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Neues Thema
freie mitarbeit und anstellung
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Anonymer Teilnehmer
27.07.2013 14:00
hallo kollegas, brauche info: mein stand folgender:
lange raus aus beruf, jetzt wiedereinstieg in anstellung in praxis in teilzeit, angebot für freiberufliche tätigkeit in anderer praxis, abgeklärt mit arbeitgeber würde klappen, und ein paar einkünfte monatlich durch wellnessbehandlungen.
frage: brauche ich neben der einen freiberuflichen tätigkeit noch einen zweiten auftraggeber, oder gelten die wellnessbehandlungen oder oder...
bitte nur kolleginnen die bescheid wissen. danke

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hallo kollegas, brauche info: mein stand folgender: lange raus aus beruf, jetzt wiedereinstieg in anstellung in praxis in teilzeit, angebot für freiberufliche tätigkeit in anderer praxis, abgeklärt mit arbeitgeber würde klappen, und ein paar einkünfte monatlich durch wellnessbehandlungen. frage: brauche ich neben der einen freiberuflichen tätigkeit noch einen zweiten auftraggeber, oder gelten die wellnessbehandlungen oder oder... bitte nur kolleginnen die bescheid wissen. danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

hallo kollegas, brauche info: mein stand folgender:
lange raus aus beruf, jetzt wiedereinstieg in anstellung in praxis in teilzeit, angebot für freiberufliche tätigkeit in anderer praxis, abgeklärt mit arbeitgeber würde klappen, und ein paar einkünfte monatlich durch wellnessbehandlungen.
frage: brauche ich neben der einen freiberuflichen tätigkeit noch einen zweiten auftraggeber, oder gelten die wellnessbehandlungen oder oder...
bitte nur kolleginnen die bescheid wissen. danke

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Meitao
28.07.2013 08:43
Hallo Kollega,

für eine freie Mitarbeiterschaft (Freiberuflich ist falsch formuliert!) benötigst du keinen weiteren Auftraggeber, insofern die freie Mitarbeiterschaft entsprechend ausgearbeitet ist. Da du nicht mal den Unterschied Freiberuflich zu freier Mitarbeiterschafft kennst, lass dir den Rat geben und auch im Interesse des PI, die freie Mitarbeiterschafft sein zu lassen!

Eine Frage hinzugestellt: Bist du bereit für eine Selbstständigkeit mit allen Pflichten und Sorgen?

MFG
Meitao
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• Oksana Giblian
Hallo Kollega, für eine freie Mitarbeiterschaft (Freiberuflich ist falsch formuliert!) benötigst du keinen weiteren Auftraggeber, insofern die freie Mitarbeiterschaft entsprechend ausgearbeitet ist. Da du nicht mal den Unterschied Freiberuflich zu freier Mitarbeiterschafft kennst, lass dir den Rat geben und auch im Interesse des PI, die freie Mitarbeiterschafft sein zu lassen! Eine Frage hinzugestellt: Bist du bereit für eine Selbstständigkeit mit allen Pflichten und Sorgen? MFG Meitao
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Meitao schrieb:

Hallo Kollega,

für eine freie Mitarbeiterschaft (Freiberuflich ist falsch formuliert!) benötigst du keinen weiteren Auftraggeber, insofern die freie Mitarbeiterschaft entsprechend ausgearbeitet ist. Da du nicht mal den Unterschied Freiberuflich zu freier Mitarbeiterschafft kennst, lass dir den Rat geben und auch im Interesse des PI, die freie Mitarbeiterschafft sein zu lassen!

Eine Frage hinzugestellt: Bist du bereit für eine Selbstständigkeit mit allen Pflichten und Sorgen?

MFG
Meitao

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Stephen Ziegler
29.07.2013 18:38
Also doch kein(e) Logo-Wellness?!?!

s. Logo-Forum "anstellung und freiberuflichkeit" 18.7.
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Also doch kein(e) Logo-Wellness?!?! s. Logo-Forum "anstellung und freiberuflichkeit" 18.7.
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Stephen Ziegler schrieb:

Also doch kein(e) Logo-Wellness?!?!

s. Logo-Forum "anstellung und freiberuflichkeit" 18.7.

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juliana84
08.08.2013 05:24
Du brauchst mehrere Auftraggeber. Jeder Patient/Kunde dem du eine Rechnung stellst ist ein Auftraggeber. Wellnessbehandlungen die zur Physiotherapie gehören zählen. Die freie Mitarbeit ist völlig losgelöst von der Anstellung.

Grüße

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Du brauchst mehrere Auftraggeber. Jeder Patient/Kunde dem du eine Rechnung stellst ist ein Auftraggeber. Wellnessbehandlungen die zur Physiotherapie gehören zählen. Die freie Mitarbeit ist völlig losgelöst von der Anstellung. Grüße
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juliana84 schrieb:

Du brauchst mehrere Auftraggeber. Jeder Patient/Kunde dem du eine Rechnung stellst ist ein Auftraggeber. Wellnessbehandlungen die zur Physiotherapie gehören zählen. Die freie Mitarbeit ist völlig losgelöst von der Anstellung.

Grüße



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