Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
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ich habe ein paar Fragen bezüglich der Prozente bei FM:
- Wie sind bei euch die Prozente verteilt? Gibt es Unterschiede bei verschiedenen Leistungen?
- Was beinhalten diese Prozente? Auch die Kassenabrechnung und das Schreiben von Rechnungen der Privatpatienten? Unkosten von Verbrauchsmaterial wie Karteikarten, Terminzettel, Gutscheine, Massageöl, Sterilium, Wäscheanfall bei Heißen Rollen, Putzfrau, etc?
Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort von euch!
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TaPi schrieb:
Hallo,
ich habe ein paar Fragen bezüglich der Prozente bei FM:
- Wie sind bei euch die Prozente verteilt? Gibt es Unterschiede bei verschiedenen Leistungen?
- Was beinhalten diese Prozente? Auch die Kassenabrechnung und das Schreiben von Rechnungen der Privatpatienten? Unkosten von Verbrauchsmaterial wie Karteikarten, Terminzettel, Gutscheine, Massageöl, Sterilium, Wäscheanfall bei Heißen Rollen, Putzfrau, etc?
Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort von euch!
PS: Informiere dich besser und umfangreicher sonst tapst du direkt in die Falle der DRV-Bund. Es ist ohnehin schwieriger geworden aber nicht unmöglich.
MFG
Meitao
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Ansonsten: alle Punkte, die Du aufgelistet hast schriftlich formulieren.
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Den Begriff der "Ãœblichkeit" finde ich schwierig.
Ansonsten: alle Punkte, die Du aufgelistet hast schriftlich formulieren.
LG,
m.
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Papa Alpaka schrieb:
Wäre "von 50:50 bis 95:5 ist alles zu haben" einfacher als "üblich sind 70:30"? ;)
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Meitao schrieb:
Übliche Verteilung liegt bei 70:30. Abgedeckt sind damit die Betriebskosten. Nicht jedoch das Verbrauchsmaterial. Es ist Scheinselbstständig wenn dies damit mitübernommen wird. Genauso verhält es sich bei der Rechnungsschreibung an die Privaten, dass hat auch der FM zu übernehmen.
PS: Informiere dich besser und umfangreicher sonst tapst du direkt in die Falle der DRV-Bund. Es ist ohnehin schwieriger geworden aber nicht unmöglich.
MFG
Meitao
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McMiki schrieb:
Was ist das für eine Rechnung? Beziehst du diese Punkte auch in die Berechnung der Festgehälter mit ein?
Etwas mehr als 50% der Probanden arbeiten mit einer Mischkalkulation von 70:30.
Weitere +/-30% erweitern die 70:30 mit der Komponente, dass HB mit 80:20 vergütet werden.
Weniger als 20% der Probanden einigen sich auf Konstellationen mit 75:25 (80:20 [Gute Freunde!]) und für HB bis hoch zu 90:10.
Ein verschwindend geringer Prozentsatz versucht es mit Konstellationen unter 65:35, doch hier fängt der Bereich an, bei welchem der FM in einem ähnlich hohem Niveau verdient wie als Angestellter und nur über Urlaubskürzung und unverhältnismäßiger Mehrarbeit (40h/Woche+++) auch mehr verdienen kann.
Mir ist ein Fall bekannt wo der PI der vollsten Überzeugung war, dass dem FM die 30% zustünden bei einer 70:30 Konstellation. Verarschen sollte man sich auch nicht lassen.
MFG
Meitao
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wieviele FM wir in den vielen Jahren weggeschickt haben, weil sie völlig indiskutable Vorstellungen
hatten (70:30 / 80:20 usw usw) .... letztendlich haben wir keinen einzigen FM beschäftigt, gut so.
Von "Verarschen" kann keine Rede sein, da in fast allen Fällen die Praxisräume, die Einrichtung,
die gesamte weitere Infrastruktur, Patienten, Termine, Materialien usw. zur Verfügung gestellt werden.
So eine Konstellation rechtfertigt in keinster Weise eine der o.g. "Verteilungen". Bringt ein FM
tatsächlich seine Patienten selbst mit sieht die Sache anders aus.
MikeS
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MikeS schrieb:
"Üblich" ist das was der Auftraggeber bereit ist zu zahlen - und keinen Cent mehr. Wenn ich überlege
wieviele FM wir in den vielen Jahren weggeschickt haben, weil sie völlig indiskutable Vorstellungen
hatten (70:30 / 80:20 usw usw) .... letztendlich haben wir keinen einzigen FM beschäftigt, gut so.
Von "Verarschen" kann keine Rede sein, da in fast allen Fällen die Praxisräume, die Einrichtung,
die gesamte weitere Infrastruktur, Patienten, Termine, Materialien usw. zur Verfügung gestellt werden.
So eine Konstellation rechtfertigt in keinster Weise eine der o.g. "Verteilungen". Bringt ein FM
tatsächlich seine Patienten selbst mit sieht die Sache anders aus.
