"Die entspannteste Art
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- orthopädische, chirurgische und
neurologis...
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hab da eine frage zu freier Mitarbeiter.
Darf ein freier Mitarbeiter eine eigene Praxis haben und nebenbei trotzdem bei anderen Praxen auf Honorar arbeiten?????
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo alle zusammen,
hab da eine frage zu freier Mitarbeiter.
Darf ein freier Mitarbeiter eine eigene Praxis haben und nebenbei trotzdem bei anderen Praxen auf Honorar arbeiten?????
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eim schrieb:
Natürlich darfst du auch noch als FM in anderen Praxen arbeiten ,die Frage ist nur ob die anderen Kollegen /PI damit einverstanden sind.
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elke2805 schrieb:
Ohne Einverständnis des PI wird er dort wohl kaum arbeiten können.
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Eberhard schrieb:
Als Freier Mitarbeiter muß er sogar noch für anderen Praxen arbeiten, auch ohne Genehmigung des ersten Auftraggebers.
bist du dir sicher mit dem "Müssen" (arbeiten für andere Praxen)?
Es gibt doch noch andere Optionen die Freiberuflichkeit zu praktizieren.
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo Eberhard,
bist du dir sicher mit dem "Müssen" (arbeiten für andere Praxen)?
Es gibt doch noch andere Optionen die Freiberuflichkeit zu praktizieren.
mfg mocca
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Eberhard schrieb:
Bei den Kriterien zur Freiberuflichkeit (Statusfeststellung) ist die Beschäftigung für mehrere Auftragsgeber immer schon ein wichtiger, wenn nicht sogar der wichtigste Punkt gewesen. Der Freie Mitarbeiter muß eben immer darauf bedacht sein, seine Unabhängigkeit darzulegen. Eine vertragliche Bindung an nur einen Vertragspartner könnte diesem Bestreben zuwider laufen. Übrigens ist in anderen Berufen z.B. im Handwerk genau dieser Punkt immer wieder im Fokus der Überprüfungen.
„Fairness für Selbstständige – Statusfeststellungsverfahren reformieren, Altersvorsorge ermöglichen, Kranken- und Arbeitslosenversicherung öffnen“
Link
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tom1350 schrieb:
Im Rahmen der sicher kommenden Altersvorsorgepflicht für Selbstständige hoffe ich auf eine Neuordnung der Statusfeststellung nach einer Positivliste, wie dies die FDP gefordert hat.
„Fairness für Selbstständige – Statusfeststellungsverfahren reformieren, Altersvorsorge ermöglichen, Kranken- und Arbeitslosenversicherung öffnen“
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Der Freie Mitarbeiter muß eben immer darauf bedacht sein, seine Unabhängigkeit darzulegen.
Ja, aber vor allem zunächst innerhalb eines Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnisses.
Das gelebte Binnenverhältnis ist entscheidend, denn es wird der Auftraggeber geprüft und nicht der
Auftragnehmer.
Wenn es hier nicht stimmt, ist alles andere auch egal. Auch weitere Auftraggeber des FM bringen dann
nichts mehr.
Ein reiner Hb-FM, der alle paar Wochen seine Rezepte in der Praxis abliefert, ansonsten alles selbst organisiert
und alle Versicherungen und Beiträge bezahlt, ist innerhalb dieses Binnenverhältnisses so unabhängig, wie es
gefordert wird und diese Art zu arbeiten wird bei einer Prüfung Bestätigung finden.
Auch ohne weitere Auftraggeber.
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hermi schrieb:
Eberhard schrieb am 8.1.20 09:40
Der Freie Mitarbeiter muß eben immer darauf bedacht sein, seine Unabhängigkeit darzulegen.
Ja, aber vor allem zunächst innerhalb eines Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnisses.
Das gelebte Binnenverhältnis ist entscheidend, denn es wird der Auftraggeber geprüft und nicht der
Auftragnehmer.
Wenn es hier nicht stimmt, ist alles andere auch egal. Auch weitere Auftraggeber des FM bringen dann
nichts mehr.
Ein reiner Hb-FM, der alle paar Wochen seine Rezepte in der Praxis abliefert, ansonsten alles selbst organisiert
und alle Versicherungen und Beiträge bezahlt, ist innerhalb dieses Binnenverhältnisses so unabhängig, wie es
gefordert wird und diese Art zu arbeiten wird bei einer Prüfung Bestätigung finden.
Auch ohne weitere Auftraggeber.
hast du uns eine belastbare Quelle zu deiner Aussage zu Hb-FM?
Danke im Voraus.
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo hermi,
hast du uns eine belastbare Quelle zu deiner Aussage zu Hb-FM?
Danke im Voraus.
mfg mocca
Der Begriff unabhängig ist gerade für Sozialgerichte ein weiter Begriff. Das gelebte Binnenverhältnis, übrigens ein sehr schönes Wort in diesem Zusammenhang, ist eben nicht alleine entscheidend.
"Auch ohne weitere Auftraggeber"
Der Begriff unabhängig ist gerade für Sozialgerichte ein weiter Begriff. Das gelebte Binnenvehältnis, übrigens ein sehr schönes Wort in diesem Zusammenhang, ist eben nicht alleine entscheidend.
Vor vielen Jahren hatte ich einen Fall auf dem Tisch, in dem es darum ging, ob vorhandene, dem FM direkt zugelaufene Privatpatienten, in diesem Sinne Auftragsgeber sind. Diese Variante wurde von einem Finanzamt nicht bestätigt. Die Statusprüfung zur Freien Mitarbeiterschaft wurde abschlägig entschieden.
Natürlich könnte es sein, dass sich Rechtsprechung heute geändert hat, aber andererseits ändern sich oft solche bürokratische Monstren nie.
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Eberhard schrieb:
Auch ohne weitere Auftraggeber"
Der Begriff unabhängig ist gerade für Sozialgerichte ein weiter Begriff. Das gelebte Binnenverhältnis, übrigens ein sehr schönes Wort in diesem Zusammenhang, ist eben nicht alleine entscheidend.
"Auch ohne weitere Auftraggeber"
Der Begriff unabhängig ist gerade für Sozialgerichte ein weiter Begriff. Das gelebte Binnenvehältnis, übrigens ein sehr schönes Wort in diesem Zusammenhang, ist eben nicht alleine entscheidend.
Vor vielen Jahren hatte ich einen Fall auf dem Tisch, in dem es darum ging, ob vorhandene, dem FM direkt zugelaufene Privatpatienten, in diesem Sinne Auftragsgeber sind. Diese Variante wurde von einem Finanzamt nicht bestätigt. Die Statusprüfung zur Freien Mitarbeiterschaft wurde abschlägig entschieden.
Natürlich könnte es sein, dass sich Rechtsprechung heute geändert hat, aber andererseits ändern sich oft solche bürokratische Monstren nie.
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Problem beschreiben
Red Hat schrieb:
Wenn du eine eigene Praxis hast, hast du keine Zeit mehr, anderswo zu arbeiten, da du mit sehr vielen Praxis releanten Dingen beschäftigt sein wirst. Allem voran der Aquise der Patienten.
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