O.P.T. - wir sind eine Praxis für
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
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Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
- Kann ich wenn ich eine Festanstellung mit 38,5 h habe noch zusätzlich als Freiberufler tätig sein? Und was verlangt man da in der Praxis an Gehalt?
- Habe ich noch irgendwelche Gehaltsgrenzen die ich einhalten sollte?
Kenn mich da leider noch nicht so gut aus. Würde mich um Antworten sehr freuen. Danke.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, ich hätte da ein paar Fragen für die freie Mitarbeit in einer Praxis. Habt ihr mir was wo ich alle Infomationen bekomme, wie: Versicherung (was für Versicherungen sindvoll sind), Steuer und alles wie ich freier Mitarbeiter werden kann?
- Kann ich wenn ich eine Festanstellung mit 38,5 h habe noch zusätzlich als Freiberufler tätig sein? Und was verlangt man da in der Praxis an Gehalt?
- Habe ich noch irgendwelche Gehaltsgrenzen die ich einhalten sollte?
Kenn mich da leider noch nicht so gut aus. Würde mich um Antworten sehr freuen. Danke.
- Berufshaftpflichtvers. (z.B. DEVK 90 Euro/Jahr)
- Anmeldung BG für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (ca. 170 Euro/Jahr)
- positive Statusfeststellung, bzw. Statusfeststellungsverfahren bei der dt. RV durchführen.
- mind. 2 Praxen als Auftraggeber
- Rentenvers.beiträge musst Du zahlen. Auf Antrag 3 Jahre der halbe Regelbeitrag. Z.Z. 283 Euro p.a. Danach den vollen Regelbeitrag.
- Steuererklärung würde ich dem Steuerberater geben. Alle Rechnungen, etc. natürlich sammeln.
- falls Du das nebenberuflich machst, musst Du keine KK Beiträge aus der FM zahlen.
FM wirst Du, indem Du mindestens 2 Praxen anrufst und nachfrägst.
HB sind am lukrativsten, falls die Fahrwege nicht zu weit sind.
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JRK schrieb:
Du kannst jederzeit nebenberuflich FM werden. Praxis 65-70% vom Umsatz, HB 75-80% vom Umsatz. Du brauchst:
- Berufshaftpflichtvers. (z.B. DEVK 90 Euro/Jahr)
- Anmeldung BG für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (ca. 170 Euro/Jahr)
- positive Statusfeststellung, bzw. Statusfeststellungsverfahren bei der dt. RV durchführen.
- mind. 2 Praxen als Auftraggeber
- Rentenvers.beiträge musst Du zahlen. Auf Antrag 3 Jahre der halbe Regelbeitrag. Z.Z. 283 Euro p.a. Danach den vollen Regelbeitrag.
- Steuererklärung würde ich dem Steuerberater geben. Alle Rechnungen, etc. natürlich sammeln.
- falls Du das nebenberuflich machst, musst Du keine KK Beiträge aus der FM zahlen.
FM wirst Du, indem Du mindestens 2 Praxen anrufst und nachfrägst.
HB sind am lukrativsten, falls die Fahrwege nicht zu weit sind.
b) bei der Berufsgenossenschaft ,c) eine Berufshaftpflicht abschließen ,d) bei der Rentenversicherung und dort auch eine Statusfeststellung machen um deine Selbstständigkeit zu bestätigen ,e ) bei der Krankenkasse.
Bei einem Vollzeitjob wie du schreibst woher willst du die Zeit für die Tätigkeit nehmen ?
Aber du erhälst als Selbstständige KEIN Gehalt sondern ein Honorar welches davon abhängt wieviel du arbeitest und mit dem Praxisinhaber vereinbart hast.
Du kannst auch nicht als FM für die Praxis arbeiten bei der du angestellt bist.
Wenn du dir Geld dazu verdienen willst solltest du vielleicht doch eher einen Minijob auf 450 € Basis machen da du scheinbar nicht weißt was es heißt selbstständig zu sein.
