physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Hessen

Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit freiemtarbeiter

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
freiemtarbeiter
Es gibt 6 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
05.06.2013 21:48
Hallo,

als mutter Zwei Kinder möchte ich dennoch als freiemitarbeiter in eine physio.Praxis 20 St. arbeiten.Orga. kein problem.Der Praxis inhaber zahlt 70%
aus. Egal ob Kassen Patient oder Privat P. oder Hausbesuch.
Ich muss mich nicht um orga. kümmern da eine empfang dame alles macht.
Würde gerne eure Meinung hören.
Ich habe gelesen dass manche 65 und 70% zahlen.
ach so ich wohne in Hesse falls das ein unterschied macht.

Danke im vorraus

1

Gefällt mir

Hallo, als mutter Zwei Kinder möchte ich dennoch als freiemitarbeiter in eine physio.Praxis 20 St. arbeiten.Orga. kein problem.Der Praxis inhaber zahlt 70% aus. Egal ob Kassen Patient oder Privat P. oder Hausbesuch. Ich muss mich nicht um orga. kümmern da eine empfang dame alles macht. Würde gerne eure Meinung hören. Ich habe gelesen dass manche 65 und 70% zahlen. ach so ich wohne in Hesse falls das ein unterschied macht. Danke im vorraus
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,

als mutter Zwei Kinder möchte ich dennoch als freiemitarbeiter in eine physio.Praxis 20 St. arbeiten.Orga. kein problem.Der Praxis inhaber zahlt 70%
aus. Egal ob Kassen Patient oder Privat P. oder Hausbesuch.
Ich muss mich nicht um orga. kümmern da eine empfang dame alles macht.
Würde gerne eure Meinung hören.
Ich habe gelesen dass manche 65 und 70% zahlen.
ach so ich wohne in Hesse falls das ein unterschied macht.

Danke im vorraus

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Meitao
06.06.2013 07:22
Die freien Mitarbeiter in der Mischkalkulation werden unter 70 % ausgebeutet und der FM würde ab da eher in das Lohnniveau eines Angestellten geraten!

MFG
Meitao
1

Gefällt mir

• Oksana Giblian
Die freien Mitarbeiter in der Mischkalkulation werden unter 70 % ausgebeutet und der FM würde ab da eher in das Lohnniveau eines Angestellten geraten! MFG Meitao
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
klaus Eberle
07.06.2013 23:26
an den oder die fragesteller/in hier : ...um dir nicht zu nahe zu treten:

an deiner stelle würde ich mich erst mal richtig über die selbständige tätigkeit als "freier mitarbeiter" informieren !!

..wurde eine statusfestellung gemacht ?
...zahlst du deinen beitrag an die deutsche rentenversicherung?
... erfüllst du die kriterien als freier mitarbeiter?
--------------------------------------------------------------
...privat patienten über die praxis,bzw. deren rechnung schreibst du natürlich selbst und gibst auch da deine ausgehandelten prozente an den auftrageber =inhaber ab.

....hausbesuche ,über die praxis, können individuell ausgehandelt werden, zb 80/20.oder 75/25.
(=da du ja bei hausbesuche die praxis und deren bruttokosten nicht belastest und abnutzt,der inhaber aber trotzdem kosten hat, wie abrechnungskosten,werbung,evntl. verwaltung,usw..und was verdienen muss er ja auch !)

...du hast ja hoffentlich einen eigegen rechnungs-briefkopf,visitenkarten,eigene planung deiner patienten,bist nicht weisungsgebunden,organisierst dich selbstständig,eigenes auftreten am markt,unternehmerisches risiko,usw...

...sind diese kriterien nicht erfüllt,bist du scheinselbständig,usw....und bei einer prüfung kanns verflucht teuer werden !!(besonders für den inhaber ) :confused:



[bearbeitet am 07.06.13 23:54]
1

Gefällt mir

an den oder die fragesteller/in hier : ...um dir nicht zu nahe zu treten: an deiner stelle würde ich mich erst mal richtig über die selbständige tätigkeit als "freier mitarbeiter" informieren !! ..wurde eine statusfestellung gemacht ? ...zahlst du deinen beitrag an die deutsche rentenversicherung? ... erfüllst du die kriterien als freier mitarbeiter? -------------------------------------------------------------- ...privat patienten über die praxis,bzw. deren rechnung schreibst du natürlich selbst und gibst auch da deine ausgehandelten prozente an den auftrageber =inhaber ab. ....hausbesuche ,über die praxis, können individuell ausgehandelt werden, zb 80/20.oder 75/25. (=da du ja bei hausbesuche die praxis und deren bruttokosten nicht belastest und abnutzt,der inhaber aber trotzdem kosten hat, wie abrechnungskosten,werbung,evntl. verwaltung,usw..und was verdienen muss er ja auch !) ...du hast ja hoffentlich einen eigegen rechnungs-briefkopf,visitenkarten,eigene planung deiner patienten,bist nicht weisungsgebunden,organisierst dich selbstständig,eigenes auftreten am markt,unternehmerisches risiko,usw... ...sind diese kriterien nicht erfüllt,bist du scheinselbständig,usw....und bei einer prüfung kanns verflucht teuer werden !!(besonders für den inhaber ) :confused: [bearbeitet am 07.06.13 23:54]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



klaus Eberle schrieb:

an den oder die fragesteller/in hier : ...um dir nicht zu nahe zu treten:

an deiner stelle würde ich mich erst mal richtig über die selbständige tätigkeit als "freier mitarbeiter" informieren !!

..wurde eine statusfestellung gemacht ?
...zahlst du deinen beitrag an die deutsche rentenversicherung?
... erfüllst du die kriterien als freier mitarbeiter?
--------------------------------------------------------------
...privat patienten über die praxis,bzw. deren rechnung schreibst du natürlich selbst und gibst auch da deine ausgehandelten prozente an den auftrageber =inhaber ab.

....hausbesuche ,über die praxis, können individuell ausgehandelt werden, zb 80/20.oder 75/25.
(=da du ja bei hausbesuche die praxis und deren bruttokosten nicht belastest und abnutzt,der inhaber aber trotzdem kosten hat, wie abrechnungskosten,werbung,evntl. verwaltung,usw..und was verdienen muss er ja auch !)

...du hast ja hoffentlich einen eigegen rechnungs-briefkopf,visitenkarten,eigene planung deiner patienten,bist nicht weisungsgebunden,organisierst dich selbstständig,eigenes auftreten am markt,unternehmerisches risiko,usw...

...sind diese kriterien nicht erfüllt,bist du scheinselbständig,usw....und bei einer prüfung kanns verflucht teuer werden !!(besonders für den inhaber ) :confused:



[bearbeitet am 07.06.13 23:54]

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Meitao schrieb:

Die freien Mitarbeiter in der Mischkalkulation werden unter 70 % ausgebeutet und der FM würde ab da eher in das Lohnniveau eines Angestellten geraten!

MFG
Meitao

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
Shakespeare
06.06.2013 09:44
Klingt grundsätzlich okay, wobei bei den HB, die Pauschale zu 100% ausgezahlt werden sollte (du trägst die Fahrtkosten) oder hier 10% höher vergütet werden sollte.
Wenn dieses der einzige Auftraggeber ist, könnte dieser jedoch bei einer entsprechenden Überprüfung der Rentenversicherung Probleme bekommen da man hier eine wirtschaftliche Abhängigkeit des FM unterstellen könnte.
Denken sollte man auch an die Abgaben (BG, KV, RV, Berufshaftpflicht, Finanzamt), die insgesamt dazu führen können, dass der freie Mitarbeiter je nach Verordnungsmix, Taktung, Privatanteil etc. bei nur 20 Wochenstunden ein relativ geringes Einkommen erzielt. Viel Erfolg S.

1

Gefällt mir

Klingt grundsätzlich okay, wobei bei den HB, die Pauschale zu 100% ausgezahlt werden sollte (du trägst die Fahrtkosten) oder hier 10% höher vergütet werden sollte. Wenn dieses der einzige Auftraggeber ist, könnte dieser jedoch bei einer entsprechenden Überprüfung der Rentenversicherung Probleme bekommen da man hier eine wirtschaftliche Abhängigkeit des FM unterstellen könnte. Denken sollte man auch an die Abgaben (BG, KV, RV, Berufshaftpflicht, Finanzamt), die insgesamt dazu führen können, dass der freie Mitarbeiter je nach Verordnungsmix, Taktung, Privatanteil etc. bei nur 20 Wochenstunden ein relativ geringes Einkommen erzielt. Viel Erfolg S.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Shakespeare schrieb:

Klingt grundsätzlich okay, wobei bei den HB, die Pauschale zu 100% ausgezahlt werden sollte (du trägst die Fahrtkosten) oder hier 10% höher vergütet werden sollte.
Wenn dieses der einzige Auftraggeber ist, könnte dieser jedoch bei einer entsprechenden Überprüfung der Rentenversicherung Probleme bekommen da man hier eine wirtschaftliche Abhängigkeit des FM unterstellen könnte.
Denken sollte man auch an die Abgaben (BG, KV, RV, Berufshaftpflicht, Finanzamt), die insgesamt dazu führen können, dass der freie Mitarbeiter je nach Verordnungsmix, Taktung, Privatanteil etc. bei nur 20 Wochenstunden ein relativ geringes Einkommen erzielt. Viel Erfolg S.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Britt
07.06.2013 00:30
Wenn die Rezeptionskraft deines Chefs die organ. Dinge für dich regelt, bist du ganz klar in einem abhängigen Verhältnis, also scheinselbständig.
Die Rezeptionskraft ist für die AN's da.
Als FM bist du selbständig und mußt auch deine Organisation selbständig regeln.
Sei da sehr vorsichtig, auf so etwas wartet die DRV bei einer Überprüfung.

Gruß Britt
2

Gefällt mir

• saloia
• Papa Alpaka
Wenn die Rezeptionskraft deines Chefs die organ. Dinge für dich regelt, bist du ganz klar in einem abhängigen Verhältnis, also scheinselbständig. Die Rezeptionskraft ist für die AN's da. Als FM bist du selbständig und mußt auch deine Organisation selbständig regeln. Sei da sehr vorsichtig, auf so etwas wartet die DRV bei einer Überprüfung. Gruß Britt
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
07.06.2013 22:17
Also Ich muss die termine selbst Organisieren.Ok!
Die Fahrtkosten fallen zu meiner Last.
Der praxis Inhaber muss allerdings meine Retzepte(abgearbeitete) mit der KV. abrechnen.!
Ich kann die Rechnung für die Privat Pat. selber schreiben.Ich muss aber trotzdem davon eine gewisse protzent an Praxis Inh. zahlen da ich Raum und Material benutze.( Wie viel?)
ich hanbe noch Trainer und Ausbilder Tätigkeit auf honorar basis und Rechnung.(also keine gefahr für die Scheinselbständigkeit).

Vielen Dank für Eure Tips und Eure Zeit

1

Gefällt mir

Also Ich muss die termine selbst Organisieren.Ok! Die Fahrtkosten fallen zu meiner Last. Der praxis Inhaber muss allerdings meine Retzepte(abgearbeitete) mit der KV. abrechnen.! Ich kann die Rechnung für die Privat Pat. selber schreiben.Ich muss aber trotzdem davon eine gewisse protzent an Praxis Inh. zahlen da ich Raum und Material benutze.( Wie viel?) ich hanbe noch Trainer und Ausbilder Tätigkeit auf honorar basis und Rechnung.(also keine gefahr für die Scheinselbständigkeit). Vielen Dank für Eure Tips und Eure Zeit
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Also Ich muss die termine selbst Organisieren.Ok!
Die Fahrtkosten fallen zu meiner Last.
Der praxis Inhaber muss allerdings meine Retzepte(abgearbeitete) mit der KV. abrechnen.!
Ich kann die Rechnung für die Privat Pat. selber schreiben.Ich muss aber trotzdem davon eine gewisse protzent an Praxis Inh. zahlen da ich Raum und Material benutze.( Wie viel?)
ich hanbe noch Trainer und Ausbilder Tätigkeit auf honorar basis und Rechnung.(also keine gefahr für die Scheinselbständigkeit).

Vielen Dank für Eure Tips und Eure Zeit

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Britt schrieb:

Wenn die Rezeptionskraft deines Chefs die organ. Dinge für dich regelt, bist du ganz klar in einem abhängigen Verhältnis, also scheinselbständig.
Die Rezeptionskraft ist für die AN's da.
Als FM bist du selbständig und mußt auch deine Organisation selbständig regeln.
Sei da sehr vorsichtig, auf so etwas wartet die DRV bei einer Überprüfung.

Gruß Britt



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit freiemtarbeiter

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns