Renommierte Praxis für
Physiotherapie und Osteopathie
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll-oder Teilzeit zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wir bieten Ihnen die Chance Ihre
fachlichen Qualifikationen in einer
modernen und hervorragend
organisierten Praxis zu erweitern
und Teil eines ambitionierten Teams
zu werden. Zu den hervorragenden
Rahmenbedingungen gehören u.a.
eine überdurchschnittliche
Bezahlung, 30/60-Minuten
Arbeitstakt, interne Fortbildungen,
Teammeetings und Fortbildungsz...
Physiotherapie und Osteopathie
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll-oder Teilzeit zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wir bieten Ihnen die Chance Ihre
fachlichen Qualifikationen in einer
modernen und hervorragend
organisierten Praxis zu erweitern
und Teil eines ambitionierten Teams
zu werden. Zu den hervorragenden
Rahmenbedingungen gehören u.a.
eine überdurchschnittliche
Bezahlung, 30/60-Minuten
Arbeitstakt, interne Fortbildungen,
Teammeetings und Fortbildungsz...
Dort steht drin Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden nicht vom Praxisinhaber gezahlt.
Für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte stellt der freie Mitarbeiten den Praxisinhaber von allen Ansprüchen frei.
Ist diese Möglichkeit Gesetzes konform?
Oder kann ich das ruhig unterschreiben und es haftet im nachhinein der Praxisinhaber?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe eine frage zu einer Klausel im Vertrag bei mir.
Dort steht drin Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden nicht vom Praxisinhaber gezahlt.
Für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte stellt der freie Mitarbeiten den Praxisinhaber von allen Ansprüchen frei.
Ist diese Möglichkeit Gesetzes konform?
Oder kann ich das ruhig unterschreiben und es haftet im nachhinein der Praxisinhaber?
> Ist diese Möglichkeit Gesetzes konform?
> Oder kann ich das ruhig unterschreiben und es haftet im
> nachhinein der Praxisinhaber?
....................
Allein Dein Gedankengang ist eine unglaubliche Frechheit und Unverschämtheit!!
DU willst FM sein, d.h. DU willst selbständig arbeiten. D.h., daß DU Deine Beiträge zu zahlen hast, daß DU die Konsequenzen zu tragen hast, wenn es zu Nachforderungen kommt.
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saloia schrieb:
die neue war schneller... aber das empfinden über diese aussage ist die gleiche..
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die neue schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> Ist diese Möglichkeit Gesetzes konform?
> Oder kann ich das ruhig unterschreiben und es haftet im
> nachhinein der Praxisinhaber?
....................
Allein Dein Gedankengang ist eine unglaubliche Frechheit und Unverschämtheit!!
DU willst FM sein, d.h. DU willst selbständig arbeiten. D.h., daß DU Deine Beiträge zu zahlen hast, daß DU die Konsequenzen zu tragen hast, wenn es zu Nachforderungen kommt.
es geht hier um evtl nachgeforderte beiträge zur sozialversicherung etc..
du bist als FM selbständig.. du gestaltest deine selbständigkeit (hoffentlich) so, das es eine ECHTE selbständigkeit ist und spekulierst nicht darauf, das im "ernstfall" sowieso der PI bluten muss...
dir ist wichtig, das "ruhig zu unterschreiben", und "im nachhinein" den PI haften zu lassen?? das ist in meinen augen ein sehr merkwürdiger anspruch.
sorry- bei aussagen wie deiner kann ich verstehen, das so viele PI probleme mit der inanspruchnahme von FM haben...
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Selbst wenn es gedanklich so zugeht ist das doch völlig in Ordnung, sich also nicht auch noch in diesem Punkt mit dem PI auseinandersetzen zu müssen. Übrigens: diese dargestellte Passage kommt vom PI, dieser hat es so ( mitunter gegen ihn wirkend ) formuliert. Ich gehe mal davon aus, dass das dann auch das Interesse des PI ist, dass das der FM unterschreibt.
...sorry- bei aussagen wie deiner kann ich verstehen, das so viele PI probleme mit der inanspruchnahme von FM haben...
Na ziemlich oft doch aber eher deshalb, da sich die PI nicht so richtig mit den von ihnen selbst vorgelegten Verträgen auskennen. Ergibt sich sodann mal handfester Ärger mit diesen " PI- sich selbst aufs Kreuz legen- Verträgen " ist es doch das Normalste der Welt, dass ein FM sich genau auf diesen " Haarsträubvertrag " beruft ? Bzw. es sich für Konfrontationszeiten aufhebt.