MikeS
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Meitao schrieb:
OK mit üblichkeit ist gemeint:
Etwas mehr als 50% der Probanden arbeiten mit einer Mischkalkulation von 70:30.
Weitere +/-30% erweitern die 70:30 mit der Komponente, dass HB mit 80:20 vergütet werden.
Weniger als 20% der Probanden einigen sich auf Konstellationen mit 75:25 (80:20 [Gute Freunde!]) und für HB bis hoch zu 90:10.
Ein verschwindend geringer Prozentsatz versucht es mit Konstellationen unter 65:35, doch hier fängt der Bereich an, bei welchem der FM in einem ähnlich hohem Niveau verdient wie als Angestellter und nur über Urlaubskürzung und unverhältnismäßiger Mehrarbeit (40h/Woche+++) auch mehr verdienen kann.
Mir ist ein Fall bekannt wo der PI der vollsten Überzeugung war, dass dem FM die 30% zustünden bei einer 70:30 Konstellation. Verarschen sollte man sich auch nicht lassen.
MFG
Meitao
Auf jeden Fall einen Vertrag über den Rechtsanwalt machen lassen und die Wirtschaftlichkeit mit dem Steuerberater klären.
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Gussone schrieb:
Aufgrund der recht schwierigen Rechtslage sollte sich jeder überlegen ob er das Risiko mi FM eingehen will. Die Prozentuale Verteilung 70/30 ist wirtschaftlich uninteressant, um Spitzen abzudecken sind 450€ Kräfte die bete Alternative.
Auf jeden Fall einen Vertrag über den Rechtsanwalt machen lassen und die Wirtschaftlichkeit mit dem Steuerberater klären.
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silvia43 schrieb:
aber nicht in Bayern und 70/30 oder 80/20 schon gar nicht
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collin schrieb:
Ich arbeite in Kooperation mit einer freien Mitarbeiterin, die im Statusverfahren von der DRV anerkannt ist. Würde sie für mich aushilfsweise innerhalb der Praxisräumlichkeiten arbeiten oder von mir zugewiesene Patienten behandeln, lägen wir bei 70/30. Sie arbeitet aber nur in einem Altenheim auswärts meines Kreises mit Patienten, die ich sonst nicht hätte. So haben wir doch eine WinWin-Situation mit 80/20. Sonst wäre mir das zu wenig. Dafür braucht man sich um Krankheiten keine Sorgen machen und ich glaube gerade in einer kleinen Praxis kann ein FM immer noch Sinn machen.
die Miete, die meine Kolleginnen für die Nutzung der Räumlichkeiten meiner reinen Privatpraxis an mich bezahen, beträgt ca. 30-35% ihres Umsatzes.
In dieser Miete sind alle Praxiskosten enthalten, also auch die Kosten für Wäsche, Putzfrau, Öl, Telefon, Büromaterial, etc.
Die Hausbesuchspauschale und Fahrt werden natürlich nicht in die Miete mit eingerechnet, sie gehen also zu 100% an die Mieterinnen.
Alle Rechnungen an ihre Patienten schreiben die Mieterinnen selbst.
Ihre Termin- und Visitenkarten, Außenbeschilderung, Eintrag in den Gelben Seiten, Homepage bezahlen die Mieterinnen selbst.
Alles was nicht in der Praxis vorhanden ist und von den Mieterinnen benötigt wird (spezielle Befundbögen, spezielle Öle, Lagerungsmaterial, Arbeitsgeräte, etc.) wird von ihnen selbst angeschafft und ist deren alleiniges Eigentum.
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Du hattest ua geschrieben:
,,,die Miete, die meine Kolleginnen für die Nutzung der Räumlichkeiten meiner reinen Privatpraxis an mich bezahen, beträgt ca. 30-35% ihres Umsatzes...
Diesem folgend schwankt die Miete ja also grundsätzlich ? Das ist genau der springende Punkt, weshalb es in dieser Konstellation Umsatzsteuerpflicht auslöst. Also genau wie Du es in den Beiträgen um den 25.12. herum beschrieben hattest. Es müsste doch ausdrücklich zumindest eine Fixmiete sein ( hier mal egal, was alles enthalten ist ) ? Oder meintest Du, dass die an Dich zu zahlende Fixmiete 30- 35 beträgt, die zu zahlende Miete also ausdrücklich " feststeht " ( ich hätte es dann lediglich anders verstanden ).
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webpt schrieb:
Einkünfte aus umsatzsteuerpflichtiger Vermietung und Verpachtung kann man, glaube ich, nicht besser beschreiben. Auch die auswirkungsaussagende Begründung ist gut erklärt: http://www.physio.de/forum5/freie-mitarbeiter/gbr-gemeinschaftspraxis-gruenden-mit-einem-ehemaligen-fm/18/76822/80611#msg-80611
Du hattest ua geschrieben:
,,,die Miete, die meine Kolleginnen für die Nutzung der Räumlichkeiten meiner reinen Privatpraxis an mich bezahen, beträgt ca. 30-35% ihres Umsatzes...
