Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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ich bin PI. Bisher hatte ich nur Angestellte als Mitarbeiter.
Ein FM möchte über mich abrechnen. Es handelt sich um ausschließlich durch den FM akquirierte Patienten und nur Hausbesuche. Der FM hat einen Minijobber in Anstellung.
Da ich das Urteil vom Februar kenne und das ganze recht heikel finde, kam mir der Gedanke, den Kollegen in die Zulassung mit aufzunehmen. Er würde dann einen "Mietanteil" zahlen statt eine prozentuale Vergütung bekommen.
Das scheint mir jetzt recht einfach, oder hab ich einen Denkfehler?
Hat jemand von Euch so eine Konstruktion ausprobiert oder durchgedacht?
Bin für jeden Kommentar dankbar,
heropas
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heropas schrieb:
Liebe Kollegen,
ich bin PI. Bisher hatte ich nur Angestellte als Mitarbeiter.
Ein FM möchte über mich abrechnen. Es handelt sich um ausschließlich durch den FM akquirierte Patienten und nur Hausbesuche. Der FM hat einen Minijobber in Anstellung.
Da ich das Urteil vom Februar kenne und das ganze recht heikel finde, kam mir der Gedanke, den Kollegen in die Zulassung mit aufzunehmen. Er würde dann einen "Mietanteil" zahlen statt eine prozentuale Vergütung bekommen.
Das scheint mir jetzt recht einfach, oder hab ich einen Denkfehler?
Hat jemand von Euch so eine Konstruktion ausprobiert oder durchgedacht?
Bin für jeden Kommentar dankbar,
heropas
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heropas schrieb:
Der FM war vorher nicht bei mir FM, sondern woanders. Sonst ginge das nicht, das würde ich auch so sehen.
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Wonderwoman schrieb:
Ja, Denkfehler. Bei der Konstellation, dass ein FM mit dem vorherigen Auftraggeber eine Gemeinschaftspraxis gründet, kann die Prüfer dazu verleiten anzunehmen, dass es vorher eine Scheinselbständigkeit war.
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Hast du bei "Umgehung" etwas bestimmtes im Kopf? Gibt es ein bestimmtes Wort, das sofort als "Umgehung" verstanden werden würde?
Tatsächlich will ich nichts umgehen. Es ist einfach so, dass die Person momentan nur mobil arbeiten will (Hausbesuche), keine Räume belegt und sich nicht 50-50 beteiligen will.
Kann bei einer GBR jeder seine Angestellten behalten, oder muss man die als GBR anstellen?
heropas
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heropas schrieb:
Danke für die Antwort.
Hast du bei "Umgehung" etwas bestimmtes im Kopf? Gibt es ein bestimmtes Wort, das sofort als "Umgehung" verstanden werden würde?
Tatsächlich will ich nichts umgehen. Es ist einfach so, dass die Person momentan nur mobil arbeiten will (Hausbesuche), keine Räume belegt und sich nicht 50-50 beteiligen will.
Kann bei einer GBR jeder seine Angestellten behalten, oder muss man die als GBR anstellen?
heropas
Ein Umgehung wäre eine vertragliche Konstellation, die eine freie Mitarbeiterschaft lediglich verschleiert. Das würde man Dir um die Ohren hauen.
Ein "Upgrade" in die Selbständigkeit wäre in sich logisch und zieht nicht zwingend eine Prüfung der BfA nach sich.
ein "Downgrade" auf ein Angestelltenverhältnis würde möglicherweise schlafende Hunde wecken.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Ich würde keine GbR gründen, sondern eine Praxisgemeinschaft. Er wird Dein Untermieter und zahlt Dir eine feste Miete, die allerdings auch dann fest sein muss, damit er unternehmerisches Risiko trägt. Das kann auf der Basis Eurer letzten Vereinbarung der Durchschnittswert der letzten zwei Jahr o.ä. sein.Jeder erhält eine eigene IK-Nummer und betreibt sein eigene Praxis in den gleichen Räumen.
Ein Umgehung wäre eine vertragliche Konstellation, die eine freie Mitarbeiterschaft lediglich verschleiert. Das würde man Dir um die Ohren hauen.
Ein "Upgrade" in die Selbständigkeit wäre in sich logisch und zieht nicht zwingend eine Prüfung der BfA nach sich.
ein "Downgrade" auf ein Angestelltenverhältnis würde möglicherweise schlafende Hunde wecken.
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McMiki schrieb:
Dir ist schon klar, dass bei einer GbR alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch, auch mit ihrem Privatvermögen haften? Bedeutet, baut der eine Mist, darfst du ggf. mit deinem Privatvermögen herhalten....gut überlegen!!
Danke für den Hinweis!