Soll der FM denn aus deiner Sicht, die für ihn erkennbaren Vorteile dem PI mitteilen ?
Es ist letztendlich fast egal was da ausufend ausführlich bei PI- FM- Verträgen von Laien " geregelt " wurde. Sind sich schliesslich beide einig, gibts ja garkeine Schwierigkeiten, kommt es zum Streit geht es mit vielen Mittels hart zur Sache. Die allerwenigsten Verträge dürften da im Ansatz standhalten- das ergibt sich bereits auch aus den insofern desaströsen Randbedingungen. Sicherlich empfinden manche PI das mitunter gewachsene Verhältnis zum/ zur FM als persönliche innige Freundschaftsbekundung. Sind insofern in den harten Vertragszeiten evtl. nicht wirklich angekommen und unterstellen beliebterseits, dass wir doch alle helfen wollen. Jedoch funktionieren die heutigen Zeiten eben doch oft ganz anders.
[bearbeitet am 02.07.13 01:06]
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webpt schrieb:
...dir ist wichtig, das "ruhig zu unterschreiben", und "im nachhinein" den PI haften zu lassen??...
Selbst wenn es gedanklich so zugeht ist das doch völlig in Ordnung, sich also nicht auch noch in diesem Punkt mit dem PI auseinandersetzen zu müssen. Übrigens: diese dargestellte Passage kommt vom PI, dieser hat es so ( mitunter gegen ihn wirkend ) formuliert. Ich gehe mal davon aus, dass das dann auch das Interesse des PI ist, dass das der FM unterschreibt.
...sorry- bei aussagen wie deiner kann ich verstehen, das so viele PI probleme mit der inanspruchnahme von FM haben...
Na ziemlich oft doch aber eher deshalb, da sich die PI nicht so richtig mit den von ihnen selbst vorgelegten Verträgen auskennen. Ergibt sich sodann mal handfester Ärger mit diesen " PI- sich selbst aufs Kreuz legen- Verträgen " ist es doch das Normalste der Welt, dass ein FM sich genau auf diesen " Haarsträubvertrag " beruft ? Bzw. es sich für Konfrontationszeiten aufhebt.
Soll der FM denn aus deiner Sicht, die für ihn erkennbaren Vorteile dem PI mitteilen ?
Es ist letztendlich fast egal was da ausufend ausführlich bei PI- FM- Verträgen von Laien " geregelt " wurde. Sind sich schliesslich beide einig, gibts ja garkeine Schwierigkeiten, kommt es zum Streit geht es mit vielen Mittels hart zur Sache. Die allerwenigsten Verträge dürften da im Ansatz standhalten- das ergibt sich bereits auch aus den insofern desaströsen Randbedingungen. Sicherlich empfinden manche PI das mitunter gewachsene Verhältnis zum/ zur FM als persönliche innige Freundschaftsbekundung. Sind insofern in den harten Vertragszeiten evtl. nicht wirklich angekommen und unterstellen beliebterseits, dass wir doch alle helfen wollen. Jedoch funktionieren die heutigen Zeiten eben doch oft ganz anders.
[bearbeitet am 02.07.13 01:06]
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saloia schrieb:
?????
es geht hier um evtl nachgeforderte beiträge zur sozialversicherung etc..
du bist als FM selbständig.. du gestaltest deine selbständigkeit (hoffentlich) so, das es eine ECHTE selbständigkeit ist und spekulierst nicht darauf, das im "ernstfall" sowieso der PI bluten muss...
dir ist wichtig, das "ruhig zu unterschreiben", und "im nachhinein" den PI haften zu lassen?? das ist in meinen augen ein sehr merkwürdiger anspruch.
sorry- bei aussagen wie deiner kann ich verstehen, das so viele PI probleme mit der inanspruchnahme von FM haben...
zb.... "steuern werden nicht vom PI bezahlt "..was hat der PI mit deinen steuern zu tun =?
....steuern zahlt der inhaber natürlich...auf die bzw. seine vereinbarten einnahmen...erhält er zb. 30 prozent deiner umsätze,werden die nach deutschem recht versteuert.
