Seit über 20 Jahren sind wir in
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
super Busanbindung direkt vor der
Tür!
Unser Team besteht aus fünf
engagierten Physiotherapeuten und
zwei freundlichen Anmeldekräften.
Gemeinsam bringen wir mehr als 20
Jahre Erfahrung in der
Physiotherapie und Organisation
mit.
Wir behandeln unsere Patienten
nicht nur, sondern klären sie auch
über eigene Aufklärungskampagnen
auf durch Flyer, Poster und
Instagram.
In 8 Behandlungsräume...
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
super Busanbindung direkt vor der
Tür!
Unser Team besteht aus fünf
engagierten Physiotherapeuten und
zwei freundlichen Anmeldekräften.
Gemeinsam bringen wir mehr als 20
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Physiotherapie und Organisation
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Wir behandeln unsere Patienten
nicht nur, sondern klären sie auch
über eigene Aufklärungskampagnen
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In 8 Behandlungsräume...
Ich bin 28 Jahre und Physiotherapeut.
Zu meinem Plan, den ich schmiede habe ich ein paar rechtliche Fragen.
Meine Idee ist ein 20-30 Stunden Job Wöchentlich an zunehmen und zusätzlich ein "Nebengewerbe" als Freiberuflicher Mitarbeiter.
Die Idee dahinter ist, das meine Pflichtversicherungen abgedeckt sind und ich zusätzlich Frei beruflich Geld verdiene.
Dazu habe ich ein paar Fragen:
1. Is das Richtig das ich bis 17.500 im Jahr nicht überschreiten darf(Rechnung)?
2. Dürfte ich zusätzlich einen 450 Euro job annehmen(wären dann 3 Jobs)?
3. Wenn ich für einen Verein arbeite, geht das ja auch bis 2400 Euro im Jahr Steuerfrei... Gilt das dann auch wenn ich schon Nebenbei Freiberuflich arbeite? (Also Teilzeit,Freiberuf. und steuerfreie Rechnung an Verein)
4. Wie würde ich das alles Steuerlich machen? Gehe ich mit mein Teilzeitjob zur Lohnsteuerhilfe und mit meine Nebengewerbe zum Steuerberater???
5. Da mein erster Beruf Masseur/med.Bademeister ist und ich mein Physiotherapeuten nachgeholt habe...Habe ich da irgend ein Vorteil(wegen Rechnung,Scheinselbstständigkeit etc...???
Ich hoffe Ihr könnt mir ein bisschen weiter helfen.
:unamused:
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Christian1986 schrieb:
Hallo Liebe Kollegen,
Ich bin 28 Jahre und Physiotherapeut.
Zu meinem Plan, den ich schmiede habe ich ein paar rechtliche Fragen.
Meine Idee ist ein 20-30 Stunden Job Wöchentlich an zunehmen und zusätzlich ein "Nebengewerbe" als Freiberuflicher Mitarbeiter.
Die Idee dahinter ist, das meine Pflichtversicherungen abgedeckt sind und ich zusätzlich Frei beruflich Geld verdiene.
Dazu habe ich ein paar Fragen:
1. Is das Richtig das ich bis 17.500 im Jahr nicht überschreiten darf(Rechnung)?
2. Dürfte ich zusätzlich einen 450 Euro job annehmen(wären dann 3 Jobs)?
3. Wenn ich für einen Verein arbeite, geht das ja auch bis 2400 Euro im Jahr Steuerfrei... Gilt das dann auch wenn ich schon Nebenbei Freiberuflich arbeite? (Also Teilzeit,Freiberuf. und steuerfreie Rechnung an Verein)
4. Wie würde ich das alles Steuerlich machen? Gehe ich mit mein Teilzeitjob zur Lohnsteuerhilfe und mit meine Nebengewerbe zum Steuerberater???
