Verändere zusammen mit uns die
Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
unsere Coaching Teilnehmer durch
das Kursprogramm und führst
physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
halten den Kontakt zu unseren
Teilnehmern und sind gut darin,
diese zur optimalen Gesundheit zu
unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
Gesundheitswelt von morgen.
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-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
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Ich bin seit 15. Januar Selbstständig als Freie Mitarbeiterin in einer Physiotherapie, in welcher ich meinen eigenen Patientenstamm einbringe. Privat betreue ich Privatpatienten mit Privatrezept (rechne ich selber ab) und Privatpatienten, welche selbst zahlen. Nun meine Frage, und hoffe ich bekomme Antwort, gelte ich noch als Scheinselbstständig???? (Habe gelesen, eigentlich nicht nach SGB VI § 2) Nebenbei habe ich mich selbst Rentenversichert, Krankenversichert, Meldung beim Finanzamt, Gesundheitsamt und BGW getätigt und habe ein Betriebshaftplichtversicherung abgeschlossen. Da meine jetzige Kollegin (Praxisinhaberin) der Meinug ist, ich müsse mir noch eine Zweitpraxis suchen komme ich ins Zweifeln, ob "Irgendjemand" ihr oder mir etwas "böses" kann??? Würde mich freuen, wenn ich wertvolle Tipps erhalte, welche ich meiner "Kollegin" weitergeben kann.
Vielen Dank schon mal im vorraus :blush:
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haschi schrieb:
Hallo
Ich bin seit 15. Januar Selbstständig als Freie Mitarbeiterin in einer Physiotherapie, in welcher ich meinen eigenen Patientenstamm einbringe. Privat betreue ich Privatpatienten mit Privatrezept (rechne ich selber ab) und Privatpatienten, welche selbst zahlen. Nun meine Frage, und hoffe ich bekomme Antwort, gelte ich noch als Scheinselbstständig???? (Habe gelesen, eigentlich nicht nach SGB VI § 2) Nebenbei habe ich mich selbst Rentenversichert, Krankenversichert, Meldung beim Finanzamt, Gesundheitsamt und BGW getätigt und habe ein Betriebshaftplichtversicherung abgeschlossen. Da meine jetzige Kollegin (Praxisinhaberin) der Meinug ist, ich müsse mir noch eine Zweitpraxis suchen komme ich ins Zweifeln, ob "Irgendjemand" ihr oder mir etwas "böses" kann??? Würde mich freuen, wenn ich wertvolle Tipps erhalte, welche ich meiner "Kollegin" weitergeben kann.
Vielen Dank schon mal im vorraus :blush:
Aufgrund der Situation ggf. nur von einem Auftraggeber abhängig zu sein, könnten man dir bzw. deinem Auftrageber jedoch unterstellen, dass hier möglicherweise eine abhängige Beschäftigung vorliegt, für die der Praxisinhaber Beiträge abzuführen hat (sozialvers.pflichtiges Arbeitsverhältnis) oder ggf. eine arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit anzunehmen ist, für die besondere rechtliche Rahmenbedingungen gelten.
Hilfreich wäre tatsächlich ein weiterer Auftrageber, bei dem man wenigstens 1/6 seines Einkommens erzielt. Alternativ kann man auch die Selbstzahler und PKV-Pat. als eigene Auftrageber betrachten wenn man sie eigenständig betreut und abrechnet. Gruß S.
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>>...Nebenbei habe ich mich selbst Rentenversichert,...<<
ich hoffe, das dies bei der DRV Bund (ehemals BFA) passiert ist.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo haschi,
>>...Nebenbei habe ich mich selbst Rentenversichert,...<<
ich hoffe, das dies bei der DRV Bund (ehemals BFA) passiert ist.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
was ich noch vergessen habe zu erwähnen. Ich absolviere im April einen Lehrgang zum Sektoralen Heilpraktiker und würde dann in unserem Haus mit Gewerberäumen eine "Privatpraxis" (für Privatpatienten mit Rezept und Selberzahler) eröffnen. Wie schaut es dann aus??? Ich bin der Meinung, daß ich dann eigentlich nicht mehr als Scheinselbstständig gelte bzw. ein Abhängigkeitsverhätniss besteht und meine "Kollegin" dürfte dann auch keine Probleme bekommen. Also: meine Patienten mit Rezept behandel ich in der Praxis und Privatpatienten zu Hause. Dieses tue ich bereits jetzt schon, d.h. ich rechne meine Privatpat. mit Rezept jetzt schon selber ab und Selberzahler sowieso.
Danke nochmal für die bisher jetzigen Info´s.