(..und so nebenbei..wer als FM mehr als 30% abgibt ..oder ..muss...kann nicht rechnen !!)
-----------
und....was hat der inhaber vertraglich beim FM mit Sozialversicherungsbeiträge zu tun ??..
(Scheinselbständigkeit=?)
...der freie Mitarbeiter macht wie vorgschrieben seine Statusfestellung,zahlt seine Rentenversicherungsbeiträge an die DRV... und ist somit =SELBSTSTÄNDIG !!
(oder hast du Angestellte über 450 Euro,usw.=?..dann gibts ne DRV-Freistellung..)
[bearbeitet am 03.07.13 22:30]
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klaus Eberle schrieb:
....sehr diffuse vertragsklauseln....(alles im Ernstfall von den Behörden anfechtbar,könnte bei einer prüfung =eng werden,da hier anscheinend vertraglich im vorfeld "ordendlich breitseite geboten wird".)
zb.... "steuern werden nicht vom PI bezahlt "..was hat der PI mit deinen steuern zu tun =?
....steuern zahlt der inhaber natürlich...auf die bzw. seine vereinbarten einnahmen...erhält er zb. 30 prozent deiner umsätze,werden die nach deutschem recht versteuert.
(..und so nebenbei..wer als FM mehr als 30% abgibt ..oder ..muss...kann nicht rechnen !!)
-----------
und....was hat der inhaber vertraglich beim FM mit Sozialversicherungsbeiträge zu tun ??..
(Scheinselbständigkeit=?)
...der freie Mitarbeiter macht wie vorgschrieben seine Statusfestellung,zahlt seine Rentenversicherungsbeiträge an die DRV... und ist somit =SELBSTSTÄNDIG !!
(oder hast du Angestellte über 450 Euro,usw.=?..dann gibts ne DRV-Freistellung..)
[bearbeitet am 03.07.13 22:30]
Vieles steht in vielen Verträgen, weshalb es aber längst nicht so ist, wie es " vertraglich verabredet " wird. Nur da es so da steht ist es bei weitem längst nicht automatisch dann auch so. Wenn es ausserdem so wär, müsste es sodann ja eigentlich garnicht extra im Vertrag stehen. Wenn solche Klausel alles Recht ohnehin aushebelt, bedürfte es, diese Sachverhalte betreffend, garkeiner weiteren vertraglichen Regelungen ( wär ja mit solcher Klausel alles umfassend geklärt ).
...Für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte stellt der freie Mitarbeiten den Praxisinhaber von allen Ansprüchen frei....
Wenn sich " Nichtselbstständigkeit " herausstellte ( z.B. per Statusfeststellung ) es sich also sodann um ein Anstellungsverhältnis handelte kann nicht gleichzeitig die Freistellung der Arbeitgeberpflichten erfolgen. Denn sodann ja angestellt, ergibt, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten nachzukommen hat. Von diesen kann nicht freigestellt werden.
[bearbeitet am 02.07.13 00:36]
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Es herrscht in weiten Teilen Vertragsfreiheit in D und vieles kann vereinbart werden.
Dies hier trifft das Gebiet der Schadenersatzpflicht. Der PI kann idR nicht prüfen, ob ein Freier Mitarbeiter nicht doch Scheinselbständiger ist, weil er sich entweder nicht schlau gemacht hat -also Unwissenheit und Fahrlässigkeit- oder es doch darauf anlegt, die Früchte der Selbständigkeit zu ernten, nicht jedoch die Risiken zu tragen -also Vorsatz-.
Natürlich kann sich der PI vor solchen Dingen durch entsprechende Vertragsgestaltung schützen.
Auch wenn der PI hier doch das Risiko der Inanspruchnahme durch die Sozialversicherungen tragen wird, wird er selbstverständlich nicht für die Steuerpflicht eines Anderen zuständig sein.
Aufgrund der Vertragsklausel wird er sich das Geld beim "Scheinselbständigen" wiederholen können.
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Wonderwoman schrieb:
Sehe ich komplett anders.
Es herrscht in weiten Teilen Vertragsfreiheit in D und vieles kann vereinbart werden.
Dies hier trifft das Gebiet der Schadenersatzpflicht. Der PI kann idR nicht prüfen, ob ein Freier Mitarbeiter nicht doch Scheinselbständiger ist, weil er sich entweder nicht schlau gemacht hat -also Unwissenheit und Fahrlässigkeit- oder es doch darauf anlegt, die Früchte der Selbständigkeit zu ernten, nicht jedoch die Risiken zu tragen -also Vorsatz-.