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heropas schrieb:
Ja, war mir irgendwie schon klar, durchdacht habe ich es noch nicht.
Danke für den Hinweis!
jetzt habe ich genauere Infos, über die ich nachdenken kann und lesen kann. Insbesondere Praxisgemeinschaft / GBR.
Ein kollegiales Dankeschön von
heropas
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heropas schrieb:
Danke, Medico,
jetzt habe ich genauere Infos, über die ich nachdenken kann und lesen kann. Insbesondere Praxisgemeinschaft / GBR.
Ein kollegiales Dankeschön von
heropas
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memo schrieb:
Sind nicht Mieteinnahmen steuerpflichtig ?
das könnte sein ...
War das eine echte Frage oder eine rhetorische?
Weiß das hier jemand?
Hätte ich also Untermieteinnahmen von über 17.500€, würde ich dann Ust.pflichtig?
nee... das halte ich bei näherem Hinsehen für Quatsch, denn ich vermiete ja wiederum an einen Therapie-Heilberufler unter, der ist ja auch befreit.
oder? Denkfehler?
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heropas schrieb:
Hallo memo,
das könnte sein ...
War das eine echte Frage oder eine rhetorische?
Weiß das hier jemand?
Hätte ich also Untermieteinnahmen von über 17.500€, würde ich dann Ust.pflichtig?
nee... das halte ich bei näherem Hinsehen für Quatsch, denn ich vermiete ja wiederum an einen Therapie-Heilberufler unter, der ist ja auch befreit.
oder? Denkfehler?
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Jens Uhlhorn schrieb:
Nein, das wird funktionieren, sofern es nicht als Umgehung konstruiert wird.
Die Einnahmen aus nicht freiberuflicher Tätigkeit, hier zählt die Untermiete dazu, sind Umsatzsteuerpflichtig. Ab 24.500 € sogar Gewerbesteuerpflichtig.
Die Konstellation der GbR/GmbH haben sich schon viele überlegt. Es scheitert meistens daran, dass aus einer Einzelpraxis eine Gesellschaft wird und eine erneute Zulassung beantragt werden muss. Diese wird dann nach neuestem Standard geprüft. Nicht jede Praxis ist nach Standard 03.12 noch zulassungsfähig.
Als Gesellschaftsform ist hier ausschliesslich die Junior-Senior-Gesellschaft interessant. Jede andere Gesellschaftsform birgt das Risiko der Mitverantwortlichkeit.
Google doch mal nach Büchern zur freien Mitarbeit in der Physiotherapie. Da steht das bestimmt auch drin.
MFG
Meitao
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Wenn unterhalb 17.500 dann gibt es keine Umsatzsteuer.
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Wonderwoman schrieb:
Nanana... nicht soviel Wind. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Wenn unterhalb 17.500 dann gibt es keine Umsatzsteuer.
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Meitao schrieb:
Denkfehler:
Die Einnahmen aus nicht freiberuflicher Tätigkeit, hier zählt die Untermiete dazu, sind Umsatzsteuerpflichtig. Ab 24.500 € sogar Gewerbesteuerpflichtig.
Die Konstellation der GbR/GmbH haben sich schon viele überlegt. Es scheitert meistens daran, dass aus einer Einzelpraxis eine Gesellschaft wird und eine erneute Zulassung beantragt werden muss. Diese wird dann nach neuestem Standard geprüft. Nicht jede Praxis ist nach Standard 03.12 noch zulassungsfähig.
Als Gesellschaftsform ist hier ausschliesslich die Junior-Senior-Gesellschaft interessant. Jede andere Gesellschaftsform birgt das Risiko der Mitverantwortlichkeit.
Google doch mal nach Büchern zur freien Mitarbeit in der Physiotherapie. Da steht das bestimmt auch drin.
MFG
Meitao
Dazu muss man sich bekennen, ansonsten fällt auch unter den 17.500 € Umsatzsteuer an. Denn es gibt Konstellationen wo das unnötig oder schadhaft ist, wenn man die Kleinunternehmerregelung anwendet.
MFG
Meitao
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Wer das nicht tut, dann bekommt man in der Regel ein Schreiben vom FA. Und wenn nicht, dann selbst Schuld, weil man wieder seine Hausaufgaben nicht gemacht hat.
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Wonderwoman schrieb:
Wenn man solche Unternehmens-Konstellationen anstrebt, dann gehe ich davon aus, dass man sich vorher kundig macht.
Wer das nicht tut, dann bekommt man in der Regel ein Schreiben vom FA. Und wenn nicht, dann selbst Schuld, weil man wieder seine Hausaufgaben nicht gemacht hat.
Kostet bei beiden zwar Geld aber letztendlich bringt sparen am falschen Ende nur mehr Kosten und Ärger
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eim schrieb:
Wozu gibt es eigentlich Steuerberater ? Oder auch beim Finanzamt kann man sich bezüglich der Konstellationen fachkundig beraten lassen.
