Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
mir wurde in einer Praxis ein Job als Freiberufler angeboten, allerdings nur bis zur Grenze von 450 €.
Ich bin unsicher ob das überhaupt zulässig ist?
Ist eine Tätigkeit im Rahmen von 450 € nicht ein Minijob?
Ich wäre froh, wenn jemand für mich eine Aufklärung hätte.
Beste Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
mir wurde in einer Praxis ein Job als Freiberufler angeboten, allerdings nur bis zur Grenze von 450 €.
Ich bin unsicher ob das überhaupt zulässig ist?
Ist eine Tätigkeit im Rahmen von 450 € nicht ein Minijob?
Ich wäre froh, wenn jemand für mich eine Aufklärung hätte.
Beste Grüße
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tom1350 schrieb:
Entweder du wirst als Minijobber oder als FM gemeldet.
Als Freier Mitarbeiter bist du v.a. selbstständig tätig und im Rahmen der Geringfügivkeitsgrenzen interessiert sich keine Sozialversicherung und kein Finanzamt für das was du machst (das FA will bloß sehen das du mit deinem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit irrelevant bist; erklärst du das nicht wirst du irgendwann geschätzt und steuerlich ziemlich ungünstig eingestuft.
Als Minijobber hast du die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Angestellte auch. Steuern und Sozialabgaben können pauschalisiert abgeführt werden.
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tom1350 schrieb:
Wahrscheinlich ist das so. Du bekommst 12€ die Stunde und wirst ohne dein Wissen als Minijobber gemeldet. Der PI nennt dich aber FM, damit du nicht auf die Idee kommst nach bezahltem Urlaub zu fragen oder eine AU Bescheinigung abzugeben.
Das ist ja eine ganz neue und tolle Variante.
Es wäre aber noch toller, wenn die Kollegen einmal den Unterschied von Freier Mitarbeit un Freiberuflichkeit begreifen würden.
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Eberhard schrieb:
"Wahrscheinlich ist das so. Du bekommst 12€ die Stunde und wirst ohne dein Wissen als Minijobber gemeldet. Der PI nennt dich aber FM, damit du nicht auf die Idee kommst nach bezahltem Urlaub zu fragen oder eine AU Bescheinigung abzugeben."
Das ist ja eine ganz neue und tolle Variante.
Es wäre aber noch toller, wenn die Kollegen einmal den Unterschied von Freier Mitarbeit un Freiberuflichkeit begreifen würden.
es ist doch nur eine Begrifflichkeit und kein wirklicher Grund sich unnötig daüber zu ärgern. Es ist wie ein Versprecher!
Der Beruf des Physiotherapeuten ist ein freier Beruf, also eine freiberufliche Tätigkeit. Das ist mir geläufig.
Auch in diesem Beruf gibt es angestellte Mitarbeiter oder eben freie Mitarbeiter.
Ich entschuldige mich gerne dafür, dass ich nicht die korrekte Bezeichnung "freier Mitarbeiter" gewählt habe, da dies korrekter gewesen wäre.
Es könnte vielleicht daran liegen, dass sich ein Angestellter nicht als Freiberufler fühlt. Ich achte ab sofort auf die korrekte Schreibweise:)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Lieber Eberhard,
es ist doch nur eine Begrifflichkeit und kein wirklicher Grund sich unnötig daüber zu ärgern. Es ist wie ein Versprecher!
Der Beruf des Physiotherapeuten ist ein freier Beruf, also eine freiberufliche Tätigkeit. Das ist mir geläufig.
Auch in diesem Beruf gibt es angestellte Mitarbeiter oder eben freie Mitarbeiter.
Ich entschuldige mich gerne dafür, dass ich nicht die korrekte Bezeichnung "freier Mitarbeiter" gewählt habe, da dies korrekter gewesen wäre.
Es könnte vielleicht daran liegen, dass sich ein Angestellter nicht als Freiberufler fühlt. Ich achte ab sofort auf die korrekte Schreibweise:)
Der freie Mitarbeiter übt einen freien Beruf aus. Nun sind wir dann ganz genau oder?
Wenn ich nun die Antwort auf meine eigentliche Frage verstanden habe, kann ich bei einem Auftraggeber so viel oder wenig verdienen wie ich will.
Es dürfte aber wohl nicht der Einzige sein, dann müsste er mich doch als Minijobber einstellen oder?
Ist das so richtig?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dazu noch folgende Bemerkung: ist nicht ein freier Mitarbeiter dann tätig im Freiberuf, Umgangssprachlich Freiberufler?
Der freie Mitarbeiter übt einen freien Beruf aus. Nun sind wir dann ganz genau oder?
