezept.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
interpedis
07.06.2013 20:27
Mit der Klinik klären. :frowning:

1

Gefällt mir

Mit der Klinik klären. :frowning:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



interpedis schrieb:

Mit der Klinik klären. :frowning:

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Britt schrieb:

Bist du FM oder AN?
Wenn du AN bist, mußt du bedenken, wenn du selbständig abrechnest, dann zählst du auch als selbständig und benötigst alle notwendigen Anmeldungen. Das lohnt sich für nur wenige Patienten keinesfalls.

Gruß Britt

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt_armbrust
09.06.2013 12:36
Also, wenn Du die Leistungen im Rahmen einer integrierten Versorgung in der Klinik erbringst, sollte erst einmal ein Vertrag mit der Klinik abgeschlossen werden. Darin wird geregelt wie hoch der Behandlungssatz ist, wie oft die Patienten behandelt werden müssen usw. Muß der Patient auch am Wochenende behandelt werden ( z.B. Stroke-Patienten), muß sich das auch auf den Behandlungssatz auswirken.
Sonst legst Du drauf...
Also nicht blauäugig mal so eben drauf los behandeln und irgendeinen Satz berechnen, sondern erst mal kalkulieren und verhandeln.
Ist prognostisch für Dich der sicherste Weg und gibt beiden Parteien eine gewisse Rechtssicherheit.

mfg pt_armbrust
1

Gefällt mir

Also, wenn Du die Leistungen im Rahmen einer integrierten Versorgung in der Klinik erbringst, sollte erst einmal ein Vertrag mit der Klinik abgeschlossen werden. Darin wird geregelt wie hoch der Behandlungssatz ist, wie oft die Patienten behandelt werden müssen usw. Muß der Patient auch am Wochenende behandelt werden ( z.B. Stroke-Patienten), muß sich das auch auf den Behandlungssatz auswirken. Sonst legst Du drauf... Also nicht blauäugig mal so eben drauf los behandeln und irgendeinen Satz berechnen, sondern erst mal kalkulieren und verhandeln. Ist prognostisch für Dich der sicherste Weg und gibt beiden Parteien eine gewisse Rechtssicherheit. mfg pt_armbrust
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

pt_armbrust schrieb:

Also, wenn Du die Leistungen im Rahmen einer integrierten Versorgung in der Klinik erbringst, sollte erst einmal ein Vertrag mit der Klinik abgeschlossen werden. Darin wird geregelt wie hoch der Behandlungssatz ist, wie oft die Patienten behandelt werden müssen usw. Muß der Patient auch am Wochenende behandelt werden ( z.B. Stroke-Patienten), muß sich das auch auf den Behandlungssatz auswirken.
Sonst legst Du drauf...
Also nicht blauäugig mal so eben drauf los behandeln und irgendeinen Satz berechnen, sondern erst mal kalkulieren und verhandeln.
Ist prognostisch für Dich der sicherste Weg und gibt beiden Parteien eine gewisse Rechtssicherheit.

mfg pt_armbrust



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Integrierte Versorgung, Rechnung direkt an Klinik

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns