Unsere gemütlichen Praxisräume
liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
befindet sich in unmittelbarer
Nähe.
Wir suchen aktuell eine/n
empathische/n Physiotherapeut/in,
der/die Freude daran hat Menschen
entspannt engagiert zu helfen. Wenn
Du dies in einem freundlichen,
familiären Umfeld ausüben
möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
befindet sich in unmittelbarer
Nähe.
Wir suchen aktuell eine/n
empathische/n Physiotherapeut/in,
der/die Freude daran hat Menschen
entspannt engagiert zu helfen. Wenn
Du dies in einem freundlichen,
familiären Umfeld ausüben
möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, arbeite als Freier Mitarbeiter und behandle nur meine "eigenen" Patienten. Kann ich einen Physio anstellen, der für mich gesetzlich versicherte Patienten behandelt?
Ob du mit deinen Auftraggebern eine persönliche Leistungserbringung vereinbart hast oder ob sie bereit sind, die Verantwortung für die Leistung deiner Angestellten zu übernehmen. Sprich mit dem Auftraggeber :)
Gefällt mir
Die Frage für mich ist, ob ich ohne Praxis einen angestellten Physiotherapeuten beschäftigen darf, rein rechtlich.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe keine Physiotherapiepraxen als Auftraggeber. Ich arbeitet nur im Hausbesuch und alle meine Patienten sind selber aquiriert. Den einzigen Kontakt den ich mit Praxen habe, ist das ich meine Patienten über sie abrechne.
Die Frage für mich ist, ob ich ohne Praxis einen angestellten Physiotherapeuten beschäftigen darf, rein rechtlich.
Da der GKV-Patient die freie Wahl zwischen den zugelassenen Leistungserbringern hat bist du, formal, Auftragnehmer der Praxis über die auch die Abrechnung läuft. Du selbst bist nicht Inhaber der Kassenzulassung, also nicht in die Wahlfreiheit eingeschlossen.
Es ist überaus sinnvoll das Gespräch mit allen zugelassenen Leistungserbringern zu suchen die mit Leistungen deiner Angestellten in Kontakt kommen. Es gibt automatisierte Kontrollmechanismen die alle PI in Erklärungsnöte bringen die deutlich mehr Leistungen erbringen als die gemeldeten Mitarbeiter in einer Vollzeitwoche erbringen können - das beinhaltet die Leistungen deiner Angestellten, für die alle beteiligten PI gegenüber den GKVen haften!
(ja, das geht. Zeitweise setze ich als Subunternehmer Angestellte ein bis ich sie soweit trainiert habe das ich sie in die Freiheit entlassen kann :))
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Beschäftigen darfst du alles was du willst sofern zum Schutze der Allgemeinheit keine Beschränkungen erlassen wurden.
Da der GKV-Patient die freie Wahl zwischen den zugelassenen Leistungserbringern hat bist du, formal, Auftragnehmer der Praxis über die auch die Abrechnung läuft. Du selbst bist nicht Inhaber der Kassenzulassung, also nicht in die Wahlfreiheit eingeschlossen.
Es ist überaus sinnvoll das Gespräch mit allen zugelassenen Leistungserbringern zu suchen die mit Leistungen deiner Angestellten in Kontakt kommen. Es gibt automatisierte Kontrollmechanismen die alle PI in Erklärungsnöte bringen die deutlich mehr Leistungen erbringen als die gemeldeten Mitarbeiter in einer Vollzeitwoche erbringen können - das beinhaltet die Leistungen deiner Angestellten, für die alle beteiligten PI gegenüber den GKVen haften!
(ja, das geht. Zeitweise setze ich als Subunternehmer Angestellte ein bis ich sie soweit trainiert habe das ich sie in die Freiheit entlassen kann :))
Zu deiner Frage, du kannst AN zur Leistungserbringung einstellen, je nach Rahmenvertrag müssen diese der GKV gemeldet werden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
wie machst du das mit der Zulassung und Abrechnung?
Zu deiner Frage, du kannst AN zur Leistungserbringung einstellen, je nach Rahmenvertrag müssen diese der GKV gemeldet werden.