Natürlich kann sich der PI vor solchen Dingen durch entsprechende Vertragsgestaltung schützen.
Auch wenn der PI hier doch das Risiko der Inanspruchnahme durch die Sozialversicherungen tragen wird, wird er selbstverständlich nicht für die Steuerpflicht eines Anderen zuständig sein.
Aufgrund der Vertragsklausel wird er sich das Geld beim "Scheinselbständigen" wiederholen können.
Doch doch, selbst die Steuern des AN/ Scheinselbstständigen wärn dann Sache des AG. Abgesehen davon wird sich auf die grenzenlose Unwissenheit ja auch ausgerechnet der AN berufen ( gezielt berufen müssen ). Und selbst den Anwalt des AN/ Scheinselbstständigen wird der AG noch bezahlen.
...Aufgrund der Vertragsklausel wird er sich das Geld beim "Scheinselbständigen" wiederholen können....
Das wär dann nochmal eine andere Sache. Aber du schreibst es insofern auch selber, dass er es sich zurück holen kann. Das setzt schliesslich voraus, dass er erstmal zuständig sei- also Pflicht des AG vorliegt.
( Nun hat der AN/ Scheinselbstständige auch leider garkein Geld mehr. Die unsinnige Klausel würde somit selbst bei Gültigkeit nichts nützen. )
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webpt schrieb:
...wird er selbstverständlich nicht für die Steuerpflicht eines Anderen zuständig sein...
Doch doch, selbst die Steuern des AN/ Scheinselbstständigen wärn dann Sache des AG. Abgesehen davon wird sich auf die grenzenlose Unwissenheit ja auch ausgerechnet der AN berufen ( gezielt berufen müssen ). Und selbst den Anwalt des AN/ Scheinselbstständigen wird der AG noch bezahlen.
...Aufgrund der Vertragsklausel wird er sich das Geld beim "Scheinselbständigen" wiederholen können....
Das wär dann nochmal eine andere Sache. Aber du schreibst es insofern auch selber, dass er es sich zurück holen kann. Das setzt schliesslich voraus, dass er erstmal zuständig sei- also Pflicht des AG vorliegt.
( Nun hat der AN/ Scheinselbstständige auch leider garkein Geld mehr. Die unsinnige Klausel würde somit selbst bei Gültigkeit nichts nützen. )
Aber das ist nur meine Einstellung zu diesem Thema...
Evtl. könnte man sich noch mit einer Statusfeststellung durch die Rentenversicherung behelfen.
Trotzdem würde ich solche Verträge immer durch Anwalt prüfen lassen.
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Wonderwoman schrieb:
Siehst Du... und genau wegen diesem Risiko "Geld wiederholen" kommt mir kein FM in die Praxis. :point_up:
Aber das ist nur meine Einstellung zu diesem Thema...
Evtl. könnte man sich noch mit einer Statusfeststellung durch die Rentenversicherung behelfen.
Trotzdem würde ich solche Verträge immer durch Anwalt prüfen lassen.
Trotzdem würde ich solche Verträge immer durch Anwalt prüfen lassen. ...
Wobei selbst die Statusfeststellung nicht wirklich schützt. Wird beispielsweise festgestellt, dass die im Zeitpunkt der Feststellung festgestellten Sachverhalte so garnicht stattfanden, würde rückwirkend die Arbeitnehmerschaft aufleben. Und da ist ja die Rentenversicherung geradezu spezialisiert, dies darzustellen.
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webpt schrieb:
...Evtl. könnte man sich noch mit einer Statusfeststellung durch die Rentenversicherung behelfen.
Trotzdem würde ich solche Verträge immer durch Anwalt prüfen lassen. ...
Wobei selbst die Statusfeststellung nicht wirklich schützt. Wird beispielsweise festgestellt, dass die im Zeitpunkt der Feststellung festgestellten Sachverhalte so garnicht stattfanden, würde rückwirkend die Arbeitnehmerschaft aufleben. Und da ist ja die Rentenversicherung geradezu spezialisiert, dies darzustellen.
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webpt schrieb:
...Dort steht drin Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden nicht vom Praxisinhaber gezahlt...
