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Physiotherapeuten und
Ergotherapeuten und behandel...
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Und zweite Frage, wie man dieser Umsatzsteuerpflicht evtl. zuvorkommt?
Ich würde mich sehr über Rückmeldungen freuen. :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Neben dem ganzen Schlammassel mit dem Vernichtungsurteil durch die Bayern stellt sich mir auch die Frage, ob für die üblicherweise 30-50 % Umsatzbeteiligung, die man vom Freiberufler bekommt, nicht auch noch Umsatzsteuerpflicht besteht, da diese 30-50% ja indirekt für evtl. gewerbliche Leistungen erhoben wird (z.B. Untermiete, Sekretariat, Werbung, Wäsche). Es gab hier schon einmal Informationen zu diesem Thema vor einiger Zeit, ich möchte aber wissen, ob es dazu jetzt praktische Erfahrungen gibt?
Und zweite Frage, wie man dieser Umsatzsteuerpflicht evtl. zuvorkommt?
Ich würde mich sehr über Rückmeldungen freuen. :wink:
..."Vom Freiberufler"... Ist da der Freie Mitarbeiter oder der Praxisinhaber gemeint? Freiberufler sind beide!
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Eberhard schrieb:
..."Vom Freiberufler"... Ist da der Freie Mitarbeiter oder der Praxisinhaber gemeint? Freiberufler sind beide!
Einen Freiberufler kennzeichnet nämlich: die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit. Habe ich als PT vier und mehr Mitarbeiter - kann ich meine Dienstleistung eigentlich nicht mehr persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig erbringen. Dazu zählen ja Anmeldung, Befund, Behandlung, Zuzahlung, Doku. Das kann ich eigentlich nur als PI alleine, evtl. mit 1 oder 2 Mitarbeitern.
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Wonderwoman schrieb:
Finde ich weit hergeholt...dann dürfte kein Freiberufler mehr Angestellte haben.
Da Du ja sehr riskobewußt bist, solltest Du am besten bei JEDER Behandlungsserie eine Behandlung oder den Befund oder so selbst machen
oder Rücklagen bilden.... :wink:
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ali schrieb:
wird aber von zunehmend mehr FA und OFD so gesehen.....
Da Du ja sehr riskobewußt bist, solltest Du am besten bei JEDER Behandlungsserie eine Behandlung oder den Befund oder so selbst machen
oder Rücklagen bilden.... :wink:
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paracelsus65 schrieb:
Dieses Thema wird in Zukunft für Physios noch richtig spannend. Da viele Gemeinden und Kommunen klamm sind - könnte es für größere Praxen zukünftig auch zur Umsatzsteuerpflicht und auch zur Gewerbesteuer kommen.
Einen Freiberufler kennzeichnet nämlich: die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit. Habe ich als PT vier und mehr Mitarbeiter - kann ich meine Dienstleistung eigentlich nicht mehr persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig erbringen. Dazu zählen ja Anmeldung, Befund, Behandlung, Zuzahlung, Doku. Das kann ich eigentlich nur als PI alleine, evtl. mit 1 oder 2 Mitarbeitern.
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