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liegt die Grenze für selbständige FM seit Anfang 2013 auch bei 450,-/Monat bzw. 5400,-/Jahr wie bei den Minijobbern?
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christine81 schrieb:
Hallo,
liegt die Grenze für selbständige FM seit Anfang 2013 auch bei 450,-/Monat bzw. 5400,-/Jahr wie bei den Minijobbern?
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Dachte nur, da ich bisher der Meinung war, die Grenze für die RV-Pflicht bei selbständiger FM-Tätigkeit betrug bisher 400,-/Monat also 4800,-/Jahr.
Also die gleiche Obergrenze wie bei den soz.vers.freien Minijobs.
Da sich diese ja auf 450,-/Monat erhöht hat könnte es ja sein, das sich das bei FM-Tätigkeit ebenfalls geändert hat.
Wo kann man sich erkundigen, falls hier im Forum niemand was genaues weiß?
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christine81 schrieb:
Das beides nichts miteiander zu tun hat, ist mir klar.
Dachte nur, da ich bisher der Meinung war, die Grenze für die RV-Pflicht bei selbständiger FM-Tätigkeit betrug bisher 400,-/Monat also 4800,-/Jahr.
Also die gleiche Obergrenze wie bei den soz.vers.freien Minijobs.
Da sich diese ja auf 450,-/Monat erhöht hat könnte es ja sein, das sich das bei FM-Tätigkeit ebenfalls geändert hat.
Wo kann man sich erkundigen, falls hier im Forum niemand was genaues weiß?
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webpt schrieb:
Ich nehm meine Antwort zurück ( komplett falsch ). Die Änderungen sind nicht ganz ohne und komplex. Um verschiedene Variationen zu klären wird evtl. ein Steuerberater hilfreich sein.
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webpt schrieb:
Nein, denn es hat nichts miteinander zu tun- sozusagen eine falsche Frage.
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Das dürfte dann doch kein Problem sein, oder?
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christine81 schrieb:
Ist ein Nebenverdienst (Gesundheitskurse).
Das dürfte dann doch kein Problem sein, oder?
BG, Berufshaftpflicht, Steuer sind jedoch einkommensmindernd zu bedenken.
Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Was die RV-pflicht angeht: Nein!
BG, Berufshaftpflicht, Steuer sind jedoch einkommensmindernd zu bedenken.
Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Als Nebenverdienst oder wenn dieses grundsätzlich das einzige Einkommen wäre, sind 450€/Monat (aufs Jahr dann 5400€) steuerpflichtiges Einkommen (Betriebskosten sind da also abziehbar), die Obergrenze die sozialversicherungsfrei (nicht steuerfrei) bleibt. Gruß S.
Die Frage(1.13) nach dem monatlichen Arbeitsentgelt ist wirklich mit 450,00 € angesetzt( alte Formulare haben hier die 400,00€). Leider ist die Erläuterung zum Antrag noch eine Alte und damit noch mit 400€ Beträgen versehen.
Ich denke, dass sich damit die Grenze aber auch auf 450 € erhöht hat.
Es gibt aber auch eine Telefon Hotline der DRV. Die können dir dass sicherlich genau sagen.
LG
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christine81 schrieb:
Vielen Dank euch - das hilft mir schon sehr weiter. :blush:
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rtt schrieb:
Ich war eben bei der Beratungsstelle der DRV und habe mir einen "neuen" Antrag für die Statusfeststellung geben lassen.
Die Frage(1.13) nach dem monatlichen Arbeitsentgelt ist wirklich mit 450,00 € angesetzt( alte Formulare haben hier die 400,00€). Leider ist die Erläuterung zum Antrag noch eine Alte und damit noch mit 400€ Beträgen versehen.
Ich denke, dass sich damit die Grenze aber auch auf 450 € erhöht hat.
Es gibt aber auch eine Telefon Hotline der DRV. Die können dir dass sicherlich genau sagen.
LG
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