Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
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Ich soll als freier Mitarbeiter einen Gestattungsvertrag zum Vertrag zusätzlich unterschreiben.....? Hat damit jemand Erfahrung?
Quelle Wikepedia:
Der Gestattungsvertrag regelt schuldrechtlich den Verbotsverzicht und den Verzicht auf das Durchsetzen von Unterlassungsansprüchen des Rechteinhabers gegenüber dem Begünstigten.[1] Wesentlicher Bestandteil ist die Einräumung und die Regelung von Nutzungsrechten. Miete, Pacht und Leihe sind die durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelten Grundformen des Gestattungsvertrages,[2] wobei der Begriff Gestattungsvertrag im BGB nicht definiert ist.[3]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Ich soll als freier Mitarbeiter einen Gestattungsvertrag zum Vertrag zusätzlich unterschreiben.....? Hat damit jemand Erfahrung?
Quelle Wikepedia:
Der Gestattungsvertrag regelt schuldrechtlich den Verbotsverzicht und den Verzicht auf das Durchsetzen von Unterlassungsansprüchen des Rechteinhabers gegenüber dem Begünstigten.[1] Wesentlicher Bestandteil ist die Einräumung und die Regelung von Nutzungsrechten. Miete, Pacht und Leihe sind die durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelten Grundformen des Gestattungsvertrages,[2] wobei der Begriff Gestattungsvertrag im BGB nicht definiert ist.[3]
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eim schrieb:
Finger davon lassen !!!!! Ein Pi ,der meint er müßte sowas unterschreiben lassen hat wohl Angst vorm FM oder aber was noch schlimmer ist keine Ahnung von der ganzen Materie.
Also, das wär mir doch echt 'ne Nummer zuviel.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke!
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christine81 schrieb:
Du meine Güte - wie kompliziert muß man es machen? :tired_face:
Also, das wär mir doch echt 'ne Nummer zuviel.
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