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Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
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wie verhält es sich mit meinen Aufzeichnungen, den Dokumentationen der Therapiestunden, wenn ich als FM gehe?
Muss ich dem PI alles zur Verfügung stellen, wenn er die Verordnungen weiterführen will? Abbrechen "darf" ich sie nicht, obwohl nicht weisungsgebunden. So allmählich habe ich den Eindruck, echt nur Erfüllungsgehilfe und dienstbarer Trottel zu sein, der ansonsten so gar keine Rechte hat?
Hihihilfe!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hi nochmals,
wie verhält es sich mit meinen Aufzeichnungen, den Dokumentationen der Therapiestunden, wenn ich als FM gehe?
Muss ich dem PI alles zur Verfügung stellen, wenn er die Verordnungen weiterführen will? Abbrechen "darf" ich sie nicht, obwohl nicht weisungsgebunden. So allmählich habe ich den Eindruck, echt nur Erfüllungsgehilfe und dienstbarer Trottel zu sein, der ansonsten so gar keine Rechte hat?
Hihihilfe!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
.... außer: Ich mache es, wie Alpakapapa schrieb: Tasche auf, VOs rein, in einer anderen Praxis abrechnen :smile:
Frag mal deinen Banker in welchem Winkel du ihm in den Allerwertesten kriechen musst um 8,x% Zinsen zu bekommen.
.... außer: Ich mache es, wie Alpakapapa schrieb: Tasche auf, VOs rein, in einer anderen Praxis abrechnen :smile:
Nicht lustig. Kollegen die das bei mir versuchen werden gefunden und mit Inkasso Moskauer Art konfrontiert. Eigentlich wollt' ich Inkasso Moskau schreiben, gerate dann aber mit der EU-Verordnung über Herkunftsbezeichnungen in Konflikt, die die Verwendung der Bezeichnung Inkasso Moskau nur für in Moskau durchgeführte Inkassoarbeiten zulässt.
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Papa Alpaka schrieb:
Du hast alle Rechte die einem selbstständigen zustehen, inklusive dem Recht, eine Rechnung mit Zahlungsziel zu schreiben. Wird diese vom PI nicht fristgerecht beglichen bzw. nicht wirksam angefochten tritt nach Ablauf des Zahlungszieles automatisch Verzug ein, dir werden €40 zzgl. 8,etwas% Zinsen geschenkt.
Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.6.17 13:26:
Frag mal deinen Banker in welchem Winkel du ihm in den Allerwertesten kriechen musst um 8,x% Zinsen zu bekommen.
.... außer: Ich mache es, wie Alpakapapa schrieb: Tasche auf, VOs rein, in einer anderen Praxis abrechnen :smile:
Nicht lustig. Kollegen die das bei mir versuchen werden gefunden und mit Inkasso Moskauer Art konfrontiert. Eigentlich wollt' ich Inkasso Moskau schreiben, gerate dann aber mit der EU-Verordnung über Herkunftsbezeichnungen in Konflikt, die die Verwendung der Bezeichnung Inkasso Moskau nur für in Moskau durchgeführte Inkassoarbeiten zulässt.
Mit deinem Beitrag und deiner Sichtweise rücktst du FMs ins richtig schlechte Licht.
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
mab: Die Meinungen sind gegenüber FMs teilweise begründet sehr negativ. Da es noch FMs gibt die ihre Arbeit korrekt machen solltest du einfach mal einen Gang zurückschalten. Ja - die Doku und die Rezepte bleiben beim Vertragspartner der GKV. Du hast finanzielle Ansprüche - mehr aber auch nicht.
Mit deinem Beitrag und deiner Sichtweise rücktst du FMs ins richtig schlechte Licht.
MfG
(der Nic bleibt echt in Erinnerung :D, auch mit Variationen )
nichts läge mir ferner, als VOen einzusacken und an mich zu nehmen.
Ich vermute, man bewegt sich in juristisch relevantem Raum, sprich:
Das wäre (gefühlt) Diebstahl.
"Wird diese vom PI nicht fristgerecht beglichen bzw. nicht wirksam angefochten,
tritt nach Ablauf des Zahlungszieles automatisch Verzug ein, dir werden €40 zzgl.
8, etwas% Zinsen geschenkt."
Nett! Gut zu wissen. Die kopierten Verordnungen als Nachweis sind okay??
PS: Vanilleeis "Moskauer Schnitte" ist auch lecker! Vor allem jetzt! :sunglasses:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Sorry, Papa Alpaka, nicht Alpakapapa
(der Nic bleibt echt in Erinnerung :D, auch mit Variationen )
nichts läge mir ferner, als VOen einzusacken und an mich zu nehmen.
Ich vermute, man bewegt sich in juristisch relevantem Raum, sprich:
Das wäre (gefühlt) Diebstahl.
"Wird diese vom PI nicht fristgerecht beglichen bzw. nicht wirksam angefochten,
tritt nach Ablauf des Zahlungszieles automatisch Verzug ein, dir werden €40 zzgl.
8, etwas% Zinsen geschenkt."
Nett! Gut zu wissen. Die kopierten Verordnungen als Nachweis sind okay??
PS: Vanilleeis "Moskauer Schnitte" ist auch lecker! Vor allem jetzt! :sunglasses:
... und dass, wo ich sehr gut gearbeitet habe, dem PI viel Geld gebracht. :hushed: Hier habe ich unter Kollegen, im Vertrauen nachgefragt, weil ich nun gekündigt habe. Nachdem vieles in der Kommunikation und dem Umgang seitens des PI mit dem rechtslosen Arbeitstier nicht ok war. Und die Erfahrung die, dass Zahlungen beim Vorgänger verschleppt wurden.
Da diese FM- Mitarbeit für mich die erste mit Kündigung des Vertrages war, waren die Fragen für mich von Wichtigkeit. Aber schön, dass Sie mit Ihrer persönlichen Meinung nicht hinterm Berg gehalten haben, Herr Friedrich! Allen anderen danke ich für die hilfreichen Beiträge. Werde vielleicht besser eine eigene Praxis eröffnen. Ohne MA oder FM. PI solo. :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@ Ingo Friedrich: ("Mit deinem Beitrag und deiner Sichtweise rücktst du FMs ins richtig schlechte Licht.")
... und dass, wo ich sehr gut gearbeitet habe, dem PI viel Geld gebracht. :hushed: Hier habe ich unter Kollegen, im Vertrauen nachgefragt, weil ich nun gekündigt habe. Nachdem vieles in der Kommunikation und dem Umgang seitens des PI mit dem rechtslosen Arbeitstier nicht ok war. Und die Erfahrung die, dass Zahlungen beim Vorgänger verschleppt wurden.
Da diese FM- Mitarbeit für mich die erste mit Kündigung des Vertrages war, waren die Fragen für mich von Wichtigkeit. Aber schön, dass Sie mit Ihrer persönlichen Meinung nicht hinterm Berg gehalten haben, Herr Friedrich! Allen anderen danke ich für die hilfreichen Beiträge. Werde vielleicht besser eine eigene Praxis eröffnen. Ohne MA oder FM. PI solo. :wink:
[...]
nichts läge mir ferner, als VOen einzusacken und an mich zu nehmen.
Ich vermute, man bewegt sich in juristisch relevantem Raum, sprich:
Das wäre (gefühlt) Diebstahl.
[...]
Nicht nur gefühlt ;)
Das StGB weiß:
§ 242 - Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
tritt nach Ablauf des Zahlungszieles automatisch Verzug ein, dir werden €40 zzgl.
8, etwas% Zinsen geschenkt."
Nett! Gut zu wissen. Die kopierten Verordnungen als Nachweis sind okay??
[...]
Das gleiche Prinzip wie wenn die GKVen nicht fristgerecht zahlen: §§286,288 BGB -- Umsetzung der EU-Verordnung zur Verbesserung der Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr (oder so ähnlich heißt das Ding).
Sprich: Zahlt der Kunde nicht muss er gesondert in Verzug gesetzt werden sofern die Folgen nicht schon in der Rechnung angekündigt sind [welche Rechte tatsächlich genutzt werden ist eine andere Frage. Bin letztes Jahr aus Versehen dem Schorni €445 schuldig geblieben und nach 'nem halben Jahr hat er das erste Mal angerufen und gefragt was los ist... Ich mag den Kerl übrigens ;)]. Ist am Geschäft kein Verbraucher beteiligt tritt der Verzug automatisch ein wenn eine von vier Bedingungen erfüllt ist (§286 BGB) und die gesetzlich vorgesehene Vertragsstrafe ist härter (§288 BGB).
[...]
So allmählich habe ich den Eindruck, echt nur Erfüllungsgehilfe und dienstbarer Trottel zu sein, der ansonsten so gar keine Rechte hat?
Seine Rechte zu kennen ist von unglaublichem Vorteil, für Selbstständige wie auch für Angestellte. Man muss sie nicht auf biegen und brechen durchsetzen, es kann durchaus gangbar sein gegenseitig auf vergleichbare Rechte zu verzichten um das Zusammenleben angenehmer zu gestalten ["ich verzichte auf den Stundenzettel, dafür verzichtet ihr darauf mir Geschiss wegen Überstunden zu machen. Macht ihr Geschiss wegen Überstunden ist morgen eine Stechuhr in der Umkleide..."].
Wer seine Rechte nicht kennt hat gute Chancen an Leute zu geraten die nützliche Deppen** suchen...
**diesmal nicht bös' gemeint, ehrlich :)
[...]
Werde vielleicht besser eine eigene Praxis eröffnen. Ohne MA oder FM. PI solo. :wink:
Da wünsche ich dir viel Glück; an Kundschaft dürfte es nicht mangeln.