Es geht hier nur um eine niedrige Beschäftigung, im Rahmen von 500 Euro.
Dann werde ich mal mit den Praxen reden und gegebenfalls mit den Kassen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich rechne ja nicht selber ab. Ich arbeite mit zwei Praxen zusammen, die für mich mit den gesetzlichen Kassen abrechnen. Das ist aber auch das einzige was uns verbindet, ich behandle keine Patienten in ihrem Auftrag, sondern bekomme meine Patienten von Ärzten und Pflegediensten mit denen ich zusammen arbeite.
Es geht hier nur um eine niedrige Beschäftigung, im Rahmen von 500 Euro.
Dann werde ich mal mit den Praxen reden und gegebenfalls mit den Kassen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
danke für die Info, d.h. diese beide Praxen sind verantwortlich und ignorieren die Rahmenverträge.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
...gehe zurück in die Rechtskunde, ziehe keine 70% ein und erkläre, warum du dir den Stress mit 2 Praxen machst :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
Wildert so ein Kollege in meinem Einzugsgebiet lasse ich ihn abmahnen. Die empfehlenden Ärzte und die GF der Einrichtungen bekommen einen netten Brief und vorbei ist der Spuk.
Wildert so ein Kollege in meinem Einzugsgebiet lasse ich ihn abmahnen. Die empfehlenden Ärzte und die GF der Einrichtungen bekommen einen netten Brief und vorbei ist der Spuk.
Wem gehören die Pat. in deinem Einzugsgebiet :tired_face:
Wie würdest du die Abmahnung begründen :tired_face:
Müsstest du nicht damit rechnen, dass sich der Kollege mit § 186 StGB und zivilrechtlich mit § 280 BGB revanchiert, wenn dem Kollegen einer Deiner Briefe an die Ärzte und GF zugespielt wird :tired_face:
Schon mal daran gedacht :scream:
Das kann teuer werden. :flushed:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
michael195 schrieb:
morpheus-06 schrieb am 23.8.16 14:49:
Wildert so ein Kollege in meinem Einzugsgebiet lasse ich ihn abmahnen. Die empfehlenden Ärzte und die GF der Einrichtungen bekommen einen netten Brief und vorbei ist der Spuk.
Wem gehören die Pat. in deinem Einzugsgebiet :tired_face:
Wie würdest du die Abmahnung begründen :tired_face:
Müsstest du nicht damit rechnen, dass sich der Kollege mit § 186 StGB und zivilrechtlich mit § 280 BGB revanchiert, wenn dem Kollegen einer Deiner Briefe an die Ärzte und GF zugespielt wird :tired_face:
Schon mal daran gedacht :scream:
Das kann teuer werden. :flushed:
Ob du mit deinen Auftraggebern eine persönliche Leistungserbringung vereinbart hast oder ob sie bereit sind, die Verantwortung für die Leistung deiner Angestellten zu übernehmen. Sprich mit dem Auftraggeber :)
Der "Freie Mitarbeiter" übernimmt lediglich einen Auftrag.
Wie und wann....usw. er den Auftrag ausführt obliegt allein dem FM.
Zu einer "Leistung" darf/sollte er nicht verpflichtet werden (Kriterium Scheinselbständigkeit)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
michael195 schrieb:
das kommt drauf an...
Ob du mit deinen Auftraggebern eine persönliche Leistungserbringung vereinbart hast oder ob sie bereit sind, die Verantwortung für die Leistung deiner Angestellten zu übernehmen. Sprich mit dem Auftraggeber :)
Der "Freie Mitarbeiter" übernimmt lediglich einen Auftrag.
Wie und wann....usw. er den Auftrag ausführt obliegt allein dem FM.
Zu einer "Leistung" darf/sollte er nicht verpflichtet werden (Kriterium Scheinselbständigkeit)
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
...das kommt drauf an...
Ob du mit deinen Auftraggebern eine persönliche Leistungserbringung vereinbart hast oder ob sie bereit sind, die Verantwortung für die Leistung deiner Angestellten zu übernehmen. Sprich mit dem Auftraggeber :)
Wer dies nicht macht handelt grob fahrlässig. Die Freistellungsklausel,mittlerweile auch aim "must have", stellt den PI von der Haftung frei und der freie Mitarbeiter muss im Regressfall zahlen.