Vieles steht in vielen Verträgen, weshalb es aber längst nicht so ist, wie es " vertraglich verabredet " wird. Nur da es so da steht ist es bei weitem längst nicht automatisch dann auch so. Wenn es ausserdem so wär, müsste es sodann ja eigentlich garnicht extra im Vertrag stehen. Wenn solche Klausel alles Recht ohnehin aushebelt, bedürfte es, diese Sachverhalte betreffend, garkeiner weiteren vertraglichen Regelungen ( wär ja mit solcher Klausel alles umfassend geklärt ).
...Für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte stellt der freie Mitarbeiten den Praxisinhaber von allen Ansprüchen frei....
Wenn sich " Nichtselbstständigkeit " herausstellte ( z.B. per Statusfeststellung ) es sich also sodann um ein Anstellungsverhältnis handelte kann nicht gleichzeitig die Freistellung der Arbeitgeberpflichten erfolgen. Denn sodann ja angestellt, ergibt, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten nachzukommen hat. Von diesen kann nicht freigestellt werden.
[bearbeitet am 02.07.13 00:36]
Was diese Klausel bedeutet ist deutlich zu erkennen, nämlich dass ihr beide keine Ahnung habt und der Folgenschwere/Folgenabläufe nicht im klaren seid!
Mindestens du, als angehender FM, solltest, in partnerschaftlich basierender Beratender Position, Ahnung haben. Denn dann würdest du dich darum bemühen, dass derartige Konstellationen aufgeklärt sind!
Mittlerweile gibt es genug Anlaufstellen die einen effektiv darüber Aufklären! Letztendlich kann Herr Boxberg ein Lied davon singen, dass viele FM schon auf dem Papier als Scheinselbstständig gelten. Das nachfolgende Gerichtsprozesse verloren werden steht meistens schon mit Vertragsunterschrift fest. Der Höhe der Forderung nach, muss geklagt werden, weil sie die Solvenz gefährdet.
Von 100 FM sind ca. 80 Scheinselbstständig. Jährlich werden 20 entdeckt! 15 klagen nicht, weil das Ergebnis klar ist! 5 klagen und verlieren. Da laufen FM im Praxis T-Shirt rum, bekommen Stundenhonorare, sind für ihre Tätigkeit Haftungsbefreit oder bekommen von der Praxis alles hinterhergetragen!
MFG
Meitao
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Diese Risiken und Ärgernisse sind der Grund, weswegen es in meiner Praxis keine FMs gibt und geben wird.
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Wonderwoman schrieb:
Schöner Beitrag... :clap:
Diese Risiken und Ärgernisse sind der Grund, weswegen es in meiner Praxis keine FMs gibt und geben wird.
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Meitao schrieb:
Wiedermal eine grandiose Darstellung der Unwissenheiten seitens PI und des zukünftigen FM!
Was diese Klausel bedeutet ist deutlich zu erkennen, nämlich dass ihr beide keine Ahnung habt und der Folgenschwere/Folgenabläufe nicht im klaren seid!
Mindestens du, als angehender FM, solltest, in partnerschaftlich basierender Beratender Position, Ahnung haben. Denn dann würdest du dich darum bemühen, dass derartige Konstellationen aufgeklärt sind!
Mittlerweile gibt es genug Anlaufstellen die einen effektiv darüber Aufklären! Letztendlich kann Herr Boxberg ein Lied davon singen, dass viele FM schon auf dem Papier als Scheinselbstständig gelten. Das nachfolgende Gerichtsprozesse verloren werden steht meistens schon mit Vertragsunterschrift fest. Der Höhe der Forderung nach, muss geklagt werden, weil sie die Solvenz gefährdet.
Von 100 FM sind ca. 80 Scheinselbstständig. Jährlich werden 20 entdeckt! 15 klagen nicht, weil das Ergebnis klar ist! 5 klagen und verlieren. Da laufen FM im Praxis T-Shirt rum, bekommen Stundenhonorare, sind für ihre Tätigkeit Haftungsbefreit oder bekommen von der Praxis alles hinterhergetragen!
MFG
Meitao
Das ist normal immer das Risiko vom Auftraggeber, wenn ihm das nicht gefällt soll er keine fm beauftragen.
Ich möchte nur auf der sicheren Seite sein und habe keine Lust auf eine Nachzahlung, deshalb fragte ich ob man so einen Vertrag ruhig unterschreiben kann ohne das mir eine Nachzahlung droht.