5. Da mein erster Beruf Masseur/med.Bademeister ist und ich mein Physiotherapeuten nachgeholt habe...Habe ich da irgend ein Vorteil(wegen Rechnung,Scheinselbstständigkeit etc...???
Ich hoffe Ihr könnt mir ein bisschen weiter helfen.
:unamused:
2.400 Euro steuerfrei für Sportverein gilt,wenn Du dort als Übungsleiter geführt bist.
Steuerberater ist keine Pflicht, würde ich in solch einem komplexen Fall in jedem Fall empfehlen!
Gruß,Arminia
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Ich habe ein ähnliches Problem und mehret Aussagen und ich weis nicht was richtig ist!
Ich wollte auch ca 25 Stunden angestellt als Physio arbeiten und ca 6 Stunden freiberuflich neben her. Mein jetziger Chef sagt ich brauche keine weitere Praxis wo ich freiberuflich arbeite da ich versicherungspflichtig angestellt bin und so kann ich nicht als scheinselbstständig gezählt werden. Die neue Praxis sagt dagegen ich benötige diese 2. Praxis um nicht als scheinselbstständig zu zählen.
Was stimmt davon jetzt?
Wie wäre das dann mit der Rentenversicherung? Bei den Formularen steht 50% Zahlen, aber ich zahle ja schon einen Teil.
Kann mir jemand einen Tipp geben?
Weis leider so langsam nicht mehr wo ich mich noch informieren soll das ich nichts falsch mache!
Vielen DANk für die Hilfe!
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cawe schrieb:
Hallo,
Ich habe ein ähnliches Problem und mehret Aussagen und ich weis nicht was richtig ist!
Ich wollte auch ca 25 Stunden angestellt als Physio arbeiten und ca 6 Stunden freiberuflich neben her. Mein jetziger Chef sagt ich brauche keine weitere Praxis wo ich freiberuflich arbeite da ich versicherungspflichtig angestellt bin und so kann ich nicht als scheinselbstständig gezählt werden. Die neue Praxis sagt dagegen ich benötige diese 2. Praxis um nicht als scheinselbstständig zu zählen.
Was stimmt davon jetzt?
Wie wäre das dann mit der Rentenversicherung? Bei den Formularen steht 50% Zahlen, aber ich zahle ja schon einen Teil.
Kann mir jemand einen Tipp geben?
Weis leider so langsam nicht mehr wo ich mich noch informieren soll das ich nichts falsch mache!
Vielen DANk für die Hilfe!
Krankenkassenbeiträge fallen nur an, wenn der Tätigkeitsmittelpunkt bei der selbstständigen Tätigkeit liegt. In stunden oder an Euronen.
Die Rentenversicherungspflicht beginnt von Anfang an. Man ist aber erstmal bis zu 5.400 € Einkommen aus der Tätigkeit wg. geringfügigkeit befreit. Man muss sich aber trotzdem anmelden.
Informationen sich einzuholen ist langwierig, wenn man sich durch Foren klickt. Zu empfehlen ist sich hier über Fachliteratur zu informieren. Das Thema FM ist sehr komplex.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Man kann bis zu 2 Jahre für nur einen Auftraggeber tätig sein. Bei mehr als 2 Jahren komt die 5/6 Regel zum tragen. Die besagt, dass eine einzelne selbstständige Tätigkeit nicht mehr als 5/6 des Einkommens ausmachen darf. Das wird in der Regel bei derlei Konstellation nicht erreicht.
Krankenkassenbeiträge fallen nur an, wenn der Tätigkeitsmittelpunkt bei der selbstständigen Tätigkeit liegt. In stunden oder an Euronen.
Die Rentenversicherungspflicht beginnt von Anfang an. Man ist aber erstmal bis zu 5.400 € Einkommen aus der Tätigkeit wg. geringfügigkeit befreit. Man muss sich aber trotzdem anmelden.