:blush:
MfG
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haschi schrieb:
Hallo Shakespeare,
was ich noch vergessen habe zu erwähnen. Ich absolviere im April einen Lehrgang zum Sektoralen Heilpraktiker und würde dann in unserem Haus mit Gewerberäumen eine "Privatpraxis" (für Privatpatienten mit Rezept und Selberzahler) eröffnen. Wie schaut es dann aus??? Ich bin der Meinung, daß ich dann eigentlich nicht mehr als Scheinselbstständig gelte bzw. ein Abhängigkeitsverhätniss besteht und meine "Kollegin" dürfte dann auch keine Probleme bekommen. Also: meine Patienten mit Rezept behandel ich in der Praxis und Privatpatienten zu Hause. Dieses tue ich bereits jetzt schon, d.h. ich rechne meine Privatpat. mit Rezept jetzt schon selber ab und Selberzahler sowieso.
Danke nochmal für die bisher jetzigen Info´s.
:blush:
MfG
"selbst rentenversichert" gilt nicht, wenn du nicht in die DRV einzahlst, sondern das privat geregelt hast!! bei der DRV musst du dich in deiner konstellation zwingend anmelden und zahlen
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saloia schrieb:
genau das wäre jetzt meine frage gewesen. leider geht haschi in ihrer nächsten antwort dadrauf nicht ein, also nochmal:
"selbst rentenversichert" gilt nicht, wenn du nicht in die DRV einzahlst, sondern das privat geregelt hast!! bei der DRV musst du dich in deiner konstellation zwingend anmelden und zahlen
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Shakespeare schrieb:
Wie ich schon schrieb, kann man Selbstzahler und PKV-Pat. als eigene Auftrageber betrachten und damit eine wirtschaftliche Abhängigkeit dann nicht unterstellen, wenn man sein Einkommen zu mind. 1/6 von diesen Privaten bekommt und den Rest dann z.B. von der Praxis wo man GKV-Pat. behandelt. Allerdings gibt es neben der wirtschaftl. Unabhängigkeit noch eine Reihe von anderen Kriterien, für eine "echte" Selbständigkeit. Auch diese sollten weitgehend erfüllt sein. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Da du deine Sozialabgaben abführst, sehe ich hier keine Probleme betr. Scheinselbständigkeit.
Aufgrund der Situation ggf. nur von einem Auftraggeber abhängig zu sein, könnten man dir bzw. deinem Auftrageber jedoch unterstellen, dass hier möglicherweise eine abhängige Beschäftigung vorliegt, für die der Praxisinhaber Beiträge abzuführen hat (sozialvers.pflichtiges Arbeitsverhältnis) oder ggf. eine arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit anzunehmen ist, für die besondere rechtliche Rahmenbedingungen gelten.
Hilfreich wäre tatsächlich ein weiterer Auftrageber, bei dem man wenigstens 1/6 seines Einkommens erzielt. Alternativ kann man auch die Selbstzahler und PKV-Pat. als eigene Auftrageber betrachten wenn man sie eigenständig betreut und abrechnet. Gruß S.
ich habe mich nicht privat Rentenversichert, sondern bei der DRV. Also denk ich mal, daß ich mit meiner Anmelund auch die Statusklärung geregelt habe. Oder muß ich das Extra machen??? Davon hat mir bei der DRV niemand etwas gesagt.
Grüße :blush:)
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Gruß Britt
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Britt schrieb:
Die Zahlung der Rentenbeiträge und die Statusfeststellung sind 2 verschiedene Paar .
Gruß Britt
Gruß Anne :wink:
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annemarie1971 schrieb:
Wie soll man das verstehen?
Gruß Anne :wink:
(und andersrum)
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saloia schrieb:
wie man das verstehen soll? die zahlung der rentenbeiträge bei der DRV ersetzt NICHT (und ist NICHT gleichzusetzen mit) statusfeststellung.
(und andersrum)
Soll heissen: auch wenn Du brav die Rentenbeiträge zahlst, bist Du noch lange nicht automatisch als selbständig eingestuft.
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die neue schrieb:
So wie Britt es geschrieben hat: die Zahlung der Rentenbeiträge und die Statusfeststellung sind unterschiedliche Dinge.
Soll heissen: auch wenn Du brav die Rentenbeiträge zahlst, bist Du noch lange nicht automatisch als selbständig eingestuft.
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haschi schrieb:
Hallo Saloia,
ich habe mich nicht privat Rentenversichert, sondern bei der DRV. Also denk ich mal, daß ich mit meiner Anmelund auch die Statusklärung geregelt habe. Oder muß ich das Extra machen??? Davon hat mir bei der DRV niemand etwas gesagt.
Grüße :blush:)
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