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Da Du ja ganz offensichtlich davon überezugt bist das Du selbstständig bist, kann Dir die Klausel doch egal sein!
Wenn Du (ernsthaft) selbstständig bist, sieht das auch die drv nicht anders. Die würfeln ja nicht....
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Stephen Ziegler schrieb:
Wovor hast Du Angst?
Da Du ja ganz offensichtlich davon überezugt bist das Du selbstständig bist, kann Dir die Klausel doch egal sein!
Wenn Du (ernsthaft) selbstständig bist, sieht das auch die drv nicht anders. Die würfeln ja nicht....
>Die würfeln ja nicht....
da bin ich mir nicht so sicher...
mir ist der fall eines FM-kollegen bekannt, der seit 12(!!!!!!) jahren den 1/2 regelsatz bei der DRV bezahlt...
er wird laut seiner glaubhaften aussage sogar jedes jahr angefragt, ob es weiter beim 1/2 satz bleiben soll... :flushed:
UNGLAUBLICH- aber wahr!
und jetzt kommst du nochmal mit "die würfeln nicht"....
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saloia schrieb:
Stephen Ziegler schrieb:
>Die würfeln ja nicht....
da bin ich mir nicht so sicher...
mir ist der fall eines FM-kollegen bekannt, der seit 12(!!!!!!) jahren den 1/2 regelsatz bei der DRV bezahlt...
er wird laut seiner glaubhaften aussage sogar jedes jahr angefragt, ob es weiter beim 1/2 satz bleiben soll... :flushed:
UNGLAUBLICH- aber wahr!
und jetzt kommst du nochmal mit "die würfeln nicht"....
Ich bleibe bei meiner Aussage, daß diese Auffassung absolut unmöglich und unverschämt ist.
Wenn Du selbständig sein möchtest, mußt Du wohl auch das Risiko und die Konsequenzen tragen. Wenn nicht - laß Dich anstellen.
Wie saloia schon schrieb - ich kann auch sehr gut verstehen, wenn PI keine FM mehr beauftragen wollen und warum FM mittlerweile einen so miserablen Ruf haben.
Das Einkommen eines Selbständigen aber die Absicherung eines Angestellten .... :confused: :rage: :rage: :rage: :kissing_closed_eyes:
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die neue schrieb:
Also willst Du den Keks essen und ihn gleichzeitig behalten....
Ich bleibe bei meiner Aussage, daß diese Auffassung absolut unmöglich und unverschämt ist.
Wenn Du selbständig sein möchtest, mußt Du wohl auch das Risiko und die Konsequenzen tragen. Wenn nicht - laß Dich anstellen.
Wie saloia schon schrieb - ich kann auch sehr gut verstehen, wenn PI keine FM mehr beauftragen wollen und warum FM mittlerweile einen so miserablen Ruf haben.
Das Einkommen eines Selbständigen aber die Absicherung eines Angestellten .... :confused: :rage: :rage: :rage: :kissing_closed_eyes:
Diese sogenannt Statusfeststellung dient ja lediglich dazu für die die Unsicher festzustellen ob sie auch wirklich selbstständig sind
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eim schrieb:
Also entweder du bist SELBSTSTÄNDIG dann meldust du das so bei der DRV und dem Finazamt an und gut ist.
Diese sogenannt Statusfeststellung dient ja lediglich dazu für die die Unsicher festzustellen ob sie auch wirklich selbstständig sind
Eingehungsbetrug – Wikipedia
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Wenn du etwas durchführst in dem Gedanken, dass du sowieso nicht zur Haftung gezogen wirst, nennt sich Eingehungsbetrug!
Eingehungsbetrug – Wikipedia
MFG
Meitao
...du hast ja als FM steuerlich uns rechtlich den gleichen status als der PI.
(...und der hat als selbständiger ordentlich zb. finanzielle risiken zu tragen...du aber als FM-selbständiger drückst dich drum..)
ich finde dein denken und deine einstellung zur selbständigkeit bzw. freien mitarbeiterschaft unreif, nicht akzeptabel und nicht tragfähig !!!
(..habe selbst 10 Jahre aks FM gearbeitet,aber mit einer anderen einstellung und verantwortung)
:rage:
[bearbeitet am 03.07.13 22:21]
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klaus Eberle schrieb:
...du willst zwar selbständig sein,aber dafür keine risken,unternehmerisches risiko,evntl. einbussen,nachforderungen etc..tragen !!
