Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
ich arbeite bald nebenbei als freiberuflicher Physiotherapeut (13 std.)
nun meine Fragen:
1. Da ich ja wahrscheinlich nicht über die 17.500 € im Jahr kommen werde, muss ich auch keine Umsatzsteuer zahlen/berechnen oder?
2. Ich hab jetzt viel gelesen von gesetzl. Rentenversicherung, des bin ich ja sowieso da ich ja noch wo angestellt bin, muss ich mich trotzdem noch wo melden?
3. Dann die letzte Frage zur Scheinselbstständigkeit, man liest soviel davon, aber was bedeutet das genau und wie kann ich das verhindern.
Ich hoffe das ich keine dummen Fragen gestellt habe, aber ich möchte lieber wirklich alles korrekt machen, als alles falsch
Danke
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Limet schrieb:
Hallo liebe KollegenInnen,
ich arbeite bald nebenbei als freiberuflicher Physiotherapeut (13 std.)
nun meine Fragen:
1. Da ich ja wahrscheinlich nicht über die 17.500 € im Jahr kommen werde, muss ich auch keine Umsatzsteuer zahlen/berechnen oder?
2. Ich hab jetzt viel gelesen von gesetzl. Rentenversicherung, des bin ich ja sowieso da ich ja noch wo angestellt bin, muss ich mich trotzdem noch wo melden?
3. Dann die letzte Frage zur Scheinselbstständigkeit, man liest soviel davon, aber was bedeutet das genau und wie kann ich das verhindern.
Ich hoffe das ich keine dummen Fragen gestellt habe, aber ich möchte lieber wirklich alles korrekt machen, als alles falsch
Danke
Rentenversicherungspflichtig sind Physio-und Ergotherapeuten grundsätzlich solange sie nicht einen sozialversicherungspflichtigen (Einkommen oberhalb 5400€/Jahr) Angestellten haben, überwiegend ( über50 %) auf ärztliche VO arbeiten und ein Einkommen erzielen dass über der sozialabgabenfreien Grenze liegt (auch hier 5400€/Jahr).
Scheinselbständig ist man dann, wenn man keiner echten, sondern nur einer vorgeschobenen selbständigen Tätigkeit nachgeht, um rechtswidrig einer Sozialversicherungspflicht bzw. den Beiträgen hierzu zu entgehen. Die Kriterien einer echten selbständigen Tätigkeit findet man u.a. hier bei physio.de in den FAQ im Forum FM.
Freiberuflichkeit ist ein eher steuerrechtlicher Begriff, der per Definition bestimmte Berufsgruppen wie PT, Ergo, Logo u.v.m. erfasst und von der Gewerbesteuerpflicht befreit. Dabei spielt der Status (selbständig oder angestellt) nicht die entscheidende Rolle.
Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Umsatzsteuerfrei sind grundsätzlich alle Heilbehandlungen die einem therapeutischen Zweck dienen sowie einkommensmäßig unterhalb der von dir genannten Grenze liegen. Als steuerrechtlich gesichert sind alle Behandlungen die aufgrund einer ärztlichen Verordnung abgegeben werden.
Rentenversicherungspflichtig sind Physio-und Ergotherapeuten grundsätzlich solange sie nicht einen sozialversicherungspflichtigen (Einkommen oberhalb 5400€/Jahr) Angestellten haben, überwiegend ( über50 %) auf ärztliche VO arbeiten und ein Einkommen erzielen dass über der sozialabgabenfreien Grenze liegt (auch hier 5400€/Jahr).
Scheinselbständig ist man dann, wenn man keiner echten, sondern nur einer vorgeschobenen selbständigen Tätigkeit nachgeht, um rechtswidrig einer Sozialversicherungspflicht bzw. den Beiträgen hierzu zu entgehen. Die Kriterien einer echten selbständigen Tätigkeit findet man u.a. hier bei physio.de in den FAQ im Forum FM.
Freiberuflichkeit ist ein eher steuerrechtlicher Begriff, der per Definition bestimmte Berufsgruppen wie PT, Ergo, Logo u.v.m. erfasst und von der Gewerbesteuerpflicht befreit. Dabei spielt der Status (selbständig oder angestellt) nicht die entscheidende Rolle.
Gruß S.
Es wird jedes Jahr ein höherer Verdienst unterstellt und Du kommst da nicht mehr raus.
Laß es, arbeite lieber auf 450,-- €-Basis, dann hast Du Deine Ruhe und wahrscheinlich mehr Geld in der Tasche.
Ich habe mit nebenberuflicher Selbständigkeit bezüglich der RV schlechte Erfahrungen gemacht.
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gruß manfred
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manfred schrieb:
ich werde nie ein sogenannten freien Mitarbeiter in meiner Praxis arbeiten lassen. Viel zu riskant für den Arbeitgeber.
gruß manfred
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christine81 schrieb:
Das war hier überhaupt nicht gefragt!!!!! :confused:
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beate1953 schrieb:
Wenn Du nebenberuflich nur 1 € über 5400,-- verdienst, mußt Du für den gesamten Betrag knapp 20 % Rentenversicherung zahlen. Dann wird "dynamisiert", das heißt im nächsten Jahr geht man davon aus, daß Du mehr verdienst und es wird gleich mehr berechnet. Wenn Du dann wieder unter 5400 kommen solltest, hast Du Pech gehabt.
Es wird jedes Jahr ein höherer Verdienst unterstellt und Du kommst da nicht mehr raus.
Laß es, arbeite lieber auf 450,-- €-Basis, dann hast Du Deine Ruhe und wahrscheinlich mehr Geld in der Tasche.
Ich habe mit nebenberuflicher Selbständigkeit bezüglich der RV schlechte Erfahrungen gemacht.
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