Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
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Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
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• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
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ich habe eine Patientin(6xKG+HB; AOK) in einem Pflegeheim behandelt, da sie dort nur eine Woche auf Kurzzeitpflege war. Nun ist sie wieder zu Hause und ich behandle sie daheim. Habe also von dem 6-er Rezept 2 Behandlungen im Heim gehabt und nun 4 Behandlungen bei der Patientin zu Hause.
Kann man dann 2 Hausbesuche sozial (5,77 EUR) abrechnen und die restlichen 4 Hausbesuche (10,67 EUR)???
Danke für eure Hilfe!!
Gruß!
Radlfahrer :unamused:
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Radlfahrer schrieb:
Hallo Kollegen,
ich habe eine Patientin(6xKG+HB; AOK) in einem Pflegeheim behandelt, da sie dort nur eine Woche auf Kurzzeitpflege war. Nun ist sie wieder zu Hause und ich behandle sie daheim. Habe also von dem 6-er Rezept 2 Behandlungen im Heim gehabt und nun 4 Behandlungen bei der Patientin zu Hause.
Kann man dann 2 Hausbesuche sozial (5,77 EUR) abrechnen und die restlichen 4 Hausbesuche (10,67 EUR)???
Danke für eure Hilfe!!
Gruß!
Radlfahrer :unamused:
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Der Lebensmittelpunkt ist hier nicht die Vorgabe, sondern ob es sich um eine soziale Einrichtung handelt. Eine Kurzzeitpflege ist eine soziale Einrichtung und somit 5,77 €!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Die Verordnung wird gesplittet!
Der Lebensmittelpunkt ist hier nicht die Vorgabe, sondern ob es sich um eine soziale Einrichtung handelt. Eine Kurzzeitpflege ist eine soziale Einrichtung und somit 5,77 €!
MFG
Meitao
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Frank Sommer schrieb:
Das wird in unserer Praxis auch nicht gesplittet, es wird die volle HB-Pauschale abgerechnet. Bisher hat keine Kasse die Abrechnung gekürzt.
"sauber" ist natürlich die splittung-- hier gehts ja nicht um lebensmittelpunkt oder nicht, sondern faktisch um 2x HBH, bei sonst HB im eigenen wohnraum...
"kasse hat bisher nicht gekürzt" bedeutet m.e. nur: "bisher glück gehabt"
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saloia schrieb:
als ergo mache ich auch hausbesuche, deshalb auch mein senf:
"sauber" ist natürlich die splittung-- hier gehts ja nicht um lebensmittelpunkt oder nicht, sondern faktisch um 2x HBH, bei sonst HB im eigenen wohnraum...
"kasse hat bisher nicht gekürzt" bedeutet m.e. nur: "bisher glück gehabt"
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Jörg Imbach schrieb:
Ich rechne bei Patienten in der Kurzzeitpflege den vollen Hb ab, weil der Pat. seinen Lebensmittelpunkt nicht im Heim hat.
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die neue schrieb:
würde ich so machen.
Ovista
:blush:
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Ovista schrieb:
In Berlin zählt jeweils der 1. Patient mit vollem HB (im Heim). Wenn Du nun nur die eine Patientin dort hast, kannst Du den vollen HB abrechnen.
Ovista
:blush:
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saloia schrieb:
auf welcher grundlage?
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morpheus-06 schrieb:
Ich rechne hier auch den vollen HB ab.
Hausbesuch sozial kommt doch nur zum Tragen, wenn mehr als ein Patient von Dir in diesem Heim lebt und du beide an einem Tag behandelst. Ist denn das bei Deinem Patienten, der dort zur Kurzzeitpflege war, der Fall?
Sonst ist bei der AOK doch überall der gleiche Satz für Hausbesuche. (Im Gegensatz zu den VDAK Kassen)
Ein sonniges Wochenende wünscht uwinks
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die neue schrieb:
Nö. ZB in NRW immer nur Pauschale, egal ob 1 oder 20 Patienten
von patientenorgabe bis unterschiedliche vdek vergütung (GRADE die ist einheitlich)
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saloia schrieb:
nein, falschinformation.
von patientenorgabe bis unterschiedliche vdek vergütung (GRADE die ist einheitlich)
ich habe an diesem Tag noch weitere 7 Patienten behandelt. Somit kann ich nur 5,77 EUR der AOK in Rechnung stellen. Ich werde das Rezept splitten und den Rest des Rezeptes 10,67EUR für den Hausbesuch berechnen.
Trotzdem vielen Dank und viele Grüße!
Radlfahrere :blush:
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Radlfahrer schrieb:
Hallo uwinks,
ich habe an diesem Tag noch weitere 7 Patienten behandelt. Somit kann ich nur 5,77 EUR der AOK in Rechnung stellen. Ich werde das Rezept splitten und den Rest des Rezeptes 10,67EUR für den Hausbesuch berechnen.
Trotzdem vielen Dank und viele Grüße!
Radlfahrere :blush:
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uwinks schrieb:
hallo Radlfahrer,
Hausbesuch sozial kommt doch nur zum Tragen, wenn mehr als ein Patient von Dir in diesem Heim lebt und du beide an einem Tag behandelst. Ist denn das bei Deinem Patienten, der dort zur Kurzzeitpflege war, der Fall?
Sonst ist bei der AOK doch überall der gleiche Satz für Hausbesuche. (Im Gegensatz zu den VDAK Kassen)
Ein sonniges Wochenende wünscht uwinks
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