...du hast ja als FM steuerlich uns rechtlich den gleichen status als der PI.
(...und der hat als selbständiger ordentlich zb. finanzielle risiken zu tragen...du aber als FM-selbständiger drückst dich drum..)
ich finde dein denken und deine einstellung zur selbständigkeit bzw. freien mitarbeiterschaft unreif, nicht akzeptabel und nicht tragfähig !!!
(..habe selbst 10 Jahre aks FM gearbeitet,aber mit einer anderen einstellung und verantwortung)
:rage:
[bearbeitet am 03.07.13 22:21]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mir geht es um die scheinselbstständigkeit, ich weiß das ich selbstständig tätig bin, wenn die drv aber im Nachhinein sagt das ich doch als scheinselbstständig eingestuft werde, möchte ich die kosten dafür nicht übernehmen.
Das ist normal immer das Risiko vom Auftraggeber, wenn ihm das nicht gefällt soll er keine fm beauftragen.
Ich möchte nur auf der sicheren Seite sein und habe keine Lust auf eine Nachzahlung, deshalb fragte ich ob man so einen Vertrag ruhig unterschreiben kann ohne das mir eine Nachzahlung droht.
ich kann deine bedenken durchaus verstehen, zumal es anscheinend ausreichend praxisinhaber gibt, die bei FM-tätigkeit der ansicht sind, sowohl zeitlich oder inhaltlich weisungen erteilen zu können. sollte die RV eine unternehmensprüfung durchführen, wird dies wohl kaum zu deinen lasten gehen können, da ein abhängigkeitsverhältnis besteht: entweder nimmt man eine arbeitnehmerähnliche selbständigkeit auf oder aber bezieht hartz 4.
die aussagen so einiger hier halte ich für äußerst naiv und eher für ein verschließen der augen vor der derzeitigen lage auf dem arbeitsmarkt. jedem auftraggeber sollte klar sein, dass ein FM kein sozialversicherungssparmodell darstellt, dem die vorteile der weisungsgebundenheit anhaften.
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> entweder nimmt man eine arbeitnehmerähnliche selbständigkeit
> auf oder aber bezieht hartz 4.
>
...................
ach Gottchen, Chris ..... z.Zt. werden Physios händeringend gesucht. Es wird mit Sicherheit niemand zum FM-Vertrag gezwungen, wenn er lieber angestellt arbeiten möchte. Dann sagt man freundlich "nein danke, ich möchte nicht selbständig arbeiten", steht auf und entscheidet sich für eins aus den vielen anderen Angeboten, die momentan auf dem Arbeitsmarkt sind.
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die neue schrieb:
Chris12.73 schrieb:
> entweder nimmt man eine arbeitnehmerähnliche selbständigkeit
> auf oder aber bezieht hartz 4.
>
...................
ach Gottchen, Chris ..... z.Zt. werden Physios händeringend gesucht. Es wird mit Sicherheit niemand zum FM-Vertrag gezwungen, wenn er lieber angestellt arbeiten möchte. Dann sagt man freundlich "nein danke, ich möchte nicht selbständig arbeiten", steht auf und entscheidet sich für eins aus den vielen anderen Angeboten, die momentan auf dem Arbeitsmarkt sind.
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Chris12.73 schrieb:
hi,
ich kann deine bedenken durchaus verstehen, zumal es anscheinend ausreichend praxisinhaber gibt, die bei FM-tätigkeit der ansicht sind, sowohl zeitlich oder inhaltlich weisungen erteilen zu können. sollte die RV eine unternehmensprüfung durchführen, wird dies wohl kaum zu deinen lasten gehen können, da ein abhängigkeitsverhältnis besteht: entweder nimmt man eine arbeitnehmerähnliche selbständigkeit auf oder aber bezieht hartz 4.
die aussagen so einiger hier halte ich für äußerst naiv und eher für ein verschließen der augen vor der derzeitigen lage auf dem arbeitsmarkt. jedem auftraggeber sollte klar sein, dass ein FM kein sozialversicherungssparmodell darstellt, dem die vorteile der weisungsgebundenheit anhaften.
Falls ich als scheinselbstständig eingestuft werden sollte, darf der Auftraggeber nur die letzten 3 Monate von mir einfordern und nicht mehr.
