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Würzburg

Physiotherapeut:in – Würzburg
Altstadt | Gründungsteam,
Eröffnung November 2026

ViaPhysio "· Vollzeit oder Teilzeit
(20–40 h) "· Start: ab
Oktober/November 2026

Wir kommen nach Würzburg. Und
nicht mit leeren Händen.

Vier Jahre lang haben wir in Berlin
gebaut, was wir uns selbst als
Physios gewünscht hätten: vier
Praxen, große Trainingsflächen,
40-Minuten-Ersttermine, kein
Papierkram. Jetzt gehen wir zum
ersten Mal aus Berlin raus — im
November eröffnen wir in der
Theater...
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Kündigung FM Freistellung
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Anonymer Teilnehmer
14.05.2013 20:49
Ich bin PI und habe heftige Probleme mit meinem FM Termine werden nicht eingehalten, Pat. nicht informiert über Abwesenheit etc. Möchte jetzt FM kündigen zum 31.05. mit 2 Wochen Frist also spätestens am 17.05. oder? Kann ich außerdem den FM wie bei AN mit sofortiger Wirkung frei stellen?

Danke schon mal im Voraus für kosntruktive Hilfe
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Ich bin PI und habe heftige Probleme mit meinem FM Termine werden nicht eingehalten, Pat. nicht informiert über Abwesenheit etc. Möchte jetzt FM kündigen zum 31.05. mit 2 Wochen Frist also spätestens am 17.05. oder? Kann ich außerdem den FM wie bei AN mit sofortiger Wirkung frei stellen? Danke schon mal im Voraus für kosntruktive Hilfe
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich bin PI und habe heftige Probleme mit meinem FM Termine werden nicht eingehalten, Pat. nicht informiert über Abwesenheit etc. Möchte jetzt FM kündigen zum 31.05. mit 2 Wochen Frist also spätestens am 17.05. oder? Kann ich außerdem den FM wie bei AN mit sofortiger Wirkung frei stellen?

Danke schon mal im Voraus für kosntruktive Hilfe

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Meitao
15.05.2013 06:50
Aber natürlich!

"Mit sofortiger Wirkung hebe ich den Dienstvertrag auf. Es ist zu eklatanten Vertragsverstößen gekommen, die unser Geschäftsverhältnis erheblich belasten. Bitte geben Sie umgehend alle laufenden Verordnungen in die Praxis oder brechen diese ggf. ab. Des weiteren mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Sie umgehend sämtliche Patientenakten herausgeben. Sollten mir in diesen weitere Verstöße auffallen weise ich Sie schon jetzt darauf hin, dass diese evtl. von mir nicht Vergütet werden und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können."

Du musst aber Vertragliche Regelungen beachten. Hast du Bspw. in deinem Vertrag keinerlei fristlose Kündigungsgründe genannt, könnte es schwieriger werden.

MFG
Meitao
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• PTP
Aber natürlich! "Mit sofortiger Wirkung hebe ich den Dienstvertrag auf. Es ist zu eklatanten Vertragsverstößen gekommen, die unser Geschäftsverhältnis erheblich belasten. Bitte geben Sie umgehend alle laufenden Verordnungen in die Praxis oder brechen diese ggf. ab. Des weiteren mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Sie umgehend sämtliche Patientenakten herausgeben. Sollten mir in diesen weitere Verstöße auffallen weise ich Sie schon jetzt darauf hin, dass diese evtl. von mir nicht Vergütet werden und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können." Du musst aber Vertragliche Regelungen beachten. Hast du Bspw. in deinem Vertrag keinerlei fristlose Kündigungsgründe genannt, könnte es schwieriger werden. MFG Meitao
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eim
15.05.2013 08:54
Sie muß keine Kündigungsgründe angeben da der FM Nicht angestellt ist und es sich somit um einen Honorarvertrag und hier der Kündigungsgrund nicht relevant ist .
Wenn keine Regelung bezüglich der Kündigungsfristen im Vertrag stehen dann gilt die gesetzliche Regelung laut BgB §621 oder §623.
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Sie muß keine Kündigungsgründe angeben da der FM Nicht angestellt ist und es sich somit um einen Honorarvertrag und hier der Kündigungsgrund nicht relevant ist . Wenn keine Regelung bezüglich der Kündigungsfristen im Vertrag stehen dann gilt die gesetzliche Regelung laut BgB §621 oder §623.
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eim schrieb:

Sie muß keine Kündigungsgründe angeben da der FM Nicht angestellt ist und es sich somit um einen Honorarvertrag und hier der Kündigungsgrund nicht relevant ist .
Wenn keine Regelung bezüglich der Kündigungsfristen im Vertrag stehen dann gilt die gesetzliche Regelung laut BgB §621 oder §623.

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Meitao schrieb:

Aber natürlich!

"Mit sofortiger Wirkung hebe ich den Dienstvertrag auf. Es ist zu eklatanten Vertragsverstößen gekommen, die unser Geschäftsverhältnis erheblich belasten. Bitte geben Sie umgehend alle laufenden Verordnungen in die Praxis oder brechen diese ggf. ab. Des weiteren mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Sie umgehend sämtliche Patientenakten herausgeben. Sollten mir in diesen weitere Verstöße auffallen weise ich Sie schon jetzt darauf hin, dass diese evtl. von mir nicht Vergütet werden und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können."

Du musst aber Vertragliche Regelungen beachten. Hast du Bspw. in deinem Vertrag keinerlei fristlose Kündigungsgründe genannt, könnte es schwieriger werden.

MFG
Meitao

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Shakespeare
15.05.2013 09:49
Gem. gesetzlicher Regelung, d.h. wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende(!) zulässig, wenn die Honorare monatlich fließen.
Sowohl bei außerordentlich Kündigung (fristlos) wie auch bei einer Freistellung (d.h. es werden keine Aufträge mehr erteilt), was ja auf das selbe hinausläuft, kann der freie Mitarbeiter rechtlich dagegen vorgehen.
Bekäme er Recht, müsste ihm der Auftraggeber Honorare auszahlen die etwa dem entsprechen was er normalerweise in einer regulären KF, verdienen würde. Gruß S.

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Gem. gesetzlicher Regelung, d.h. wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende(!) zulässig, wenn die Honorare monatlich fließen. Sowohl bei außerordentlich Kündigung (fristlos) wie auch bei einer Freistellung (d.h. es werden keine Aufträge mehr erteilt), was ja auf das selbe hinausläuft, kann der freie Mitarbeiter rechtlich dagegen vorgehen. Bekäme er Recht, müsste ihm der Auftraggeber Honorare auszahlen die etwa dem entsprechen was er normalerweise in einer regulären KF, verdienen würde. Gruß S.
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Anonymer Teilnehmer
16.05.2013 08:09
Danke für eure Infos. hab heut nochmal nen Termin beim Anwalt.
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Danke für eure Infos. hab heut nochmal nen Termin beim Anwalt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Danke für eure Infos. hab heut nochmal nen Termin beim Anwalt.

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BeCz
17.05.2013 15:35
Momentmal wenn z.B. in einem FM Vertrag eine Kündigungsfrist z.B. von 2 Monaten drin steht und ich als FM eine neue Stelle habe, kann ich z.B. auch sagen ich nehme keine Aufträge mehr von der alten Praxis an!! Dann sind die Kündigungsfristen so oder so hin fällig oder??
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Momentmal wenn z.B. in einem FM Vertrag eine Kündigungsfrist z.B. von 2 Monaten drin steht und ich als FM eine neue Stelle habe, kann ich z.B. auch sagen ich nehme keine Aufträge mehr von der alten Praxis an!! Dann sind die Kündigungsfristen so oder so hin fällig oder??
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BeCz schrieb:

Momentmal wenn z.B. in einem FM Vertrag eine Kündigungsfrist z.B. von 2 Monaten drin steht und ich als FM eine neue Stelle habe, kann ich z.B. auch sagen ich nehme keine Aufträge mehr von der alten Praxis an!! Dann sind die Kündigungsfristen so oder so hin fällig oder??

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Shakespeare
17.05.2013 16:51
Nein eigentlich ist man auch als FM an Kündigungsfristen gebunden, d.h. wenn man Aufträge ablehnt, die weit über das Maß hinausgehen, was man sonst macht und dem Unternehmen dadurch ein finanzieller Schaden entsteht verhält man sich vertragswidrig und kann auf Entschädigung verklagt werden.
Zwischen anständigen und fairen Vertragspartnern wird man sich aber i.d.R. hoffentlich einigen, d.h. peu a peu reduzieren und im Verlauf der vereinbarten KF, eine vernünftigen Übergang organisieren.