Informationen sich einzuholen ist langwierig, wenn man sich durch Foren klickt. Zu empfehlen ist sich hier über Fachliteratur zu informieren. Das Thema FM ist sehr komplex.
MFG
Meitao
Weis nicht wo ich noch nicht angerufen haben und nachgefragt habe, wäre wohl eine grau Zone, der eine sagt so und der andere so. Nur leider bringt mir das nichts, da ich nicht weis was ich machen soll.
Vielen Dabk aber für die Antwort!!!!
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cawe schrieb:
Nur leider findet man da nirgend etwas, was zu dem Fall passt. Das ist das riesen Problem! Sonst wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen, auf diese Art und Weise zu fragen.
Weis nicht wo ich noch nicht angerufen haben und nachgefragt habe, wäre wohl eine grau Zone, der eine sagt so und der andere so. Nur leider bringt mir das nichts, da ich nicht weis was ich machen soll.
Vielen Dabk aber für die Antwort!!!!
Ich wollte auch ca 25 Stunden angestellt als Physio arbeiten und ca 6 Stunden freiberuflich neben her. Mein jetziger Chef sagt ich brauche keine weitere Praxis wo ich freiberuflich arbeite da ich versicherungspflichtig angestellt bin und so kann ich nicht als scheinselbstständig gezählt werden. Die neue Praxis sagt dagegen ich benötige diese 2. Praxis um nicht als scheinselbstständig zu zählen.
Was stimmt davon jetzt?
Wie wäre das dann mit der Rentenversicherung? Bei den Formularen steht 50% Zahlen, aber ich zahle ja schon einen Teil.
(1) Angestellte haben's leicht, der Papierkram ist soweit erledigt.
(2) Um 6 Stunden freiberuflich nebenher arbeiten zu können ist es sinnvoll die Begriffe "Freiberufler" und "Freier Mitarbeiter" zu klären. Dein Plan wie du schreibst zielt auf 31 Stunden freiberuflicher Tätigkeit, davon 25 als Angestellter und 6 Stunden als freie Lanze.
(3) Was dein Chef (25-Stunden-Job) sagt ist ausnahmsweise mal irrelevant. Er gewinnt wenn du Fehler in der Selbstständigkeit begehst (erhöhte Kosten bei mindestens einem Mitbewerber; ein Angestellter der beim Versuch einer Selbstständigkeit auf die Schnauze gefallen ist)
(4) "Scheinselbstständig" kannst du auch mit 20 "Scheinauftraggebern" sein. Die von Meitao angesprochene 5/6-Regelung ist Indiz und Hürde, aber nicht einziges Kriterium um eine Scheinselbstständigkeit zu unterstellen. Die DRV hat mir gehörig den Marsch geblasen als ich versucht habe mich als abhängig Beschäftigter der AOK zu positionieren (einzige Auftraggeberin), ich empfehle keine Nachahmung.
(5) Rentenversicherung: 18,9% des Einkommens soweit nichts anderes bestimmt wurde (halber/ganzer Regelbeitrag, Freibeträge und -grenzen, ...)
(im Zweifel ist ein guter Steuerberater ein geeigneter Ansprechpartner; Finanzamt, DRV und GKVen in gewissen Grenzen ebenfalls)
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Papa Alpaka schrieb:
Nimm den Fall auseinander, dann findest du auch gehaltvolle Aussagen :)
cawe schrieb:
Ich wollte auch ca 25 Stunden angestellt als Physio arbeiten und ca 6 Stunden freiberuflich neben her. Mein jetziger Chef sagt ich brauche keine weitere Praxis wo ich freiberuflich arbeite da ich versicherungspflichtig angestellt bin und so kann ich nicht als scheinselbstständig gezählt werden. Die neue Praxis sagt dagegen ich benötige diese 2. Praxis um nicht als scheinselbstständig zu zählen.
Was stimmt davon jetzt?
