Die Algofin GmbH sucht zur
Verstärkung unseres Teams in
Berlin Schmargendorf einen
engagierten Physiotherapeuten
(m/w/d). Seit über 20 Jahren sind
wir eine feste Größe in
Wilmersdorf und bieten unseren
Patienten eine umfassende
physiotherapeutische Betreuung.
Deine Aufgaben:
-Durchführung individueller
Therapiekonzepte mit Schwerpunkt
auf dem Bewegungsapparat
-aktive Motivation und Begleitung
unserer Patienten bei der
Erreichung ihrer Therapieziele
-digitale Dokumentation der
Behand...
Verstärkung unseres Teams in
Berlin Schmargendorf einen
engagierten Physiotherapeuten
(m/w/d). Seit über 20 Jahren sind
wir eine feste Größe in
Wilmersdorf und bieten unseren
Patienten eine umfassende
physiotherapeutische Betreuung.
Deine Aufgaben:
-Durchführung individueller
Therapiekonzepte mit Schwerpunkt
auf dem Bewegungsapparat
-aktive Motivation und Begleitung
unserer Patienten bei der
Erreichung ihrer Therapieziele
-digitale Dokumentation der
Behand...
folgende Situation:
Ich werde aller voraussicht nach zum 01.02.2019 meine eigene Praxis eröffnen( Mietvertrag ist unterschrieben, Finanzierung geklärt)
Jetzt zu meiner Frage:
Ich würde gerne in den drei/vier Monaten vorher aus dem festen Angestelltenverhältnis in eine freie Mitarbeitertätigkeit bei zwei bis drei möglichen Auftraggeber/Praxen wechseln.
Könnte man mir trotzdem eine Scheinselbständigkeit unterstellen, da ich ja gleichzeitig in der Gründungsphase bin und diese auch lückenlos nachweisen kann????
Muss ich außer KK, BG und Berufshaftpflicht noch etwas beachten?
Es geht mir nicht um Sinn oder Unsinn dabei, das habe ich für mich schon geklärt.
Danke im Vorraus
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
chrmass84 schrieb:
Hallo zusammen,
folgende Situation:
Ich werde aller voraussicht nach zum 01.02.2019 meine eigene Praxis eröffnen( Mietvertrag ist unterschrieben, Finanzierung geklärt)
Jetzt zu meiner Frage:
Ich würde gerne in den drei/vier Monaten vorher aus dem festen Angestelltenverhältnis in eine freie Mitarbeitertätigkeit bei zwei bis drei möglichen Auftraggeber/Praxen wechseln.
Könnte man mir trotzdem eine Scheinselbständigkeit unterstellen, da ich ja gleichzeitig in der Gründungsphase bin und diese auch lückenlos nachweisen kann????
Muss ich außer KK, BG und Berufshaftpflicht noch etwas beachten?
Es geht mir nicht um Sinn oder Unsinn dabei, das habe ich für mich schon geklärt.
Danke im Vorraus
Könnte man mir trotzdem eine Scheinselbständigkeit unterstellen, da ich ja gleichzeitig in der Gründungsphase bin und diese auch lückenlos nachweisen kann????
Wieso, wenn die Auftragsverhältnisse sonst klar sind, seh ich deswegen kein Problem.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ali schrieb:
chrmass84 schrieb
Könnte man mir trotzdem eine Scheinselbständigkeit unterstellen, da ich ja gleichzeitig in der Gründungsphase bin und diese auch lückenlos nachweisen kann????
Wieso, wenn die Auftragsverhältnisse sonst klar sind, seh ich deswegen kein Problem.
Muss ich außer KK, BG und Berufshaftpflicht noch etwas beachten?
DRV, je nach Bundesland auch Gesundheitsamt, Finanzamt (fällt mir so auf Anhieb ein)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
die neue schrieb:
chrmass84 schrieb am 21.6.18 21:00:
Muss ich außer KK, BG und Berufshaftpflicht noch etwas beachten?
DRV, je nach Bundesland auch Gesundheitsamt, Finanzamt (fällt mir so auf Anhieb ein)
Zu deinen Gunsten steht die absehbar und voll beabsichtigte kurze Beschäftigungsdauer, ich würde dafür keine schlafenden Hunde wecken und die Einnahmen dort in die Selbstständigkeit buchen -- 4 Monate später ändert sich die Geldquelle und solang die Beiträge ordentlich abgeführt werden kräht kein Hahn danach, wo dein Geld eigentlich herkommt.
Versicherungs- und meldungstechnisch brauchst du als FM alles was der PI auch braucht :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
...unterstellen kann die DRV vieles; ob sie das tut steht auf einem anderen Blatt ;)
Zu deinen Gunsten steht die absehbar und voll beabsichtigte kurze Beschäftigungsdauer, ich würde dafür keine schlafenden Hunde wecken und die Einnahmen dort in die Selbstständigkeit buchen -- 4 Monate später ändert sich die Geldquelle und solang die Beiträge ordentlich abgeführt werden kräht kein Hahn danach, wo dein Geld eigentlich herkommt.
Versicherungs- und meldungstechnisch brauchst du als FM alles was der PI auch braucht :)
Mein Profilbild bearbeiten