Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
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gabriele3 schrieb:
wie sieht es eigentlich aus als freier Mitarbeiter wenn er in einem festen Angestelltenverhältnis arbeitet und alle Sozialbeiträge mit dem Arbeitgeber zahlt, für 30 stunden und dann aber zwischen 10 und 15 stunden als freier Mitarbeiter in einer anderen Praxis und in einer anderen gemeinde tätig ist. benötigt er dann auch nochmal eine Krankenversicherung und muss er ausser die zu versteuernden einnahmen weitere rentenbeiträge zahlen ? oder ist dieses dann freiwillig :tired_face:
Suche einfach das Forum durch, dann wirst du auf deine Frage eine Antwort finden.
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Matze82 schrieb:
Ich glaube zu diesen Fragen, braucht es keine Antworten mehr geben.
Suche einfach das Forum durch, dann wirst du auf deine Frage eine Antwort finden.
Zumindest anmelden musst du dich.
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[bearbeitet am 05.05.14 11:20]
[bearbeitet am 05.05.14 11:21]
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Eberhard schrieb:
Aus den Gründen, die Matze anführt, kann der Vertragspartner sogar zusätzlich in Probleme geraden.
[bearbeitet am 05.05.14 11:20]
[bearbeitet am 05.05.14 11:21]
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Athari schrieb:
Zum einen wird die DRV das nicht so gern sehen weil du nur einen Auftraggeber hast. Zum anderen musst du dich am besten bei der Krankenkasse und Rentenversicherung mal telefonisch erkundigen. Ob Weitere Beiträge anfallen sagen die netten Leute am Telefon gern. ;) wird aber denk schon was anfallen.
Zumindest anmelden musst du dich.
Rentenvers.-Beiträge zahlen und eine Berufshaftpflicht abschließen.
Besser ist, du hast auch ein paar private Pat., die du auf eigene Rechnung behandelst.
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Occhia schrieb:
Du musst dich bei der BGW anmelden,
Rentenvers.-Beiträge zahlen und eine Berufshaftpflicht abschließen.
Besser ist, du hast auch ein paar private Pat., die du auf eigene Rechnung behandelst.
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Shakespeare schrieb:
Die KV ist mit dem Hauptjob abgedeckt. RV Beiträge werden fällig wenn das zu versteuernde Einkommen (also Betriebskosten abziehbar) 5400€/Jahr übersteigt und man dieses überwiegend über ärztliche Verordnungen oder als Kursleiter/Lehrer erzielt und man keinen Angestellten (Verdienst über 450€) hat. Ansonsten siehe Beitrag von Occhia.
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