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  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit freiberuflich nebenbei?

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freiberuflich nebenbei?
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Anonymer Teilnehmer
16.03.2013 14:25
nehmen wir an ich habe einen job der sozialabgabenpflichtig ist, ca 500 euro monatlich..wieviel darf ich als freiberufler für eine andere praxis arbeiten?in der anderen praxis würde ich viele hausberuche machen, aber auch in der anderen praxis patienten behandeln? reicht es aus eine überschussrechnung vom steuerberater zu machen oder was brauch ich noch? wäre lieb wenn mir da jemand helfen könnte!danke im voraus!
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nehmen wir an ich habe einen job der sozialabgabenpflichtig ist, ca 500 euro monatlich..wieviel darf ich als freiberufler für eine andere praxis arbeiten?in der anderen praxis würde ich viele hausberuche machen, aber auch in der anderen praxis patienten behandeln? reicht es aus eine überschussrechnung vom steuerberater zu machen oder was brauch ich noch? wäre lieb wenn mir da jemand helfen könnte!danke im voraus!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

nehmen wir an ich habe einen job der sozialabgabenpflichtig ist, ca 500 euro monatlich..wieviel darf ich als freiberufler für eine andere praxis arbeiten?in der anderen praxis würde ich viele hausberuche machen, aber auch in der anderen praxis patienten behandeln? reicht es aus eine überschussrechnung vom steuerberater zu machen oder was brauch ich noch? wäre lieb wenn mir da jemand helfen könnte!danke im voraus!

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ZVPHB
16.03.2013 17:28
Mit deinem Job bist du bereits "freiberuflich" tätig !!
Evtl. meinst du "Freie/r Mitarbeiter/in" ???
Bei letzterem sind Arbeitszeit und Umsatz nach oben vollkommen offen !! :innocent:

Google: "Freiberuflich oder Freie Berufe" und "Freie Mitarbeiter", dazu findest du hier im Forum Antworten für die du noch keine Fragen gestellt hast !! :sunglasses:

Hein
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Mit deinem Job bist du bereits "freiberuflich" tätig !! Evtl. meinst du "Freie/r Mitarbeiter/in" ??? Bei letzterem sind Arbeitszeit und Umsatz nach oben vollkommen offen !! :innocent: Google: "Freiberuflich oder Freie Berufe" und "Freie Mitarbeiter", dazu findest du hier im Forum Antworten für die du noch keine Fragen gestellt hast !! :sunglasses: Hein
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ZVPHB schrieb:

Mit deinem Job bist du bereits "freiberuflich" tätig !!
Evtl. meinst du "Freie/r Mitarbeiter/in" ???
Bei letzterem sind Arbeitszeit und Umsatz nach oben vollkommen offen !! :innocent:

Google: "Freiberuflich oder Freie Berufe" und "Freie Mitarbeiter", dazu findest du hier im Forum Antworten für die du noch keine Fragen gestellt hast !! :sunglasses:

Hein

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Shakespeare
16.03.2013 17:58
Grundsätzlich gibt es keine Grenzen nach oben, wieviel man als Selbständiger (freier Mitarbeiter) arbeiten darf. Je nach Umfang der Tätigkeit, kommen dann Sozialabgaben sowie Steuern auf einen zu. Ebenso muß man Beiträge für die Berufsgenossenschaft, sowie für eine private Haftpflichtvers. einkalkulieren.
Arbeitet man mehr als 48 Wochenstunden (beide Tätigkeiten zusammen), könnte der Arbeitgeber (500€ Angestelltenjob) jedoch gegen die Selbständigkeit vorgehen, weil hier der gesetzliche Rahmen für Arbeitszeiten gesprengt wäre und er ggf. Leistungseinbußen bei seinem Mitarbeiter befürchten muß.
Am Jahresende ist eine Steuererklärung einzureichen. Eine Einahme-Überschußrechnung reicht bei der Tätigkeit als freie Mitarbeiterin aus. Ein Steuerberater ist da sicherlich beim ersten mal eine gute Idee. Viel Erfolg S.

