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Freier Mitarbeiter /Gründungsphase eigene Praxis
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chrmass84
21.06.2018 21:00
Hallo zusammen,

folgende Situation:

Ich werde aller voraussicht nach zum 01.02.2019 meine eigene Praxis eröffnen( Mietvertrag ist unterschrieben, Finanzierung geklärt)

Jetzt zu meiner Frage:

Ich würde gerne in den drei/vier Monaten vorher aus dem festen Angestelltenverhältnis in eine freie Mitarbeitertätigkeit bei zwei bis drei möglichen Auftraggeber/Praxen wechseln.

Könnte man mir trotzdem eine Scheinselbständigkeit unterstellen, da ich ja gleichzeitig in der Gründungsphase bin und diese auch lückenlos nachweisen kann????

Muss ich außer KK, BG und Berufshaftpflicht noch etwas beachten?

Es geht mir nicht um Sinn oder Unsinn dabei, das habe ich für mich schon geklärt.

Danke im Vorraus
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Hallo zusammen, folgende Situation: Ich werde aller voraussicht nach zum 01.02.2019 meine eigene Praxis eröffnen( Mietvertrag ist unterschrieben, Finanzierung geklärt) Jetzt zu meiner Frage: Ich würde gerne in den drei/vier Monaten vorher aus dem festen Angestelltenverhältnis in eine freie Mitarbeitertätigkeit bei zwei bis drei möglichen Auftraggeber/Praxen wechseln. Könnte man mir trotzdem eine Scheinselbständigkeit unterstellen, da ich ja gleichzeitig in der Gründungsphase bin und diese auch lückenlos nachweisen kann???? Muss ich außer KK, BG und Berufshaftpflicht noch etwas beachten? Es geht mir nicht um Sinn oder Unsinn dabei, das habe ich für mich schon geklärt. Danke im Vorraus
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chrmass84 schrieb:

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Ich werde aller voraussicht nach zum 01.02.2019 meine eigene Praxis eröffnen( Mietvertrag ist unterschrieben, Finanzierung geklärt)

Jetzt zu meiner Frage:

Ich würde gerne in den drei/vier Monaten vorher aus dem festen Angestelltenverhältnis in eine freie Mitarbeitertätigkeit bei zwei bis drei möglichen Auftraggeber/Praxen wechseln.

Könnte man mir trotzdem eine Scheinselbständigkeit unterstellen, da ich ja gleichzeitig in der Gründungsphase bin und diese auch lückenlos nachweisen kann????

Muss ich außer KK, BG und Berufshaftpflicht noch etwas beachten?

Es geht mir nicht um Sinn oder Unsinn dabei, das habe ich für mich schon geklärt.

Danke im Vorraus

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ali
21.06.2018 21:04
chrmass84 schrieb

Könnte man mir trotzdem eine Scheinselbständigkeit unterstellen, da ich ja gleichzeitig in der Gründungsphase bin und diese auch lückenlos nachweisen kann????


Wieso, wenn die Auftragsverhältnisse sonst klar sind, seh ich deswegen kein Problem.
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[zitat]chrmass84 schrieb Könnte man mir trotzdem eine Scheinselbständigkeit unterstellen, da ich ja gleichzeitig in der Gründungsphase bin und diese auch lückenlos nachweisen kann???? [/zitat] Wieso, wenn die Auftragsverhältnisse sonst klar sind, seh ich deswegen kein Problem.
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ali schrieb:

chrmass84 schrieb

Könnte man mir trotzdem eine Scheinselbständigkeit unterstellen, da ich ja gleichzeitig in der Gründungsphase bin und diese auch lückenlos nachweisen kann????


Wieso, wenn die Auftragsverhältnisse sonst klar sind, seh ich deswegen kein Problem.

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die neue
21.06.2018 21:08
chrmass84 schrieb am 21.6.18 21:00:

Muss ich außer KK, BG und Berufshaftpflicht noch etwas beachten?



DRV, je nach Bundesland auch Gesundheitsamt, Finanzamt (fällt mir so auf Anhieb ein)
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[zitat]chrmass84 schrieb am 21.6.18 21:00: Muss ich außer KK, BG und Berufshaftpflicht noch etwas beachten? [/zitat] DRV, je nach Bundesland auch Gesundheitsamt, Finanzamt (fällt mir so auf Anhieb ein)
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die neue schrieb:

chrmass84 schrieb am 21.6.18 21:00:

Muss ich außer KK, BG und Berufshaftpflicht noch etwas beachten?



DRV, je nach Bundesland auch Gesundheitsamt, Finanzamt (fällt mir so auf Anhieb ein)

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Papa Alpaka
22.06.2018 13:26
...unterstellen kann die DRV vieles; ob sie das tut steht auf einem anderen Blatt ;)

Zu deinen Gunsten steht die absehbar und voll beabsichtigte kurze Beschäftigungsdauer, ich würde dafür keine schlafenden Hunde wecken und die Einnahmen dort in die Selbstständigkeit buchen -- 4 Monate später ändert sich die Geldquelle und solang die Beiträge ordentlich abgeführt werden kräht kein Hahn danach, wo dein Geld eigentlich herkommt.

Versicherungs- und meldungstechnisch brauchst du als FM alles was der PI auch braucht :)
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• jojohppt
...unterstellen kann die DRV vieles; ob sie das tut steht auf einem anderen Blatt ;) Zu deinen Gunsten steht die absehbar und voll beabsichtigte kurze Beschäftigungsdauer, ich würde dafür keine schlafenden Hunde wecken und die Einnahmen dort in die Selbstständigkeit buchen -- 4 Monate später ändert sich die Geldquelle und solang die Beiträge ordentlich abgeführt werden kräht kein Hahn danach, wo dein Geld eigentlich herkommt. Versicherungs- und meldungstechnisch brauchst du als FM alles was der PI auch braucht :)
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Papa Alpaka schrieb:

...unterstellen kann die DRV vieles; ob sie das tut steht auf einem anderen Blatt ;)

Zu deinen Gunsten steht die absehbar und voll beabsichtigte kurze Beschäftigungsdauer, ich würde dafür keine schlafenden Hunde wecken und die Einnahmen dort in die Selbstständigkeit buchen -- 4 Monate später ändert sich die Geldquelle und solang die Beiträge ordentlich abgeführt werden kräht kein Hahn danach, wo dein Geld eigentlich herkommt.

Versicherungs- und meldungstechnisch brauchst du als FM alles was der PI auch braucht :)



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