Sonst würde jeder Auftraggeber diese Klausel rein nehmen und wäre immer fein raus.
Das nächste mal hoffe ich antworten mir nicht so unwissende Leute, denn wenn man es selbst nicht weiß brauch man auch gar nicht antworten.
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Denn auch ein Anwalt kann irren. :unamused:
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Wonderwoman schrieb:
Danke für die Info. Aber bitte mit Urteilen untermauern... Aktenzeichen reichen.
Denn auch ein Anwalt kann irren. :unamused:
Aber wir alle sind ja unwissende!
PS: Ich habe meine Ansprechpartner unter anderem ein Autor.
MFG
Meitao
[bearbeitet am 05.07.13 05:33]
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Meitao schrieb:
Ne ne ist tatsächlich so. Kann das nur bestätigen. Ist aber eigentlich Logisch.
Aber wir alle sind ja unwissende!
PS: Ich habe meine Ansprechpartner unter anderem ein Autor.
MFG
Meitao
[bearbeitet am 05.07.13 05:33]
Ich bitte nochmal um Verzeihung :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das mit den unwissenden tut mir leid:)
Ich bitte nochmal um Verzeihung :wink:
Ohne entsprechende Klausel ist auf jeden Fall der PI dran. Dafür gibt es auch Urteile. (was auch gegen mien Rechtsempfinden geht! Aber darum geht es ja nicht).
Nur bleibe ich trotzdem bei meiner Aussage, das es einem FM der die Selbstständigkeit ernsthaft betreibt völlig egal sein kann, weil sich dann die Frage einfach nicht stellt!
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Stephen Ziegler schrieb:
Ich habe fast schon befürchtet das die Klausel unwirksam ist. Geht völlig gegen mein Rechtsempfinden, aber es war zu befürchten (wenn auch, siehe Wonderwoman, Anwälte irren können)!
Ohne entsprechende Klausel ist auf jeden Fall der PI dran. Dafür gibt es auch Urteile. (was auch gegen mien Rechtsempfinden geht! Aber darum geht es ja nicht).
Nur bleibe ich trotzdem bei meiner Aussage, das es einem FM der die Selbstständigkeit ernsthaft betreibt völlig egal sein kann, weil sich dann die Frage einfach nicht stellt!
Aber offensichtlich kann man das durch keine Vertragsvereinbarung ausschließen, so dass ich immer ins Risiko gehe, wenn ich FMs einsetze.
Genau aus diesem Grunde habe ich auch keine FMs in meiner Praxis...
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Wonderwoman schrieb:
:clap: Meine Meinung...
Aber offensichtlich kann man das durch keine Vertragsvereinbarung ausschließen, so dass ich immer ins Risiko gehe, wenn ich FMs einsetze.
Genau aus diesem Grunde habe ich auch keine FMs in meiner Praxis...
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morpheus-06 schrieb:
so ist es, der PI als Auftraggeber ist immer der Dumme :frowning:
Es sind doch zwei Selbsständige am (falsch) machen, die müssten doch beide zu gleichen Teilen haftbar sein!
Gibt es dafür einen guten Grund?
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Stephen Ziegler schrieb:
Aber das kann doch eigentlich nicht sein!
Es sind doch zwei Selbsständige am (falsch) machen, die müssten doch beide zu gleichen Teilen haftbar sein!
Gibt es dafür einen guten Grund?
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Chris12.73 schrieb:
das liegt natürlich am dann tatsächlich gelebten abhängigkeitsverhältnis - der PI behandelt den FM wie einen AN.
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don schrieb:
Und wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Doch, das kann sehr wohl sein. Als PI bist immer du der Dumme und haftest für Fehler. Genau deshalb ist ja das Arbeiten mit FM's immer kritisch.
Gruß Britt
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
An die unwissenden, ich habe mit einem Anwalt gesprochen und diese Klausel ist nicht korrekt.
Falls ich als scheinselbstständig eingestuft werden sollte, darf der Auftraggeber nur die letzten 3 Monate von mir einfordern und nicht mehr.
Sonst würde jeder Auftraggeber diese Klausel rein nehmen und wäre immer fein raus.
Das nächste mal hoffe ich antworten mir nicht so unwissende Leute, denn wenn man es selbst nicht weiß brauch man auch gar nicht antworten.
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