Um damit ausreichend zu verdienen reichen keine 5 Std. in der Woche um deine Kosten zu decken.Und ich denke auch das die Rentenversicherung bzw. die Statusanfrage negativ ausfallen wird.Ganz abgesehen davon dürfte es auch nicht so einfach sein ohne eine positive Statusantwort einen Praxisinhaber zu finden der mit dir zusammenarbeitet.
Freiberufler sind wir alle : Egal ob Angestellt oder Selbstständig
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Du musst keine KK zahlen, wenn das nebenbei läuft. Das heißt Deine Angestelltentätigkeit übst Du mit mindestens 20 h/Woche aus und stellt Deinen wirtschaftlichen Mittelpunkt dar.
Rentenzahlungen erst ab 5400 Euro pro Jahr. Deshalb sind auch wenige Stunden als FM völlig o.k. Du solltest dann halt nicht über 5400 Euro kommen. Zu einer VZ Angestelltentätigkeit kann man als junger PT auch nochmal 10 Stunden als FM arbeiten. Hab ich immer so gemacht. Früher waren mal 45 Wochenstunden Regelarbeitszeit. Dem Tüchtigen gehört die Welt.....
Beim Statusfeststellungsverfahren wird geprüft, ob die meisten Kriterien Deiner Beschäftigung für nicht abhängig beschäftigt sprechen. Nach Antragseingang bekommst Du und der PI einen Fragebogen mit ca. 20 Fragen. Ich kann Dir HB sehr empfehlen. Damit ist eine positive Statusfeststellung nahezu garantiert.
Viele PI sind auf FM nicht wirklich scharf. Das sollte Dich aber nicht abhalten. Ich hab zur Zeit ohne Probleme FM in 3 Praxen. Kein Thema.
Und natürlich sind wir nicht alle Freiberufler. Was ein Quatsch. Als Angestellter hast Du das Recht, dass Deine Arbeitszeit, die Du dem PI zur Verfügung gestellt hast, voll bezahlt wird. Unabhängig davon, ob Patienten da waren oder nicht. Risiko des PI. Als freiberuflicher PT trägst Du das Risiko, Versicherungen, etc.pp.
Mach das. Es lohnt sich.
Optimal sind 25 h/Woche angestellt, Rest als FM. In BW sind so 3000 Euro Netto locker drin.
Bei Fragen eine kurze persönliche Nachricht.
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JRK schrieb:
Lass Dich nicht irritieren AT. Du machst das genau richtig. Es liegt in der Natur der Sache, dass man zu Beginn einer FM bzw. Selbständigkeit wenig Ahnung hat. Da wächst man natürlich rein. 450 Euro Jobs sind doch Mist.
Du musst keine KK zahlen, wenn das nebenbei läuft. Das heißt Deine Angestelltentätigkeit übst Du mit mindestens 20 h/Woche aus und stellt Deinen wirtschaftlichen Mittelpunkt dar.
Rentenzahlungen erst ab 5400 Euro pro Jahr. Deshalb sind auch wenige Stunden als FM völlig o.k. Du solltest dann halt nicht über 5400 Euro kommen. Zu einer VZ Angestelltentätigkeit kann man als junger PT auch nochmal 10 Stunden als FM arbeiten. Hab ich immer so gemacht. Früher waren mal 45 Wochenstunden Regelarbeitszeit. Dem Tüchtigen gehört die Welt.....
Beim Statusfeststellungsverfahren wird geprüft, ob die meisten Kriterien Deiner Beschäftigung für nicht abhängig beschäftigt sprechen. Nach Antragseingang bekommst Du und der PI einen Fragebogen mit ca. 20 Fragen. Ich kann Dir HB sehr empfehlen. Damit ist eine positive Statusfeststellung nahezu garantiert.
Viele PI sind auf FM nicht wirklich scharf. Das sollte Dich aber nicht abhalten. Ich hab zur Zeit ohne Probleme FM in 3 Praxen. Kein Thema.
Und natürlich sind wir nicht alle Freiberufler. Was ein Quatsch. Als Angestellter hast Du das Recht, dass Deine Arbeitszeit, die Du dem PI zur Verfügung gestellt hast, voll bezahlt wird. Unabhängig davon, ob Patienten da waren oder nicht. Risiko des PI. Als freiberuflicher PT trägst Du das Risiko, Versicherungen, etc.pp.
Mach das. Es lohnt sich.
Optimal sind 25 h/Woche angestellt, Rest als FM. In BW sind so 3000 Euro Netto locker drin.
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JRK schrieb:
Noch was, weils vom Vorgänger falsch dargestellt wird: Eine Statusfeststellung wird immer nur für den jeweiligen Auftraggeber durchgeführt. Das heißt Du brauchst zuerst eine Praxis als Auftraggeber und führst dann erst für den Auftraggeber das Statusfeststellungsverfahren durch. Da Du mindestens 2 Praxen als AG benötigst solltest Du das für jede Praxis durchführen lassen. Alternativ hast Du andere Auftraggeber wie Privatpat., Vereine, Fitnesstudio, VHS, etc.
.Außerdem hab ich noch keine Berufshaftpflicht für unter 120 € im Jahr gefunden(wir als Pt sind ziemlich hoch eingestuft) des weiteren zeigt ja die Frage nach Gehalt !!!!! und wie hoch es sein darf dass Anonymus sich erst mal damit auseinandersetzen muss was Selbstständig sein bedeutet.
In meiner Aufzählung fehlen auch noch die Kosten für Werbe-Marketingmaterial wie Visitenkarten Flyer ,( Webseite evtl.) etc.natürlich dann die Kosten für den Steuerberater.
Und auch nur HB `garantieren heutzutage bei der DRV keine automaschische Feststellung dass man Selbstständig ist.
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eim schrieb:
an Richko: Lesen bildet hab ich mal gehört.Wenn du meinen Beitrag richtig gelesen hast und auch den von Anonymus dann hättest du nur gelesen dass sie ein Statusvefahren machen muss und bei der Fragestellerin /steller gelesen dass er / sie schon 38,5 Std. arbeitet somit Vollzeit. gefunden
.Außerdem hab ich noch keine Berufshaftpflicht für unter 120 € im Jahr gefunden(wir als Pt sind ziemlich hoch eingestuft) des weiteren zeigt ja die Frage nach Gehalt !!!!! und wie hoch es sein darf dass Anonymus sich erst mal damit auseinandersetzen muss was Selbstständig sein bedeutet.
In meiner Aufzählung fehlen auch noch die Kosten für Werbe-Marketingmaterial wie Visitenkarten Flyer ,( Webseite evtl.) etc.natürlich dann die Kosten für den Steuerberater.
Und auch nur HB `garantieren heutzutage bei der DRV keine automaschische Feststellung dass man Selbstständig ist.
Warum brauche ich da 2 Praxen? Reicht nicht auch eine? Oder 1 Praxis und ein Verein?
Vielen Dank auf jeden Fall, werd mir die Sache Ãœberlegen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank. Das hat mir erstmal gut geholfen. Für mich ist es gerade sehr schwer, weil ich hab schon einen 450 € Job, den ich nicht aufhören will und würde noch gern nebenzu in einer Praxis arbeiten, da bliebe dann nur der FM.
Warum brauche ich da 2 Praxen? Reicht nicht auch eine? Oder 1 Praxis und ein Verein?
Vielen Dank auf jeden Fall, werd mir die Sache Ãœberlegen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Danke für deine Nachrichten. Haben etwas weitergeholfen.
Als FM bist du SELBSTSTÄNDIG und mußt somit dich als solche a) beim Finanzamt anmelden,
b) bei der Berufsgenossenschaft ,c) eine Berufshaftpflicht abschließen ,d) bei der Rentenversicherung und dort auch eine Statusfeststellung machen um deine Selbstständigkeit zu bestätigen ,e ) bei der Krankenkasse.
Bei einem Vollzeitjob wie du schreibst woher willst du die Zeit für die Tätigkeit nehmen ?
Aber du erhälst als Selbstständige KEIN Gehalt sondern ein Honorar welches davon abhängt wieviel du arbeitest und mit dem Praxisinhaber vereinbart hast.
Du kannst auch nicht als FM für die Praxis arbeiten bei der du angestellt bist.
Wenn du dir Geld dazu verdienen willst solltest du vielleicht doch eher einen Minijob auf 450 € Basis machen da du scheinbar nicht weißt was es heißt selbstständig zu sein.
Um damit ausreichend zu verdienen reichen keine 5 Std. in der Woche um deine Kosten zu decken.Und ich denke auch das die Rentenversicherung bzw. die Statusanfrage negativ ausfallen wird.Ganz abgesehen davon dürfte es auch nicht so einfach sein ohne eine positive Statusantwort einen Praxisinhaber zu finden der mit dir zusammenarbeitet.
Freiberufler sind wir alle : Egal ob Angestellt oder Selbstständig
Nicht persönlich nehmen. Du schreibst davon, dass man ohne positive Statusantwort nur schwer einen Praxisinhaber findet. Sowas gibt es natürlich nicht. Ich benötige zuerst eine Praxis und führe dann das Verfahren durch. Für einen FM Neuling ist Deine Aussage irritierend.
Natürlich gibt es keine Garantie, dass HB als FM anerkannt werden. Da aber so ziemlich alles an HB für nicht abhängig beschäftigt spricht, ist die Wahrscheinlichkeit groß. Ich sehe auch keinen Grund darin, warum Du alle offenen Fragen, die AT hat von vornherein schon negierst. Er sollte es doch vielmehr versuchen.
Ich zahle als FM 90 Euro p.a.
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JRK schrieb:
eim schrieb am 6.7.18 22:22:
Als FM bist du SELBSTSTÄNDIG und mußt somit dich als solche a) beim Finanzamt anmelden,
b) bei der Berufsgenossenschaft ,c) eine Berufshaftpflicht abschließen ,d) bei der Rentenversicherung und dort auch eine Statusfeststellung machen um deine Selbstständigkeit zu bestätigen ,e ) bei der Krankenkasse.
Bei einem Vollzeitjob wie du schreibst woher willst du die Zeit für die Tätigkeit nehmen ?
Aber du erhälst als Selbstständige KEIN Gehalt sondern ein Honorar welches davon abhängt wieviel du arbeitest und mit dem Praxisinhaber vereinbart hast.
Du kannst auch nicht als FM für die Praxis arbeiten bei der du angestellt bist.
Wenn du dir Geld dazu verdienen willst solltest du vielleicht doch eher einen Minijob auf 450 € Basis machen da du scheinbar nicht weißt was es heißt selbstständig zu sein.
Um damit ausreichend zu verdienen reichen keine 5 Std. in der Woche um deine Kosten zu decken.Und ich denke auch das die Rentenversicherung bzw. die Statusanfrage negativ ausfallen wird.Ganz abgesehen davon dürfte es auch nicht so einfach sein ohne eine positive Statusantwort einen Praxisinhaber zu finden der mit dir zusammenarbeitet.
Freiberufler sind wir alle : Egal ob Angestellt oder Selbstständig
Nicht persönlich nehmen. Du schreibst davon, dass man ohne positive Statusantwort nur schwer einen Praxisinhaber findet. Sowas gibt es natürlich nicht. Ich benötige zuerst eine Praxis und führe dann das Verfahren durch. Für einen FM Neuling ist Deine Aussage irritierend.
Natürlich gibt es keine Garantie, dass HB als FM anerkannt werden. Da aber so ziemlich alles an HB für nicht abhängig beschäftigt spricht, ist die Wahrscheinlichkeit groß. Ich sehe auch keinen Grund darin, warum Du alle offenen Fragen, die AT hat von vornherein schon negierst. Er sollte es doch vielmehr versuchen.
Ich zahle als FM 90 Euro p.a.
Vielen Dank. Das hat mir erstmal gut geholfen. Für mich ist es gerade sehr schwer, weil ich hab schon einen 450 € Job, den ich nicht aufhören will und würde noch gern nebenzu in einer Praxis arbeiten, da bliebe dann nur der FM.
Warum brauche ich da 2 Praxen? Reicht nicht auch eine? Oder 1 Praxis und ein Verein?
Vielen Dank auf jeden Fall, werd mir die Sache Ãœberlegen.
Du brauchst mindestens 2 Auftraggeber. 2 Praxen oder Praxis+Verein. Hintergrund: Für einen Auftraggeber könntest Du ja auch angestellt tätig sein. Tipp: Kündige die 450 Euro Tätigkeit zugunsten der FM.
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JRK schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 8.7.18 14:32:
Vielen Dank. Das hat mir erstmal gut geholfen. Für mich ist es gerade sehr schwer, weil ich hab schon einen 450 € Job, den ich nicht aufhören will und würde noch gern nebenzu in einer Praxis arbeiten, da bliebe dann nur der FM.
Warum brauche ich da 2 Praxen? Reicht nicht auch eine? Oder 1 Praxis und ein Verein?
Vielen Dank auf jeden Fall, werd mir die Sache Ãœberlegen.
Du brauchst mindestens 2 Auftraggeber. 2 Praxen oder Praxis+Verein. Hintergrund: Für einen Auftraggeber könntest Du ja auch angestellt tätig sein. Tipp: Kündige die 450 Euro Tätigkeit zugunsten der FM.
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Problem beschreiben
eim schrieb:
Als FM bist du SELBSTSTÄNDIG und mußt somit dich als solche a) beim Finanzamt anmelden,
b) bei der Berufsgenossenschaft ,c) eine Berufshaftpflicht abschließen ,d) bei der Rentenversicherung und dort auch eine Statusfeststellung machen um deine Selbstständigkeit zu bestätigen ,e ) bei der Krankenkasse.
Bei einem Vollzeitjob wie du schreibst woher willst du die Zeit für die Tätigkeit nehmen ?
Aber du erhälst als Selbstständige KEIN Gehalt sondern ein Honorar welches davon abhängt wieviel du arbeitest und mit dem Praxisinhaber vereinbart hast.
Du kannst auch nicht als FM für die Praxis arbeiten bei der du angestellt bist.
Wenn du dir Geld dazu verdienen willst solltest du vielleicht doch eher einen Minijob auf 450 € Basis machen da du scheinbar nicht weißt was es heißt selbstständig zu sein.
Um damit ausreichend zu verdienen reichen keine 5 Std. in der Woche um deine Kosten zu decken.Und ich denke auch das die Rentenversicherung bzw. die Statusanfrage negativ ausfallen wird.Ganz abgesehen davon dürfte es auch nicht so einfach sein ohne eine positive Statusantwort einen Praxisinhaber zu finden der mit dir zusammenarbeitet.
Freiberufler sind wir alle : Egal ob Angestellt oder Selbstständig
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Problem beschreiben
Schoenheitspfleger schrieb:
Ich muß Richko in allen Punkten seiner Aussagen recht geben. Der Typ ist fit in Sachen Rechtssprechung.
1. kann ich meine selbst akquirierten HB‘s dann über egal welche von den beiden Praxen abrechnen?
2. könnte ich in beiden Praxen meine Zeit zur Verfügung stellen als Springer bei Urlaub oder Krankheit? (Weil ich ja dann alle Patienten für den von mir festgelegten Zeitraum von dieser Praxis zugewiesen bekäme)
3. könnte ich in beiden oder einer von beiden Praxen einen, in einem von mir festgesetzten Zeitrahmen, Raum nutzen für Patienten, die ausschließlich ich akquiriert habe oder dürften das auch Patienten sein, die einen Termin in dieser Praxis haben möchten, aber die Praxis keinen Termin frei hat und an mich verweisen würde?
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Also noch eine Frage von mir. Man macht das Statusfeststellungsverfahren mit 2 Praxen.
1. kann ich meine selbst akquirierten HB‘s dann über egal welche von den beiden Praxen abrechnen?
2. könnte ich in beiden Praxen meine Zeit zur Verfügung stellen als Springer bei Urlaub oder Krankheit? (Weil ich ja dann alle Patienten für den von mir festgelegten Zeitraum von dieser Praxis zugewiesen bekäme)
3. könnte ich in beiden oder einer von beiden Praxen einen, in einem von mir festgesetzten Zeitrahmen, Raum nutzen für Patienten, die ausschließlich ich akquiriert habe oder dürften das auch Patienten sein, die einen Termin in dieser Praxis haben möchten, aber die Praxis keinen Termin frei hat und an mich verweisen würde?
...rein formal ist es so, das die Versicherten unter den zugelassenen Leistungserbringern (= PI) wählen; der Leistungserbringer delegiert an dich. Solltest du in die Situation kommen wäre es vorausschauend sinnvoll, mit den jeweiligen PI ein Einzugsgebiet ihrer Praxis zu vereinbaren und in diesem Gebiet akquierierte Kunden der entsprechenden Praxis zuzuordnen.
(2) ja, das geht, eleganter wäre aber eine kurzfristige (und entsprechend höher bezahlte) Tätigkeit als ausdrücklich deklarierte Urlaubsvertretung mit begrenztem Arbeitszeitverhältnis (klär das ausdrücklich mit der DRV! Die meckern am Ende, nicht ich!)
(3) Die Praxis verweist nicht an dich. Du erfüllst Therapieaufträge im Auftrag der Praxis; die Praxis tritt an dich heran mit der Bitte, Frau Müller zu behandeln... (aber ja, wenn Patienten der Praxis zufällig zu Beginn des Kurses am Raum erscheinen kann man da halt nichts gegen tun ;))
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Papa Alpaka schrieb:
latinkabell1.0 schrieb am 15.10.18 21:30:
Also noch eine Frage von mir. Man macht das Statusfeststellungsverfahren mit 2 Praxen.
1. kann ich meine selbst akquirierten HB‘s dann über egal welche von den beiden Praxen abrechnen?
2. könnte ich in beiden Praxen meine Zeit zur Verfügung stellen als Springer bei Urlaub oder Krankheit? (Weil ich ja dann alle Patienten für den von mir festgelegten Zeitraum von dieser Praxis zugewiesen bekäme)
3. könnte ich in beiden oder einer von beiden Praxen einen, in einem von mir festgesetzten Zeitrahmen, Raum nutzen für Patienten, die ausschließlich ich akquiriert habe oder dürften das auch Patienten sein, die einen Termin in dieser Praxis haben möchten, aber die Praxis keinen Termin frei hat und an mich verweisen würde?
...rein formal ist es so, das die Versicherten unter den zugelassenen Leistungserbringern (= PI) wählen; der Leistungserbringer delegiert an dich. Solltest du in die Situation kommen wäre es vorausschauend sinnvoll, mit den jeweiligen PI ein Einzugsgebiet ihrer Praxis zu vereinbaren und in diesem Gebiet akquierierte Kunden der entsprechenden Praxis zuzuordnen.
(2) ja, das geht, eleganter wäre aber eine kurzfristige (und entsprechend höher bezahlte) Tätigkeit als ausdrücklich deklarierte Urlaubsvertretung mit begrenztem Arbeitszeitverhältnis (klär das ausdrücklich mit der DRV! Die meckern am Ende, nicht ich!)
(3) Die Praxis verweist nicht an dich. Du erfüllst Therapieaufträge im Auftrag der Praxis; die Praxis tritt an dich heran mit der Bitte, Frau Müller zu behandeln... (aber ja, wenn Patienten der Praxis zufällig zu Beginn des Kurses am Raum erscheinen kann man da halt nichts gegen tun ;))
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latinkabell1.0 schrieb:
Also noch eine Frage von mir. Man macht das Statusfeststellungsverfahren mit 2 Praxen.
1. kann ich meine selbst akquirierten HB‘s dann über egal welche von den beiden Praxen abrechnen?
2. könnte ich in beiden Praxen meine Zeit zur Verfügung stellen als Springer bei Urlaub oder Krankheit? (Weil ich ja dann alle Patienten für den von mir festgelegten Zeitraum von dieser Praxis zugewiesen bekäme)
3. könnte ich in beiden oder einer von beiden Praxen einen, in einem von mir festgesetzten Zeitrahmen, Raum nutzen für Patienten, die ausschließlich ich akquiriert habe oder dürften das auch Patienten sein, die einen Termin in dieser Praxis haben möchten, aber die Praxis keinen Termin frei hat und an mich verweisen würde?
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