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Nein eigentlich ist man auch als FM an Kündigungsfristen gebunden, d.h. wenn man Aufträge ablehnt, die weit über das Maß hinausgehen, was man sonst macht und dem Unternehmen dadurch ein finanzieller Schaden entsteht verhält man sich vertragswidrig und kann auf Entschädigung verklagt werden. Zwischen anständigen und fairen Vertragspartnern wird man sich aber i.d.R. hoffentlich einigen, d.h. peu a peu reduzieren und im Verlauf der vereinbarten KF, eine vernünftigen Übergang organisieren.
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Shakespeare schrieb:

Nein eigentlich ist man auch als FM an Kündigungsfristen gebunden, d.h. wenn man Aufträge ablehnt, die weit über das Maß hinausgehen, was man sonst macht und dem Unternehmen dadurch ein finanzieller Schaden entsteht verhält man sich vertragswidrig und kann auf Entschädigung verklagt werden.
Zwischen anständigen und fairen Vertragspartnern wird man sich aber i.d.R. hoffentlich einigen, d.h. peu a peu reduzieren und im Verlauf der vereinbarten KF, eine vernünftigen Übergang organisieren.

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BeCz
17.05.2013 17:31
Als FM ist man nicht weisungsgebunden und kann seine Arbeitszeiten selber bestimmen und kann z.b. von 20 Std. auf 2 Std. reduzieren oder der FM nimmt spontan Urlaub. Was will der PI dann machen??Natürlich wäre es nicht die feine Englische Art so zu gehen!!!!
Aber der PI kann ja auch dem FM keine Aufträge erteilen dazu ist er nicht verpflichtet also würde er dem FM das unternehmerische Risiko erhöhen, dann kann der FM Ihn ja auch nicht verklagen.

Und noch was anderes viele Praxen arbeiten mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist die aber nur zu trifft wenn nach Tarif bezahlt wird was in vielen Praxis nicht der Fall dann gilt nur eine 14 tägige Kündigungsfrist!!!
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• Babsie
Als FM ist man nicht weisungsgebunden und kann seine Arbeitszeiten selber bestimmen und kann z.b. von 20 Std. auf 2 Std. reduzieren oder der FM nimmt spontan Urlaub. Was will der PI dann machen??Natürlich wäre es nicht die feine Englische Art so zu gehen!!!! Aber der PI kann ja auch dem FM keine Aufträge erteilen dazu ist er nicht verpflichtet also würde er dem FM das unternehmerische Risiko erhöhen, dann kann der FM Ihn ja auch nicht verklagen. Und noch was anderes viele Praxen arbeiten mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist die aber nur zu trifft wenn nach Tarif bezahlt wird was in vielen Praxis nicht der Fall dann gilt nur eine 14 tägige Kündigungsfrist!!!
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BeCz schrieb:

Als FM ist man nicht weisungsgebunden und kann seine Arbeitszeiten selber bestimmen und kann z.b. von 20 Std. auf 2 Std. reduzieren oder der FM nimmt spontan Urlaub. Was will der PI dann machen??Natürlich wäre es nicht die feine Englische Art so zu gehen!!!!
Aber der PI kann ja auch dem FM keine Aufträge erteilen dazu ist er nicht verpflichtet also würde er dem FM das unternehmerische Risiko erhöhen, dann kann der FM Ihn ja auch nicht verklagen.

Und noch was anderes viele Praxen arbeiten mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist die aber nur zu trifft wenn nach Tarif bezahlt wird was in vielen Praxis nicht der Fall dann gilt nur eine 14 tägige Kündigungsfrist!!!

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Shakespeare
18.05.2013 11:12
Nein du irrst dich! Verträge zwischen Auftraggeber/Praxisinhaber (s.a. BGB "Dienstverträge") und selbständigen Mitarbeiter sind so einzuhalten wie vereinbart. Fehlen diese, gelten die gesetzlichen Vorgaben des BGB und wie von mir beschrieben: die "übliche" Praxis. Man kann nicht etwas vereinbaren und sich dann, wenn es einem passt, mit dem Argument: "Selbständige können tun und lassen was und wie viel sie wollen", aus allen Verträgen/Vereinbarungen heraus stehlen und damit den Vertragspartnern finanziellen Schaden zufügen! So etwas sollte man weder glauben geschweige denn vorschlagen, wenn man vernünftig denkt und sich informiert hat. Das viele so handeln und die Geschädigten nicht dagegen vorgehen (Gerichtsverfahren kosten Zeit und Geld und der Ausgang ist ungewiss) ist allerdings wohl traurige Realität, dahingehend stimmt die Tendenz deines Beitrages.
BeCz schrieb:

> Und noch was anderes viele Praxen arbeiten mit einer 3
> monatigen Kündigungsfrist die aber nur zu trifft wenn nach
> Tarif bezahlt wird was in vielen Praxis nicht der Fall dann
> gilt nur eine 14 tägige Kündigungsfrist!!!