Kostet bei beiden zwar Geld aber letztendlich bringt sparen am falschen Ende nur mehr Kosten und Ärger
... ähäm, das frage ich mich auch häufiger...
Leider habe ich schon mehrere "durch" und werde mit jedem ihrer Fehler schlauer, sodass ich dem jeweils nächsten immer besser erklären kann, wie mein Laden funktioniert :blush:
Danke an alle, der Tipp mit dem Finanzamt war mir auch schon gekommen, insbesondere die umsatzsteuerpfliegen Untermiete an einen Heilberufler finde ich äußerst merkwürdig; allerdings wäre es auch nicht das erste Mal, dass sich mir in diesem System komische Regeln entpuppen.
In den Weihnachtsferien werde ich rechnen, denken und Infos einholen.
LG und Frohes Fest!
heropas
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heropas schrieb:
> Wozu gibt es eigentlich Steuerberater ?
... ähäm, das frage ich mich auch häufiger...
Leider habe ich schon mehrere "durch" und werde mit jedem ihrer Fehler schlauer, sodass ich dem jeweils nächsten immer besser erklären kann, wie mein Laden funktioniert :blush:
Danke an alle, der Tipp mit dem Finanzamt war mir auch schon gekommen, insbesondere die umsatzsteuerpfliegen Untermiete an einen Heilberufler finde ich äußerst merkwürdig; allerdings wäre es auch nicht das erste Mal, dass sich mir in diesem System komische Regeln entpuppen.
In den Weihnachtsferien werde ich rechnen, denken und Infos einholen.
LG und Frohes Fest!
heropas
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Meitao schrieb:
Aber nur wenn man die Kleinunternehmerregelung anwenden möchte.
Dazu muss man sich bekennen, ansonsten fällt auch unter den 17.500 € Umsatzsteuer an. Denn es gibt Konstellationen wo das unnötig oder schadhaft ist, wenn man die Kleinunternehmerregelung anwendet.
MFG
Meitao
Mieteinnahmen sind - solange sie monatlich in selber Höhe gezahlt werden - grundsätzlich umsatzsteuerfrei .
Ich hatte dieses Thema von 2 Jahren, als meine Mieteinnahmen von den Untermietern meiner Praxis die Kleinunternehmergrenze erstmals überstiegen hatten.
Drei Steuerberater sagten, dass die Mieteinnahmen ab dem Folgejahr unsatzsteuerpflichtig sein werden.
Das Finanzamt war da völlig anderer Meinung und wollte auch zukünftig keine Umsatzsteuer von mir. Mit dem Leiter der Abteilung für Umsatzsteuer habe ich deshalb mehrmals telefoniert, er musste sich erst "ganz oben in Berlin" erkundigen. Fazit: Schwankende monatliche Mieteinnahmen sind umsatzsteurpflichtig, sie werden steuerlich wie "Einnahmen aus Stundenhotel oder Puff" (Leiter des Finanzamts wörtlich zitiert) behandelt.
Werden jedoch monatlich feste Mieten gezahlt sind diese eben nicht umsatzsteuerpflichtig.
Gruß
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für deinen Beitrag!
heropas
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heropas schrieb:
Danke, M0nique,
für deinen Beitrag!
heropas
danke für deine konkretere Information zum Thema Untervermietung und Steuerpflicht! Was gehört denn zur Mieteinnahme? Auch das Vermieten von Serviceleistung, einheitliches Telefon, Anmeldung, Instandhaltung, Rücklagen usw? Oder wird das anders besteuert?
Fussel
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fusel schrieb:
Hallo Monique,
danke für deine konkretere Information zum Thema Untervermietung und Steuerpflicht! Was gehört denn zur Mieteinnahme? Auch das Vermieten von Serviceleistung, einheitliches Telefon, Anmeldung, Instandhaltung, Rücklagen usw? Oder wird das anders besteuert?
Fussel
ich habe die Mietverträge über die feste monatlich zu zahlende Miete dem Finanzamt vorlegt. In diesen Mietverträgen ist im Einzelnen aufgeführt, welche Leistungen mit der Miete abgedeckt sind:
Kaltmiete, Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Strom, Sachversicherung. Ebenso Kosten für Renovierungen, Kosten für Telefon, Büromaterial, Reinigung, etc.
Die monatlich feste Miete wird also für die Nutzung der eingerichteten Praxisräume gezahlt, inkl. aller Nebenkosten. Diese Mieteinnahmen sind umsatzsteuerfrei!