Diesem folgend schwankt die Miete ja also grundsätzlich ? Das ist genau der springende Punkt, weshalb es in dieser Konstellation Umsatzsteuerpflicht auslöst. Also genau wie Du es in den Beiträgen um den 25.12. herum beschrieben hattest. Es müsste doch ausdrücklich zumindest eine Fixmiete sein ( hier mal egal, was alles enthalten ist ) ? Oder meintest Du, dass die an Dich zu zahlende Fixmiete 30- 35 beträgt, die zu zahlende Miete also ausdrücklich " feststeht " ( ich hätte es dann lediglich anders verstanden ).
TaPi fragte explizit nach der prozentualen Aufteilung des Umsatzes und was die Prozente, die an den PI gehen, alles beinhalten.
Darauf habe ich geantwortet, wie bei mir in der Praxis die prozentuale Verteilung gehandhabt wird und welche Leistungen damit abgedeckt sind.
Für TaPi schien es nicht von Interesse zu sein, ob schwankende Mieteinnahmen umsatzsteuerpflichtig sein können. Deshalb habe ich solche Feinheiten gar nicht erwähnt.
Meine Mieter zahlen natürlich eine feste monatliche Miete. Und diese feste Miete entspricht ca. 30-35% deren Umsatzes (je nachdem wie viel Urlaub/Fobi sie machen, krank sind, etc.). Ist eine einfache Rechnung, da ich weiß, wie viele Stunden sie meine Praxis nutzen und da ich weiß, welchen Umsatz sie pro Stunde machen.
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M0nique schrieb:
Hallo webpt,
TaPi fragte explizit nach der prozentualen Aufteilung des Umsatzes und was die Prozente, die an den PI gehen, alles beinhalten.
Darauf habe ich geantwortet, wie bei mir in der Praxis die prozentuale Verteilung gehandhabt wird und welche Leistungen damit abgedeckt sind.
Für TaPi schien es nicht von Interesse zu sein, ob schwankende Mieteinnahmen umsatzsteuerpflichtig sein können. Deshalb habe ich solche Feinheiten gar nicht erwähnt.
Meine Mieter zahlen natürlich eine feste monatliche Miete. Und diese feste Miete entspricht ca. 30-35% deren Umsatzes (je nachdem wie viel Urlaub/Fobi sie machen, krank sind, etc.). Ist eine einfache Rechnung, da ich weiß, wie viele Stunden sie meine Praxis nutzen und da ich weiß, welchen Umsatz sie pro Stunde machen.
...Für TaPi schien es nicht von Interesse zu sein, ob schwankende Mieteinnahmen umsatzsteuerpflichtig sein können. Deshalb habe ich solche Feinheiten gar nicht erwähnt. ...
Wobei genau " schwankende " mitunter den Kern darstellt ? Und sodann die Umsatzsteuerpflicht das eigentliche Thema/ Problem wär ?
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webpt schrieb:
Ja stimmt schon. Er/ sie muss aber ja gerade Miete voll und ganz auf dem Plan haben. Und gerade auch schwankende Miete sozusagen dann ja sofort Umsatzsteuer auslöst. TaPi in gleichem Atemzug aufwarf, ob/ wie usw. bei unterschiedlichen Leistungen unterschiedliche %te gehandhabt werden. Was mich aus der Ferne so etwas vermuten lies, dass evtl. ziemlich viel unklar sein könnte. Muss natürlich bei weitem nicht so sein.
...Für TaPi schien es nicht von Interesse zu sein, ob schwankende Mieteinnahmen umsatzsteuerpflichtig sein können. Deshalb habe ich solche Feinheiten gar nicht erwähnt. ...
Wobei genau " schwankende " mitunter den Kern darstellt ? Und sodann die Umsatzsteuerpflicht das eigentliche Thema/ Problem wär ?
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M0nique schrieb:
Hallo TaPi,
die Miete, die meine Kolleginnen für die Nutzung der Räumlichkeiten meiner reinen Privatpraxis an mich bezahen, beträgt ca. 30-35% ihres Umsatzes.
In dieser Miete sind alle Praxiskosten enthalten, also auch die Kosten für Wäsche, Putzfrau, Öl, Telefon, Büromaterial, etc.
Die Hausbesuchspauschale und Fahrt werden natürlich nicht in die Miete mit eingerechnet, sie gehen also zu 100% an die Mieterinnen.
Alle Rechnungen an ihre Patienten schreiben die Mieterinnen selbst.
Ihre Termin- und Visitenkarten, Außenbeschilderung, Eintrag in den Gelben Seiten, Homepage bezahlen die Mieterinnen selbst.
Alles was nicht in der Praxis vorhanden ist und von den Mieterinnen benötigt wird (spezielle Befundbögen, spezielle Öle, Lagerungsmaterial, Arbeitsgeräte, etc.) wird von ihnen selbst angeschafft und ist deren alleiniges Eigentum.
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