Die Zulassungsbedingungen sehen Raum für einen zweiten Therapeuten vor, es bleibt am Ende mehr Netto vom Brutto wenn du einen Kollegen findest mit dem du gern zusammenarbeitest - es ist kein Problem wenn ihr getrennte Abrechnung mit den GKVen macht und dann die Betriebskosten untereinander aufteilt ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.6.17 14:48:
"Wird diese vom PI nicht fristgerecht beglichen bzw. nicht wirksam angefochten,
Anonymus schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.6.17 14:57:
[...]
nichts läge mir ferner, als VOen einzusacken und an mich zu nehmen.
Ich vermute, man bewegt sich in juristisch relevantem Raum, sprich:
Das wäre (gefühlt) Diebstahl.
[...]
Nicht nur gefühlt ;)
Das StGB weiß:
§ 242 - Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
tritt nach Ablauf des Zahlungszieles automatisch Verzug ein, dir werden €40 zzgl.
8, etwas% Zinsen geschenkt."
Nett! Gut zu wissen. Die kopierten Verordnungen als Nachweis sind okay??
[...]
Das gleiche Prinzip wie wenn die GKVen nicht fristgerecht zahlen: §§286,288 BGB -- Umsetzung der EU-Verordnung zur Verbesserung der Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr (oder so ähnlich heißt das Ding).
Sprich: Zahlt der Kunde nicht muss er gesondert in Verzug gesetzt werden sofern die Folgen nicht schon in der Rechnung angekündigt sind [welche Rechte tatsächlich genutzt werden ist eine andere Frage. Bin letztes Jahr aus Versehen dem Schorni €445 schuldig geblieben und nach 'nem halben Jahr hat er das erste Mal angerufen und gefragt was los ist... Ich mag den Kerl übrigens ;)]. Ist am Geschäft kein Verbraucher beteiligt tritt der Verzug automatisch ein wenn eine von vier Bedingungen erfüllt ist (§286 BGB) und die gesetzlich vorgesehene Vertragsstrafe ist härter (§288 BGB).
[...]
So allmählich habe ich den Eindruck, echt nur Erfüllungsgehilfe und dienstbarer Trottel zu sein, der ansonsten so gar keine Rechte hat?
Seine Rechte zu kennen ist von unglaublichem Vorteil, für Selbstständige wie auch für Angestellte. Man muss sie nicht auf biegen und brechen durchsetzen, es kann durchaus gangbar sein gegenseitig auf vergleichbare Rechte zu verzichten um das Zusammenleben angenehmer zu gestalten ["ich verzichte auf den Stundenzettel, dafür verzichtet ihr darauf mir Geschiss wegen Überstunden zu machen. Macht ihr Geschiss wegen Überstunden ist morgen eine Stechuhr in der Umkleide..."].
Wer seine Rechte nicht kennt hat gute Chancen an Leute zu geraten die nützliche Deppen** suchen...
**diesmal nicht bös' gemeint, ehrlich :)
[...]
Werde vielleicht besser eine eigene Praxis eröffnen. Ohne MA oder FM. PI solo. :wink:
Da wünsche ich dir viel Glück; an Kundschaft dürfte es nicht mangeln.
Die Zulassungsbedingungen sehen Raum für einen zweiten Therapeuten vor, es bleibt am Ende mehr Netto vom Brutto wenn du einen Kollegen findest mit dem du gern zusammenarbeitest - es ist kein Problem wenn ihr getrennte Abrechnung mit den GKVen macht und dann die Betriebskosten untereinander aufteilt ;)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke, Papa Alpaka, klasse Antwort... Die lese ich jetzt noch einmal in Ruhe! :thumbsdown:
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idefix- schrieb:
Anzeige folgt dann sofort.
..."als FM benötigst du eigene Hardware und Software"...,
Gibt es dafür eine belastbare Quelle?
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo Stefan 302,
..."als FM benötigst du eigene Hardware und Software"...,
Gibt es dafür eine belastbare Quelle?
mfg mocca
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eim schrieb:
Ich habe grundsätzlich von allen von mir behandelteten Pat von Rezepten Kopien gemacht und auch von der Doku.Wenn es mal Probleme mit der KK gibt dann ruft PI mich an und wir klären es .Danach macht Pi den Rest mit Kasse.Klappt seit Jahren gut .Klare Absprachen helfen
hallo Stefan 302,
..."als FM benötigst du eigene Hardware und Software"...,
Gibt es dafür eine belastbare Quelle?
mfg mocca
Ja, einmal generell zunächst hier:
ergibt sich in § 7 SGB IV als Abgrenzung zum Gegenstück “Beschäftigung”.
Seinen Platz soll der neue §611a BGB direkt nach §611 BGB „Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag“ finden und nach den Vorabstimmungen zum 01.01.2017 in Kraft treten.
Wenn der Auftragnehmer (FM) regelmäßig in den Geschäftsräumen des PI nach seiner Anweisung und mit seiner technischen Ausstattung arbeitet, kann schnell eine Scheinselbstständigkeit vorliegen. Das ist kein böser Wille, aber leider trotzdem rechtswidrig.
Aber der neu geplante §611a BGB – worum geht es?
Zentrale Merkmale von Scheinselbstständigkeit sind nach dem geplanten §611a BGB Abs. 1 auch künftig die Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und die Weisungsgebundenheit, allerdings konkretisiert das Arbeitsministerium im zusätzlichen §611a Abs. 2 BGB mit acht Abgrenzungskriterien, was damit eigentlich gemeint ist:
„(2) Für die Feststellung, ob jemand in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und Weisungen unterliegt, ist eine wertende Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Für diese Gesamtbetrachtung ist insbesondere maßgeblich, ob jemand
a. nicht frei darin ist, seine Arbeitszeit oder die geschuldete Leistung zu gestalten oder seinen Arbeitsort zu bestimmen,
b. die geschuldete Leistung überwiegend in Räumen eines anderen erbringt,
c. zur Erbringung der geschuldeten Leistung regelmäßig Mittel eines anderen nutzt,
d. die geschuldete Leistung in Zusammenarbeit mit Personen erbringt, die von einem anderen eingesetzt oder beauftragt sind,
e. ausschließlich oder überwiegend für einen anderen tätig ist,
f. keine eigene betriebliche Organisation unterhält, um die geschuldete Leistung zu erbringen,
g. Leistungen erbringt, die nicht auf die Herstellung oder Erreichung eines bestimmten Arbeitsergebnisses oder eines bestimmten Arbeitserfolges gerichtet sind,
h. für das Ergebnis seiner Tätigkeit keine Gewähr leistet.“
Häufig wird hier auch der Stbr angeführt, der eine Scheinselbständigkeit bei der Statusfeststellung begleitet.
Steuerberater dürfen einen Mandanten im Mandanten im Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB 4 nicht vertreten. Die Vertretung im Statusfeststellungsverfahren stellt eine geschäftsmäßige Besorgung einer fremden Rechtsangelegenheit dar, die einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG) bedarf und nicht nach Art 1 § 5 Nr 2 RBerG erlaubnisfrei ist. In diesem Fall ist kein unmittelbarer Zusammenhang mit der Steuerberatungstätigkeit iS dieser Vorschrift gegeben (SG Aachen vom 27.11.2009, Aktenzeichen S 6 R 217/08)
Die Tätigkeit einer Physiotherapeutin kann sowohl in Form abhängiger Beschäftigung als auch in Form selbstständiger Tätigkeit ausgeübt werden. So ordnet § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI für selbstständig tätige Physiotherapeuten, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung an (so zuletzt Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 01. Juli 2014 – L 6 R 1680/10).
Weiter ist belegt:
Die Rechtsprechung nimmt aber bei Physiotherapeuten, die in fremder Praxis gegen Honorar tätig sind, aber nicht selbst mit den Leistungsträgern (Krankenkassen etc.) abrechnen, eine abhängige Beschäftigung. Folge ist, dass der Praxisinhaber bzw. die Praxisinhaberin den Gesamtversicherungsbeitrag nachzahlen muss (Scheinselbständigkeit):
"Physiotherapeuten, die ihre Leistungen in einer fremden, zur Leistungserbringung nach § 124 SGB V zugelassenen Praxis erbringen, sind in der Regel abhängig beschäftigt (vgl. so auch Bayrisches LSG, Beschluss vom 13. Februar 2014 - L 5 R 1180/13 B ER; zum abhängigen Beschäftigungsverhältnis eines Physiotherapeuten auch Bayrisches LSG, Urteil vom 24. Januar 2006 - L 5 KR 185/04 - Nichtzulassungsbeschwerde verworfen: BSG, Beschluss vom 21. September 2006 - B 12 KR 24/06 B-; Bayr. LSG, Urteil vom 11. August 2008 - L 5 R 210/09; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Juli 2012 - L 2 R 115/12)."
(so zulezt auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. September 2014 – L 1 KR 351/12)
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stefan 302 schrieb:
mocca schrieb am 12.7.17 14:03:
hallo Stefan 302,
..."als FM benötigst du eigene Hardware und Software"...,
Gibt es dafür eine belastbare Quelle?
mfg mocca
Ja, einmal generell zunächst hier:
ergibt sich in § 7 SGB IV als Abgrenzung zum Gegenstück “Beschäftigung”.
Seinen Platz soll der neue §611a BGB direkt nach §611 BGB „Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag“ finden und nach den Vorabstimmungen zum 01.01.2017 in Kraft treten.
Wenn der Auftragnehmer (FM) regelmäßig in den Geschäftsräumen des PI nach seiner Anweisung und mit seiner technischen Ausstattung arbeitet, kann schnell eine Scheinselbstständigkeit vorliegen. Das ist kein böser Wille, aber leider trotzdem rechtswidrig.
Aber der neu geplante §611a BGB – worum geht es?
Zentrale Merkmale von Scheinselbstständigkeit sind nach dem geplanten §611a BGB Abs. 1 auch künftig die Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und die Weisungsgebundenheit, allerdings konkretisiert das Arbeitsministerium im zusätzlichen §611a Abs. 2 BGB mit acht Abgrenzungskriterien, was damit eigentlich gemeint ist:
„(2) Für die Feststellung, ob jemand in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und Weisungen unterliegt, ist eine wertende Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Für diese Gesamtbetrachtung ist insbesondere maßgeblich, ob jemand
a. nicht frei darin ist, seine Arbeitszeit oder die geschuldete Leistung zu gestalten oder seinen Arbeitsort zu bestimmen,
b. die geschuldete Leistung überwiegend in Räumen eines anderen erbringt,
c. zur Erbringung der geschuldeten Leistung regelmäßig Mittel eines anderen nutzt,
d. die geschuldete Leistung in Zusammenarbeit mit Personen erbringt, die von einem anderen eingesetzt oder beauftragt sind,
e. ausschließlich oder überwiegend für einen anderen tätig ist,
f. keine eigene betriebliche Organisation unterhält, um die geschuldete Leistung zu erbringen,
g. Leistungen erbringt, die nicht auf die Herstellung oder Erreichung eines bestimmten Arbeitsergebnisses oder eines bestimmten Arbeitserfolges gerichtet sind,
h. für das Ergebnis seiner Tätigkeit keine Gewähr leistet.“
Häufig wird hier auch der Stbr angeführt, der eine Scheinselbständigkeit bei der Statusfeststellung begleitet.
Steuerberater dürfen einen Mandanten im Mandanten im Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB 4 nicht vertreten. Die Vertretung im Statusfeststellungsverfahren stellt eine geschäftsmäßige Besorgung einer fremden Rechtsangelegenheit dar, die einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG) bedarf und nicht nach Art 1 § 5 Nr 2 RBerG erlaubnisfrei ist. In diesem Fall ist kein unmittelbarer Zusammenhang mit der Steuerberatungstätigkeit iS dieser Vorschrift gegeben (SG Aachen vom 27.11.2009, Aktenzeichen S 6 R 217/08)
Die Tätigkeit einer Physiotherapeutin kann sowohl in Form abhängiger Beschäftigung als auch in Form selbstständiger Tätigkeit ausgeübt werden. So ordnet § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI für selbstständig tätige Physiotherapeuten, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung an (so zuletzt Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 01. Juli 2014 – L 6 R 1680/10).
Weiter ist belegt:
Die Rechtsprechung nimmt aber bei Physiotherapeuten, die in fremder Praxis gegen Honorar tätig sind, aber nicht selbst mit den Leistungsträgern (Krankenkassen etc.) abrechnen, eine abhängige Beschäftigung. Folge ist, dass der Praxisinhaber bzw. die Praxisinhaberin den Gesamtversicherungsbeitrag nachzahlen muss (Scheinselbständigkeit):
"Physiotherapeuten, die ihre Leistungen in einer fremden, zur Leistungserbringung nach § 124 SGB V zugelassenen Praxis erbringen, sind in der Regel abhängig beschäftigt (vgl. so auch Bayrisches LSG, Beschluss vom 13. Februar 2014 - L 5 R 1180/13 B ER; zum abhängigen Beschäftigungsverhältnis eines Physiotherapeuten auch Bayrisches LSG, Urteil vom 24. Januar 2006 - L 5 KR 185/04 - Nichtzulassungsbeschwerde verworfen: BSG, Beschluss vom 21. September 2006 - B 12 KR 24/06 B-; Bayr. LSG, Urteil vom 11. August 2008 - L 5 R 210/09; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Juli 2012 - L 2 R 115/12)."
(so zulezt auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. September 2014 – L 1 KR 351/12)
ganz schön brisant, das ganze Thema!
Nur die grundsätzliche Notwendigkeit von (eigener) Hardware und Software sehe ich noch nicht ausreichend belegt.
Zur FM-Situation vermisse ich die ausführliche und belastbare Aufarbeitung durch die Berufsvereine.
Gibt es hier eventuell Interessenskonflikte?
Wissen die Berufsvereine, die Selbstständige zu vertreten beanspruchen, überhaupt um den Status des einzelnen Mitgliedes?
Gibt es in den Berufsvereinen diese klare Trennung von Interessensvertretung von Selbstständigen mit und ohne GKV-Zulassung und der damit verbundenen Verantwortung?
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo stefan 302,
ganz schön brisant, das ganze Thema!
Nur die grundsätzliche Notwendigkeit von (eigener) Hardware und Software sehe ich noch nicht ausreichend belegt.
Zur FM-Situation vermisse ich die ausführliche und belastbare Aufarbeitung durch die Berufsvereine.
Gibt es hier eventuell Interessenskonflikte?
Wissen die Berufsvereine, die Selbstständige zu vertreten beanspruchen, überhaupt um den Status des einzelnen Mitgliedes?
Gibt es in den Berufsvereinen diese klare Trennung von Interessensvertretung von Selbstständigen mit und ohne GKV-Zulassung und der damit verbundenen Verantwortung?
mfg mocca
> c. zur Erbringung der geschuldeten Leistung regelmäßig Mittel eines anderen nutzt, ...
Hat der FM nun eigene Mittel, wie z.B. Hard- und Software? Wenn ja, wäre dieser Punkt nicht als Scheinselbständig zu rechnen...
Es gibt Vereine, wo man als Selbständiger seine IK Nummer, Firmensitz etc. angeben muss...
Ein FM hat keine IK Nummer.
Wie immer weiß ich nicht über andere Vorgehensarten anderer Vereine Bescheid.
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stefan 302 schrieb:
eigene Hardware und Sovdware:
> c. zur Erbringung der geschuldeten Leistung regelmäßig Mittel eines anderen nutzt, ...
Hat der FM nun eigene Mittel, wie z.B. Hard- und Software? Wenn ja, wäre dieser Punkt nicht als Scheinselbständig zu rechnen...
Es gibt Vereine, wo man als Selbständiger seine IK Nummer, Firmensitz etc. angeben muss...
Ein FM hat keine IK Nummer.
Wie immer weiß ich nicht über andere Vorgehensarten anderer Vereine Bescheid.
bedeutet das dann, dass bei Nichtangabe einer IK-Nr. (FM, kein GKV-Interesse) das entsprechende Mitglied als nicht selbstständig eingestuft wird?
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo stefan 302,
bedeutet das dann, dass bei Nichtangabe einer IK-Nr. (FM, kein GKV-Interesse) das entsprechende Mitglied als nicht selbstständig eingestuft wird?
mfg mocca
Die Zeiten wo ein eigener Briefkopf, eine Visitenkarte und der eigenständige Einkauf einer Flasche Massageöl ausreicht ist wohl vorbei. Manchmal könnte man meinen, hier will man mit dem Finger auf die letzten FMs zeigen. Sieht nicht selten so aus und muss unter Kollegen nicht sein.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Worum gehts in eurer Diskussion? Das der Status von FMs unter Kollegen kritisch betrachtet wird wissen wir doch alle. Den Status aus Sicht der RV kann von uns keiner beurteilen. Ob dieser oder jener Punkt ein Ausschlusskriterium ist findet man nur heraus, wenn man ehrlich seinen Fragebogen ausfüllt und abwartet.
Die Zeiten wo ein eigener Briefkopf, eine Visitenkarte und der eigenständige Einkauf einer Flasche Massageöl ausreicht ist wohl vorbei. Manchmal könnte man meinen, hier will man mit dem Finger auf die letzten FMs zeigen. Sieht nicht selten so aus und muss unter Kollegen nicht sein.
MfG :)
hallo stefan 302,
bedeutet das dann, dass bei Nichtangabe einer IK-Nr. (FM, kein GKV-Interesse) das entsprechende Mitglied als nicht selbstständig eingestuft wird?
mfg mocca
Du solltest dort anfragen, wo solche Mitgliedsanträge abgearbeitet werden. Hier im Forum dürfte niemand in der Lage sein, für alle Verbände zu sprechen.
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stefan 302 schrieb:
mocca schrieb am 15.7.17 08:39:
hallo stefan 302,
bedeutet das dann, dass bei Nichtangabe einer IK-Nr. (FM, kein GKV-Interesse) das entsprechende Mitglied als nicht selbstständig eingestuft wird?
mfg mocca
Du solltest dort anfragen, wo solche Mitgliedsanträge abgearbeitet werden. Hier im Forum dürfte niemand in der Lage sein, für alle Verbände zu sprechen.
Worum gehts in eurer Diskussion? Das der Status von FMs unter Kollegen kritisch betrachtet wird wissen wir doch alle. Den Status aus Sicht der RV kann von uns keiner beurteilen. Ob dieser oder jener Punkt ein Ausschlusskriterium ist findet man nur heraus, wenn man ehrlich seinen Fragebogen ausfüllt und abwartet.
Die Zeiten wo ein eigener Briefkopf, eine Visitenkarte und der eigenständige Einkauf einer Flasche Massageöl ausreicht ist wohl vorbei. Manchmal könnte man meinen, hier will man mit dem Finger auf die letzten FMs zeigen. Sieht nicht selten so aus und muss unter Kollegen nicht sein.
