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Teams! Wir suchen Dich als
Physiotherapeuten (m/w/div) in
Voll- oder Teilzeit in einer
unserer 5 Praxen in
Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen,
Stuttgart-Hausen und
Stuttgart-Stammheim. Wir sind ein
motiviertes Team, bestehend aus
Physiotherapeuten/Physiotherapeutinnen
und Empfangsmitarbeiterinnen mit
langjähriger Erfahrung und einem
großen Behandlungsspektrum mit
einer großen Leidenschaft für
unsere Patienten und die
Physiotherapie. Unsere...
Teams! Wir suchen Dich als
Physiotherapeuten (m/w/div) in
Voll- oder Teilzeit in einer
unserer 5 Praxen in
Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen,
Stuttgart-Hausen und
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und Empfangsmitarbeiterinnen mit
langjähriger Erfahrung und einem
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unsere Patienten und die
Physiotherapie. Unsere...
ich bin gerade total verunsichert ! also meine aktuelle lage :
ich bin gerade in Elternzeit , vorher war ich auf 450 € angestellt !
jetzt hat ein freund von mir ein Privatrezept und möchte es gern bei mir einlösen.
darf ich das ? und was muss ich beachten?
ich bin über jede Hilfe dankbar !!!!
liebe grüße
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Lisl88 schrieb:
hallo ihr lieben,
ich bin gerade total verunsichert ! also meine aktuelle lage :
ich bin gerade in Elternzeit , vorher war ich auf 450 € angestellt !
jetzt hat ein freund von mir ein Privatrezept und möchte es gern bei mir einlösen.
darf ich das ? und was muss ich beachten?
ich bin über jede Hilfe dankbar !!!!
liebe grüße
als Selbständige musst Du eine Berufshaftpflichtversicherung haben, bei der BG gemeldet sein und dort Beiträge bezahlen.
Ebenfalls muss die selbständige Tätigkeit dem Finanzamt gemeldet werden. Beim Gesundheitsamt auch.
Wenn dem einen Freund noch weitere PP folgen müsste die Selbständigkeit auch der KV und der RV gemeldet werden.
Gruß von Monique
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das hilft mir schon echt weiter!
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Lisl88 schrieb:
vielen dank !!!! :thumbsdown:
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RoFo schrieb:
Wenn es dieser eine Patient bleibt, dann wäre es unkomplizierter, ihn über deinen AG, falls Praxis, abzurechnen.
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M0nique schrieb:
Hallo Lisl,
als Selbständige musst Du eine Berufshaftpflichtversicherung haben, bei der BG gemeldet sein und dort Beiträge bezahlen.
Ebenfalls muss die selbständige Tätigkeit dem Finanzamt gemeldet werden. Beim Gesundheitsamt auch.
Wenn dem einen Freund noch weitere PP folgen müsste die Selbständigkeit auch der KV und der RV gemeldet werden.
Gruß von Monique
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Shakespeare schrieb:
M.W. kannst Du in der Elternzeit dazuverdienen aber jeder Cent wird auf Dein Elterngeld angerechnet d.h. es wird abgezogen! So gesehen lohnt sich ein Zuverdienst für Elterngeldbezieher eher nicht!
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