Wie wäre das dann mit der Rentenversicherung? Bei den Formularen steht 50% Zahlen, aber ich zahle ja schon einen Teil.
(1) Angestellte haben's leicht, der Papierkram ist soweit erledigt.
(2) Um 6 Stunden freiberuflich nebenher arbeiten zu können ist es sinnvoll die Begriffe "Freiberufler" und "Freier Mitarbeiter" zu klären. Dein Plan wie du schreibst zielt auf 31 Stunden freiberuflicher Tätigkeit, davon 25 als Angestellter und 6 Stunden als freie Lanze.
(3) Was dein Chef (25-Stunden-Job) sagt ist ausnahmsweise mal irrelevant. Er gewinnt wenn du Fehler in der Selbstständigkeit begehst (erhöhte Kosten bei mindestens einem Mitbewerber; ein Angestellter der beim Versuch einer Selbstständigkeit auf die Schnauze gefallen ist)
(4) "Scheinselbstständig" kannst du auch mit 20 "Scheinauftraggebern" sein. Die von Meitao angesprochene 5/6-Regelung ist Indiz und Hürde, aber nicht einziges Kriterium um eine Scheinselbstständigkeit zu unterstellen. Die DRV hat mir gehörig den Marsch geblasen als ich versucht habe mich als abhängig Beschäftigter der AOK zu positionieren (einzige Auftraggeberin), ich empfehle keine Nachahmung.
(5) Rentenversicherung: 18,9% des Einkommens soweit nichts anderes bestimmt wurde (halber/ganzer Regelbeitrag, Freibeträge und -grenzen, ...)
(im Zweifel ist ein guter Steuerberater ein geeigneter Ansprechpartner; Finanzamt, DRV und GKVen in gewissen Grenzen ebenfalls)
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eim schrieb:
Die Krankenkasse mußt du informieren und erst wenn du mehr als 19 Std./Woche eine selbstständige Tätigkeit ausübst mußt du zusätzlich zahlen.
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Arminia schrieb:
Als freier Mitarbeiter musst Du kein Gewerbe anmelden.Du bist selbständig tätig(musst Dich auch entsprechend versichern...) und solltest,um nicht dem Verdacht der Scheinselbständigkeit zu unterliegen, am besten für mehrere Auftraggeber(auch Sportverein möglich) tätig sein.Dabei darfst Du nicht weisungsgebunden gegenüber Deinem Auftraggeber sein.Trägst dabei natürlich auch das Risiko mit. Die Frage wird sein, ob die Praxis, in der Du angestellt sein willst, mit einer freien Mitarbeiterschaft in anderen, möglicherweise konkurrierenden Praxen einverstanden sein wird.Bei einem möglichen 450,00 Euro Job(da biDu ja ganz normal angestellt) musst Du Deinen "Hauptarbeitgeber in jedem Fall darüber informieren!
2.400 Euro steuerfrei für Sportverein gilt,wenn Du dort als Übungsleiter geführt bist.
Steuerberater ist keine Pflicht, würde ich in solch einem komplexen Fall in jedem Fall empfehlen!
Gruß,Arminia
Das betrifft das Steuerrecht und der Ansprechpartner zu diesem Thema ist ein Steuerberater.
Der beantwortet auch die Frage Nr. 1 - ab 17.500€ fällt Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) an, allerdings nicht auf Heilbehandlungen - sowie die Frage Nr. 3.
Es macht Sinn, alle Steuerangelegenheiten nur von einem (Steuer)Berater bearbeiten zu lassen.
Es können 2 Minijobs ausgeübt werden, die Gesamtsumme von 450€ darf nur nicht überschritten werden. Ab 450,01€ beginnt die Gleitzone mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen. Info zum Minijob: Minijob-Zentrale - Startseite
Scheinselbstständigkeit ist ein wichtiger Aspekt, wenn ein Masseur oder Physiotherapeut freier Mitarbeiter ist, was in diesem Fall nicht zutrifft (oder etwa doch?), weil in der Frage von einem Job plus einem zusätzlichen Mini-Job, beide als Angestellter, gesprochen wird.