Nein KF sind in Dienstverträgen durchaus frei aus handelbar und damit verbindlich. Die genannten 14 Tage zum Monatsende gelten nur dann, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Tarifliche Bindungen gibt es bei solchen Verträgen nicht, dass gehört in den Arbeitnehmer-Arbeitgeber Bereich.
Dein Wissen scheint mir, mal nett formuliert, doch etwas sehr lückenhaft und durcheinander zu sein...

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• Oksana Giblian
Nein du irrst dich! Verträge zwischen Auftraggeber/Praxisinhaber (s.a. BGB "Dienstverträge") und selbständigen Mitarbeiter sind so einzuhalten wie vereinbart. Fehlen diese, gelten die gesetzlichen Vorgaben des BGB und wie von mir beschrieben: die "übliche" Praxis. Man kann nicht etwas vereinbaren und sich dann, wenn es einem passt, mit dem Argument: "Selbständige können tun und lassen was und wie viel sie wollen", aus allen Verträgen/Vereinbarungen heraus stehlen und damit den Vertragspartnern finanziellen Schaden zufügen! So etwas sollte man weder glauben geschweige denn vorschlagen, wenn man vernünftig denkt und sich informiert hat. Das viele so handeln und die Geschädigten nicht dagegen vorgehen (Gerichtsverfahren kosten Zeit und Geld und der Ausgang ist ungewiss) ist allerdings wohl traurige Realität, dahingehend stimmt die Tendenz deines Beitrages. BeCz schrieb: > Und noch was anderes viele Praxen arbeiten mit einer 3 > monatigen Kündigungsfrist die aber nur zu trifft wenn nach > Tarif bezahlt wird was in vielen Praxis nicht der Fall dann > gilt nur eine 14 tägige Kündigungsfrist!!! Nein KF sind in Dienstverträgen durchaus frei aus handelbar und damit verbindlich. Die genannten 14 Tage zum Monatsende gelten nur dann, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Tarifliche Bindungen gibt es bei solchen Verträgen nicht, dass gehört in den Arbeitnehmer-Arbeitgeber Bereich. Dein Wissen scheint mir, mal nett formuliert, doch etwas sehr lückenhaft und durcheinander zu sein...
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Shakespeare schrieb:

Nein du irrst dich! Verträge zwischen Auftraggeber/Praxisinhaber (s.a. BGB "Dienstverträge") und selbständigen Mitarbeiter sind so einzuhalten wie vereinbart. Fehlen diese, gelten die gesetzlichen Vorgaben des BGB und wie von mir beschrieben: die "übliche" Praxis. Man kann nicht etwas vereinbaren und sich dann, wenn es einem passt, mit dem Argument: "Selbständige können tun und lassen was und wie viel sie wollen", aus allen Verträgen/Vereinbarungen heraus stehlen und damit den Vertragspartnern finanziellen Schaden zufügen! So etwas sollte man weder glauben geschweige denn vorschlagen, wenn man vernünftig denkt und sich informiert hat. Das viele so handeln und die Geschädigten nicht dagegen vorgehen (Gerichtsverfahren kosten Zeit und Geld und der Ausgang ist ungewiss) ist allerdings wohl traurige Realität, dahingehend stimmt die Tendenz deines Beitrages.
BeCz schrieb:

> Und noch was anderes viele Praxen arbeiten mit einer 3
> monatigen Kündigungsfrist die aber nur zu trifft wenn nach
> Tarif bezahlt wird was in vielen Praxis nicht der Fall dann
> gilt nur eine 14 tägige Kündigungsfrist!!!

Nein KF sind in Dienstverträgen durchaus frei aus handelbar und damit verbindlich. Die genannten 14 Tage zum Monatsende gelten nur dann, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Tarifliche Bindungen gibt es bei solchen Verträgen nicht, dass gehört in den Arbeitnehmer-Arbeitgeber Bereich.
Dein Wissen scheint mir, mal nett formuliert, doch etwas sehr lückenhaft und durcheinander zu sein...

