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Kiel - Friedrichsort

Wir suchen für unser (natürlich
etwas positiv verrücktes) Team
eine Verstärkung zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Praxis liegt im Norden von Kiel
im Stadteil Friedrichsort, unweit
des beliebten Falkensteiner
Strandes.In der Umgebung der Praxis
gibt es auch noch bezahlbaren
Wohnraum.
Unsere Patienten kommen aus allen
sozialen Schichten und es sind auch
alle Schwerpunkte der
Physiotherapie vorhanden. An
Hausbesuche brauchst Du bei uns
nicht denken (es sei denn, Du
möchtest unbedingt). Da...
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Anonymer Teilnehmer
01.06.2013 07:59
ich bin mit 20 Std. angestellt und habe einen 450 € Minijob. Zusätzlich möchte ich gerne noch selbstständig tätig sein ,d.h. 1-2 Privatpatienten behandeln und ein paar Wirbelsäulenkurse geben. Was muß ich neben Berufshaftpflicht, BG noch beachten? Wäre da Gwerbeanmeldung ein Thema?
Vielen Dank für eure Hilfe
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ich bin mit 20 Std. angestellt und habe einen 450 € Minijob. Zusätzlich möchte ich gerne noch selbstständig tätig sein ,d.h. 1-2 Privatpatienten behandeln und ein paar Wirbelsäulenkurse geben. Was muß ich neben Berufshaftpflicht, BG noch beachten? Wäre da Gwerbeanmeldung ein Thema? Vielen Dank für eure Hilfe
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

ich bin mit 20 Std. angestellt und habe einen 450 € Minijob. Zusätzlich möchte ich gerne noch selbstständig tätig sein ,d.h. 1-2 Privatpatienten behandeln und ein paar Wirbelsäulenkurse geben. Was muß ich neben Berufshaftpflicht, BG noch beachten? Wäre da Gwerbeanmeldung ein Thema?
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Meitao
01.06.2013 09:46
Gewerbeanmeldung? Wie kommst du darauf?

Stell dir erstmal die Sinnhaftigkeit des Unterfangens in Frage wenn du nichtmal weißt wie hoch der Umsatz sein muss um überhaupt im rentablen Bereich zu kommen!

Du willst eine Existenz gründen und musst dich weiter informieren. Ob hier ein Forum die richtige Wahl ist? Manchmal muss man auch investieren. Jeder Euro investition spart dir später das x fache. So Beispielsweise wenn du erkennst, dass der Umsatz nicht erreichbar ist und du sogar draufzahlst! So Beispielsweise kennt kaum einer die DRV-Einbruchszone des freien Mitarbeiters!

MFG
Meitao



[bearbeitet am 01.06.13 10:39]
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Gewerbeanmeldung? Wie kommst du darauf? Stell dir erstmal die Sinnhaftigkeit des Unterfangens in Frage wenn du nichtmal weißt wie hoch der Umsatz sein muss um überhaupt im rentablen Bereich zu kommen! Du willst eine Existenz gründen und musst dich weiter informieren. Ob hier ein Forum die richtige Wahl ist? Manchmal muss man auch investieren. Jeder Euro investition spart dir später das x fache. So Beispielsweise wenn du erkennst, dass der Umsatz nicht erreichbar ist und du sogar draufzahlst! So Beispielsweise kennt kaum einer die DRV-Einbruchszone des freien Mitarbeiters! MFG Meitao [bearbeitet am 01.06.13 10:39]
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eim
01.06.2013 19:47
Du kannst auch als geringfügig SELBSTSTÄNDIGER arbeiten und als solcher bei der DRV eingestuft werden ,so dass du erst ab 4500 € GEWINN d.h. alles was nach Abzug der Betriebsausgaben übrig bleibt für deine Selbstständige Tätigkeit Rentenversicherungsbeiträge zahlen mußt.
BG und Berufshaftpflicht hast du schon .
Das heißt du solltest auf jeden Fall einen STB haben der dir dann bei deiner Steuererklärung hilft.
Ansonsten lass dich nicht entmutigen und zieh dein Ding durch.
Dafür ist das Forum da und nicht für Leute die hier ihren Frust los werden wollen :smile: :smile: :smile: :smile: :smile:
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Du kannst auch als geringfügig SELBSTSTÄNDIGER arbeiten und als solcher bei der DRV eingestuft werden ,so dass du erst ab 4500 € GEWINN d.h. alles was nach Abzug der Betriebsausgaben übrig bleibt für deine Selbstständige Tätigkeit Rentenversicherungsbeiträge zahlen mußt. BG und Berufshaftpflicht hast du schon . Das heißt du solltest auf jeden Fall einen STB haben der dir dann bei deiner Steuererklärung hilft. Ansonsten lass dich nicht entmutigen und zieh dein Ding durch. Dafür ist das Forum da und nicht für Leute die hier ihren Frust los werden wollen :smile: :smile: :smile: :smile: :smile:
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eim schrieb:

Du kannst auch als geringfügig SELBSTSTÄNDIGER arbeiten und als solcher bei der DRV eingestuft werden ,so dass du erst ab 4500 € GEWINN d.h. alles was nach Abzug der Betriebsausgaben übrig bleibt für deine Selbstständige Tätigkeit Rentenversicherungsbeiträge zahlen mußt.
BG und Berufshaftpflicht hast du schon .
Das heißt du solltest auf jeden Fall einen STB haben der dir dann bei deiner Steuererklärung hilft.
Ansonsten lass dich nicht entmutigen und zieh dein Ding durch.
Dafür ist das Forum da und nicht für Leute die hier ihren Frust los werden wollen :smile: :smile: :smile: :smile: :smile:

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Meitao
01.06.2013 19:58
Zahlenverdreher: Korrekt sind 5.400 €

MFG
Meitao
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Zahlenverdreher: Korrekt sind 5.400 € MFG Meitao
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Meitao schrieb:

Zahlenverdreher: Korrekt sind 5.400 €

MFG
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Shakespeare
02.06.2013 10:01
Nun, zum einen stimmt die genannte Summe nicht (siehe Beitrag von Meitao) und zum anderen wird ein Beitrag der RV nicht vom Gewinn erhoben, sondern vom steuerpflichtigen Bruttoeinkommen. Der Gewinn wäre dann das, was in die Tasche des Selbständigen fließt nach allen (also auch den steuerlichen) Abzügen. Auch wenn vermutlich das richtige gemeint wurde, (Betriebsausgaben sind ja abzugsfähig), ist die Formulierung vielleicht da etwas ungenau. Ebenso stuft die RV den Selbständigen gar nicht ein, wenn er unterhalb der Versicherungsgrenzen bleibt, da er seine Tätigkeit dort üblicherweise gar nicht anmelden würde.
Ist vielleicht jetzt etwas pedantisch aber wenn grade in diesem Bereich da lässig und unpräzise formuliert wird, kann das zu Verwirrung und ggf. zu fehlerhaften Einschätzungen führen.
Dein Tipp mit dem Steuerberater ist da nicht schlecht, wenn auch teuer, bei einem so geringen Einkommen. Es könnte sich aber trotzdem lohnen, wenn man bedenkt, wie teuer einem manche diesbezüglichen Fehler werden könnten... Ganz "unfrustige" regenfreie und beinahe sonnige Grüße aus dem Norden S.

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Nun, zum einen stimmt die genannte Summe nicht (siehe Beitrag von Meitao) und zum anderen wird ein Beitrag der RV nicht vom Gewinn erhoben, sondern vom steuerpflichtigen Bruttoeinkommen. Der Gewinn wäre dann das, was in die Tasche des Selbständigen fließt nach allen (also auch den steuerlichen) Abzügen. Auch wenn vermutlich das richtige gemeint wurde, (Betriebsausgaben sind ja abzugsfähig), ist die Formulierung vielleicht da etwas ungenau. Ebenso stuft die RV den Selbständigen gar nicht ein, wenn er unterhalb der Versicherungsgrenzen bleibt, da er seine Tätigkeit dort üblicherweise gar nicht anmelden würde. Ist vielleicht jetzt etwas pedantisch aber wenn grade in diesem Bereich da lässig und unpräzise formuliert wird, kann das zu Verwirrung und ggf. zu fehlerhaften Einschätzungen führen. Dein Tipp mit dem Steuerberater ist da nicht schlecht, wenn auch teuer, bei einem so geringen Einkommen. Es könnte sich aber trotzdem lohnen, wenn man bedenkt, wie teuer einem manche diesbezüglichen Fehler werden könnten... Ganz "unfrustige" regenfreie und beinahe sonnige Grüße aus dem Norden S.
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Shakespeare schrieb:

Nun, zum einen stimmt die genannte Summe nicht (siehe Beitrag von Meitao) und zum anderen wird ein Beitrag der RV nicht vom Gewinn erhoben, sondern vom steuerpflichtigen Bruttoeinkommen. Der Gewinn wäre dann das, was in die Tasche des Selbständigen fließt nach allen (also auch den steuerlichen) Abzügen. Auch wenn vermutlich das richtige gemeint wurde, (Betriebsausgaben sind ja abzugsfähig), ist die Formulierung vielleicht da etwas ungenau. Ebenso stuft die RV den Selbständigen gar nicht ein, wenn er unterhalb der Versicherungsgrenzen bleibt, da er seine Tätigkeit dort üblicherweise gar nicht anmelden würde.
Ist vielleicht jetzt etwas pedantisch aber wenn grade in diesem Bereich da lässig und unpräzise formuliert wird, kann das zu Verwirrung und ggf. zu fehlerhaften Einschätzungen führen.
Dein Tipp mit dem Steuerberater ist da nicht schlecht, wenn auch teuer, bei einem so geringen Einkommen. Es könnte sich aber trotzdem lohnen, wenn man bedenkt, wie teuer einem manche diesbezüglichen Fehler werden könnten... Ganz "unfrustige" regenfreie und beinahe sonnige Grüße aus dem Norden S.

