Du möchtest Dich persönlich und
fachlich weiterentwickeln und Dich
als Therapeut abheben?
Du möchtest auch andere Wege der
Therapie kennenlernen und bist
interessiert an der asiatischen
Medizin?
Du legst Wert auf wertschätzende,
interdisziplinäre und
unterstützende Zusammenarbeit?
Dann bist Du bei uns genau richtig.
Über uns:
Wir sind ein 7-köpfiges Team,
dessen oberste Priorität es ist,
unseren Patienten professionell und
mit Freude in interdisziplinärer
Zusammenarbeit zu vers...
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Wenn Du Dich breiter aufstellen willst, also z.B. Wellnessangebote hast oder Therapiebedarf verkaufen willst, musst Du ein Gewerbe anmelden. Ebenfalls ist es eine gewerbliche Tätigkeit, wenn Du Räume untervermietest oder Mitarbeiter beschäftigst über die Du keine fachliche Kontrolle ausüben kannst. Das wäre z.B. bei freien MA oder Heilpraktikern der Fall. Etwas haarig kann es sein, wenn Du sehr viele Angestellte hättest da auch hier fachliche Kontrolle faktisch unmöglich ist. Wenn Dein Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit die Freigrenzen überschreitet fällt dann Gewerbesteuer an. D.h. unterhalb gewisser Grenzen bleibt der freiberufliche Charakter der Praxis erhalten.
Es hängt also von Dir und Deiner Ausrichtung ab, ob Du ein Gewerbe anmelden solltest oder Freiberufler bleiben kannst. Vielleicht hilft Dir da eine entsprechende Beratung von Menschen die sich mit diesen Dingen gut auskennen.
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Shakespeare schrieb:
Wenn Du ausschließlich therapeutische Leistungen anbietest ( i.d. R. Behandlungen auf ärztliche VO oder auf VO eines Heilpraktikers), wie es üblich ist, bleibst Du auf freiberuflicher Ebene.
Wenn Du Dich breiter aufstellen willst, also z.B. Wellnessangebote hast oder Therapiebedarf verkaufen willst, musst Du ein Gewerbe anmelden. Ebenfalls ist es eine gewerbliche Tätigkeit, wenn Du Räume untervermietest oder Mitarbeiter beschäftigst über die Du keine fachliche Kontrolle ausüben kannst. Das wäre z.B. bei freien MA oder Heilpraktikern der Fall. Etwas haarig kann es sein, wenn Du sehr viele Angestellte hättest da auch hier fachliche Kontrolle faktisch unmöglich ist. Wenn Dein Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit die Freigrenzen überschreitet fällt dann Gewerbesteuer an. D.h. unterhalb gewisser Grenzen bleibt der freiberufliche Charakter der Praxis erhalten.
Es hängt also von Dir und Deiner Ausrichtung ab, ob Du ein Gewerbe anmelden solltest oder Freiberufler bleiben kannst. Vielleicht hilft Dir da eine entsprechende Beratung von Menschen die sich mit diesen Dingen gut auskennen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hello, ich benötige Informationen zur Übernahme einer Physiopraxis, ich möchte nächstes Jahr als selbstständig in eigene Praxis arbeiten, muss ich eine Gewerbe eröffnen oder kann ich eine Physiopraxis übernehmen und als selbständig (Freiberufler) arbeiten? Außerdem würde ich einen weiteren Kollegen in Vollzeit einstellen. Was sind Ihre Erfahrungen?
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Leni C. schrieb:
Wenn du eine bestehende Praxis übernehmen willst frag die Besitzer , die hättten dir die Frage schon beantworten können . Eine Praxis ist kein Gewerbe und wir sind Freiberufler .
Meine Erfahrungen sind, dass man sich erst mal die Grundlagen aneignen sollte. Nutze die nächsten Wochen um Bücher über Selbstständigkeit, die Zulassungsvoraussetzungen etc. zu lesen. Und dann, wenn die rudimentären Begriffe klar sind, kannst Du Dich ja hier wieder melden hugging_face
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Bernie schrieb:
"Was sind Ihre Erfahrungen?"
Meine Erfahrungen sind, dass man sich erst mal die Grundlagen aneignen sollte. Nutze die nächsten Wochen um Bücher über Selbstständigkeit, die Zulassungsvoraussetzungen etc. zu lesen. Und dann, wenn die rudimentären Begriffe klar sind, kannst Du Dich ja hier wieder melden hugging_face
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