Die Begriffe "Freiberufler" und "freier Mitarbeiter" stiften oft Verwirrung, wenn nicht klar ist, welchen Aspekt (z.B. Steuer- oder Vertragsrecht) der Tätigkeit gemeint ist
Das Buch "Die eigene Praxis" von physio.de ist auch für Angestellte lesenswert. Oder sich durch die Foren zappen, dann bekommt man mit, wie die Stimmung in der Physio-Branche so ist ...
[bearbeitet am 01.02.14 23:51]
[bearbeitet am 01.02.14 23:51]
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virgornus schrieb:
Als Masseur oder Physiotherapeut ist man Freiberufler (im Gegensatz zum Gewerbetreibenden) siehe Wikipedia "Freier Beruf".
Das betrifft das Steuerrecht und der Ansprechpartner zu diesem Thema ist ein Steuerberater.
Der beantwortet auch die Frage Nr. 1 - ab 17.500€ fällt Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) an, allerdings nicht auf Heilbehandlungen - sowie die Frage Nr. 3.
Es macht Sinn, alle Steuerangelegenheiten nur von einem (Steuer)Berater bearbeiten zu lassen.
Es können 2 Minijobs ausgeübt werden, die Gesamtsumme von 450€ darf nur nicht überschritten werden. Ab 450,01€ beginnt die Gleitzone mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen. Info zum Minijob: Minijob-Zentrale - Startseite
Scheinselbstständigkeit ist ein wichtiger Aspekt, wenn ein Masseur oder Physiotherapeut freier Mitarbeiter ist, was in diesem Fall nicht zutrifft (oder etwa doch?), weil in der Frage von einem Job plus einem zusätzlichen Mini-Job, beide als Angestellter, gesprochen wird.
Die Begriffe "Freiberufler" und "freier Mitarbeiter" stiften oft Verwirrung, wenn nicht klar ist, welchen Aspekt (z.B. Steuer- oder Vertragsrecht) der Tätigkeit gemeint ist
Das Buch "Die eigene Praxis" von physio.de ist auch für Angestellte lesenswert. Oder sich durch die Foren zappen, dann bekommt man mit, wie die Stimmung in der Physio-Branche so ist ...
[bearbeitet am 01.02.14 23:51]
[bearbeitet am 01.02.14 23:51]
Dein Grundgedanke, daß die Pflichtversicherungen über den Hauptarbeitgeber abgedeckt sind und Du keine Sozialbeiträge zahlen mußt, ist falsch!
Ab einem selbständigen Einkommen (also das aus der Selbständigkeit) von 5.400 pro Jahr mußt Du selbstverständlich in die Rentenversicherung einzahlen. Ab welchem Verdienst Du auch in die Krankenversicherung einzahlen mußt, mußt Du mit Deiner Versicherung klären.
Zusätzlich mußt Du für Deine Selbständigkeit in die Berufsgenossenschaft einzahlen (Pflichtversicherung). Und eine Berufshaftpflicht (nicht Privathaftpflicht!) wäre ebenfalls sinnvoll.
Jetzt zu Deinen Fragen:
1. die 17.500 beziehen sich auf UMSATZSTEUERpflicht, NICHT auf Einkommensteuer. Selbstverständlich mußt Du jeden Euro versteuern!
2. den 450-Euro-Minijob kannst du annehmen
3. ich bin mir nicht sicher, glaube aber, daß die Übungsleiterpauschale bei 2.100 pro Jahr liegt
4. rein theoretisch kannst Du das alleine machen, allerdings wäre es sinnvoll, zu einem Steuerberater zu gehen. Der Lohnsteuerhilfeverein kann und wird für Dich nichts tun. Am Jahresende wird abgerechnet, d.h. das komplette Einkommen aus Arbeitnehmertätigkeit und Selbständigkeit wird zusammengerechnet und darauf ist Einkommenssteuer zu zahlen. Als Arbeitnehmer zahlst Du ja bereits Steuern, den Rest mußt Du draufzahlen.
