Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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ich bin Pfleger als Angestellter und arbeite parallel als freier Mitarbeiter in der Physiotherapie.
Ich habe gleich am Anfang eine Statusfestellung machen lassen und zahle auch dann meinen Beitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Jetzt ist meine Frage wie es mit der Krankenversicherung aussieht, ich zahle ja als Angestellter Pfleger ganz normal in der gesetzlichen Krankenversicherung, muss ich dann auch für den Honorar den ich als freier Mitarbeiter verdiene KV Beiträge abführen?
Vielen Dank.
Liebe Grüße.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich bin Pfleger als Angestellter und arbeite parallel als freier Mitarbeiter in der Physiotherapie.
Ich habe gleich am Anfang eine Statusfestellung machen lassen und zahle auch dann meinen Beitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Jetzt ist meine Frage wie es mit der Krankenversicherung aussieht, ich zahle ja als Angestellter Pfleger ganz normal in der gesetzlichen Krankenversicherung, muss ich dann auch für den Honorar den ich als freier Mitarbeiter verdiene KV Beiträge abführen?
Vielen Dank.
Liebe Grüße.
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carotis schrieb:
KV Beiträge werden fällig, wenn Nebeneinkommen höher als Haupteinkommen.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
s. carotis; aber auch an die BG muß extra gelöhnt werden...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ok super vielen dank.
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McMiki schrieb:
Dieses Halbwissen, dass hier weitergegeben wird ist erschreckend! Für deine selbstständige Tätigkeit musst du zusätzlich folgende Kosten einrechnen: Steuern, KK-Beiträge, BG-Beiträge, RV-Beiträge und eine Berufshaftpflichtversicherung nicht zu vergessen!
...Halbwissen...?
Wer weiss denn schon ... bei der ungewissen deutschen Rechtslage?
Im übrigen; jene die wissen, reden nicht, jene die reden, wissen nicht! (Laotse).
Ansonsten ist Dein Beitag wissentlich i.O. (es sei denn, MAB hat eine/n Angestellte/n!) :kissing_closed_eyes: .
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dhammann1 schrieb:
McMiki,
...Halbwissen...?
Wer weiss denn schon ... bei der ungewissen deutschen Rechtslage?
Im übrigen; jene die wissen, reden nicht, jene die reden, wissen nicht! (Laotse).
Ansonsten ist Dein Beitag wissentlich i.O. (es sei denn, MAB hat eine/n Angestellte/n!) :kissing_closed_eyes: .
Du musst definitiv zusätzliche KK Beiträge für deine selbständige Tätigkeit entrichten!
Arbeitnehmer und Selbständigkeit
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carotis schrieb:
McMiki schrieb am 26.8.14 23:24:
Du musst definitiv zusätzliche KK Beiträge für deine selbständige Tätigkeit entrichten!
Arbeitnehmer und Selbständigkeit
Da der Schwerpunkt weiterhin auf der Arbeitnehmerbeschäftigung liegt, ist er versicherungspflichtig mit dem Entgelt aus der Beschäftigung in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Für die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit sind Beiträge zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen, wenn der Selbständige zum rentenversicherungspflichtigen Personenkreis gehört.
Das würde keine KV heißen oder?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
1. Ein vollbeschäftigter Arbeitnehmer übt eine selbständige Tätigkeit im Nebenberuf aus
Da der Schwerpunkt weiterhin auf der Arbeitnehmerbeschäftigung liegt, ist er versicherungspflichtig mit dem Entgelt aus der Beschäftigung in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Für die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit sind Beiträge zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen, wenn der Selbständige zum rentenversicherungspflichtigen Personenkreis gehört.
Das würde keine KV heißen oder?
PUNKT!!!
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McMiki schrieb:
Versicherungsschutz für nebenberuflich Selbstständige
PUNKT!!!
Nein, KV :frowning:
Gesetz wurde leider geändert.
Ehrliche Arbeit lohnt sich immer weniger. :rage:
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carotis schrieb:
"Das würde keine KV heißen oder? "
Nein, KV :frowning:
Gesetz wurde leider geändert.
Ehrliche Arbeit lohnt sich immer weniger. :rage:
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McMiki schrieb:
Wie ich schon mal sagte, ich weiß es eben besser!!!
Liest man mehrere auch unabhängige Quellen stellt sich eine andere Faktenlage dar.
Bei nebenberuflicher Selbständigkeit (weniger als 20 Wochenstunden, Verdienst geringer als bei der Haupttätigkeit als Angestellter) gilt, dass man pflichtversichert bleibt und sich die Beiträge nicht(!) erhöhen. Eine von der BKK genannte freiwillige Versicherung, die natürlich beitragspflichtig wäre, ist hier also nicht erforderlich. Scheinbar ist es also nicht ausgeschlossen, dass du hier eine nicht ganz korrekte Darstellung abgegeben hast. Manchmal kommt etwas mehr Zurückhaltung besser, egal ob man Recht hat oder nur halbherzig recherchierte Dinge postet. Da auch ich mich, wenn auch extrem selten irre, verweise ich auf meine Signatur....
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Shakespeare schrieb:
Du solltest bevor du hier solche Aussagen machst, mehrere Quellen lesen und verstehen. Die von dir verlinkte Seite der BKK ist sehr ungenau und missverständlich, wie wir es von den Kassen ja kennen, wenn sie sich dadurch Vorteile versprechen... Eine neue Rechtslage gibt es seit 2011 nur dahingehend dass die Nebenberuflichkeit hier neu definiert und damit eingeschränkt wurde um den Kassen neue Einahmequellen zu verschaffen.
Liest man mehrere auch unabhängige Quellen stellt sich eine andere Faktenlage dar.
Bei nebenberuflicher Selbständigkeit (weniger als 20 Wochenstunden, Verdienst geringer als bei der Haupttätigkeit als Angestellter) gilt, dass man pflichtversichert bleibt und sich die Beiträge nicht(!) erhöhen. Eine von der BKK genannte freiwillige Versicherung, die natürlich beitragspflichtig wäre, ist hier also nicht erforderlich. Scheinbar ist es also nicht ausgeschlossen, dass du hier eine nicht ganz korrekte Darstellung abgegeben hast. Manchmal kommt etwas mehr Zurückhaltung besser, egal ob man Recht hat oder nur halbherzig recherchierte Dinge postet. Da auch ich mich, wenn auch extrem selten irre, verweise ich auf meine Signatur....
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Peter Appuhn schrieb:
Allzu persönlich ging es dann weiter. Ergo: Finis.
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McMiki schrieb:
Du musst definitiv zusätzliche KK Beiträge für deine selbständige Tätigkeit entrichten!
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