MfG :)
Es geht hier nicht primär um die RV alleine, sondern es finden sich weitere Gesetze zur Anwendung, wenn ein FM beschäftigt wird.
Ein weiterer Punkt, so als Unterpunkt, als ganz kleiner..., wäre noch zu erwähnen, ob sich die PI auch die Berufshaftplichtversicherung "seines" FM zeigen lassen und dies vertraglich auch formuliert wissen?
Das dürfte meiner Einschätzung nach und den Diskussionen hier wenigen alles komplett gesehen klar sein, ... und die Konsequenzen dann auch nicht.
Jeder hat als Unternehmer die Möglichkeit sich vorab umfangreich beraten zu lassen, jeder Unternehmer ist für seinen Betrieb verantwortlich. ...."Ich habe das nicht gewusst".... zählt dann leider nicht (mehr).
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stefan 302 schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 15.7.17 09:58:
Worum gehts in eurer Diskussion? Das der Status von FMs unter Kollegen kritisch betrachtet wird wissen wir doch alle. Den Status aus Sicht der RV kann von uns keiner beurteilen. Ob dieser oder jener Punkt ein Ausschlusskriterium ist findet man nur heraus, wenn man ehrlich seinen Fragebogen ausfüllt und abwartet.
Die Zeiten wo ein eigener Briefkopf, eine Visitenkarte und der eigenständige Einkauf einer Flasche Massageöl ausreicht ist wohl vorbei. Manchmal könnte man meinen, hier will man mit dem Finger auf die letzten FMs zeigen. Sieht nicht selten so aus und muss unter Kollegen nicht sein.
MfG :)
Es geht hier nicht primär um die RV alleine, sondern es finden sich weitere Gesetze zur Anwendung, wenn ein FM beschäftigt wird.
Ein weiterer Punkt, so als Unterpunkt, als ganz kleiner..., wäre noch zu erwähnen, ob sich die PI auch die Berufshaftplichtversicherung "seines" FM zeigen lassen und dies vertraglich auch formuliert wissen?
Das dürfte meiner Einschätzung nach und den Diskussionen hier wenigen alles komplett gesehen klar sein, ... und die Konsequenzen dann auch nicht.
Jeder hat als Unternehmer die Möglichkeit sich vorab umfangreich beraten zu lassen, jeder Unternehmer ist für seinen Betrieb verantwortlich. ...."Ich habe das nicht gewusst".... zählt dann leider nicht (mehr).
Jeder hat als Unternehmer die Möglichkeit sich vorab umfangreich beraten zu lassen, jeder Unternehmer ist für seinen Betrieb verantwortlich. ...."Ich habe das nicht gewusst".... zählt dann leider nicht (mehr).
Eben. Allerdings sind nicht alle Unternehmer komplett doof. Wer meint, solche Sätze oben hier schreiben
zu müssen, unterstellt aber diese Doofheit.
Unternehmertum mit Mitarbeitern, ob nun mit Angestellten oder FMs, ist in Deutschland eine komplexe*
Angelegenheit. Daher wird für sowas, gerade weil es auch dauernd Änderungen* gibt, ein externer Dienstleister
in Anspruch genommen, z.B. Steuerbüro. Die wissen (hoffentlich) alles, was in Verbindung mit Angestellten
bewerkstelligt werden muss. Bzgl. der Freien Mitarbeiterschaft haben diese Dienstleister im allgemeinen
keinen Schimmer. So kommen dann auch die Fehler und Urteile zustande. Da ist dann Eigeninitiative gefragt: Suchmaschine, spezialisierte Dienstleister und stefans Verband helfen weiter.
*Ich glaube das beurteilen zu können, ich habe eine Angestellte und manage alles selber, inkl. DRV-Betriebsprüfungen.
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hermi schrieb:
stefan 302 schrieb am 15.7.17 10:51:
Jeder hat als Unternehmer die Möglichkeit sich vorab umfangreich beraten zu lassen, jeder Unternehmer ist für seinen Betrieb verantwortlich. ...."Ich habe das nicht gewusst".... zählt dann leider nicht (mehr).
Eben. Allerdings sind nicht alle Unternehmer komplett doof. Wer meint, solche Sätze oben hier schreiben
zu müssen, unterstellt aber diese Doofheit.
Unternehmertum mit Mitarbeitern, ob nun mit Angestellten oder FMs, ist in Deutschland eine komplexe*
Angelegenheit. Daher wird für sowas, gerade weil es auch dauernd Änderungen* gibt, ein externer Dienstleister
in Anspruch genommen, z.B. Steuerbüro. Die wissen (hoffentlich) alles, was in Verbindung mit Angestellten
bewerkstelligt werden muss. Bzgl. der Freien Mitarbeiterschaft haben diese Dienstleister im allgemeinen
keinen Schimmer. So kommen dann auch die Fehler und Urteile zustande. Da ist dann Eigeninitiative gefragt: Suchmaschine, spezialisierte Dienstleister und stefans Verband helfen weiter.