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BeCz
18.05.2013 15:56
nein das stimmt nicht so ganz mit der Kündigungsfrist was Du schreibst ein befreundeter PI ist das so geschehen das die Therapeutin nach 14 Tagen kündigen konnte weil er eben nicht nach Tarif bezahlt hat!!! :point_up:
Ich finde man soll reisende nicht aufhalten sie würden der Praxis mehr schädigen!!
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nein das stimmt nicht so ganz mit der Kündigungsfrist was Du schreibst ein befreundeter PI ist das so geschehen das die Therapeutin nach 14 Tagen kündigen konnte weil er eben nicht nach Tarif bezahlt hat!!! :point_up: Ich finde man soll reisende nicht aufhalten sie würden der Praxis mehr schädigen!!
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BeCz schrieb:

nein das stimmt nicht so ganz mit der Kündigungsfrist was Du schreibst ein befreundeter PI ist das so geschehen das die Therapeutin nach 14 Tagen kündigen konnte weil er eben nicht nach Tarif bezahlt hat!!! :point_up:
Ich finde man soll reisende nicht aufhalten sie würden der Praxis mehr schädigen!!

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Shakespeare
18.05.2013 16:11
Es gibt keinen übergeordneten Tarif zwischen FM und Praxisinhaber. Es gibt hier lediglich Honorare , z.B. 70% vom Umsatz oder 10€ pro geleisteter Therapie, die aber frei verhandelbar sind.
Du hast allerdings in so fern sicherlich Recht, dass es in der Realität so gut wie keinen Sinn macht 3 Monatige KF zu vereinbaren. Wenn eine Seite die Absprachen nicht einhält, kann man ohnehin seine Leistung ebenfalls verweigern. Auch wenn es menschliche Differenzen gibt, will sicherlich jede Partei schnell und sauber seiner Wege gehen. Ansonsten gilt nach meiner Auffassung, anders als du die Dinge beschrieben hast, dass die Grenzen der Freiheit als Selbständiger seine Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen (z.B. wem ich wie viele Aufträge erteile oder wie viele Aufträge ich annehme) da sind, wo man vertragliche Pflichten eingeht. Gruß S.

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• Oksana Giblian
Es gibt keinen übergeordneten Tarif zwischen FM und Praxisinhaber. Es gibt hier lediglich Honorare , z.B. 70% vom Umsatz oder 10€ pro geleisteter Therapie, die aber frei verhandelbar sind. Du hast allerdings in so fern sicherlich Recht, dass es in der Realität so gut wie keinen Sinn macht 3 Monatige KF zu vereinbaren. Wenn eine Seite die Absprachen nicht einhält, kann man ohnehin seine Leistung ebenfalls verweigern. Auch wenn es menschliche Differenzen gibt, will sicherlich jede Partei schnell und sauber seiner Wege gehen. Ansonsten gilt nach meiner Auffassung, anders als du die Dinge beschrieben hast, dass die Grenzen der Freiheit als Selbständiger seine Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen (z.B. wem ich wie viele Aufträge erteile oder wie viele Aufträge ich annehme) da sind, wo man vertragliche Pflichten eingeht. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Es gibt keinen übergeordneten Tarif zwischen FM und Praxisinhaber. Es gibt hier lediglich Honorare , z.B. 70% vom Umsatz oder 10€ pro geleisteter Therapie, die aber frei verhandelbar sind.
Du hast allerdings in so fern sicherlich Recht, dass es in der Realität so gut wie keinen Sinn macht 3 Monatige KF zu vereinbaren. Wenn eine Seite die Absprachen nicht einhält, kann man ohnehin seine Leistung ebenfalls verweigern. Auch wenn es menschliche Differenzen gibt, will sicherlich jede Partei schnell und sauber seiner Wege gehen. Ansonsten gilt nach meiner Auffassung, anders als du die Dinge beschrieben hast, dass die Grenzen der Freiheit als Selbständiger seine Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen (z.B. wem ich wie viele Aufträge erteile oder wie viele Aufträge ich annehme) da sind, wo man vertragliche Pflichten eingeht. Gruß S.

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Pharmg24
19.05.2013 01:21
Hello! gkebcda interesting gkebcda site! I'm really like it! Very, very gkebcda good!
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Pharmg24 schrieb:

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Pharme608
19.05.2013 01:21
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Pharme608 schrieb:

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Pharmb316
19.05.2013 01:22
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Pharmb316 schrieb:

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Gem. gesetzlicher Regelung, d.h. wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende(!) zulässig, wenn die Honorare monatlich fließen.
Sowohl bei außerordentlich Kündigung (fristlos) wie auch bei einer Freistellung (d.h. es werden keine Aufträge mehr erteilt), was ja auf das selbe hinausläuft, kann der freie Mitarbeiter rechtlich dagegen vorgehen.
Bekäme er Recht, müsste ihm der Auftraggeber Honorare auszahlen die etwa dem entsprechen was er normalerweise in einer regulären KF, verdienen würde. Gruß S.



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