WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
nehmen wir an ich habe einen job der sozialabgabenpflichtig ist, ca 500 euro monatlich..wieviel darf ich als freiberufler für eine andere praxis arbeiten?in der anderen praxis würde ich viele hausberuche machen, aber auch in der anderen praxis patienten behandeln? reicht es aus eine überschussrechnung vom steuerberater zu machen oder was brauch ich noch? wäre lieb wenn mir da jemand helfen könnte!danke im voraus!
Evtl. meinst du "Freie/r Mitarbeiter/in" ???
Bei letzterem sind Arbeitszeit und Umsatz nach oben vollkommen offen !! :innocent:
Google: "Freiberuflich oder Freie Berufe" und "Freie Mitarbeiter", dazu findest du hier im Forum Antworten für die du noch keine Fragen gestellt hast !! :sunglasses:
Hein
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ZVPHB schrieb:
Mit deinem Job bist du bereits "freiberuflich" tätig !!
Evtl. meinst du "Freie/r Mitarbeiter/in" ???
Bei letzterem sind Arbeitszeit und Umsatz nach oben vollkommen offen !! :innocent:
Google: "Freiberuflich oder Freie Berufe" und "Freie Mitarbeiter", dazu findest du hier im Forum Antworten für die du noch keine Fragen gestellt hast !! :sunglasses:
Hein
Arbeitet man mehr als 48 Wochenstunden (beide Tätigkeiten zusammen), könnte der Arbeitgeber (500€ Angestelltenjob) jedoch gegen die Selbständigkeit vorgehen, weil hier der gesetzliche Rahmen für Arbeitszeiten gesprengt wäre und er ggf. Leistungseinbußen bei seinem Mitarbeiter befürchten muß.
Am Jahresende ist eine Steuererklärung einzureichen. Eine Einahme-Überschußrechnung reicht bei der Tätigkeit als freie Mitarbeiterin aus. Ein Steuerberater ist da sicherlich beim ersten mal eine gute Idee. Viel Erfolg S.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Grundsätzlich gibt es keine Grenzen nach oben, wieviel man als Selbständiger (freier Mitarbeiter) arbeiten darf. Je nach Umfang der Tätigkeit, kommen dann Sozialabgaben sowie Steuern auf einen zu. Ebenso muß man Beiträge für die Berufsgenossenschaft, sowie für eine private Haftpflichtvers. einkalkulieren.
Arbeitet man mehr als 48 Wochenstunden (beide Tätigkeiten zusammen), könnte der Arbeitgeber (500€ Angestelltenjob) jedoch gegen die Selbständigkeit vorgehen, weil hier der gesetzliche Rahmen für Arbeitszeiten gesprengt wäre und er ggf. Leistungseinbußen bei seinem Mitarbeiter befürchten muß.
Am Jahresende ist eine Steuererklärung einzureichen. Eine Einahme-Überschußrechnung reicht bei der Tätigkeit als freie Mitarbeiterin aus. Ein Steuerberater ist da sicherlich beim ersten mal eine gute Idee. Viel Erfolg S.
LG Galaxie
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
saloia schrieb:
selbst krankenversichern muss man sich aber nicht, wenn man mehr als 450,-/monat (aufs ganze jahr gerechnet!!) verdient, sondern wenn die einkünfte aus nebenberuflicher selbständigkeit die haupteinnahmequelle (gegenüber der angestelltentätigkeit) ist...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
galaxie schrieb:
Wenn Du zu Deiner Festanstellung als freier Mitarbeiter zusätzlich dazuverdienen willst, dann solltest du nicht über 450 Euro im Monat dazuverdienen. Denn sonst musst Du Rentenversicherung bezahlen und musst Dich selbstständig krankenversichern. Das rentiert sich meines Erachtens nicht.
LG Galaxie
Mein Profilbild bearbeiten