Verband für Physiotherapie (VPT)
– Landesgruppe Bayern - Standort:
München
Der Verband für Physiotherapie
(VPT) gehört mit ca. 20.000
Mitgliedern zu den führenden
physiotherapeutischen
Berufsverbänden Deutschlands.
Unser Ziel ist es, die Interessen
unserer Mitglieder zu vertreten,
die Branche zu stärken und neue
Mitglieder zu gewinnen.
Zur strategischen Weiterentwicklung
und Leitung der Landesgruppe Bayern
suchen wir eine engagierte
Persönlichkeit als
Geschäftsführer (m/w/d) in Vo...
– Landesgruppe Bayern - Standort:
München
Der Verband für Physiotherapie
(VPT) gehört mit ca. 20.000
Mitgliedern zu den führenden
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liegt die Grenze für selbständige FM seit Anfang 2013 auch bei 450,-/Monat bzw. 5400,-/Jahr wie bei den Minijobbern?
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christine81 schrieb:
Hallo,
liegt die Grenze für selbständige FM seit Anfang 2013 auch bei 450,-/Monat bzw. 5400,-/Jahr wie bei den Minijobbern?
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Dachte nur, da ich bisher der Meinung war, die Grenze für die RV-Pflicht bei selbständiger FM-Tätigkeit betrug bisher 400,-/Monat also 4800,-/Jahr.
Also die gleiche Obergrenze wie bei den soz.vers.freien Minijobs.
Da sich diese ja auf 450,-/Monat erhöht hat könnte es ja sein, das sich das bei FM-Tätigkeit ebenfalls geändert hat.
Wo kann man sich erkundigen, falls hier im Forum niemand was genaues weiß?
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christine81 schrieb:
Das beides nichts miteiander zu tun hat, ist mir klar.
Dachte nur, da ich bisher der Meinung war, die Grenze für die RV-Pflicht bei selbständiger FM-Tätigkeit betrug bisher 400,-/Monat also 4800,-/Jahr.
Also die gleiche Obergrenze wie bei den soz.vers.freien Minijobs.
Da sich diese ja auf 450,-/Monat erhöht hat könnte es ja sein, das sich das bei FM-Tätigkeit ebenfalls geändert hat.
Wo kann man sich erkundigen, falls hier im Forum niemand was genaues weiß?
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webpt schrieb:
Ich nehm meine Antwort zurück ( komplett falsch ). Die Änderungen sind nicht ganz ohne und komplex. Um verschiedene Variationen zu klären wird evtl. ein Steuerberater hilfreich sein.
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webpt schrieb:
Nein, denn es hat nichts miteinander zu tun- sozusagen eine falsche Frage.
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Das dürfte dann doch kein Problem sein, oder?
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christine81 schrieb:
Ist ein Nebenverdienst (Gesundheitskurse).
Das dürfte dann doch kein Problem sein, oder?
BG, Berufshaftpflicht, Steuer sind jedoch einkommensmindernd zu bedenken.
Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Was die RV-pflicht angeht: Nein!
BG, Berufshaftpflicht, Steuer sind jedoch einkommensmindernd zu bedenken.
Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Als Nebenverdienst oder wenn dieses grundsätzlich das einzige Einkommen wäre, sind 450€/Monat (aufs Jahr dann 5400€) steuerpflichtiges Einkommen (Betriebskosten sind da also abziehbar), die Obergrenze die sozialversicherungsfrei (nicht steuerfrei) bleibt. Gruß S.
Die Frage(1.13) nach dem monatlichen Arbeitsentgelt ist wirklich mit 450,00 € angesetzt( alte Formulare haben hier die 400,00€). Leider ist die Erläuterung zum Antrag noch eine Alte und damit noch mit 400€ Beträgen versehen.
Ich denke, dass sich damit die Grenze aber auch auf 450 € erhöht hat.
Es gibt aber auch eine Telefon Hotline der DRV. Die können dir dass sicherlich genau sagen.
LG
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christine81 schrieb:
Vielen Dank euch - das hilft mir schon sehr weiter. :blush:
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rtt schrieb:
Ich war eben bei der Beratungsstelle der DRV und habe mir einen "neuen" Antrag für die Statusfeststellung geben lassen.
Die Frage(1.13) nach dem monatlichen Arbeitsentgelt ist wirklich mit 450,00 € angesetzt( alte Formulare haben hier die 400,00€). Leider ist die Erläuterung zum Antrag noch eine Alte und damit noch mit 400€ Beträgen versehen.
Ich denke, dass sich damit die Grenze aber auch auf 450 € erhöht hat.
Es gibt aber auch eine Telefon Hotline der DRV. Die können dir dass sicherlich genau sagen.
LG
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