*Ich glaube das beurteilen zu können, ich habe eine Angestellte und manage alles selber, inkl. DRV-Betriebsprüfungen.
Das zeugt auch mit (vielen) Gesprächen gegenüber Kollegen...
Dass eben nicht nur die RV ausschlaggebend ist, dürfte jetzt allen klar sein.
Dass ein Stbr. keine beratende Funktion in bestimmten Angelegenheiten übernhemen darf (!), hatte ich auch schon angeführt. Dies nur wegen dem Rat, externe Dienstleister in Anspruch zu nehmen.
Du hast recht, es ist ein komplexes Thema, gerade weil das Finanzministerium die freien Berufe auf dem "Kicker" hat, und gerade deshalb rate ich zu Experten, die einem Unternehmer hier fundiert Auskunft geben können; oftmals hilfreich mit schriftlicher Bestätigung, bezüglich der Haftungsfrage bei Falschberatung...
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stefan 302 schrieb:
....von Doofheit hat niemand gesprochen, aber wenn man die Antworten hier und in Threads zuvor liest, MUSS man feststellen, dass Unwissenheit (hat mit "doof" nichst zu tun) an der Tagesordnung ist.
Das zeugt auch mit (vielen) Gesprächen gegenüber Kollegen...
Dass eben nicht nur die RV ausschlaggebend ist, dürfte jetzt allen klar sein.
Dass ein Stbr. keine beratende Funktion in bestimmten Angelegenheiten übernhemen darf (!), hatte ich auch schon angeführt. Dies nur wegen dem Rat, externe Dienstleister in Anspruch zu nehmen.
Du hast recht, es ist ein komplexes Thema, gerade weil das Finanzministerium die freien Berufe auf dem "Kicker" hat, und gerade deshalb rate ich zu Experten, die einem Unternehmer hier fundiert Auskunft geben können; oftmals hilfreich mit schriftlicher Bestätigung, bezüglich der Haftungsfrage bei Falschberatung...
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Leni C. schrieb:
Ja natürlich , auch Dokus bleiben in der Praxis . Abrechnen kannst du nicht weil du kein PI bist , das solltest du jedoch gewußt haben . Bist ja nicht ohne Grund FM und kein PI . Das hat mit fachlicher Qualität nichts zu tun aber mit dem Procedere .
Hi nochmals,
wie verhält es sich mit meinen Aufzeichnungen, den Dokumentationen der Therapiestunden, wenn ich als FM gehe?
Muss ich dem PI alles zur Verfügung stellen, wenn er die Verordnungen weiterführen will? Abbrechen "darf" ich sie nicht, obwohl nicht weisungsgebunden. So allmählich habe ich den Eindruck, echt nur Erfüllungsgehilfe und dienstbarer Trottel zu sein, der ansonsten so gar keine Rechte hat?
Hihihilfe!
als FM benötigst du eigene Hardware und Software, ganz abgesehen vom eigenen Terminplan.
Da du dann auf deinen eigenen (nicht vom PI "geliehenen) Arbeitsmitteln dokumentierst, kannst du auch alles getrost mit nach Hause nehmen, es gehört ja dir.... :wink:.
Werden Arbeitsmittel wie z. B. Werkzeug des Auftraggebers benutzt kann dies ebenfalls ein Anzeichen für eine abhängige Beschäftigung sein. Auch die Verpflichtung bestimmte Hard- und Software zu benutzen, besonders wenn damit Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers verbunden sind, kann auf eine abhängige Beschäftigung hinweisen.
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stefan 302 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.6.17 13:02:
Hi nochmals,
wie verhält es sich mit meinen Aufzeichnungen, den Dokumentationen der Therapiestunden, wenn ich als FM gehe?
Muss ich dem PI alles zur Verfügung stellen, wenn er die Verordnungen weiterführen will? Abbrechen "darf" ich sie nicht, obwohl nicht weisungsgebunden. So allmählich habe ich den Eindruck, echt nur Erfüllungsgehilfe und dienstbarer Trottel zu sein, der ansonsten so gar keine Rechte hat?
Hihihilfe!
als FM benötigst du eigene Hardware und Software, ganz abgesehen vom eigenen Terminplan.
Da du dann auf deinen eigenen (nicht vom PI "geliehenen) Arbeitsmitteln dokumentierst, kannst du auch alles getrost mit nach Hause nehmen, es gehört ja dir.... :wink:.
Werden Arbeitsmittel wie z. B. Werkzeug des Auftraggebers benutzt kann dies ebenfalls ein Anzeichen für eine abhängige Beschäftigung sein. Auch die Verpflichtung bestimmte Hard- und Software zu benutzen, besonders wenn damit Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers verbunden sind, kann auf eine abhängige Beschäftigung hinweisen.
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