Wenn ich nun die Antwort auf meine eigentliche Frage verstanden habe, kann ich bei einem Auftraggeber so viel oder wenig verdienen wie ich will.
Es dürfte aber wohl nicht der Einzige sein, dann müsste er mich doch als Minijobber einstellen oder?
Ist das so richtig?
Wenn der PI sagt, er will dich als FM bis maximal 450,- € einstellen, ist er entweder dämlich, weil du bei diesen Vorgaben scheinselbständig bist oder er will dich versch..... Als Minijobber hast du alle Pflichten aber auch alle Rechte wie ein Vollzeit AN und das hat nicht das Geringste mit einem FM zu tun.
in beiden Fällen wäre das ein PI, für den ich nicht würde arbeiten wollen.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Es hängt davon ab, wieviel du arbeiten wirst. Für einen Betrag von 450,- € lohnt es sich nicht, als FM zu arbeiten. Dafür sind alle Anmeldungen, Abgaben usw. viel zu aufwändig.
Wenn der PI sagt, er will dich als FM bis maximal 450,- € einstellen, ist er entweder dämlich, weil du bei diesen Vorgaben scheinselbständig bist oder er will dich versch..... Als Minijobber hast du alle Pflichten aber auch alle Rechte wie ein Vollzeit AN und das hat nicht das Geringste mit einem FM zu tun.
in beiden Fällen wäre das ein PI, für den ich nicht würde arbeiten wollen.
Gruß Britt
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tom1350 schrieb:
Natürlich ist das in Deutschland nicht ganz so einfach geregelt. Man kann bis 425€ im Monat Gewinn machen und familienversichert bleiben. Wenn man hauptberuflich Selbstständig und in der PKV ist, braucht der AG eines ( nebenberuflichen ) Minijobs keine Pauschalbeiträge zur GKV entrichten. Viele Dinge sind denkbar.
Viele Dinge sind denkbar.
Ein Angestellter mit 30 Stunden kann z.B. durchaus als FM im Rahmen von Hausbesuchen monatl. 800 € umsetzen.
Er zieht vom Umsatz seine Kosten ab (vor allem jeden gefahrenen Km !, aber auch Beiträge für BG und
Berufshaftpflicht, Telekommunikation etc., alles was begründbar ist....) und kann bei einem Gewinn von 449 €
landen. DRV und KK halten still, da der zeitliche Aufwand für 800 € Umsatz bei HB´s deutlich geringer ist, als
für seine Angestelltentätigkeit. Auch spielt eine Rolle, dass Umsatz/Gewinn der Freien Mitarbeit (deutlich) geringer
ist, als das Brutto/Netto aus der Anstellung.
Man sollte seinen Gewinn allerdings im Griff haben und nicht über der Geringfügigkeitsgrenze 450 € x 12 =
5400 € das Steuerjahr abschließen.
Sonst wird es teuer.....
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hermi schrieb:
tom1350 schrieb am 14.9.17 10:09:
Viele Dinge sind denkbar.
Ein Angestellter mit 30 Stunden kann z.B. durchaus als FM im Rahmen von Hausbesuchen monatl. 800 € umsetzen.
Er zieht vom Umsatz seine Kosten ab (vor allem jeden gefahrenen Km !, aber auch Beiträge für BG und
Berufshaftpflicht, Telekommunikation etc., alles was begründbar ist....) und kann bei einem Gewinn von 449 €
landen. DRV und KK halten still, da der zeitliche Aufwand für 800 € Umsatz bei HB´s deutlich geringer ist, als
für seine Angestelltentätigkeit. Auch spielt eine Rolle, dass Umsatz/Gewinn der Freien Mitarbeit (deutlich) geringer
ist, als das Brutto/Netto aus der Anstellung.
Man sollte seinen Gewinn allerdings im Griff haben und nicht über der Geringfügigkeitsgrenze 450 € x 12 =
5400 € das Steuerjahr abschließen.
Sonst wird es teuer.....
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Da hast du völlig Recht. Der AG darf nur nicht von seiner Seite aus das Einkommen auf 450,- € begrenzen, der FM ist nicht weisungsgebunden.
Gruß Britt
Es wäre aber noch toller, wenn die Kollegen einmal den Unterschied von Freier Mitarbeit un Freiberuflichkeit begreifen würden.
... der Meinung bin ich auch und zwar schon seit ich in diesem Job arbeite :clap:
Gruß Evi :blush:
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Evemarie Kaiser schrieb:
Eberhard schrieb am 13.9.17 16:51:
Es wäre aber noch toller, wenn die Kollegen einmal den Unterschied von Freier Mitarbeit un Freiberuflichkeit begreifen würden.