Dazu kommt, daß Du mehrere Auftraggeber für Deine Selbständigkeit benötigst.
Ich stell mir das Ganze gerade bildlich vor:
- Ein Hauptarbeitgeber mit 20-30 Stunden wöchentlich
- ein Nebenjob mit 450 Euro
- ein weiterer Verein
- plus mehrere (mindestens) 2 Auftraggeber als Freier Mitarbeiter (ich gehe davon aus, daß Du das gemeint hast)
Glaubst du wirklich, das schaffst Du?? Und dann auch noch gute Arbeit abliefern?
Ehrlich gesagt, ich glaube es nicht.
Mein Tip: arbeite 30 Stunden pro Woche, such Dir einen Minijob für nebenher und wenn Du dann noch Zeit hast und das Ganze organisiert kriegst, kannst Du noch das mit der Übungsleiterpauschale im Verein machen.
Alles andere ist Quatsch, das gibt nix!
Mal ganz davon abgesehen, daß ein Arbeitgeber damit einverstanden sein muß. Stimmt, bei Teilzeit kann man Dir einen Nebenjob nicht untersagen. Aber so ein Riesending, wie Du es vorhast? Wird Dir kein Arbeitgeber erlauben.
Ich würde es auch nicht tun.
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@die neue:
Ich hatte in meiner Vergangenheit einen Vollzeitjob(40 std.) plus Mo/DI nen 450 Eurojob plus Mi/DO Vereinstätigkeit,
Was ich damit sagen will ist, es geht... Ich gebe dir recht, ein zusätzliches Nebengewerbe wäre zu krass.
Zu meinen Plan:
Ich habe nicht vor ALLES zu machen....Das wäre ein "Unding" und ist kaum möglich das weiß ich. Mir geht es in erster Linie darum, Was darf ich rechtlich? Und was darf ich nicht? Was macht Sinn und was macht kein Sinn?
Heist das, dass ich mich theoretisch zwei mal Versichern müsste?
Also Bsp.: 30 Stunden Teilzeit ist Klar, Beim Nebengewerbe nochmal ne Krankenversicherung etc.(Berufshaftpflicht ist Selbstverständlich)???
Ich kannte mal eine Therapeutin die es ähnlich machte. Sie hatte 20 Stunden Teilzeit und machte den "Rest" per Nebengewerbe.
Jetzt ist die Frage was lohnt netto am Ende mehr? Teilzeit und 450 Euro Minijob plus Vereinstätigkeit(was ich schon mal so gemacht hatte)???
Oder Teilzeit und den "Rest" nur per Nebengewerbe?
Kann mir da jemand nochmal zwei Sätze dazu sagen?
Das Buch von Physio.de ist letzte Woche erst gekommen und finde es auch Lesenswert!
Danke schon mal im voraus.
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Christian1986 schrieb:
Erst mal Dankeschön für eure Antworten...
@die neue:
Ich hatte in meiner Vergangenheit einen Vollzeitjob(40 std.) plus Mo/DI nen 450 Eurojob plus Mi/DO Vereinstätigkeit,
Was ich damit sagen will ist, es geht... Ich gebe dir recht, ein zusätzliches Nebengewerbe wäre zu krass.
Zu meinen Plan:
Ich habe nicht vor ALLES zu machen....Das wäre ein "Unding" und ist kaum möglich das weiß ich. Mir geht es in erster Linie darum, Was darf ich rechtlich? Und was darf ich nicht? Was macht Sinn und was macht kein Sinn?
Heist das, dass ich mich theoretisch zwei mal Versichern müsste?