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Grundsätzlich gibt es keine Grenzen nach oben, wieviel man als Selbständiger (freier Mitarbeiter) arbeiten darf. Je nach Umfang der Tätigkeit, kommen dann Sozialabgaben sowie Steuern auf einen zu. Ebenso muß man Beiträge für die Berufsgenossenschaft, sowie für eine private Haftpflichtvers. einkalkulieren. Arbeitet man mehr als 48 Wochenstunden (beide Tätigkeiten zusammen), könnte der Arbeitgeber (500€ Angestelltenjob) jedoch gegen die Selbständigkeit vorgehen, weil hier der gesetzliche Rahmen für Arbeitszeiten gesprengt wäre und er ggf. Leistungseinbußen bei seinem Mitarbeiter befürchten muß. Am Jahresende ist eine Steuererklärung einzureichen. Eine Einahme-Überschußrechnung reicht bei der Tätigkeit als freie Mitarbeiterin aus. Ein Steuerberater ist da sicherlich beim ersten mal eine gute Idee. Viel Erfolg S.
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Shakespeare schrieb:

Grundsätzlich gibt es keine Grenzen nach oben, wieviel man als Selbständiger (freier Mitarbeiter) arbeiten darf. Je nach Umfang der Tätigkeit, kommen dann Sozialabgaben sowie Steuern auf einen zu. Ebenso muß man Beiträge für die Berufsgenossenschaft, sowie für eine private Haftpflichtvers. einkalkulieren.
Arbeitet man mehr als 48 Wochenstunden (beide Tätigkeiten zusammen), könnte der Arbeitgeber (500€ Angestelltenjob) jedoch gegen die Selbständigkeit vorgehen, weil hier der gesetzliche Rahmen für Arbeitszeiten gesprengt wäre und er ggf. Leistungseinbußen bei seinem Mitarbeiter befürchten muß.
Am Jahresende ist eine Steuererklärung einzureichen. Eine Einahme-Überschußrechnung reicht bei der Tätigkeit als freie Mitarbeiterin aus. Ein Steuerberater ist da sicherlich beim ersten mal eine gute Idee. Viel Erfolg S.

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galaxie
01.04.2013 22:12
Wenn Du zu Deiner Festanstellung als freier Mitarbeiter zusätzlich dazuverdienen willst, dann solltest du nicht über 450 Euro im Monat dazuverdienen. Denn sonst musst Du Rentenversicherung bezahlen und musst Dich selbstständig krankenversichern. Das rentiert sich meines Erachtens nicht.
LG Galaxie
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Wenn Du zu Deiner Festanstellung als freier Mitarbeiter zusätzlich dazuverdienen willst, dann solltest du nicht über 450 Euro im Monat dazuverdienen. Denn sonst musst Du Rentenversicherung bezahlen und musst Dich selbstständig krankenversichern. Das rentiert sich meines Erachtens nicht. LG Galaxie
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saloia
02.04.2013 09:52
selbst krankenversichern muss man sich aber nicht, wenn man mehr als 450,-/monat (aufs ganze jahr gerechnet!!) verdient, sondern wenn die einkünfte aus nebenberuflicher selbständigkeit die haupteinnahmequelle (gegenüber der angestelltentätigkeit) ist...

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selbst krankenversichern muss man sich aber nicht, wenn man mehr als 450,-/monat (aufs ganze jahr gerechnet!!) verdient, sondern wenn die einkünfte aus nebenberuflicher selbständigkeit die haupteinnahmequelle (gegenüber der angestelltentätigkeit) ist...
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saloia schrieb:

selbst krankenversichern muss man sich aber nicht, wenn man mehr als 450,-/monat (aufs ganze jahr gerechnet!!) verdient, sondern wenn die einkünfte aus nebenberuflicher selbständigkeit die haupteinnahmequelle (gegenüber der angestelltentätigkeit) ist...

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galaxie schrieb:

Wenn Du zu Deiner Festanstellung als freier Mitarbeiter zusätzlich dazuverdienen willst, dann solltest du nicht über 450 Euro im Monat dazuverdienen. Denn sonst musst Du Rentenversicherung bezahlen und musst Dich selbstständig krankenversichern. Das rentiert sich meines Erachtens nicht.
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