Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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ich hätte eine brisante Frage. Mein jetziger Arbeitgeber (Krankenhaus) möchte meine Arbeitstelle auf die Hälfte reduzieren. Es sind noch Verhandlungen im Gange, dass ich die fehlende halbe Arbeitsstelle durch eigene ambulante Patienten finanziere. Die Rezepte könnte ich über meinen jetzigen Arbeitgeber abrechnen. Ist dies rechtlich möglich? Ich wäre sehr dankbar über Hinweise von euch.
Vielen Dank im Vorraus für die Antworten
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benjamin84 schrieb:
Hallo ihr Lieben
ich hätte eine brisante Frage. Mein jetziger Arbeitgeber (Krankenhaus) möchte meine Arbeitstelle auf die Hälfte reduzieren. Es sind noch Verhandlungen im Gange, dass ich die fehlende halbe Arbeitsstelle durch eigene ambulante Patienten finanziere. Die Rezepte könnte ich über meinen jetzigen Arbeitgeber abrechnen. Ist dies rechtlich möglich? Ich wäre sehr dankbar über Hinweise von euch.
Vielen Dank im Vorraus für die Antworten
Wenn ja: nein das geht nicht, das schreit ja formlich nach Scheinselbstständigkeit.
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Stephen Ziegler schrieb:
Habe ich das richtig verstanden halbe Stelle angestellt im Krankenhasu und die andere Hälfte FM im selben Krankenhaus?!?
Wenn ja: nein das geht nicht, das schreit ja formlich nach Scheinselbstständigkeit.
Es geht nicht ....
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Danke für die Antwort
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benjamin84 schrieb:
Mein erster Post war für Selbstständigkeit dieser letzte war als freier Mitarbeiter ich dachte das macht einen Unterschied deshalb hatte ich das hier gepostet.
Danke für die Antwort
Mein erster Post war für Selbstständigkeit dieser letzte war als freier Mitarbeiter ich dachte das macht einen Unterschied deshalb hatte ich das hier gepostet.
Danke für die Antwort
nimm es mir bitte nicht übel, es ist ein wirklich ernst und gut gemeinter Rat: Informiere Dich mal genau, was "freie Mitarbeiterschaft" überhaupt bedeutet.
Mal völlig davon abgesehen, daß die von Dir genannte Konstellation gar nicht geht - Freie Mitarbeiterschaft ist nichts anderes als eine Selbständigkeit. Du hast genau dieselben Pflichten wie ein Selbständiger, da Du ein solcher eben bist. Berufsgenossenschaft, Meldung beim Gesundheitsamt (je nach BL), selbstverständlich Rentenversicherung, Berufshaftpflicht, vermutlich auch Krankenkassenbeiträge, den kompletten Bürokram und noch etliches mehr.
Ich habe jahrelang als Freie Mitarbeiterin gearbeitet bevor ich in eine Praxisgemeinschaft eingestiegen bin.
Aber wie gesagt - vergiß es in der von Dir genannten Konstellation.
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die neue schrieb:
benjamin84 schrieb am 17.7.15 07:47:
Mein erster Post war für Selbstständigkeit dieser letzte war als freier Mitarbeiter ich dachte das macht einen Unterschied deshalb hatte ich das hier gepostet.
Danke für die Antwort
nimm es mir bitte nicht übel, es ist ein wirklich ernst und gut gemeinter Rat: Informiere Dich mal genau, was "freie Mitarbeiterschaft" überhaupt bedeutet.
Mal völlig davon abgesehen, daß die von Dir genannte Konstellation gar nicht geht - Freie Mitarbeiterschaft ist nichts anderes als eine Selbständigkeit. Du hast genau dieselben Pflichten wie ein Selbständiger, da Du ein solcher eben bist. Berufsgenossenschaft, Meldung beim Gesundheitsamt (je nach BL), selbstverständlich Rentenversicherung, Berufshaftpflicht, vermutlich auch Krankenkassenbeiträge, den kompletten Bürokram und noch etliches mehr.
Ich habe jahrelang als Freie Mitarbeiterin gearbeitet bevor ich in eine Praxisgemeinschaft eingestiegen bin.
Aber wie gesagt - vergiß es in der von Dir genannten Konstellation.
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die neue schrieb:
auch wenn Du es noch öfters postest, wird Dir keiner was anderes sagen können als das, was schon gesagt wurde!
Es geht nicht ....
Du könntest auch die Abfindung nehmen - und dir eine neue Stelle suchen, zumal die freie Mitarbeiterschaft so ohnehin nicht möglich sein wird ... eine volle Stelle zu kürzen, um Sozialabgaben zu sparen und dem AN das Risiko des AG aufzulegen ... also, das musst du dir schon selbst denken!
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Eberhard schrieb:
Abgesehen davon, geht auch das Krankenhaus ein erhebliches Risiko ein. Bei festgestellter Scheinselbständigkeit muß auch das KH bezahlen. Ich würde benjamin dringend raten, sich einmal vielleicht von einem Steuerberater erklären zu lassen, was ein FM überhaupt ist.
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Chris12.73 schrieb:
Vielleicht lässt du dich doch besser mal von einem Arbeitsrechtler beraten? Wie hoch ist z.B. die Abfindung, solltest du die Änderungskündigung nicht einfach so akzeptieren?
Du könntest auch die Abfindung nehmen - und dir eine neue Stelle suchen, zumal die freie Mitarbeiterschaft so ohnehin nicht möglich sein wird ... eine volle Stelle zu kürzen, um Sozialabgaben zu sparen und dem AN das Risiko des AG aufzulegen ... also, das musst du dir schon selbst denken!
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