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Anonymer Teilnehmer
02.06.2013 11:38
vielen Dank Eim ! Zahlendreher hin oder her, dein freundlicher Zuspruch war sehr nett und in Verbindung mit Shakespeares Ergänzung habt ihr mir geholfen. Nochmals Danke!
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vielen Dank Eim ! Zahlendreher hin oder her, dein freundlicher Zuspruch war sehr nett und in Verbindung mit Shakespeares Ergänzung habt ihr mir geholfen. Nochmals Danke!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

vielen Dank Eim ! Zahlendreher hin oder her, dein freundlicher Zuspruch war sehr nett und in Verbindung mit Shakespeares Ergänzung habt ihr mir geholfen. Nochmals Danke!

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Meitao
02.06.2013 11:46
Schreib mich an, wenn du wissen möchtest wie viel bei derartigen Gedankengängen übrig bleibt!

MFG
Meitao
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Schreib mich an, wenn du wissen möchtest wie viel bei derartigen Gedankengängen übrig bleibt! MFG Meitao
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Meitao schrieb:

Schreib mich an, wenn du wissen möchtest wie viel bei derartigen Gedankengängen übrig bleibt!

MFG
Meitao

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eim
02.06.2013 17:23
Lieber Shakespear,
da muß ich dich leider korregieren.
Habe es sogar schriftlich von der DRV bekommen dass ich als geringfügig Selbstständig tätige Physiotherapeutin nichts zahlen muß.
Schicke ich die gerne zu.War als selbstständige Physio mit eigener Praxis angemeldet und Einommen war in den ersten 2 Jahren nicht so hoch und wollte dann den geringsten Satz bezahlen und daraufhin bekam ich diesen schriftlichen Bescheid.
:smile: :smile: :smile:
Auch meine STB war sehr überrascht.
Noch einen schönen Sonntag
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Lieber Shakespear, da muß ich dich leider korregieren. Habe es sogar schriftlich von der DRV bekommen dass ich als geringfügig Selbstständig tätige Physiotherapeutin nichts zahlen muß. Schicke ich die gerne zu.War als selbstständige Physio mit eigener Praxis angemeldet und Einommen war in den ersten 2 Jahren nicht so hoch und wollte dann den geringsten Satz bezahlen und daraufhin bekam ich diesen schriftlichen Bescheid. :smile: :smile: :smile: Auch meine STB war sehr überrascht. Noch einen schönen Sonntag
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eim schrieb:

Lieber Shakespear,
da muß ich dich leider korregieren.
Habe es sogar schriftlich von der DRV bekommen dass ich als geringfügig Selbstständig tätige Physiotherapeutin nichts zahlen muß.
Schicke ich die gerne zu.War als selbstständige Physio mit eigener Praxis angemeldet und Einommen war in den ersten 2 Jahren nicht so hoch und wollte dann den geringsten Satz bezahlen und daraufhin bekam ich diesen schriftlichen Bescheid.
:smile: :smile: :smile:
Auch meine STB war sehr überrascht.
Noch einen schönen Sonntag

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Meitao
02.06.2013 17:35
Ist nix neues, dass man unter 450 durschnittlichem Monatlichem "Gewinn" keinerlei DRV-Abgaben leisten muss! Wir haben es nur mit 5.400 € Jährlich angegeben!

MFG
Meitao
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Ist nix neues, dass man unter 450 durschnittlichem Monatlichem "Gewinn" keinerlei DRV-Abgaben leisten muss! Wir haben es nur mit 5.400 € Jährlich angegeben! MFG Meitao
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Meitao schrieb:

Ist nix neues, dass man unter 450 durschnittlichem Monatlichem "Gewinn" keinerlei DRV-Abgaben leisten muss! Wir haben es nur mit 5.400 € Jährlich angegeben!

MFG
Meitao

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Meitao schrieb:

Gewerbeanmeldung? Wie kommst du darauf?

Stell dir erstmal die Sinnhaftigkeit des Unterfangens in Frage wenn du nichtmal weißt wie hoch der Umsatz sein muss um überhaupt im rentablen Bereich zu kommen!

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Meitao



[bearbeitet am 01.06.13 10:39]



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