... der Meinung bin ich auch und zwar schon seit ich in diesem Job arbeite :clap:
Gruß Evi :blush:
Ich wurde seitens einer Klinik als mögliche "Freie Mitarbeiterin" in das Bewerbungsgespräch gebeten ( da ich eine eigene Praxis habe, kann ich ja nur 8 Stunden auswärts tätig sein und ich hatte monatelang "vormittags Luft"!)
dennoch wurde dann am Ende gefragt, ob ich bereit wäre auf 450 EUR Basis mitzuarbeiten... das war mir dann zu unklar bzgl. Stundenanzahl ( dazu wollte die Dame nicht sofort Stellung nehmen und tat so als wäre das irrelevant) und Höhe des Stundensatzes... am Ende wollte man mich also für ca. 14,50 EUR ("feste Vormittage" (sodass mancher Monat evtl. 5 Montags-Termine mit sich ziehen kann und diesen Stundensatz noch weiter in den Keller treibt) als "freie Mitarbeiterin" im 450 EUR System ködern
Nachdem ich um Klärung gebeten hatte, ob und wieviel Stunden und so kam das so raus...
Ich habe demonstrativ meine Bewerbungsmappe in der folgenden Woche wieder abgeholt...und gesagt, dass sich das für mich nicht lohne ( 18/19 Euro war mein "Minimum" beim Stundensatz - schließlich habe ich schon vor 10 Jahren als Freiberuflerin 20-22 Euro für 45 Min. Unterrichten gehabt... und nun, wo ich umso qualifizierter im Arbeitsmarkt auftrete will man nicht mal 15 EUR garantieren - die wollte sich echt nicht festlegen auf eine Stundenzahl pro Monat ! )
Sollen meine KollegInnen das dort (weiter-)machen...
Inzwischen hab ich eh keine Zeit mehr für Nebentätigkeit (bin seit Oktober wieder voll ausgelastet)
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solanda schrieb:
GENAU !
Ich wurde seitens einer Klinik als mögliche "Freie Mitarbeiterin" in das Bewerbungsgespräch gebeten ( da ich eine eigene Praxis habe, kann ich ja nur 8 Stunden auswärts tätig sein und ich hatte monatelang "vormittags Luft"!)
dennoch wurde dann am Ende gefragt, ob ich bereit wäre auf 450 EUR Basis mitzuarbeiten... das war mir dann zu unklar bzgl. Stundenanzahl ( dazu wollte die Dame nicht sofort Stellung nehmen und tat so als wäre das irrelevant) und Höhe des Stundensatzes... am Ende wollte man mich also für ca. 14,50 EUR ("feste Vormittage" (sodass mancher Monat evtl. 5 Montags-Termine mit sich ziehen kann und diesen Stundensatz noch weiter in den Keller treibt) als "freie Mitarbeiterin" im 450 EUR System ködern
Nachdem ich um Klärung gebeten hatte, ob und wieviel Stunden und so kam das so raus...
Ich habe demonstrativ meine Bewerbungsmappe in der folgenden Woche wieder abgeholt...und gesagt, dass sich das für mich nicht lohne ( 18/19 Euro war mein "Minimum" beim Stundensatz - schließlich habe ich schon vor 10 Jahren als Freiberuflerin 20-22 Euro für 45 Min. Unterrichten gehabt... und nun, wo ich umso qualifizierter im Arbeitsmarkt auftrete will man nicht mal 15 EUR garantieren - die wollte sich echt nicht festlegen auf eine Stundenzahl pro Monat ! )
Sollen meine KollegInnen das dort (weiter-)machen...
Inzwischen hab ich eh keine Zeit mehr für Nebentätigkeit (bin seit Oktober wieder voll ausgelastet)
Honorarkraft würde ich nicht
arbeiten.
Bei 12 Stunden monatlich a 35 €
wäre man unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze und gut ist.
Unser Problem ist: Wir verkaufen uns zu billig.
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hermi schrieb:
Unter 35 € die Stunde als
Honorarkraft würde ich nicht
arbeiten.
Bei 12 Stunden monatlich a 35 €
wäre man unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze und gut ist.
Unser Problem ist: Wir verkaufen uns zu billig.
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Papa Alpaka schrieb:
Freiberufler bist du so oder so, das ist 'ne steuerrechtliche Frage.
Als Freier Mitarbeiter bist du v.a. selbstständig tätig und im Rahmen der Geringfügivkeitsgrenzen interessiert sich keine Sozialversicherung und kein Finanzamt für das was du machst (das FA will bloß sehen das du mit deinem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit irrelevant bist; erklärst du das nicht wirst du irgendwann geschätzt und steuerlich ziemlich ungünstig eingestuft.
Als Minijobber hast du die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Angestellte auch. Steuern und Sozialabgaben können pauschalisiert abgeführt werden.
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