Die umsatzsteuerfreie Miete, die man als Praxisinhaber an seinen Vermieter bezahlt, beinhaltet im übrigen ja auch alle Nebenkosten wie Hausflurreinigung, Gartenpflege, Schneeschippen, etc. (wer diese Leistungen erbringt, ob der Vermieter selbst oder eine beauftragte Firma, ist irrelevant). Ebenso hat Dein Vermieter bei Berechnung Deiner Miete ja auch schon Rücklagen für Instandhaltung, Streichen des Gebäudes, Reparatur Aufzug, etc. einkalkuliert.
Gruß
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M0nique schrieb:
Hallo Fussel,
ich habe die Mietverträge über die feste monatlich zu zahlende Miete dem Finanzamt vorlegt. In diesen Mietverträgen ist im Einzelnen aufgeführt, welche Leistungen mit der Miete abgedeckt sind:
Kaltmiete, Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Strom, Sachversicherung. Ebenso Kosten für Renovierungen, Kosten für Telefon, Büromaterial, Reinigung, etc.
Die monatlich feste Miete wird also für die Nutzung der eingerichteten Praxisräume gezahlt, inkl. aller Nebenkosten. Diese Mieteinnahmen sind umsatzsteuerfrei!
Die umsatzsteuerfreie Miete, die man als Praxisinhaber an seinen Vermieter bezahlt, beinhaltet im übrigen ja auch alle Nebenkosten wie Hausflurreinigung, Gartenpflege, Schneeschippen, etc. (wer diese Leistungen erbringt, ob der Vermieter selbst oder eine beauftragte Firma, ist irrelevant). Ebenso hat Dein Vermieter bei Berechnung Deiner Miete ja auch schon Rücklagen für Instandhaltung, Streichen des Gebäudes, Reparatur Aufzug, etc. einkalkuliert.
Gruß
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M0nique schrieb:
Zum Thema Mieteinnahmen:
Mieteinnahmen sind - solange sie monatlich in selber Höhe gezahlt werden - grundsätzlich umsatzsteuerfrei .
Ich hatte dieses Thema von 2 Jahren, als meine Mieteinnahmen von den Untermietern meiner Praxis die Kleinunternehmergrenze erstmals überstiegen hatten.
Drei Steuerberater sagten, dass die Mieteinnahmen ab dem Folgejahr unsatzsteuerpflichtig sein werden.
Das Finanzamt war da völlig anderer Meinung und wollte auch zukünftig keine Umsatzsteuer von mir. Mit dem Leiter der Abteilung für Umsatzsteuer habe ich deshalb mehrmals telefoniert, er musste sich erst "ganz oben in Berlin" erkundigen. Fazit: Schwankende monatliche Mieteinnahmen sind umsatzsteurpflichtig, sie werden steuerlich wie "Einnahmen aus Stundenhotel oder Puff" (Leiter des Finanzamts wörtlich zitiert) behandelt.
Werden jedoch monatlich feste Mieten gezahlt sind diese eben nicht umsatzsteuerpflichtig.
Gruß
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Aber alle "extra" berechneten Leistungen würden zu einer monatliche differierenden Mietsumme führen, was wiederum zu einer Umsatzsteuerpflicht des PIs/Vermieters führt, der diese USt an den Mieter weiterreicht. Zudem bedeutet es für den PI viel Arbeit die Umsatzsteuererklärung zu machen.
Fazit: Für den Mieter steigt durch die Umsatzsteuer die Miete um 19%. Und der PI hat einen Haufen Mehrarbeit an der Backe, die durch die winzigen Mehreinnahme (gegenzurechnende MWSt) bei weitem nicht gedeckt wird. Einen Vorteil hat die Umsatzsteuerpflicht hier nur für das Finanzamt (und jetzt soll mir keiner kommen: "Davon haben ja dann alle Bürger was").
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M0nique schrieb:
Machen kann man alles...
Aber alle "extra" berechneten Leistungen würden zu einer monatliche differierenden Mietsumme führen, was wiederum zu einer Umsatzsteuerpflicht des PIs/Vermieters führt, der diese USt an den Mieter weiterreicht. Zudem bedeutet es für den PI viel Arbeit die Umsatzsteuererklärung zu machen.
Fazit: Für den Mieter steigt durch die Umsatzsteuer die Miete um 19%. Und der PI hat einen Haufen Mehrarbeit an der Backe, die durch die winzigen Mehreinnahme (gegenzurechnende MWSt) bei weitem nicht gedeckt wird. Einen Vorteil hat die Umsatzsteuerpflicht hier nur für das Finanzamt (und jetzt soll mir keiner kommen: "Davon haben ja dann alle Bürger was").
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eim schrieb:
Nun das ist Vertragsverhandlungsbasis.Man kann dies alles in den Mietvertrag packen oder eben jedes dienstlich geführte Gespräch extra aufschreiben und auch die anderen Leistungen.
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