Also Bsp.: 30 Stunden Teilzeit ist Klar, Beim Nebengewerbe nochmal ne Krankenversicherung etc.(Berufshaftpflicht ist Selbstverständlich)???
Ich kannte mal eine Therapeutin die es ähnlich machte. Sie hatte 20 Stunden Teilzeit und machte den "Rest" per Nebengewerbe.
Jetzt ist die Frage was lohnt netto am Ende mehr? Teilzeit und 450 Euro Minijob plus Vereinstätigkeit(was ich schon mal so gemacht hatte)???
Oder Teilzeit und den "Rest" nur per Nebengewerbe?
Kann mir da jemand nochmal zwei Sätze dazu sagen?
Das Buch von Physio.de ist letzte Woche erst gekommen und finde es auch Lesenswert!
Danke schon mal im voraus.
> Heist das, dass ich mich theoretisch zwei mal Versichern
> müsste?
> Also Bsp.: 30 Stunden Teilzeit ist Klar, Beim Nebengewerbe
> nochmal ne Krankenversicherung etc.(Berufshaftpflicht ist
> Selbstverständlich)???
.....................
Deine KV kann Dir sagen, ab wieviel Stunden, bzw. wieviel Geld in der Selbständigkeit ein Zusatzbeitrag (und die Höhe) zu zahlen ist.
Rentenversicherung musst Du ab 5.400 pro Jahr zahlen. Entweder einkommensgerecht, das sind knapp 20% des Einkommens oder (in den ersten 3 Jahren) halber Regelsatz (ca. 250 Euro), anschl. ganzer Regelsatz (ca. 500 Euro)
>
Wie gesagt, BG und Berufshaftpflicht kommen dazu.
....................
Christian1986 schrieb:
> Ich kannte mal eine Therapeutin die es ähnlich machte. Sie
> hatte 20 Stunden Teilzeit und machte den \"Rest\" per
> Nebengewerbe.
> Jetzt ist die Frage was lohnt netto am Ende mehr? Teilzeit und
> 450 Euro Minijob plus Vereinstätigkeit(was ich schon mal so
> gemacht hatte)???
> Oder Teilzeit und den \"Rest\" nur per Nebengewerbe?
................
das musst Du Dir ausrechnen! Vorteil des 450 Euro Minijobs ist effektiv, daß Du während Urlaub und Krankheit Lohnfortzahlung hast.
Die Frage ist auch, ob Du eine Selbständigkeit wirklich willst mit allem drum und dran. Das ist deutlich mehr als nur arbeiten gehen, da kommen nochmal etliche Bürostunden dazu (unbezahlt)
Wie ebenfalls gesagt, wirst Du einen Steuerberater brauchen, der muß auch bezahlt werden. Allerdings hier zu sparen wäre falsch.
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die neue schrieb:
Christian1986 schrieb:
> Heist das, dass ich mich theoretisch zwei mal Versichern
> müsste?
> Also Bsp.: 30 Stunden Teilzeit ist Klar, Beim Nebengewerbe
> nochmal ne Krankenversicherung etc.(Berufshaftpflicht ist
> Selbstverständlich)???
.....................
Deine KV kann Dir sagen, ab wieviel Stunden, bzw. wieviel Geld in der Selbständigkeit ein Zusatzbeitrag (und die Höhe) zu zahlen ist.
Rentenversicherung musst Du ab 5.400 pro Jahr zahlen. Entweder einkommensgerecht, das sind knapp 20% des Einkommens oder (in den ersten 3 Jahren) halber Regelsatz (ca. 250 Euro), anschl. ganzer Regelsatz (ca. 500 Euro)
>
Wie gesagt, BG und Berufshaftpflicht kommen dazu.
....................
Christian1986 schrieb:
> Ich kannte mal eine Therapeutin die es ähnlich machte. Sie
> hatte 20 Stunden Teilzeit und machte den \"Rest\" per
> Nebengewerbe.