MFG
Meitao
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Meitao schrieb:
Der MA muss den PI gemeldet werden und diese müssen diesen MA den zulassungsstellen melden. Explizit muss bei der Meldung aufgeführt werden, dass es sich um Mitarbeiter des freien Mitarbeiters handeln. Da mittlerweile die Arbeitsverträge mitgesandt werden müssen, müssen hiervon Kopien gemacht werden.Logisch, dass da der freie Mitarbeiter als AG und der MA als solches enthalten ist.
Wer dies nicht macht handelt grob fahrlässig. Die Freistellungsklausel,mittlerweile auch aim "must have", stellt den PI von der Haftung frei und der freie Mitarbeiter muss im Regressfall zahlen.
MFG
Meitao
Das kann ich nicht glauben.
Ich sehe das in diesem Fall so, dass der FM keine Vertragsbindung eingegangen ist.
Welche Verträge der PI hat, und aus welcher Quelle der PI den sogenannten FM bezahlt, muss den sogenannten FM nicht interessieren.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
michael195 schrieb:
"Wer dies nicht macht handelt grob fahrlässig. Die Freistellungsklausel,mittlerweile auch aim "must have", stellt den PI von der Haftung frei und der freie Mitarbeiter muss im Regressfall zahlen. "
Das kann ich nicht glauben.
Ich sehe das in diesem Fall so, dass der FM keine Vertragsbindung eingegangen ist.
Welche Verträge der PI hat, und aus welcher Quelle der PI den sogenannten FM bezahlt, muss den sogenannten FM nicht interessieren.
Arbeitsverträge FM :tired_face: :tired_face: :tired_face: :tired_face: :scream: :scream: :scream: :scream:
Freistellungsklausel :scream: :scream: :scream:
Aus welcher Quelle schöpfst du dein Wissen :tired_face:
Gefällt mir
Wo kann ich das nachlesen, Quelle :confused:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
michael195 schrieb:
Der MA muss den PI gemeldet werden und diese müssen diesen MA den zulassungsstellen melden. Explizit muss bei der Meldung aufgeführt werden, dass es sich um Mitarbeiter des freien Mitarbeiters handeln. Da mittlerweile die Arbeitsverträge mitgesandt werden müssen, müssen hiervon Kopien gemacht werden.Logisch, dass da der freie Mitarbeiter als AG und der MA als solches enthalten ist.
Wo kann ich das nachlesen, Quelle :confused:
Ein FM kann ohne einen PI never einen MA selbst anmelden, siehe RV !
Ein FM kann unmöglich selbst einen MA anstellen, ohne den PI (in dessen Praxis dann abgerechnet wird) mit ins Boot zu nehmen
Das geht zu 100% aus den RV hervor
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan 302 schrieb:
in den RV, wo steht wer PI ist und was dieser eigenverantwortlich zu tun hat.
Ein FM kann ohne einen PI never einen MA selbst anmelden, siehe RV !
Ein FM kann unmöglich selbst einen MA anstellen, ohne den PI (in dessen Praxis dann abgerechnet wird) mit ins Boot zu nehmen
Das geht zu 100% aus den RV hervor
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
michael195 schrieb:
Der MA muss den PI gemeldet werden und diese müssen diesen MA den zulassungsstellen melden. Explizit muss bei der Meldung aufgeführt werden, dass es sich um Mitarbeiter des freien Mitarbeiters handeln. Da mittlerweile die Arbeitsverträge mitgesandt werden müssen, müssen hiervon Kopien gemacht werden.Logisch, dass da der freie Mitarbeiter als AG und der MA als solches enthalten ist.
Arbeitsverträge FM :tired_face: :tired_face: :tired_face: :tired_face: :scream: :scream: :scream: :scream:
Freistellungsklausel :scream: :scream: :scream:
Aus welcher Quelle schöpfst du dein Wissen :tired_face:
Mein Profilbild bearbeiten