> Jetzt ist die Frage was lohnt netto am Ende mehr? Teilzeit und
> 450 Euro Minijob plus Vereinstätigkeit(was ich schon mal so
> gemacht hatte)???
> Oder Teilzeit und den \"Rest\" nur per Nebengewerbe?
................
das musst Du Dir ausrechnen! Vorteil des 450 Euro Minijobs ist effektiv, daß Du während Urlaub und Krankheit Lohnfortzahlung hast.
Die Frage ist auch, ob Du eine Selbständigkeit wirklich willst mit allem drum und dran. Das ist deutlich mehr als nur arbeiten gehen, da kommen nochmal etliche Bürostunden dazu (unbezahlt)
Wie ebenfalls gesagt, wirst Du einen Steuerberater brauchen, der muß auch bezahlt werden. Allerdings hier zu sparen wäre falsch.
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die neue schrieb:
so geht das nicht.
Dein Grundgedanke, daß die Pflichtversicherungen über den Hauptarbeitgeber abgedeckt sind und Du keine Sozialbeiträge zahlen mußt, ist falsch!
Ab einem selbständigen Einkommen (also das aus der Selbständigkeit) von 5.400 pro Jahr mußt Du selbstverständlich in die Rentenversicherung einzahlen. Ab welchem Verdienst Du auch in die Krankenversicherung einzahlen mußt, mußt Du mit Deiner Versicherung klären.
Zusätzlich mußt Du für Deine Selbständigkeit in die Berufsgenossenschaft einzahlen (Pflichtversicherung). Und eine Berufshaftpflicht (nicht Privathaftpflicht!) wäre ebenfalls sinnvoll.
Jetzt zu Deinen Fragen:
1. die 17.500 beziehen sich auf UMSATZSTEUERpflicht, NICHT auf Einkommensteuer. Selbstverständlich mußt Du jeden Euro versteuern!
2. den 450-Euro-Minijob kannst du annehmen
3. ich bin mir nicht sicher, glaube aber, daß die Übungsleiterpauschale bei 2.100 pro Jahr liegt
4. rein theoretisch kannst Du das alleine machen, allerdings wäre es sinnvoll, zu einem Steuerberater zu gehen. Der Lohnsteuerhilfeverein kann und wird für Dich nichts tun. Am Jahresende wird abgerechnet, d.h. das komplette Einkommen aus Arbeitnehmertätigkeit und Selbständigkeit wird zusammengerechnet und darauf ist Einkommenssteuer zu zahlen. Als Arbeitnehmer zahlst Du ja bereits Steuern, den Rest mußt Du draufzahlen.
Dazu kommt, daß Du mehrere Auftraggeber für Deine Selbständigkeit benötigst.
Ich stell mir das Ganze gerade bildlich vor:
- Ein Hauptarbeitgeber mit 20-30 Stunden wöchentlich
- ein Nebenjob mit 450 Euro
- ein weiterer Verein
- plus mehrere (mindestens) 2 Auftraggeber als Freier Mitarbeiter (ich gehe davon aus, daß Du das gemeint hast)
Glaubst du wirklich, das schaffst Du?? Und dann auch noch gute Arbeit abliefern?
Ehrlich gesagt, ich glaube es nicht.
Mein Tip: arbeite 30 Stunden pro Woche, such Dir einen Minijob für nebenher und wenn Du dann noch Zeit hast und das Ganze organisiert kriegst, kannst Du noch das mit der Übungsleiterpauschale im Verein machen.
Alles andere ist Quatsch, das gibt nix!
Mal ganz davon abgesehen, daß ein Arbeitgeber damit einverstanden sein muß. Stimmt, bei Teilzeit kann man Dir einen Nebenjob nicht untersagen. Aber so ein Riesending, wie Du es vorhast? Wird Dir kein Arbeitgeber erlauben.
Ich würde es auch nicht tun.
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